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Beschlussvorlage (Ausbau Friedrichstraße zwischen Alleestraße und Gärtnerstraße)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 605
Gresbach

Datum: 25.06.2015 Az.: 60/605 Kl/Gr Drucksache Nr.: 192/2015

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

15.07.2015

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

61

Abt. 302

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Ausbau Friedrichstraße zwischen Alleestraße und Gärtnerstraße

Beschlussvorschlag:

1. Der Ausbauplanung der Friedrichstraße zwischen Alleestraße und Gärtnerstraße wird zugestimmt.
2. Die Friedrichstraße zwischen Alleestraße und Gärtnerstraße wird verkehrsberuhigter Geschäftsbereich mit maximal zulässiger Höchstgeschwindigkeit von
20km/h.

Anlage(n):
- 1 Ausbaulageplan Friedrichstraße
- 1 Regelquerschnitt
- 2 Visualsierungen

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 192/2015

Seite - 2 -

Begründung:
Der Umbau von Kaiser– und Friedrichstraße inklusive Urteilsplatz ist bereits seit den ersten Planungsüberlegungen aus dem Jahr 2002 in drei Baustreckenabschnitte aufgeteilt.
Beide Straßenzüge sind Bestandteil des Sanierungsgebietes “Nördliche Altstadt“. Der erste Baustein mit der Umgestaltung des Urteilsplatzes erfolgte 2008/2009, die Kaiserstraße
wurde 2013 umgebaut.
Im Rahmen des Verkehrsworkshops vom 28.10.2012 unter der Rubrik „Straßenumbauten
und Straßengestaltung in Lahr bis 2018“ war der Umbau der Friedrichstraße für das Jahr
2015 vorgesehen, wurde jedoch bei den Haushaltsberatungen im Dezember 2014 auf
2016 zurückgestellt. Hierfür wurde im Haushaltsplan 2015 eine Verpflichtungsermächtigung (VE) für den Ausbau der Friedrichstraße zwischen Alleestraße und Gärtnerstraße
eingesetzt.
Der nun vorliegende Entwurf (siehe Plan in der Anlage) orientiert sich an der Gestaltung
der Kaiserstraße. Die asphaltierte Fahrbahnbreite variiert zwischen 4,75m im Abschnitt Alleestraße bis Zollamtstraße (Linienbusverkehr) und 4,50 m im Abschnitt von der Zollamtstraße bis zur Gärtnerstraße (kein Linienbusverkehr). Die Bushaltestelle ist weiterhin vor
dem China-Restaurant (ehem. Modehaus Gallehr) vorgesehen. Sie ist zur Verkehrsberuhigung nach dem Prinzip „Halten am Fahrbahnrand“ konzipiert, d.h. PKW`s können nicht
überholen, Radfahrer können sicher entgegenfahren bzw. überholen. Erhöhte Bordsteine
an der Bushaltestelle ermöglichen ein barrierefreies Ein- und Aussteigen der Fahrgäste.
Die Randeinfassung der Straße wird mit einem Granitbordstein und einem überfahrbaren
Natursteinpflasterstreifen aus Granit ausgeführt. Durch die Reduzierung der Fahrbahnbreite können beidseits fußgängerfreundlichere Gehwegbreiten realisiert werden. Die Gehwege werden mit einem grauen, gut begehbaren Betonpflasterbelag ausgestattet. Entlang
der Friedrichstraße entstehen 16 Längsparkplätze und 3 Taxistellplätze, die farblich mit einem anthrazitfarbenen Betonpflaster abgesetzt werden. Gegenüber dem Bestand entfällt
lediglich ein Stellplatz. Die Planung sieht vor, den bisher baumlosen Streckenabschnitt mit
7 neuen Bäumen, welche mit Baumscheiben eingefasst werden, deutlich aufzuwerten. Die
Überspannbeleuchtung wird analog der Straßenbeleuchtung in der Kaiserstraße und auf
dem Urteilsplatz ausgewechselt.
Analog zu dem Abschnitt der Kaiserstraße zwischen Goethestraße und Lammstraße soll in
der Friedrichstraße zwischen der Alleestraße und der Gärtnerstraße ein verkehrsberuhigter Geschäftsbereich mit maximal zulässiger Geschwindigkeit von 20 km/h eingerichtet
werden. Die straßenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen hierfür (zentraler städtischer
Bereich mit hohem Fußgängeraufkommen und überwiegender Aufenthaltsfunktion) können als erfüllt betrachtet werden.
Im Zuge der Sanierung der östlichen Friedrichstraße soll auch die bisherige Unterordnung
der Alleestraße wegfallen. Dies soll ebenfalls zu einer Entschleunigung des Verkehrs beitragen. Der bislang durchgezogene Bordstein wird künftig entfallen, demnach wird automatisch die Regelung „rechts vor links“ gelten. Auf die geänderte Vorfahrt wird einige Wochen durch ein entsprechendes Verkehrszeichen hingewiesen.

Drucksache 192/2015

Seite - 3 -

Haushaltsmittel:
Im Haushaltsplan 2015 ist für den Straßenausbau der Friedrichstraße zwischen Alleestraße und Gärtnerstraße eine Verpflichtungsermächtigung (VE) in Höhe von 500.000,- € eingestellt. Die Maßnahme liegt im Sanierungsgebiet „Nördliche Altstadt“. Mit einer Förderung
von ca. 180.000,- € ist zu rechnen.
Ausführungszeitraum:
Es ist vorgesehen, die Baumaßnahme im Herbst 2015 auszuschreiben, damit die Vergabe noch im Dezember 2015 erfolgen kann. Die Straßenbauarbeiten sollen im Zeitraum
Mitte März 2016 bis Ende August 2016 ausgeführt werden. Im Zusammenhang mit der
Baumaßnahme erfolgen umfangreiche Leitungsneuverlegungen der badenova AG.

Tilman Petters

Michael Kleinthomä

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis
mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den
Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.