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Beschlussvorlage (- Umweltbericht)

                                    
                                        Stadt Lahr

Bebauungsplan Moschee

Umweltbericht
Entwurf zur Offenlage
Freiburg, den 15.07.2015

Freie Landschaftsarchitekten bdla

Freiburg

Rottweil

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L:\gop\491-Lahr, Moschee\Text\3-Entwurf\UB_Lahr-Moschee_15-07-2015.docx

Stadt Lahr, Bebauungsplan Moschee
Umweltbericht – Entwurf zur Offenlage
INHALTSVERZEICHNIS
1

Anlass und Ausgangslage ................................................................................... 4

2

Rechtliche Vorgaben, Prüfmethoden und Datenbasis ...................................... 4
2.1
2.2
2.3

3

Beschreibung der Planung .................................................................................. 7
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5

4

Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung 21
Ergebnis der Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten .............................................. 22

Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Kompensation .................... 22
7.1
7.2
7.3

8

Mensch ................................................................................................................................. 12
Biotopstrukturen (Pflanzen, Biotope) ................................................................................... 13
Tiere (Artenschutz)............................................................................................................... 15
Boden ................................................................................................................................... 17
Wasser ................................................................................................................................. 18
Klima / Luft ........................................................................................................................... 19
Landschaftsbild .................................................................................................................... 20
Kultur- und Sachgüter .......................................................................................................... 21
Wechselwirkungen ............................................................................................................... 21

Planungsalternativen ......................................................................................... 21
6.1
6.2

7

Allgemeine Umweltziele ....................................................................................................... 11
Grünordnungskonzept ......................................................................................................... 11

Derzeitiger Umweltzustand und Prognose der Auswirkungen der Planung . 12
5.1
5.2
5.3
5.4
5.5
5.6
5.7
5.8
5.9

6

Übergeordnete Planungen und Planerische Vorgaben ......................................................... 7
Geschützte Bestandteile von Natur und Landschaft.............................................................. 8
Beschreibung des Vorhabens / der Planung ......................................................................... 8
Beschreibung der Wirkfaktoren der Planung ......................................................................... 9
Relevanzmatrix .................................................................................................................... 10

Umweltziele / Grünordnungskonzept................................................................ 11
4.1
4.2

5

Rechtliche Vorgaben .............................................................................................................. 4
Prüfmethoden......................................................................................................................... 6
Datenbasis ............................................................................................................................. 7

Zusammenfassung Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen ..................................... 22
Ausgleichsmaßnahmen im Geltungsbereich ....................................................................... 23
Kompensation verbleibender erheblicher Beeinträchtigungen (Ausgleichsmaßnahmen
außerhalb des Geltungsbereiches) ...................................................................................... 24

Eingriffs-/ Ausgleichsbilanz ............................................................................... 26
8.1
8.2
8.3

Arten und Biotope ................................................................................................................ 26
Boden ................................................................................................................................... 28
Sonstige Schutzgüter ........................................................................................................... 29

Umweltbericht, Stadt Lahr, Bebauungsplan Moschee - ENTWURF ZUR OFFENLAGE

Seite 2

8.4

9

Aufteilung öffentliche / private Eingriffe................................................................................ 29

Vorschläge für umweltrelevante Festsetzungen.............................................. 30
9.1
9.2
9.3

Grünflächen gem. § 9 (1) Nr. 15 BauGB ............................................................................. 30
Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und
Landschaft gem. § 9 (1) Nr. 20 BauGB................................................................................ 30
Flächen für das Anpflanzen und die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen
Bepflanzungen gem. § 9 (1) Nr. 25 BauGB ......................................................................... 30

10 Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen ............................. 31
11 Zusammenfassung ............................................................................................. 31

Anhang
1

Lageplan Biotoptypen, Bestand

M. 1 : 750

2

Lageplan Biotoptypen, Planung

M. 1 : 750

3

Grünordnerische Festsetzungen

M. 1 : 500

4

Artenliste für Gehölzpflanzungen

Abbildungsverzeichnis:
Abbildung 1: Lage des Plangebietes .......................................................................................................... 4
Abbildung 2 - Flächennutzungsplan 1998 mit Kennzeichnung des Plangebietes ..................................... 7
Abbildung 3 - Landschaftsplan 1997 .......................................................................................................... 8
Abbildung 4: Abgrenzung der Bodenschutzkalkung im Stadtwald Lahr, ................................................. 24
Abbildung 5: Lage der externen Ausgleichsfläche „Streuobstwiese“ ....................................................... 25

Tabellenverzeichnis:
Tabelle 1: Bewertungsstufen der Schutzgüter ........................................................................................... 6
Tabelle 2: Relevanzmatrix ........................................................................................................................ 10
Tabelle 3: Eingriffs-/ Ausgleichs-Bilanz für das Schutzgut Biotope.......................................................... 26
Tabelle 4: Eingriffs-/ Ausgleichs-Bilanz für das Schutzgut Boden ........................................................... 28

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Seite 3

1

Anlass und Ausgangslage

Anlass

Die Stadt Lahr ist Ausrichtungsort der Landesgartenschau (LGS) 2018. Auf den
Gewannen Mauerfeld, Unteres Brüchle und Stegmatten werden zu diesem
Zweck Parkanlagen geschaffen, welche dauerhaft für die Bevölkerung erhalten
bleiben. 2011 fand dafür ein landschaftsplanerischer Wettbewerb statt. Der Entwurf des Büros club L 94 Landschaftsarchitekten aus Köln wurde mit dem 1.
Preis ausgezeichnet.
Der aus dem Siegerentwurf entwickelte Rahmenplan sollte ursprünglich durch
die drei Bebauungspläne „Kleingartenpark“ (Bereich Unteres Brüchle), „Seepark“ (Bereich Steegmatten) und „Bürgerpark“ (Bereich Mauerfeld) planungsrechtlich gesichert werden. Der Bebauungsplan „Moschee“ im Bereich Unteres
Brüchle wurde nun aus gegebenem Anlass vom südlich angrenzenden Gebiet
„Kleingartenpark“ abgeteilt und gehört nicht mehr zum LGS-Gelände.

Lage des Plangebietes

Das Plangebiet im Westen der Stadt Lahr hat eine Größe von gut 0,63 ha. Es
liegt zwischen der Vogesenstraße im Westen, der Römerstraße im Nordosten,
sowie der B 36 im Süden

Abbildung 1: Lage des Plangebietes

2

Rechtliche Vorgaben, Prüfmethoden und Datenbasis

2.1 Rechtliche Vorgaben
Umweltschützende
Belange im
BauGB2004:

Seit dem 20.07.2004 gilt für die Bauleitplanung gemäß den §§ 1(6) Nr.7, 1a,
2(4), 2a, 4c, §5 (5) sowie der Anlage zu § 2(4) und § 2a Baugesetzbuch eine
obligatorische Umweltprüfung für die Aufstellung von Bebauungsplänen.

Umweltprüfung

Mit der Umweltprüfung werden alle umweltrelevanten Belange zusammengefasst und in einem so genannten Umweltbericht den Behörden zur Stellungnahme vorgelegt. In einer ebenfalls neu eingeführten Zusammenfassenden
Erklärung (Umwelterklärung) wird dargelegt, in wieweit die Anregungen der
Behörden Eingang in die Planung gefunden haben. Nach Realisierung der
Planung muss im Rahmen der Umweltüberwachung (§ 4c BauGB) – soweit
von der Gemeinde festgelegt – eine Kontrolle hinsichtlich unvorhergesehener
nachteiliger Umweltauswirkungen vorgenommen werden.

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Seite 4

Scoping

Seit 2004 kommt auch das so genannte Scoping im System der Bauleitplanung zur Anwendung (§ 2 Abs. 4 Satz 2 BauGB). Im Rahmen des Scopings
(scope = Reichweite, Umfang) werden unter Behördenbeteiligung vom Planungsträger Umfang, Detaillierungsgrad und Methode der Umweltprüfung
festgelegt.
Im vorliegenden Bebauungsplanverfahren wurde das Scoping im Rahmen der
frühzeitigen Behördenbeteiligung durchgeführt.

Eingriffsregelung
nach Bundesnaturschutzgesetz
(BNatSchG) und
BauGB

Gemäß § 1a Abs. 3 Satz 3 BauGB sind bei der Aufstellung von Bebauungsplänen die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes in der Abwägung zu berücksichtigen (Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz).

Anwendung der
Eingriffsregelung

Die Ermittlung des Eingriffsumfangs erfolgt getrennt nach den einzelnen
Schutzgütern:
Für das Schutzgut Arten und Biotope wird das Biotoptypen-Bewertungsmodell
der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO 2010) des Landes Baden-Württemberg verwendet. Danach wird jedem vorkommenden Biotoptyp ein Wert zugewiesen.
Hohe Punktwerte stehen dabei für eine hohe ökologische Wertigkeit, niedrige
Zahlen für eine geringe ökologische Wertigkeit. Der Punktwert wird anschließend mit der Fläche, die das Biotop einnimmt, multipliziert. Die so für jedes
vorkommende Biotop ermittelten Punktwerte werden summiert, so dass sich
ein Gesamtwert der Bestandssituation ergibt. Ebenso wird ein Gesamtwert der
Planungssituation ermittelt, indem abgeschätzt wird, welche Biotoptypen sich
aufgrund der Planung vermutlich einstellen werden.
Die Bewertung des Schutzguts Boden erfolgt ebenfalls gemäß der ÖKVO. Dabei werden die vier Bodenfunktionen „Natürliche Bodenfruchtbarkeit“, „Ausgleichskörper im Wasserkreislauf“, „Filter und Puffer für Schadstoffe“ sowie
„Sonderstandort für naturnahe Vegetation“ entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit bewertet. Wie bei den Biotoptypen lässt sich ein Punktwert pro Flächeneinheit im Ist- sowie im Planzustand ermitteln.
Die Gegenüberstellung von Bestands- und Planungswert ergibt i. d. R. ein Defizit an Wertpunkten (Ausgleichsbedarf), das den Umfang der nötigen ökologischen Ausgleichsmaßnahmen vorgibt. Die Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung ist
Bestandteil dieses Umweltberichts (vgl. Kapitel 8).
Die Eingriffe in die anderen Schutzgüter werden verbal-argumentativ beurteilt.

Artenschutzrecht

Seit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG, 2007) hat
sich die Behandlung des Artenschutzes gemäß der Vorgabe der EURichtlinien geändert. Ziel des besonderen Artenschutzes sind die nach § 7
Abs. 2 Nr. 13 und 14 BNatSchG besonders und streng geschützten Arten (wobei die streng geschützten Arten eine Teilmenge der besonders geschützten
Arten darstellen). Nach § 44 (1) BNatSchG gelten für die besonders und streng
geschützten Arten bestimmte Zugriffs- und Störungsverbote.
So ist es verboten (Zitat),
1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie
zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus
der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen
Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinte-

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Seite 5

rungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert,
3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders
geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu
zerstören,
4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören
Neben diesen Zugriffsverboten gelten Besitz- und Vermarktungsverbote.
Bei nach den Vorschriften des BauGB zulässigen Eingriffen gelten diese Verbote jedoch nur für nach europäischem Recht geschützte Arten (alle Arten des
Anhangs IV der FFH-Richtlinie sowie alle europäischen Vogelarten).
Es liegt außerdem dann kein Verbotstatbestand im Sinne des § 44 Abs. 5 Satz
3 BNatSchG vor, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätte im räumlichen Zusammenhang weiterhin
erfüllt ist oder wenn dies durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen erreicht
werden kann.
Wenn die Festsetzungen des Bebauungsplanes dazu führen, dass Verbotstatbestände eintreten, ist die Planung grundsätzlich unzulässig. Nach § 45
BNatSchG ist eine Ausnahme von den Verboten möglich, wenn
•

zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses vorliegen

•

und es keine zumutbaren Alternativen gibt

•

und der günstige Erhaltungszustand für die Arten trotz des Eingriffs gewährleistet bleibt.

Die artenschutzrechtliche Prüfung ist Bestandteil dieses Umweltberichts (vgl.
Kapitel 5.3).

2.2 Prüfmethoden
Allgemein

Inhalt der Umweltprüfung ist die Ermittlung der voraussichtlich erheblichen
Umweltauswirkungen gemäß der Anlage zum Baugesetzbuch. Dabei werden
diejenigen Umweltauswirkungen ermittelt, die durch die Aufstellung des Bebauungsplanes vorbereitet werden. Für die Ermittlung der Bestandssituation
und der zu erwartenden Umweltauswirkungen werden eigene Erhebungen der
Biotoptypen sowie bestehende Unterlagen herangezogen.

Bewertungsstufen

Die Bewertung der natürlichen Schutzgüter wird mittels einer fünfstufigen
Skala durchgeführt. Bei der Eingriffsbewertung ist insbesondere die Beurteilung der Erheblichkeit von Bedeutung. Es gilt folgende Zuordnung:
Tabelle 1: Bewertungsstufen der Schutzgüter
Bewertung /
Bedeutung

sehr gering
nachrangig

Eingriff

gering

mittel

hoch

allgemein

unerheblich

Umweltbericht, Stadt Lahr, Bebauungsplan Moschee - ENTWURF ZUR OFFENLAGE

sehr hoch

besonders
erheblich

Seite 6

Bei der Beurteilung der vorhabenbedingten Auswirkungen wird unterschieden
in:
erhebliche Beeinträchtigung
unerhebliche oder keine Beeinträchtigung
positive Auswirkung.

2.3 Datenbasis
Verwendete Daten

• Biotoptypenkartierung auf Grundlage des Kartierschlüssels der LUBW (faktorgruen 06/2014, 07/2014, 06/2015)
• Bodenschätzungskarte
• Bodenkarte 1 : 50.000 (BK 50)
• Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplanverfahren „Moschee“
der Stadt Lahr (Heine + Jud, Ingenieurbüro für Umweltakustik, 06/2015)

3

Beschreibung der Planung

3.1 Übergeordnete Planungen und Planerische Vorgaben
Regionalplanung

In der Raumnutzungskarte des Regionalplans von 1995 ist der Bereich als landwirtschaftlich genutzte Fläche dargestellt. Regionale Freiraumstrukturen sind
nicht betroffen.

Flächennutzungsplan

Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan (FNP) von 1998 ist das Plangebiet als
„Grünfläche“ mit Zweckbestimmung Dauerkleingärten dargestellt, im östlichen
Teil als „Fläche für die Landwirtschaft“
Der FNP wird im Parallelverfahren an die jetzt vorgesehene Entwicklung angepasst.

Abbildung 2 - Flächennutzungsplan 1998 mit Kennzeichnung des Plangebietes

Landschaftsplan

Im Landschaftsplan von 1997 ist das Plangebiet als Teil einer geplanten Grünfläche für Dauerkleingärten dargestellt.

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Seite 7

Abbildung 3 - Landschaftsplan 1997

3.2 Geschützte Bestandteile von Natur und Landschaft
Natura2000

Es ist kein FFH-Gebiet oder Vogelschutzgebiet betroffen.

Naturschutzgebiete

Es ist kein Naturschutzgebiet betroffen.

Landschaftsschutzgebiete

Es ist kein Landschaftsschutzgebiet betroffen.

Geschützte Biotope

Es ist kein gesetzlich geschützter Biotop betroffen.
Der an der südlichen Grenze des Bebauungsplanes eingetragene Biotop „Feldhecke Ortsrand S Lahr-Dinglingen“ liegt de facto vollständig außerhalb der
überplanten Flächen, südlich des Geh- und Radweges.

3.3 Beschreibung des Vorhabens / der Planung
Ziele und Inhalte der
Planung

Das Ziel der Planung ist die Schaffung der baurechtlichen Voraussetzungen für
die Errichtung einer Moschee, einschließlich der erforderlichen Parkplätze.
Hierfür wird ein Bebauungsplan im zweistufigen Verfahren aufgestellt.
Die Planung sieht die Schaffung von unterschiedlichen Teilräumen vor:
Für Moschee und Nebenanlagen/Parkplätze wird eine Gemeinbedarfsfläche
ausgewiesen. Entlang von Vogesenstraße und Römerstraße verlaufen Grünflächen, die den weitgehenden Erhalt der vorhandenen Grünflächen ermöglichen. Parallel zur Vogesenstraße ist außerdem eine 2,50 m breite Straßenverkehrsfläche geplant (Geh- und Radweg).

Festsetzungen

Auszug umweltrelevanter Festsetzungen:
• Auf der Gemeinbedarfsfläche darf eine Grundfläche von max. 850 m² mit
einem Gebäude überbaut werden. Die zulässige Grundfläche darf durch die

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Seite 8

Grundflächen für Stellplätze mit ihren Zufahrten sowie für die sonstige Freiflächengestaltung (z.B. Vorplatz Haupteingang, Terrasse Restaurant) bis zu
einer Grundflächenzahl von 0,8 überschritten werden.
• Die Gebäudehöhe darf maximal 17 m betragen. Ausnahme: Auf einer
Grundfläche von maximal 2,5 m x 2,5 m darf ein Minarett errichtet werden,
das maximal 30 m hoch sein darf.
• Durch geeignete passive Schallschutzmaßnahmen (schallgedämmte Außenwände, Dächer und Fenster, Lüftungseinrichtungen) ist das geplante
Gebäude vor Schienen- und Straßenverkehrslärm-Einwirkungen zu schützen, so dass der Orientierungswerte nach DIN 18005 nicht überschritten
werden.
• Ausweisung öffentlicher Grünflächen mit Pflanzbindung für Feldgehölz an
der Römerstraße (teilweiser Erhalt) und Pflanzgebot Straßenbäume an der
Vogesenstraße
• Weitere Pflanzgebote und Artenliste für private Grünflächen.
• PKW-Stellplätze sind wasserdurchlässig zu befestigen.

3.4 Beschreibung der Wirkfaktoren der Planung
Baubedingt

Bei der Errichtung der Moschee einschließlich der Nebenflächen kommt es zu
Bodenabgrabungen und Aufschüttungen, zur Flächeninanspruchnahme für
Lagerflächen und Baustelleneinrichtungen, sowie zur Beseitigung von Vegetation, vor allem Bäumen und sonstigen Gehölzstrukturen. Des Weiteren entstehen Schall- und Schadstoffemissionen durch Bau- und Transportfahrzeuge.

Anlagebedingt

Die anlagebedingten Auswirkungen auf das Plangebiet betreffen vor allem die
Änderung der derzeitigen Biotoptypen und den Verlust von offenem Boden mit
seinen verschiedenen ökologischen Funktionen. Die gesamte derzeitige Ackerfläche und Teile des Gehölzbestandes, einschließlich begleitender Gras- und
Krautsäume werden in bebaute und befestigte Flächen umgewandelt. In den
Randbereichen verbleiben öffentliche und private Grünflächen.
Die Moschee mit einem bis zu 30 m hohen Minarett wird ein neuartiges Element
im Orts- und Landschaftsbild darstellen.

Betriebsbedingt

Zu den Gebetszeiten / Gottesdiensten entsteht Besucherverkehr, außerdem
durch ein geplantes türkisches Restaurant und die Nutzung eines Mehrzweckraumes für Seminare, Konferenzen, aber auch „kleine Feiern“. Der Gestaltungsplan sieht 67 PKW-Stellplätze vor.
Die prognostizierten Schallemissionen führen zu keiner Grenzwertüberschreitung an den Immissionspunkten im Bereich der umgebenden Wohnbebauung.

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Seite 9

3.5 Relevanzmatrix
Die Relevanzmatrix dient dazu, die potentiell erheblichen, nachteiligen Umweltauswirkungen darzustellen. Diese werden im Rahmen der Umweltprüfung detailliert untersucht und die Ergebnisse im vorliegenden Umweltbericht ausgeführt.

Wechselwirkungen

Kultur, Sachgüter

Klima, Luft

Wasser

Boden

Mensch Wohnen

Mensch Erholung

Tiere, Pflanzen, biol. Vielfalt

Relevanzmatrix

Landschaft/ -sbild

Tabelle 2: Relevanzmatrix

1

2

3

4

5

6

7

8

9

Beseitigung von Vegetation

-

-

■

-

-

-

□

-

-

Abgrabungen und Aufschüttungen

-

-

□

■

□

-

□

-

-

Vorübergehende Flächeninanspruchnahme Lagerflächen -

-

□

■

-

Luftschadstoffemissionen (inkl. Stäube)

□

□

□

□

-

□

-

-

-

Erschütterungen

□

□

□

-

-

-

-

-

-

Schallemissionen (Lärm)

□

□

□

-

-

-

-

-

-

Trennwirkungen (Wege/ Loipen)

-

-

-

-

-

-

-

-

-

Flächeninanspruchnahme

-

-

■

■

□

□

□

-

-

Schallemissionen durch das Vorhaben (1

□

□

□

-

-

-

-

-

-

Stoffemissionen (Nährstoffe, Basen)

-

-

-

-

-

-

-

-

-

Lichtemissionen

-

-

□

-

-

-

-

-

-

Baubedingt

□

Anlagebedingt

Betriebsbedingt

Legende:
■

relevante, voraussichtlich abwägungserhebliche, nachteilige Auswirkung

□

Nachteilige Auswirkungen evtl. gegeben, jedoch vrstl. nicht abwägungserheblich, aufgrund von:
a) frühzeitiger Konfliktminimierung /-vermeidung
b) vorhandener Vorbelastung bzw. unterhalb der Erheblichkeitsschwelle

-

Keine erhebliche Auswirkung

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Seite 10

4

Umweltziele / Grünordnungskonzept

4.1 Allgemeine Umweltziele
Definition

Umweltqualitätsziele definieren die anzustrebenden Umweltqualitäten eines
Raums. Sie stellen den Maßstab für die Beurteilung von Vorhabenswirkungen
dar.

Vorgaben

Umweltziele als Bemessungsmaßstab für die zu ermittelnden Auswirkungen
werden abgeleitet aus den nachfolgend aufgeführten Fachgesetzen:

Pflanzen und Tiere

•

Sichern und Aufwerten der Lebensraumfunktion für Artengemeinschaften und für seltene / gefährdete Arten (§§ 1, 2, 8, 13, 21, 37
BNatSchG), soweit vorhanden.

Boden und Wasser

•

Grundsatz zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und
Boden (§ 1a Abs. 2 BauGB).
Nachhaltige Sicherung und Wiederherstellung der Funktionen des Bodens gemäß § 1 BBodSchG.
Keine Verschlechterung des mengenmäßigen und chemischen Zustands des Grundwassers (§ 47 WHG).
Ortsnahe Versickerung / Verrieselung von Niederschlagswasser oder
Einleitung in ein Gewässer ohne Vermischung mit Schmutzwasser,
sofern dem keine wasserrechtlichen / öffentlich-rechtlichen Vorschriften oder wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen (§ 55 WHG).

•
•
•

Luft / Klima

•
•

Schutz von Flächen mit bioklimatischen Funktionen (§§ 1 Abs. 6 Nr. 7
u. 1a BauGB, §§ 1 u. 2 BNatSchG)
Berücksichtigung der Erfordernisse des Klimaschutzes durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen (§ 1a Abs. 5
BauGB)

Landschaftsbild

•

Sicherung der Landschaft in ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit
auch wegen ihrer Bedeutung als Erlebnis und Erholungsraum der
Menschen; geschützte Kulturdenkmale sind zu erhalten (§ 1 Abs. 4
und 5 BNatSchG).

Lärm

•

Berücksichtigung der Orientierungswerte der DIN 18005 und der
Grenzwerte der TA Lärm

4.2 Grünordnungskonzept
Grünordnungskonzept

Das Grünordnungskonzept beinhaltet zum einen den weitest möglichen Erhalt
der vorhandenen Gehölze entlang der Römerstraße (Pflanzbindung) auf Grund
ihrer Funktion als Lebensraum für heimische Vogelarten und als Biotopvernetzungsstruktur, aber auch als optische Zäsur zwischen Wohnbebauung und Moschee und „Verzahnung“ von LGS-Gelände und angrenzender Bebauung. Die
vorhandene Hecke (im weiteren Verlauf nach Osten Baumreihe) zeichnet außerdem den Verlauf eines früheren Bahngleises nach.
Mit Pflanzgeboten für neue Laubbäume in der straßenbegleitenden Grünfläche
an der Vogesenstraße soll einerseits ein Beitrag zur Eingriffskompensation an
Ort und Stelle geleistet werden, andererseits das Baumreihen-Thema von der

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gegenüberliegenden Straßenseite aufgenommen und zu einer Allee weiterentwickelt werden.

5

Derzeitiger Umweltzustand und Prognose der Auswirkungen der
Planung

Im weiteren Text werden folgende Symbole für die verschiedenen Beeinträchtigungen verwendet:
erhebliche Beeinträchtigung
unerhebliche oder keine Beeinträchtigung
positive Auswirkung.

5.1 Mensch
Bestandsdarstellung /
-bewertung
Wohnen / Gesundheit

Nördlich bzw. nordöstlich des Plangebietes weist der Bebauungsplan "Kleinfeld
Süd" im maßgeblichen Bereich ein Allgemeines Wohngebiet (WA) sowie ein
Mischgebiet (MI) aus. Unmittelbar südlich grenzt der in Aufstellung befindliche
Bebauungsplan "Kleingartenpark" und im Westen der Bebauungsplan "Riedmatten" an. Letzterer weist im relevanten Bereich Flächen für Forstwirtschaft
sowie einen Schulverkehrsgarten/ Verkehrsübungsplatz aus, der aktuell allerdings als Kleingartensiedlung genutzt wird.
Auf das Plangebiet und die umliegenden Wohngebietsflächen wirken derzeit
Schallimmissionen, ausgehend von B 36 sowie der Rheintalbahn, ein, wobei
vor allem der Schienenverkehr zu deutlichen Überschreitungen der Orientierungswerte für Allgemeine Wohngebiete führt. Die Wohnqualität und Gesundheit ist daher an Lärmschutzmaßnahmen gekoppelt und der Aufenthalt im Außenbereich beeinträchtigt, so dass insgesamt von einer geringen bis mittleren
Wohnqualität auszugehen ist.

Bestandsdarstellung /
-bewertung
Erholung

Das Plangebiet hat, bedingt durch die landwirtschaftliche Nutzung und die Verkehrsemissionen, keine hervorzuhebende Bedeutung für die Naherholung.
Hierfür stehen aktuell die Kleingartensiedlung westlich der Vogesenstraße und
der Kleinfeldpark zwischen Römerstraße und Königsberger Ring zur Verfügung.
Südlich außerhalb der Plangebietsgrenze verläuft ein Radweg, der eine wichtige Ost-West-Verbindung über die Rheintalbahn hinweg darstellt und im weiteren Verlauf nach Osten von Grünflächen begleitet wird.

Darstellung und Bewertung der Auswirkungen
Wohnen / Gesundheit

Baubedingte Lärmemissionen
Die baubedingten Lärmemissionen innerhalb des Plangebiets beschränken
sich auf die Bauzeit und werden daher nicht als erhebliche Beeinträchtigung
eingestuft.
Betriebsbedingte Lärmemissionen

Mit der geplanten Errichtung bzw. Nutzung einer Moschee, einschließlich Restaurant und Mehrzweckraum für Veranstaltungen, Seminare, Feiern etc. sind
Schallemissionen verbunden. Als maßgebliche Emissionsquelle ist dabei der
Parkplatz der Moschee zu nennen. Emissionen aus dem Inneren der Moschee

Umweltbericht, Stadt Lahr, Bebauungsplan Moschee - ENTWURF ZUR OFFENLAGE

Seite 12

(v.a. Mehrzweckraum/ Gebetsräume) sowie aus dem Innenbereich des Restaurants sind erfahrungsgemäß zu vernachlässigen. Laut Schalltechnischer
Untersuchung von HEINE + JUD werden die Immissionsrichtwerte der Freizeitlärmrichtlinie für Allgemeine Wohgebiete bzw. Mischgebiete sowohl tags außer- und innerhalb der Ruhezeiten als auch nachts an allen maßgeblichen Immissionsorten eingehalten.
Weitere Emissionen sind durch Außengastronomie, Kommunikationsgeräusche im Freien sowie Anlieferungstätigkeiten (z.B. für die Gastronomie) zu erwarten.
Insgesamt werden keine erheblichen Beeinträchtigungen der Umgebung des
Plangebietes durch Lärmemissionen prognostiziert.
Lärmimmissionen (einwirkender Verkehrslärm)

Die geplante Nutzung der Moschee beinhaltet auch Wohnräume für den Imam.
Die auf das Plangebiet einwirkenden Lärmimmissionen, ausgehend insbesondere von der B 36 und der Bahnlinie Karlsruhe-Basel (Rheintalbahn), führen
zu teils deutlichen Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 18005 für
Allgemeine Wohngebiete, sowohl tags als auch nachts. Vor allem im Nachtbereich werden nicht nur die Orientierungswerte der DIN 18005, sondern auch
die sog. Grenze der Gesundheitsgefahr um bis zu 9 dB(A) überschritten.
Es ist von einer erheblichen Beeinträchtigung auszugehen.
Darstellung und Bewertung der Auswirkungen

Erhebliche Beeinträchtigungen der Erholungsfunktion sind nicht erkennbar.

Erholung
Minimierungs- und
Vermeidungsmaßnahmen
Wohnen / Gesundheit

Eine Wohnnutzung innerhalb des Moschee-Areals ist auf Grund der oben dargestellten Verkehrslärmimmissionen nur mit umfangreichen passiven Schallschutzmaßnahmen, wie bspw. Schallschutzfenstern, Lüftungseinrichtungen, oder einer geeigneten Grundrissgestaltung zulässig. Entsprechende Nachweise
sind mit dem Bauantrag zu erbringen.
Die Nutzung des Außenbereichs um die Moschee ist ggf. unter Berücksichtigung der umgebenden Wohnbebauung zu beschränken.

Minimierungs-und
Vermeidungsmaßnahmen

Es sind keine Maßnahmen erforderlich.

Erholung
Fazit

Die im Bauleitplanverfahren zu berücksichtigenden Schallemissionen führen zu
keinen Grenzwertüberschreitungen an der umgebenden Wohnbebauung, während die geplante Wohnnutzung in einem Teilbereich der Moschee mit umfangreichen Lärmschutzmaßnahmen, bezogen auf die Verkehrslärmimmissionen,
verbunden ist. Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind nicht zu erwarten.

5.2 Biotopstrukturen (Pflanzen, Biotope)
Bestandsdarstellung /
-bewertung

Im Plangebiet sind folgende Biotoptypen anzutreffen, (vgl. Bestandsplan, Anlage 1):
-

Acker im westlichen Teil
Feldgehölz im Nordosten entlang der Römerstraße und auf ehemaligem Bahngrundstück

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Rasenfläche entlang der Römerstraße
Straßengraben mit Ruderalvegetation entlang der Vogesenstraße, einschließlich kleiner Schotterfläche im Nordwesten als Zufahrt zur Ackerfläche
Einzelbäume im Südwesten

Das Feldgehölz besteht im Kern aus 7 großen, vermutlich angepflanzten Platanen entlang der Römerstraße, die aber in Folge der Nutzungsaufgabe auf
dem südlich parallel verlaufenden Bahngrundstück von einer fortgeschrittenen
Gehölzsukzession ummantelt sind. Neben wenigen Fichten sind vor allem Pionierarten wie Silberweide (Salix alba) und Robinie (Robinia pseudoaccacia) anzutreffen, daneben Hainbuche (Carpinus betulus), Feld-Ahorn (Acer campestre), Spitz- und Berg-Ahorn (Acer platanoides/pseudoplatanus). Das Bestandsalter ist auf der Südwestseite des Gehölzes deutlich jünger, mit entsprechend kleineren Stammdurchmessern und ohne nennenswerten Alt- und Totholzanteil. Im Unterwuchs stehen Hartriegel (Cornus sanguinea), Liguster (Ligustrum vulgare) und auf der Südwestseite vor allem Brombeere (Rubus fruticosus). Das Feldgehölz hat mittlere bis hohe Biotopfunktion.
Zwischen dem Gehölz und der Römerstraße im Norden liegt eine als Rasen
angelegte und gepflegte Grünfläche mit geringer Biotopfunktion.

Die Ackerfläche wird für Maisanbau genutzt und hat ebenfalls geringe Biotopfunktion.
Die Ruderalvegetation entlang der Vogesenstraße und des Radweges im Süden wird von Gräsern, Acker-Kratzdistel (Cirsium arvense), Greiskraut (Senecio spec.), an feuchteren Stellen auch Blutweiderich (Lythrum salicaria) aufgebaut. Im Unterwuchs der beiden Nussbäume im Südwesten des Plangebietes
kommen weitere Nährstoffzeiger wie Brombeere und Brennnessel (Urtica dioica) und als invasiver Neophyt das Indische Springkraut (Impatiens glandulifera) hinzu. Die Saum- und Ruderalgesellschaft hat mittlere Biotopfunktion.
Die oben angesprochenen Nussbäume (Juglans regia) haben Brusthöhendurchmesser von 35 bzw. 40 cm und sind vital. Ein junger Stieleichen-Solitär
an der Mündung des Radwegs in die Vogesenstraße hat einen Durchmesser
von 15 cm. Die Einzelbäume haben mittlere Biotopfunktion.
Darstellung und Bewertung der Auswirkungen

Verlust von Biotoptypen
Der geplante Standort der Moschee mit den zugehörigen Parkplätzen beansprucht in erster Linie die Ackerfläche und die Einzelbäume im Südwesten des
Plangebietes, aber auch in das Feldgehölz im Nordosten wird eingegriffen.
Bäume und Sträucher werden auf einer Breite von ca. 11 bis 15 m entfernt.
Betroffen sind hier vor allem jüngere Silberweiden, Robinien, Feldahorn, Hartriegel und Brombeergestrüpp. Der ältere und größere Baumbestand entlang
der Römerstraße kann als Teil einer öffentlichen Grünfläche in einer Breite von
rund 13 m erhalten werden.
Im Bereich der straßenbegleitenden Ruderalvegetation entlang der Vogesenstraße sind zwei Zufahrten vorgesehen.
Der Bebauungsplan ermöglicht insgesamt eine Versiegelung und Bebauung
von insgesamt bis zu 3.164 m² (Bau- und Verkehrsflächen), die künftig keine
Biotopfunktion mehr haben. Für die verbleibenden Grünflächen im Umfeld der
Moschee ist eine Gestaltung und Bepflanzung vorwiegend mit Ziergehölzen
und kleineren Bäumen vorgesehen, die insgesamt nur geringe Biotopfunktion
übernehmen können. Entlang der Vogesenstraße wird die Pflanzung von 8
Straßenbäumen festgesetzt. Zur Verwendung kommen hier voraussichtlich

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Zuchtformen, wodurch die ökologische Wertigkeit begrenzt wird. Die rechnerische Gegenüberstellung der Biotopwertigkeit vor und nach Umsetzung der Planung ist der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung in Kap. 8.1 zu entnehmen.
Minimierungs-und
Vermeidungsmaßnahmen

Der Erhalt der Gehölze im Bereich der Grünfläche an der Römerstraße ist im
Bebauungsplan durch Festsetzung einer Pflanzbindung rechtlich zu sichern.

