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Beschlussvorlage (Bebauungsplan KLEINGARTENPARK RÖMERSTRASSE - Beratung des Vorentwurfs - Aufstellungsbeschluss - Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Etter

Datum: 02.04.2013 Az.:

Drucksache Nr.: 77/2013

Beratungsfolge

Termin

Technischer Ausschuss

17.04.2013

Gemeinderat

06.05.2013

Beratung

Kennung

Abstimmung

öffentlich
beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

602

622

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Stabsstelle
Recht

Betreff:
Bebauungsplan KLEINGARTENPARK RÖMERSTRASSE
- Beratung des Vorentwurfs
- Aufstellungsbeschluss
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden

Beschlussvorschlag:
1. Dem Vorentwurf (Entwurfsplanung von club L 94, