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Beschlussvorlage (- Abwägungsspiegel)

                                    
                                        HOSENMATTEN II, 2. Änderung
– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage vom 14. April 2014 – 16. Mai 2014)
OZ
1

Beteiligter
Landratsamt
Ortenaukreis
Abfallwirtschaft
08.04.2014

2

Regierungspräsidium Freiburg
Denkmalpflege
14.04.2014

3

Regierungspräsidium Freiburg
Verkehr
08.05.2014

Anregungen der Beteiligten
Die Abfallbehälter / Gelben Säcke sind am Abfuhrtag rechtzeitig an einer für dreiachsige Abfallsammelfahrzeuge (bis
10,30 m Länge) erreichbaren Stelle öffentlicher Erschließungsstraßen bereitzustellen. Die speziellen Regelungen
der Abfallentsorgung im Ortenaukreis enthält die Abfallwirtschaftssatzung des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft in der
jeweils geltenden Fassung.

Stellungnahme

Beschluss

Die Bebauungsplan-Änderung tangiert Zurückweisung
keine der aufgeführten Belange. Die
Voraussetzungen für eine der Abfallwirtschaftssatzung entsprechende Abholung sind erfüllt.

Die Bebauungsplan-Änderung tangiert Zurückweisung
keine archäologischen Belange. Nach
Abstimmung mit der Fachbehörde
bleibt der im ursprünglichen Bebauungsplan von 2004 formulierte Hinweis
zu archäologischen Funden weiterhin
Da im Plangebiet bisher unbekannte archäologische Bogültig.
denfunde zutage treten können, ist der Beginn von Erschließungsarbeiten sowie allen Erd- und Aushubarbeiten
frühzeitig mit dem Regierungspräsidium Freiburg, Ref. 26 –
Denkmalpflege abzustimmen. Gemäß § 20 des Denkmalschutzgesetzes sind auch im weiteren Baufortschritt auftretende Funde (Scherben, Knochen, Mauerreste, Metallgegenstände, Gräber, auffällige Bodenverfärbungen u.Ä.)
umgehend zu melden und bis zur sachgerechten Dokumentation und Ausgrabung im Boden zu belassen. Mit Unterbrechungen der Bauarbeiten ist ggf. zu rechnen und Zeit
zur Fundbergung einzuräumen.
Aus dem Plangebiet sind bisher keine archäologischen
Funde bekannt. Da jedoch bei Baumaßnahmen unbekannte Fundstellen zutage treten können, sind archäologische
Funde nicht generell auszuschließen. Folgender Hinweis
soll in die textlichen Festsetzungen aufgenommen werden:

Das Plangebiet befindet sich ca. 4,7 km südöstlich des
Flughafenbezugspunktes des Sonderflughafens Lahr in
dessen Anlagenschutz- und Bauschutzbereich. Für das
Aufstellen von Baukränen, die eine Gesamthöhe von 30 m
überschreiten, ist eine Krangenehmigung durch die zivile
Luftfahrtbehörde erforderlich.

Die Bebauungsplan-Änderung tangiert Teilweise Aufnahme
das Thema Anlagen- und Bauschutzbereich nicht. Somit bleibt der dazu im
ursprünglichen Bebauungsplan von
2004 formulierte Hinweis weiterhin
gültig.

Ca. 500 m südlich befindet sich der Dachlandeplatz des Der Hubschrauber-Landeplatz wurde
Ortenau Klinikums. Der Abstand des östlichen Plangebie- nach 2004 gebaut. Der entsprechende
1

HOSENMATTEN II, 2. Änderung
– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage vom 14. April 2014 – 16. Mai 2014)
OZ

Beteiligter

Anregungen der Beteiligten

Stellungnahme

Beschluss

tes befindet sich direkt unterhalb der Anfluggrundlinie zum Hinweis wird in den Bebauungsplan
Hubschrauber-Landeplatz. Es ist mit Fluglärmimmissionen aufgenommen.
durch an- und abfliegende Hubschrauber zu rechnen.
4

Landratsamt
Ortenaukreis
Amt für Wasserwirtschaft und
Bodenschutz
07.05.2014

5

Deutsche Telekom
12.05.2014

Nachfolgender Text ist in die planungsrechtlichen Festset- Der Hinweis ist bereits im ursprüngli- Zurückweisung
zungen aufzunehmen:
chen Bebauungsplan von 2004 enthalten und bleibt weiterhin gültig.
„Werden bei Erdarbeiten ungewöhnliche Färbungen und /
oder Geruchsemissionen (z.B. Mineralöle, Teer ...) wahrgenommen, so ist das Landratsamt Ortenaukreis zu unterrichten. Aushubarbeiten sind hier sofort einzustellen.
Im Planbereich befinden sich entlang der Kirschbaumallee Die Bebauungsplan-Änderung tangiert Zurückweisung
Telekommunikationslinien der Telekom.
keine der aufgeführten Belange. Eine
Beeinträchtigung der TK-Linien erfolgt
Der Bestand und der Betrieb der vorhandenen TK-Linien
nicht.
müssen weiterhin gewährleistet bleiben. Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das Merkblatt zu beachten.
Einer Überbauung der Telekommunikationslinien wird nicht
zugestimmt, weil dadurch der Bau, die Unterhaltung und
die Erweiterung verhindert wird und ein erhebliches Schadensrisiko besteht. Auch während der Bauzeit muss gewährleistet sein, dass die Telekom an ihren Telekommunikationslinien ohne Einschränkungen arbeiten kann.

Die Verwaltung bittet, der vorgeschlagenen Bewertung zuzustimmen.

Sabine Fink
Stadtbaudirektorin

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