In der Ausführung ist das Erfordernis von Baumschutzmaßnahmen zu prüfen.
Gehölze dürfen nur im Winterhalbjahr zwischen 1.10. und 28.02. gerodet werden, also außerhalb der Vegetations- und Vogelbrutzeit.

Fazit

Das Vorhaben beansprucht überwiegend Biotoptypen von geringer bis mittlerer
Wertigkeit, aber auch in den höherwertigen Gehölzbestand im Nordwesten wird
eingegriffen, allerdings ohne diesen ganz zu beseitigen. Auf den verbleibenden
Grünflächen können die Eingriffe nicht kompensiert werden, so dass dem Bebauungsplan Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Plangebietes zuzuordnen
sind.

5.3 Tiere (Artenschutz)
Methode

Faunistische Bestandsaufnahmen liegen nicht vor. Es wurde eine Übersichtsbegehung mit Sichtung der Habitatstrukturen und Ermittlung von potentiellen
Lebensstätten durchgeführt.

Bestandsdarstellung /
-bewertung

Das Plangebiet ist zum einen durch die landwirtschaftliche Nutzung, zum anderen durch die überwiegend durch natürliche Sukzession entstandenen Gehölzstrukturen in den Randbereichen geprägt, wobei aber auch angepflanzte
gebiets- oder standortfremde Baumarten anzutreffen sind. Das nahe Umfeld ist
durch Siedlungs- und Verkehrsflächen im Norden und Osten, Vogesenstraße
und Kleingartensiedlung im Westen und intensive landwirtschaftliche Flächennutzung mit überwiegend Maisanbau im Süden geprägt. Bei einer großräumigeren Betrachtung wird die Insellage der bislang unbebauten Flächen zwischen
weiteren großflächigen Gewerbeflächen im Westen und Süden und den Hauptverkehrsachsen B 36, B 3 und Rheintalbahn deutlich.

Artenschutzrelevante
Strukturen

Als artenschutzrechtlich relevante Struktur im Plangebiet ist das Feldgehölz auf
einer Fläche von rund 0,25 ha anzuprechen. Es unterliegt einer mittleren Störungsintensität durch Verkehrslärm und die Frequentierung des Geh- und Radweges.

Brutvögel

Die Eignung des Feldgehölzes als Vogellebensraum wird durch seine vergleichsweise isolierte Lage, die randlichen Störeffekte und nur eingeschränkt
zur Verfügung stehende Nahrungshabitate gemindert. Die Ackerflächen werden intensiv genutzt und bieten nur sehr wenige naturnahe Strukturen.
Dennoch bieten sich im Gebiet mit den Gehölzbeständen einige Habitatstrukturen für Vögel. Bei den zu erwartenden Arten im Plangebiet handelt es sich
aber um allgemein verbreitete, ungefährdete Arten mit breitem Lebensraumspektrum, die an das städtische Umfeld angepasst sind. Das Vorkommen von
anspruchsvolleren und seltenen Arten ist nicht zu erwarten.

Fledermäuse

Wie bei den Brutvögeln sind auch bei den Fledermäusen lediglich solche Arten
zu erwarten, die an menschliche Siedlungen angepasst sind bzw. ein breites
Spektrum möglicher Lebensräume nutzen. Aufgrund der innerstädtischen Lage

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ist vor allem die Nutzung durch Zwergfledermäuse (Pipistrellus pipistrellus)
denkbar.

Wochenstuben bzw. Massenquartiere sind im Plangebiet und seinem Umfeld
nicht bekannt und nicht zu erwarten. Große Baumhöhlen, die Raum für Wochenstuben oder Gruppenquartiere bieten, konnten bei einer Übersichtsbegehung im Plangebiet nicht festgestellt werden. Es erfolgte allerdings lediglich
eine Inaugenscheinnahme vom Boden aus. Kleinere Astlöcher, Risse und Rindenspalten könnten jedoch als Einzelquartiere (Männchenquartiere im Sommer
oder Herbstquartiere) genutzt werden. Auch ist eine Funktion des Feldgehölzes
als Leitstruktur möglich.
Sonstige

Ein Vorkommen von weiteren, besonders geschützten Arten (Reptilien, Amphibien, Falter, Libellen, etc.) im Plangebiet kann aufgrund der jeweils speziellen
Lebensraumansprüche, ausgeschlossen werden.

Darstellung und Bewertung der Auswirkungen

Die durch die Planung verursachten Eingriffe betreffen vor allem die vollständig
überplante Ackerfläche und zum Teil das Feldgehölz entlang der Römerstraße
auf dessen Südwestseite. Von rund 2.500 m² Gehölzfläche kann mit ca. 1230
m² etwa die Hälfte des Gehölzes erhalten werden. Während die Ackerfläche
geringe Bedeutung als Lebensraum für Tiere hat, gehen mit den Gehölzen
auch mittel- bis hochwertige Biotopstrukturen verloren. Der südwestliche Teil
des Feldgehölzes ist aus der Sukzession auf dem ehemaligen Bahngleis entstanden und wird dabei von jüngeren Gehölzen und Brombeergestrüpp aufgebaut, so dass von der Rodung keine alten Bäume mit Baumhöhlen oder nennenswertem Totholzanteil betroffen sind. Der ältere Teil des Gehölzes, der
auch eine Reihe großer Platanen enthält, bleibt erhalten.

Potenzielle Verbotstatbestände

Baubedingte Tötung von Brutvögeln und Fledermäusen
Im Zuge der Bauarbeiten kann es aufgrund von Gehölzrodungen zur Tötung
von Brutvögeln und Fledermäusen kommen. Mit den unten beschriebenen
Maßnahmen wird dies vermieden.
Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Brutvögeln und Fledermäusen
Baubedingt gehen 2 Einzelbäume und ein Teil des Feldgehölzes im Umfang
von rund 1.230 m² als mögliche Fortpflanzungs- und Ruhestätten für Brutvögel
verloren. Horst- oder Höhlenbäume sind hiervon augenscheinlich nicht betroffen.

Demgegenüber steht die Anpflanzung von 8 Straßenbäumen und einigen kleinen und mittelgroßen Bäumen und Sträuchern im Umfeld der Moschee, überwiegend Ziergehölze.
Der Verlust von Teilen des Feldgehölzes einschließlich seiner Saumstrukturen
und die Bebauung und Flächenversiegelung stellen insgesamt eine Verschlechterung der Qualität der Lebensräume der allgemein verbreiteten, ungefährdete Arten dar. Im Kontext der umfangreichen Gehölzanpflanzungen innerhalb des unmittelbar benachbarten Landesgartenschau-Geländes ist davon
auszugehen, dass die ökologische Funktion der von dem Eingriff betroffenen
Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Die Verschlechterung ist daher nicht als erhebliche Beeinträchtigung
bzw. Verbotstatbestand gem. § 44 Abs. 1 Nr. 3 zu bewerten.
Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen sind daher nicht erforderlich.
Störung von Fledermäusen durch Lichtimmissionen

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Hinsichtlich der Lichtimmissionen (Beleuchtung von Parkplatz und Wegen, ggf.
auch der Moschee) sind einige Fledermausarten sensibel und zeigen Meideverhalten (z.B. Myotis-Arten). Andere Arten wie z.B. die Zwergfledermaus nutzen hingegen die durch das Licht auf Insekten ausgeübte Lockwirkung und jagen oftmals im Umfeld von Beleuchtungskörpern. Es wird nicht angenommen,
dass das Plangebiet ein essentielles Nahrungshabitat von Licht-sensiblen Fledermausarten darstellt. Dadurch sind hinsichtlich der geplanten Lichtimmissionen keine erheblichen Störungen zu erwarten.
Minimierungs- und
Vermeidungsmaßnahmen

Die baubedingte Tötung von Brutvögeln und Fledermäusen wird vermieden,
indem Gehölzrodungen auf die Zeit vom 1. Oktober bis 01. März beschränkt
werden.
Zur Vermeidung des Verlustes an Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Brutvögeln wird der Gehölzbestand außerhalb der Parkplätze im Nordosten zum
Erhalt festgesetzt.

Fazit

Nach Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen werden artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nicht erfüllt. Für das Schutzgut Arten verbleiben
keine erheblichen Beeinträchtigungen.

5.4 Boden
Die natürlichen Bodenfunktionen wurden gemäß dem Leitfaden „Bewertung
von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit“ (LUBW 2010) bewertet. Der Ausgleichsbedarf wurde gemäß der Arbeitshilfe „Das Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung“ (LUBW 2012) ermittelt.

Bestandsdarstellung /
-bewertung

Das Plangebiet liegt innerhalb der Schutteraue, am Austritt des SchutteSchwemmfächers, in der Rheinebene. Die Grundwasser führenden Kieskörper
werden hier von einer mächtigen Auenlehmlage überdeckt. Unter dem Einfluss
der ehemaligen Auendynamik der Schutter hat sich als bodenkundliche Einheit
laut BK 50 ein Brauner Auenboden-Auengley aus Auenlehm über Terrassenschottern entwickelt. Durch die Abflussbegrenzung in der Schutter bestehen
heute keine Überschwemmungen bzw. keine Auenverhältnisse mehr. Auch der
prägende Grundwassereinfluss auf die oberen Bodenschichten ist nicht mehr
gegeben. Für die Bewertung der Bodenfuntionen wurde zusätzlich zur BK 50
die Bodenschätzung für Baden-Württemberg herangezogen, die im Plangebiet
die Klassenzeichen L I a 2 – 69 und (L II a 2) - 62 GRA ausweist.
Die Bedeutung der Böden für den Bodenschutz ergibt sich aus der Bewertung
der Bodenfunktionen „Natürliche Bodenfruchtbarkeit“, „Ausgleichskörper im
Wasserkreislauf“, und „Filter und Puffer für Schadstoffe“. Die Böden im Plangebiet weisen demnach eine hohe Wertigkeit auf (Gesamtbewertung: 3). Die
Bodenfunktion „Sonderstandort für naturnahe Vegetation“ ist nur bei einer hohen oder sehr hohen Funktionserfüllung (Bewertungsklassen 3 und 4) relevant.
Dies ist bei den Böden im Plangebiet nicht der Fall.
Die Auswertung der Bodendaten auf Grundlage des Leitfadens „Bewertung von
Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit“ (LUBW, 2012) ist im Detail der Eingriffs-/
Ausgleichsbilanzierung in Kapitel 8.2 zu entnehmen.

Darstellung und Bewertung der Auswirkungen

Bodenversiegelung
Durch die Planung ist eine Neuversiegelung von 3.164 m² Boden (Gemeinbedarfsfläche mit GRZ 0,8 zzgl. Verkehrsfläche) zulässig. Hiervon sind ca. 838 m²

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als 67 PKW-Stellplätze in wasserdurchlässiger Bauweise geplant (Rasenpflaster). Auf diese Weise verbleibt auf diesen Flächen zumindest eine geringfügige
Funktionserfüllung als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf. Auf den übrigen
2.326 m² gehen die Bodenfunktionen vollständig verloren.
Bauzeitlich befahrene und umgelagerte Oberböden
Bei sorgfältiger Baustelleneinrichtung, ggf. fachgerechter Bodenbearbeitung
und anschließender Lockerung (s.u.) kann auf diesen Flächen die Leistungsfähigkeit des Bodens weitgehend erhalten bzw. wieder hergestellt werden. Die
Leistungsfähigkeit der Bodenfunktionen wird nur soweit vermindert, dass der
Eingriff unterhalb der Erheblichkeitsschwelle liegt, und somit kein zusätzlicher
Ausgleichsbedarf besteht.

Minimierungs- und
Vermeidungsmaßnahmen

Im Bereich der Parkplätze sind alle Stellplätze versickerungsfähig zu befestigen (Rasengittersteine, Rasenfugenpflaster oder Schotterrasen).
Fachgerechter Umgang mit Bodenmaterial bei Aushub, Lagerung und Einbau
gemäß DIN19731 innerhalb der nicht überbauten Flächen. Bei Aushub, Lagerung und Wiedereinbau vom Boden erfolgt eine Schichtung von kulturfähigem
Oberboden über mineralischem Unterboden.
Bei einer Feststellung altlastenrelevanter Schadstoffbelastungen ist die untere
Bodenschutzbehörde zu informieren.
Die bauzeitlich beanspruchten Flächen sind zu rekultivieren, indem der Boden
gelockert und der zwischengelagerte Mutterboden wieder aufgebracht wird.

Fazit

Erhebliche Bodenfunktionsverluste als Folge von Bebauung und Flächenversiegelung auf insgesamt 3.164 m² sind durch planexterne Maßnahmen auszugleichen.

5.5 Wasser
Bestandsdarstellung /
-bewertung
Grund- und Oberflächengewässer

Oberflächengewässer sind von der Planung nicht betroffen.
Das Plangebiet liegt am östlichen Rand der Oberrheinebene und weist mächtige Grundwasserleiter aus quartären Kiesen und Sanden auf. Die Grundwasserleiter werden von den tonig-lehmigen Schutterablagerungen der Nacheiszeit
überdeckt. Für das Schuttertal wurden Durchlässigkeitsbeiwerte von rund 0,3
x 10 m-3 ermittelt. Grundwasservorrat und Grundwasserdargebot sind (hinsichtlich Mächtigkeit der grundwasserführenden Kieslager) von sehr hoher Wertigkeit.
Der Grundwasserstand (Mittelwert) im Plangebiet liegt in Anlehnung an die
Grundwasser-Messpunkte in der näheren Umgebung (501/ Langenwinkel und
602 / Seepark) bei 157,6 m ü. NN und damit ca. 2 m unter Gelände (Bezugshöhe Fahrbahnoberkante Vogesenstraße mit 159,9 m ü. NN., die Ackerfläche
liegt geringfügig tiefer).

Darstellung und Bewertung der Auswirkungen
Grundwasser

Bauzeitlich verringerte Grundwasserneubildung
Während der Bauzeit kommt es zu Auswirkungen auf den Bodenwasserhaushalt durch verminderte Versickerungsfähigkeit. Diese wird durch die Beseitigung der Vegetation, Flächenbefestigung und Bodenverdichtung hervorgerufen. Bei Einhalten der unten beschriebenen Vermeidungsmaßnahmen ist nicht
mit erheblichen Beeinträchtigungen für das Grundwasser zu rechnen.

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Verschmutzung des Grundwassers während der Bauarbeiten
Bei der Einhaltung der unten beschriebenen Vermeidungsmaßnahmen ist nicht
mit einer erheblichen Beeinträchtigung des Grundwassers zu rechnen.
Eingriffe in die grundwasserführenden Bodenschichten
Von Eingriffen in die grundwasserführenden Bodenschichten wird nicht ausgegangen. Der mittlere Grundwasserstand wird im Bebauungsplan aufgeführt und
ist im Zuge der Bauarbeiten zu berücksichtigen.
Verminderung der Grundwasserneubildung durch Bodenversiegelung
Es erfolgt eine Verminderung der Grundwasseranreicherung proportional zum
Umfang versiegelter Fläche. Durch Bebauung und Bodenversiegelung gehen
gegenüber dem Ist-Zustand 2.326 m² Fläche für die Grundwasserneubildung
aus Versickerung verloren, weitere 838 m² werden mit wasserdurchlässigem
Belag befestigt (Sickerfugen-Pflaster o. ä.) und können noch einen reduzierten
Beitrag zur Grundwasserneubildung liefern.

Minimierungs- und
Vermeidungsmaßnahmen

Um baubedingte Beeinträchtigungen des Grundwassers zu vermeiden sind alle
potenziell wassergefährdenden Stoffe (z.B. Öle, Fette, Treibstoffe) sachgemäß
zu lagern und einzusetzen. Zudem sind alle Fahrzeuge, Maschinen und Geräte
auf der Baustelleneinrichtungsfläche über einer als Sammelfläche ausgebildeten Schutzfolie zu betanken. Havariemittel sind in ausreichender Menge vorzuhalten. Des Weiteren sind alle Abfallstoffe und Abwässer ordnungsgemäß zu
entsorgen.
Die unter 5.4 beschriebenen Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz des Bodens gelten auch hier.
Die Parkplätze sind in wasserdurchlässiger Bauweise (wassergebundene Decke, Kies, Schotter, Rasenfugenpflaster) zu gestalten. Diese Flächen sind allerdings nur bedingt wasserdurchlässig.
Das Gebiet wird gemäß Generalentwässerungsplan (2009) im Trennsystem
entwässert. In den Hinweisen zum B-Plan wird ein ökologisch ausgerichtetes
Regenwassermanagement insbesondere für die Freianlagen gefordert. Überschüssiges Regenwasser bei Starkregenereignissen kann dem RRB zwischen
Bahnlinie, B36, Vogesenstraße und Bereitschaftspolizei abgeleitet werden.

Fazit

Bei Beachtung der genannten Vermeidungsmaßnahmen wird das Grundwasser durch die Planung nicht beeinträchtigt.

5.6 Klima / Luft
Bestandsdarstellung /
-bewertung

Das Plangebiet stellt mit seinen offenen, unversiegelten Flächen ein KaltluftEntstehungsgebiet im Westen von Lahr dar. Die regionale Klimaanalyse am
südlichen Oberrhein gibt für das Gebiet dennoch teilweise ein erhöhtes Wärmebelastungsrisiko an, was durch die Innerstädtische Lage bedingt ist. Die
Freiflächen und der Gehölzbestand haben daher eine wichtige, bioklimatischen
Ausgleichsfunktion.
Durch die angrenzenden Straßen besteht eine lufthygienische Vorbelastung.

Darstellung und Bewertung der Auswirkungen

Abgas- und Staubemissionen während der Bauzeit

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Im Zuge der Bautätigkeiten kommt es zu Beeinträchtigungen durch Abgas- und
Staubemissionen der Transportfahrzeuge und Baumaschinen. Diese beschränken sich auf die Bauzeit. Bei Ausführung der Arbeiten nach dem Stand
der Technik wird nicht von erheblichen Beeinträchtigungen ausgegangen.
Erhöhung des Wärmebelastungsrisiko durch Versiegelung
Die geplante Neuversiegelung und Überbauung trägt zu einer sukzessiven Erhöhung des Wärmebelastungsrisikos bei. Auf Grund der relativ geringen Dimension des Plangebietes in Verbindung mit den grünordnerischen Festsetzungen ist für die angrenzenden Wohngebiete nicht mit einem erheblich erhöhten Risiko zu rechnen.
Minimierungs- und
Vermeidungsmaßnahmen

Durch den weitest möglichen Erhalt des Feldgehölzes und die geplante
Neupflanzung von 8 Straßenbäumen sowie weiteren Bäumen und Sträuchern
im Bereich der privaten Grünflächen wird dem Wärmebelastungsrisiko entgegengewirkt. Die Anordnung der Bäume entlang der Vogesenstraße wirkt sich
zudem positiv auf die Lufthygiene im Plangebiet aus. Stadtbäume sind zudem
eine bedeutende Maßnahme für die Klimaanpassung.

Fazit

Die Planung führt nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzguts Klima / Luft.

5.7 Landschaftsbild
Bestandsdarstellung /
-bewertung

Darstellung und Bewertung der Auswirkungen

Das Landschaftsbild wird von den nördlich außerhalb des Plangebietes an der
Römerstraße stehenden Wohnhochhäusern dominiert. Das im Plangebiet liegende Feldgehölz ist Teil einer langgestreckten, parallel zur Römerstraße verlaufenden Gehölzkulisse, die zusammen mit anderen, vorgelagerten Einzelbäumen und Feldgehölzen einen guten Übergang von den südlich liegende
Ackerflächen zu den nordöstlich stehenden Wohnhochhäusern darstellt und
den Siedlungsrand bestmöglich in die Landschaft einbindet. Der als „Landschaft“ anzusprechende Ausschnitt liegt allerdings isoliert zwischen Hauptverkehrsachsen und weiteren Siedlungs- und Gewerbeflächen im Süden und
Westen und hat daher in Verbindung mit der ansonsten intensiven landwirtschaftlichen Nutzung nur geringe Bedeutung. Bedeutende Fernsicht-Achsen
sind nicht betroffen.
Verlust von Gehölzen
Die Einzelbäume an der Vogesenstraße (2 x Nuss, 1 x junge Stiel-Eiche) werden gerodet. Im Gegenzug ist im Bebauungsplan dort die Pflanzung einer
Baumreihe festgesetzt, so dass in Verbindung mit den gegenüberliegenden
Straßenbäumen eine Allee entsteht.
Das Feldgehölz an der Römerstraße wird in der Breite dezimiert, ohne jedoch
in die Höhe und Längsausdehnung einzugreifen, so dass die durchgängige Kulisse entlang der Römerstraße und der dortigen Bebauung mit Wohnhochhäusern erhalten bleibt.

Neubau Moschee
Der Gebäudekomplex mit einem bis zu 30 m hohen Minarett steht außerhalb
der bislang als Ortsrandeingrünung fungierenden Gehölzkulisse. Auch das
südlich auf Flurstück 8420 stehenden Feldgehölz wird voraussichtlich dem in
Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „Kleingartenpark“ zum Opfer fallen, so
dass die Moschee aus südlichen Richtungen gut sichtbar sein wird. Die Dimen-

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sionierung des Gebäudes bleibt im Rahmen der vorhandenen Hochhaus-Bebauung. Vor dem Hintergrund dieser Vorbelastung bzw. geringen Bedeutung
des isoliert liegenden Landschaftsausschnittes wird die Bebauung als landschaftsverträglich eingestuft.
Minimierungs- und
Vermeidungsmaßnahmen

Durch den weitest möglichen Erhalt der Gehölzkulisse im Norden und zusätzliche Pflanzgebote sollen das Gebäude und die Parkplätze eingegrünt werden.

Fazit

Die Planung führt nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Schutzguts
Landschaft.

5.8 Kultur- und Sachgüter
Bestandsdarstellung /
-bewertung
Darstellung und Bewertung der Auswirkungen

Kultur- und Sachgüter sind von der Planung nicht betroffen / nicht bekannt.
Es ist keine Beeinträchtigung erkennbar.

Minimierungs- und
Vermeidungsmaßnahmen

Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sind nicht erforderlich.

Fazit

Kultur- und Sachgüter sind für die Planung nicht relevant.

5.9 Wechselwirkungen
Aus den Untersuchungen ergeben sich Hinweise auf Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern, die bei den Kapiteln der jeweiligen Schutzgüter dargestellt sind (s.o.). Dies gilt für:
Boden (mit seinen Filter-, Puffer- und Ausgleichsfunktionen) und Grundwasser
Klima und Mensch / Gesundheit
Hinsichtlich der Funktionsausprägungen einiger Schutzgüter bestehen räumliche Wechselwirkungen zwischen dem Plangebiet und seinem Umfeld, die bei
den jeweiligen Schutzgütern dargestellt sind (s.o.)
Mensch / Gesundheit (Lärm)

6

Planungsalternativen

6.1 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung
Nichtdurchführung
der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung bliebe das Plangebiet entsprechend seines
derzeitigen Zustands bestehen und die oben genannten Umweltauswirkungen
träten nicht ein.

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6.2 Ergebnis der Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten
Standortalternativen

Standortalternativen für die Moschee mit Kulturzentrum wurden geprüft, allerdings erfolgte die Wahl des Standorts nicht vorrangig aufgrund von Umweltbelangen, sondern anhand anderer Kriterien, z.B. Erschließung, Flächengröße
und -verfügbarkeit. Die Vereinbarkeit mit den Umweltbelangen am gewählten
Standort wurde im Anschluss daran durch schalltechnische Untersuchung und
dem vorliegenden Umweltbericht belegt.

Alternativen im
Plangebiet

Die Größe des für die Moschee zur Verfügung stehenden Grundstücks bietet
keinen Raum für nennenswerte Planungsalternativen. Bei dem gegebenen Flächenbedarf für Gebäude und Parkplätze stellt die vorgelegte Planung aus naturschutzfachlicher Sicht die bestmögliche Lösung dar, mit der das Feldgehölz
auf der Nordostseite weitgehend erhalten werden kann.

7

Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Kompensation

7.1 Zusammenfassung Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen
Minimierung nachteiliger Auswirkungen
durch technischen
Umweltschutz

V1
Fachgerechter Umgang mit Bodenmaterial bei Aushub, Lagerung und
Einbau gemäß DIN 19731 innerhalb der nicht überbauten Flächen. Bei Aushub,
Lagerung und Wiedereinbau vom Boden erfolgt eine Schichtung von kulturfähigem Oberboden über mineralischem Unterboden.
V2
Kupfer-, zink- oder bleigedeckte Dächer bzw. Metallfassaden sind im
Bebauungsplangebiet nur zulässig, wenn sie beschichtet oder in ähnlicher
Weise behandelt sind, so dass keine Kontamination des Bodens durch Metallionen zu befürchten ist.
V3
Beim Bau und Betrieb von Anlagen zum Lagern und zum Umgang mit
wassergefährdenden Stoffen muss durch technisch-bauliche Vorkehrungen sichergestellt werden, dass ein Eindringen wassergefährdender Stoffe in den Boden / das Grundwasser nicht erfolgen kann.
V4
Bau, Betrieb und Unterhaltung von Anlagen zur Versickerung unbelasteten Niederschlagswasser muss gemäß Arbeitsblatt DVWK A 138 erfolgen.
Die oberste Bodenschicht der Mulden sind mit einem sorptionsfähigen Substrat
(humoses, sandig-lehmiges Bodenmaterial) von mindestens 30 cm Mächtigkeit
herzustellen und zu begrünen.
Zur Versickerung von Niederschlagswasser müssen alle offenen privaten
PkW-Stellplätze mit durchlässiger oder teilentsiegelter Oberfläche mit Begrünung hergestellt werden, z.B. Rasengitter, begrüntes Rasenpflaster,
Schotterrasen etc..
Der bei Starkniederschlägen nicht auf der Fläche versickerbare Anteil des
Niederschlagswassers gering belasteter Nebenflächen (Besucherparkplätze und Zufahrten) wird über den Straßengraben an der Vogesenstraße
dem Regenrückhaltebecken zwischen Bahnlinie und Vogesenstraße zugeführt.
V5
Maßnahmen des passiven Schallschutzes für die innerhalb des Gebäudes geplante Wohneinheit, auf Grund von Grenzwertüberschreitungen
durch Verkehrslärmimmissionen.

Sonstige Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen

V6
Ggf. beschränkte Nutzung des Außenbereichs unter Berücksichtigung
angrenzender Wohnbebauung (Festlegung im Rahmen der Baugenehmigung).

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V7
Die baubedingte Tötung von Brutvögeln und Fledermäusen wird vermieden, indem Gehölzrodungen auf die Zeit vom 1. Oktober bis 01. März beschränkt werden.
V8
Zur Vermeidung des Verlustes an Fortpflanzungs- und Ruhestätten von
Brutvögeln wird der Gehölzbestand außerhalb der Parkplätze im Nordosten
zum Erhalt festgesetzt.

7.2 Ausgleichsmaßnahmen im Geltungsbereich
Ausgleichsmaßnahmen

Pflanzgebot Straßenbäume
A1
Der Verlust von 3 Einzelbäumen und Teilen des Feldgehölzes kann teilweise
durch Pflanzung von 8 Straßenbäumen innerhalb der öffentlichen Grünfläche
entlang der Vogesenstraße kompensiert werden.
Die Straßenbäume werden in der Eingriffs-/Ausgleichsbilanz mit 540 ÖP/Baum,
insgesamt 4.320 ÖP angerechnet.
A2
Baum- und Strauchpflanzungen auf der privaten Grundstücken
Die privaten Grundstücksflächen müssen zu mindestens 20 % als Grünfläche
naturnah angelegt oder gärtnerisch gestaltet und gepflegt werden. Der Bebauungsplan trifft Festsetzungen zur:
- Gliederung und Eingrünung von PKW-Stellplätzen mit Bäumen und
Schnitthecken.
- Bepflanzung der privaten Grundstücksfläche
- Fassadenbegrünung
Die privaten Grünflächen werden in der Eingriffs-/Ausgleichsbilanz pauschal
mit 6 ÖP/m² angerechnet.

Verbleibende erhebliche Beeinträchtigungen

Schutzgut Boden:
Es verbleibt ein Defizit von 36.851 Ökopunkten.
Schutzgut Biotope:
Es verbleibt ein Defizit von 22.693 Ökopunkten.

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7.3 Kompensation verbleibender erheblicher Beeinträchtigungen (Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Geltungsbereiches)
Schutzgut Boden

Zur Kompensation des Defizits von 36.851 ÖP ist die Kalkung von 12,5 ha bodensaurer Waldflächen im Stadtwald von Lahr geplant. Die Maßnahme wird mit
0,3 ÖP/m² angerechnet und ergibt somit ein Kompensationsvolumen von
37.500 ÖP, wodurch der Eingriff vollständig kompensiert wird.
Die 12,5 ha sind Bestandteil einer 72,1 ha großen Fläche im Distrikt 3 am Blinsberg, für die in Abstimmung mit der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) eine Bodenschutzkalkung mit Dolomit-Kalk in einer Dosierung von 3
to/ha geplant vorgesehen ist. Die nachfolgend dargestellte Fläche enthält kein
FFH-Gebiet, keine geschützten Waldbiotope und kein Wasserschutzgebiet.

Abbildung 4: Abgrenzung der Bodenschutzkalkung im Stadtwald Lahr,
Distrikt 3 (72,1 ha, hiervon 12,5 ha dem B-Plan „Moschee“ zugeordnet)

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Schutzgut Biotope

Dem Kompensationsdefizit in Höhe von 22.693 ÖP wird der erhebliche Kompensationsüberschuss aus dem Bebauungsplanverfahren „Seepark“ anteilig
gegenübergestellt. Im Umweltbericht vom 07.05.2015 zu diesem B-Plan ist ein
Überschuss von 1.379.729 ÖP dokumentiert, der auf andere Eingriffsvorhaben
angerechnet werden, bzw. im Ökokonto verbucht werden kann.
Konkret wird dem Bebauungsplan „Moschee“ die bereits umgesetzte Anlage einer Streuobstwiese anteilig zugeordnet. Der nachfolgenden Abbildung ist der
zugeordnete Flächenanteil von 1746 m² auf den Flurstücken 351, 352/1, 352/2,
353, 378/1 und 379/1 zu entnehmen. Die Streuobstwiese wird mit 13 ÖP/m²
angerechnet und erzielt somit eine Aufwertung von 22.698 ÖP.
Die Streuobstwiese ist dauerhaft zu erhalten und extensiv zu pflegen: 1 bis 2schürige Mahd mit Abfuhr des Mähgutes, keine Düngung.

Eingriffs-

Bebauungsplan

Externer
Ausgleich

Abbildung 5: Lage der externen Ausgleichsfläche „Streuobstwiese“
Neu angelegte Streuobstwiese (grün umrandet) innerhalb des B-Plans „Seepark“ und
anteilige Zuordnung zum B-Plan „Moschee“ (1.746 m², rot gestrichelte Umrandung)

Umweltbericht, Stadt Lahr, Bebauungsplan Moschee - ENTWURF ZUR OFFENLAGE

Seite 25

8

Eingriffs-/ Ausgleichsbilanz

8.1 Arten und Biotope
Tabelle 3: Eingriffs-/ Ausgleichs-Bilanz für das Schutzgut Biotope
nach dem Bewertungsmodell der Ökokonto-Verordnung Baden-Württemberg (ÖKVO)

Flächennutzung/Biotoptyp

Bestand
33.80 - Zierrasen
35.64 - grasreiche ausdauernde Ruderalvegetation (Straßenbegleitgrün, Gehölzsaum entlang Acker)
37.11 - Acker mit fragmentarischer Unkrautvegetation
41.10/43.-11 - Feldgehölz, Platanen-Baumreihe, Brombeergestrüpp, < 30 % standortfremd
45.30a - Einzelbäume auf mittelwertigen Biotoptypen (durchschnittlicher Stammdurchmesser: 120 cm x
Grundwert 6= 720 ÖP/Baum)
60.23 - Schotterweg

Anzahl

35.12 - Grünfläche Vogesenstr., grasreiche ausdauernde Ruderalvegetation (Straßenbegleitgrün)
41.10 - Grünfläche Römerstr., Feldgehölz, Platanen-Baumreihe m. heckenf. Unterwuchs (Pflanzbindung)
33.80 - Grünfläche Römerstraße, Zierrasen
60.10 - Gemeindbedarfsfläche 3.534 m², davon max. 80 bebaut / versiegelt
60.21 - Verkehrsfläche
60.50 - Gemeinbedarfsfläche 3.534 m², davon mind. 20 % Grünflächen mit Pflanzgeboten
45.30a - Pflanzgebot Straßenbäume, Verwendung von Zuchtformen für den Siedlungsbereich
(durchschnittlicher Stammdurchmesser nach 25 Jahren Entwicklungszeit: 90 cm x Grundwert 6 = 540
ÖP/Baum)
Summe
Bilanz Biotope innerhalb des Bebauungsplangebietes
Umweltbericht, Stadt Lahr, Bebauungsplan Moschee - ENTWURF ZUR OFFENLAGE

Ökopunkte
Grundwert

4
11
4
17
720

2.484
8.525
9.288
42.619
1.440

79

2

158

6.304

Anzahl

Ökopunkte
Gesamt

621
775
2.322
2.507
2

Summe

Planung

Fläche in
qm

Fläche in
qm
532
1.280
621
2.827
337
707

8

6.304

64.514

Ökopunkte Ökopunkte
Grundwert Gesamt
11
5.852
17
21.760
4
2.484
1
2.827
1
337
6
4.241
540
4.320

41.821

-22.693
Seite 26

Fortsetzung Biotopbilanz:
Plangebietsexterne Eingriffskompensation
Anteilige Zuordnung neu angelegter Streuobstwiese im B-Plangebiet "Seepark"
Summe

Bilanz Biotope inner- und außerhalb des Bebauungsplangebietes

Umweltbericht, Stadt Lahr, Bebauungsplan Moschee - ENTWURF ZUR OFFENLAGE

1.746

13

22.698
22.698

5

Seite 27

8.2 Boden
Tabelle 4: Eingriffs-/ Ausgleichs-Bilanz für das Schutzgut Boden
nach dem Bewertungsmodell der Ökokonto-Verordnung Baden-Württemberg (ÖKVO). Die Bewertung der Bodenfunktionen im Bestand erfolgt durch kombinierte Auswertung von Bodenschätzungsdaten und BK 50.

Bodeneinheit

Fläche
(qm)
a

Bewertung der Bodenfunktionen
Stufen: 0 sehr
gering, 1 gering, 2 mittel, 3 hoch, 4 sehr hoch
Natürl. Boden- Ausgleichsfunkt. Filter- und
Gesamt /
fruchtbarkeit i. Wasserkreislauf Pufferfunktion Durchschnitt
e

entspricht
Ökopunkte
Ökopunkte
gesamt,
Grundwert =
=ax f
e x 4 Pkt.

b

c

d

f

g

Bodenschätzung:
L I a 2 - 69, (L II a 2) - 62 GRA

3,0

3,0

3,0

3,00

BK 50: Brauner AuenbodenAuengley

2,5

3,0

4,0

3,17
3,00

12

75.648

Bestand

Synthese Gesamtbewertung
Planung
Verkehrsflächen und überbaubare
Flächen einschl. Nebenanlagen
wasserdurchlässig befestigte
Stellplätze
Grünflächen (2.433 m²) und
begrünte Freiflächen innerhalb der
Gemeinbedarfsfläche (707 m²)
Summe

6.304

2.326

0,0

0,0

0,0

0,00

0,00

0

838

0,0

1,0

0,0

0,33

1,33

1.117

3.140
6.304

3,0

3,0

3,0

3,00

12,00

37.680
38.797

Bilanz Boden innerhalb des Bebauungsplangebietes

-36.851

Plangebietsexterne Kompensationsmaßnahme
Bodenschutzkalkung im Stadtwald,
Distr. 3
125.000
Summe

125.000

Bilanz Boden inner- und außerhalb d. Bebauungsplangebietes

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0,3

37.500
37.500

649

Seite 28

8.3 Sonstige Schutzgüter
Mensch / Gesundheit

Nach Vermeidungsmaßnahmen keine Kompensation erforderlich.

Mensch / Erholung

Keine Kompensation erforderlich.

Wasser

Nach Minimierungsmaßnahmen keine Kompensation erforderlich.

Klima / Luft

Nach Minimierungsmaßnahmen keine Kompensation erforderlich.

Landschaftsbild

Keine Kompensation erforderlich.

Kultur- und Sachgüter

Keine Kompensation erforderlich.

8.4 Aufteilung öffentliche / private Eingriffe
Der Bebauungsplan ermöglicht eine Bebauung und Versiegelung von insgesamt 3.164 m². Davon entfallen auf
•
•

die privat genutzte Gemeindbedarfsfläche:
die öffentlich genutzte Verkehrsfläche:

2.827 m² (89 %)
337 m² (11 %)

Die bebauten und befestigten Flächen machen den maßgeblichen Teil des Eingriffs aus, während die
ökologische Wertigkeit im Bereich der privaten und öffentlichen Grünflächen mit der Ausgangssituation
vergleichbar bleibt.
Die Eingriffe resultieren somit zu rund 89 % aus der Gemeinbedarfsfläche und zu rund 11 % aus der
öffentlichen Verkehrsfläche, was jeweils folgenden Kompensationsbedarf ergibt:
Eingriff

Gemeinbedarfsfläche

Verkehrsfläche

Schutzgut Boden

32.797 ÖP

4.054 ÖP

Schutzgut Biotope

20.197 ÖP

2.496 ÖP

Summe

52.994 ÖP

6.550 ÖP

Die externen Ausgleichsmaßnahmen (vgl. Ziff. 7.3) werden entsprechend anteilig zugeordnet:
Gemeinbedarfsfläche
Bodenschutzkalkung:

89 % von 125.000 m² = 111.250 m²

Streuobstwiese:

89 % von

1.746 m² =

1.554 m²

Verkehrsfläche
Bodenschutzkalkung:

11 % von 125.000 m² = 13.750 m²

Streuobstwiese:

11 % von

1.746 m² =

192 m²

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Seite 29

9

Vorschläge für umweltrelevante Festsetzungen

9.1 Grünflächen gem. § 9 (1) Nr. 15 BauGB
Öffentliche
Grünflächen

Die im zeichnerischen Teil dargestellten Grünflächen am westlichen und nordöstlichen Rand des Plangebietes werden als öffentliche Grünfläche ausgewiesen. Sie sind extensiv zu pflegen und entsprechend der planungsrechtlichen
Festsetzungen 8.1 und 8.2 zu bepflanzen und zu unterhalten.

9.2 Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung
von Natur und Landschaft gem. § 9 (1) Nr. 20 BauGB
M1

Mindestens 20 % der Gemeinbedarfsfläche müssen als Grünflächen naturnah
angelegt oder gärtnerisch gestaltet werden.

M2

Alle offenen PkW-Stellplätze müssen mit wasserdurchlässiger Oberfläche hergestellt werden, z.B. Rasengitter, Sickerfugenpflaster, oder haufwerksporiges
Pflaster.

M3

Kupfer-, zink- oder bleigedeckte Dächer bzw. Metallfassaden sind im Bebauungsplangebiet nur zulässig, wenn sie beschichtet oder in ähnlicher Weise behandelt sind, so dass keine Kontamination des Bodens durch Metallionen zu
befürchten ist.

M4

Für die Außenbeleuchtung sind ausschließlich insektenfreundliche Lampen
(z.B. Natriumdampflampen oder LED-Leuchten) zulässig.

9.3 Flächen für das Anpflanzen und die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen gem. § 9 (1) Nr. 25 BauGB
Pfb 1

Pflanzbindung Feldgehölz
Der innerhalb der Grünfläche entlang der Römerstraße liegende Teil des Feldgehölzes mit einer Fläche von ca. 1.285 m² ist dauerhaft zu erhalten und zu
pflegen. Im Rahmen der Pflegearbeiten darf der Bestand im Turnus von 7 bis
10 Jahren ausgelichtet und insbesondere standortfremde Bäume entfernt werden. Die gesetzlichen Vorgaben zu Rodungszeiten sind zu beachten.

Pfg 1

Pflanzgebot Straßenbäume
An den im zeichnerischen Teil dargestellten Standorten entlang der Vogesenstraße sind mittel- bis großkronige Laubbäume zu pflanzen und dauerhaft zu
erhalten. Die Laubbäume sind unter Berücksichtigung des vorhandenen Entwässerungsgrabens in einem Abstand von 1,2 m zur Straße und 8 m untereinander zu pflanzen. Abgehende Bäume sind gleichartig zu ersetzen. Abweichungen vom eingetragenen Standort sind bis zu 3 m möglich. Beim Ausfall
von Bäumen muss entsprechender Ersatz in Art und Qualität geleistet werden.
Alle Bäume sind in Baumscheiben / Vegetationsflächen von mind. 6 m² Größe
zu pflanzen. Empfohlen werden Baumarten gemäß Nr. 2.1 der Artenliste im
Anhang.

Pfg 2

Bepflanzung der privaten Grundstücksfläche
Die private Grundstücksfläche, abzüglich der Fläche für PKW-Stellplätze, muss
mit standortgerechten Laubbäumen und Sträuchern begrünt und dauerhaft gepflegt werden. Bei Ausfall der Gehölze muss eine gleichartige Ersatzpflanzung

Umweltbericht, Stadt Lahr, Bebauungsplan Moschee - ENTWURF ZUR OFFENLAGE

Seite 30

vorgenommen werden. Je volle 500 m² Grundstücksfläche sind ein großkroniger Baum oder zwei mittelkronige Bäume und zusätzlich 3 Großsträucher oder
Kleinbäume anzupflanzen. Alle Bäume sind in Baumscheiben / Vegetationsflächen von mind. 6 m² Größe zu pflanzen. Empfohlen werden Baum- und
Straucharten gemäß Nr. 1.1 bis 1.6 der Artenliste im Anhang.
Pfg 3

Eingrünung von PKW-Stellplätzen
PKW-Stellplatzflächen sind durch Bäume zu gliedern und durch Heckenpflanzungen einzugrünen. Je 100 m² Stellplatzfläche ist ein mittel- oder großkroniger
Baum entsprechend der Nummern 1.2 und 1.4 der Artenliste im Anhang anzupflanzen. Die Baumquartiere im Stellplatzbereich sind nach FLLPflanzgrubenbauweise 1 bzw. 2, mit mind. 12 m³ durchwurzelbarem Baumsubstrat je Baum herzustellen.
Die Hecken sind jeweils an der Stirnseite der Stellplätze unter Verwendung heimischer, standortgerechter Arten entsprechend der Nummer 1.7 der Artenliste
im Anhang zu pflanzen. Hiervon ausgenommen sind Stellplätze entlang des zu
erhaltenden Feldgehölzes an der nordöstlichen Grundstücksgrenze.
Bäume und Hecken sind dauerhaft zu erhalten und zu pflegen, abgängige
Pflanzen sind gleichartig zu ersetzen.

Pfg 4

Fassadenbegrünung
Fensterlose Fassaden von Garagen und Nebengebäuden sind mit kletternden
oder rankenden Pflanzen entsprechend der Nummer 1.8 der Artenliste im Anhang zu begrünen.

10

Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen

Notwendigkeit von
Überwachungsmaßnahen (Monitoring)

Das Risiko unvorhergesehener erheblicher Umweltauswirkungen wird im vorliegenden Fall aufgrund der geringen Gebietsgröße, der derzeit vorhandenen
Nutzungen sowie den geringen Neueingriffen im Bereich des Plangebietes als
gering eingeschätzt.
Im Rahmen der Auswirkungen der vorliegenden Planung sind daher keine
Maßnahmen zur Überwachung von Umweltauswirkungen vorgesehen.

11

Zusammenfassung
Im Gewann Unteres Brüchle sollen auf einer 0,63 ha großen Fläche die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Moschee geschaffen werden. In die Moschee sollen Veranstaltungsräume und ein türkisches Restaurant integriert werden. In die Planung ist ein Bedarf von ca. 65
PKW Stellplätzen einbezogen worden.
Von dem Vorhaben sind einerseits Ackerflächen betroffen, andererseits Einzelbäume und eine größeres Feldgehölz an der Römerstraße. Das Feldgehölz
muss teilweise auf der Südwestseite gerodet werden, die Kulisse, die maßgeblich von einer Reihe großer Platanen geprägt wird, bleibt aber erhalten. Im Be-

Umweltbericht, Stadt Lahr, Bebauungsplan Moschee - ENTWURF ZUR OFFENLAGE

Seite 31

bauungsplan ist ein entsprechendes Erhaltungsgebot festgesetzt. Von den Rodungsarbeiten sind keine großen, alten Bäume mit Baumhöhlen oder nennenswertem Totholz-Anteil betroffen.
Streng geschützte oder besonders gefährdete Tier- und Pflanzenarten sind im
Plangebiet nicht zu erwarten, so dass unter Berücksichtigung verschiedener
Vermeidungsmaßnahme keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände erfüllt werden.
Die Schutzgüter Wasser, Klima/Luft und Landschaftsbild sind ebenfalls nicht in
erheblichem Umfang betroffen, so dass auch hier unter Berücksichtigung von
Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen erhebliche Umweltauswirkungen
ausgeschlossen werden können. Es handelt sich hierbei um Festsetzungen zu
wasserdurchlässigen Belägen und zur Grünflächengestaltung.

Erhebliche Eingriffe sind bei den Schutzgütern Boden und Tiere/Pflanzen durch
Bodenversiegelung und Verlust von Biotoptypen zu verzeichnen. Diese Eingriffe können nicht im Plangebiet ausgeglichen werden und erfordern Kompensationsmaßnahmen.
Die Eingriffe in den Boden sollen durch die Kalkung bodensauer Waldstandorte
im Stadtwald von Lahr (Distrikt 3 am Blinsberg) auf einer Fläche von 12,5 ha
kompensiert werden. Die Bodenschutzkalkung wird vom Forstbezirk Lahr
(Landratsamt Ortenaukreis) koordiniert und ist Teil einer insgesamt 72,1 ha umfassenden Kalkungsfläche.
Die Eingriffe in Biotoptypen werden durch die Neuanlage einer Streuobstwiese
innerhalb des Landesgartenschau-Geländes im Bereich Steegmatten südlich
der B 36 (Bebauungsplan „Seepark“) kompensiert. Im Bebauungsplan „Seepark“ wird ein erheblicher Kompensationsüberschuss erzielt, der anteilig dem
Bebauungsplan „Moschee“ zugeordnet wird.
Auf Grund der geplanten Wohnnutzung innerhalb der Moschee (Wohneinheit
für den Imam) sind auch Konflikte durch einwirkenden Verkehrslärm, ausgehend von der B 36 und der Rheintalbahn, zu prognostizieren. Um die maßgeblichen Grenzwerte einhalten zu können, müssen passive Lärmschutzmaßnahmen umgesetzt werden.

Bei Einhaltung der im Umweltbericht beschriebenen Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen verbleiben keine erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt.
Freiburg, den 08.07.2015
Michael Glaser (M. Sc. Geograph)
faktorgruen

Umweltbericht, Stadt Lahr, Bebauungsplan Moschee - ENTWURF ZUR OFFENLAGE

Seite 32

ANHANG 4
Artenliste für Gehölzpflanzungen
Nr. 1: Bäume und Sträucher für private Grundstücke
Großkronige Bäume
Nr. 1.1

Nr. 1.2

Empfehlung (bedingt) gebietsheimischer großkroniger Laubbäume bei günstigen Baumstandortbedingungen:
− Spitz-Ahorn
(Acer platanoides)
−

Hänge-Birke

(Betula pendula)

−

Stiel-Eiche

(Quercus robur)

Empfehlung großkroniger Laubbäume mit besonderem Gestaltungsaspekt und für Baumstandorte, auf denen aufgrund der umgebenden Nutzungen die Wachstumsbedingungen mäßig bis stark eingeschränkt sind:
− Kaukasische Flügelnuss
(Pterocarya fraxinifolia)
−

Ahornblättrige Platane

(Platanus acerifolia)

−

Zerr-Eiche

(Quercus cerris)

−

Persische Eiche

(Qercus macranthera)

−

Silber-Linde

(Tilia tomentosa ‘Brabant’)

Mittelkronige Bäume
Nr. 1.3

Nr. 1.4

Nr. 1.5

Nr. 1.6

Empfehlung (bedingt) gebietsheimischer mittelkroniger Laubbäume bei günstigen Baumstandortbedingungen:
− Feldahorn
(Acer campestre)
−

Hainbuche

(Carpinus betulus)

−

ZitterPappel

(Populus tremula)

−

Vogelkirsche

(Prunus avium)

−

Salweide

(Salix caprea)

Empfehlung mittelkroniger Laubbäume mit besonderem Gestaltungsaspekt und für Baumstandorte, auf denen aufgrund der umgebenden Nutzungen die Wachstumsbedingungen mäßig bis stark eingeschränkt sind (z. B. Parkplätze):
− Zürgelbaum
(Celtis australis)
−

Gew. Hopfenbuche

(Ostrya carpinifolia)

−

Winter-Linde

(Tilia cordata ‚Erecta‘)

Empfehlung kleinkroniger Laubbäume und Großsträucher mit besonderem Gestaltungsaspekt
− Feige
(Ficus carica)
−

Judasbaum

(Cercis siliquastrum)

−

Mispel

(Mespilus germanica)

Empfehlung gebietsheimischer Sträucher für frei wachsende Hecken oder Strauchgruppen:
− Roter Hartriegel
(Cornus sanguinea)
−

Haselnuss

(Corylus avellana)

−

Eingriffliger Weißdorn

(Crataegus monogyna)

Umweltbericht, Stadt Lahr, Bebauungsplan Moschee - ENTWURF ZUR OFFENLAGE

Seite 33

Nr. 1.7

Nr. 1.8

−

Zweigriffliger Weißdorn

(Crataegus laevigata)

−

Pfaffenhütchen

(Euonymus europaeus)

−

Liguster

(Ligustrum vulgare)

−

Schlehe

(Prunus spinosa)

−

Hunds-Rose

(Rosa canina)

−

Kreuzdorn

(Rhamnus cathartica)

−

Schwarzer Holunder

(Sambucus nigra)

−

Gewöhnlicher Schneeball

(Viburnum opulus)

Empfehlung heimischer Straucharten für geschnittene Hecken (Parkplatzeingrünung):
− Liguster
(Ligustrum vulgare)
−

Hainbuche

(Carpinus betulus)

−

Feld-Ahorn

(Acer campestre)

Empfehlung Rank- und Kletterpflanzen für Fassadenbegrünung von Garagen, Nebengebäuden, Pergola
−

Echtes Geißblatt

(Lonicera caprifolium)

−

Kletterrosen in Sorten

(Rosa spec.)

−

Gewöhnlicher Efeu

(Hedera helix)

Nr. 2:
Nr. 2.1

Bäume für öffentliche Grünflächen
Empfehlung für mittelkronige Straßenbäume bis 15 (20) m Höhe
Spitz-Ahorn
(Acer platanoides ‘Farlake’s Green’)

−

Umweltbericht, Stadt Lahr, Bebauungsplan Moschee - ENTWURF ZUR OFFENLAGE

Seite 34

Stadt Lahr
Bebauungsplan Moschee
Anlage 1: Biotoptypen, Bestand
37.11

Acker mit fragmentarischer
Unkrautvegetation
43.11 Brombeergestrüpp
41.10 Feldgehölz
33.80 Rasen
60.23 Schotterweg
35.64 grasreiche Ruderalvegetation

!
(

!
(
(

Bestandsbäume
Bestandsbäume, Platanen
innerhalb Feldgehölz
Geltungsbereich B-Plan

0

20

±

40
Meter

Partnerschaftsgesellschaft
Freiburg, Rottweil, Heidelberg, Stuttgart
Landschaftsarchitekten bdla
Projekt

Geobasisdaten © Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg, www.lgl-bw.de
Grundlage: Daten aus dem Räumlichen Informations- und Planungssystem (RIPS) der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW)

GOP 491

www.faktorgruen.de

Lahr, Moschee

Planbez.

Anlage 1 - Biotoptypen, Bestand

Maßstab

1:750

Bearbeiter

Gl

Datum

30.06.2015

L:\gop\491-Lahr, Moschee\GIS\Projekte\gop491_Moschee_Bestand_30-06-2015.mxd

Stadt Lahr
Bebauungsplan Moschee
Anlage 2: Biotoptypen, Planung
Gemeinbedarfsfläche (GRZ 0,8)
mind. 20 % privater Grünflächenanteil
mit Rasen und Zierstrauchpflanzung
öffentliche Grünfläche (Feldgehölz)
öffentliche Grünfläche (Rasen)
öffentliche Grünfläche (Straßenbegleitgrün)

!
(
!
(
!
(
!
(
!
(
!
(
!
(

Verkehrsfläche

(
(
(

!
(

(

Straßenbaum
Bestandsbaum

Geltungsbereich B-Plan

(
(
(
(

!
(
0

20

±

40
Meter

Partnerschaftsgesellschaft
Freiburg, Rottweil, Heidelberg, Stuttgart
Landschaftsarchitekten bdla
Projekt

Geobasisdaten © Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg, www.lgl-bw.de
Grundlage: Daten aus dem Räumlichen Informations- und Planungssystem (RIPS) der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW)

GOP 491

www.faktorgruen.de

Lahr, Moschee

Planbez.

Anlage 2 - Biotoptypen, Planung

Maßstab

1:750

Bearbeiter

Gl

Datum

30.06.2015

L:\gop\491-Lahr, Moschee\GIS\Projekte\gop491_Moschee_Planung_30-06-2015.mxd

Stadt Lahr
Bebauungsplan Moschee
Anlage 3: Grünordnerische Festsetzungen
6

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nachrichtliche Darstellungen
Gemeinbedarfsfläche
Verkehrsfläche
öffentliche Grünfläche

Geltungsbereich B-Plan

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6 6 6 6 6

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0

15

30
Meter

Partnerschaftsgesellschaft
Freiburg, Rottweil, Heidelberg, Stuttgart
Landschaftsarchitekten bdla
Projekt

Geobasisdaten © Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg, www.lgl-bw.de
Grundlage: Daten aus dem Räumlichen Informations- und Planungssystem (RIPS) der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW)

±

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Pflanzbindung Feldgehölz

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6

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Pflanzgebot Straßenbäume

GOP 491

www.faktorgruen.de

Lahr, Moschee

Planbez.

Anlage 3 - Grünordnerische Festsetzungen

Maßstab

1:500

Bearbeiter

Gl

Datum

30.06.2015

L:\gop\491-Lahr, Moschee\GIS\Projekte\gop491_Moschee_Planung_30-06-2015.mxd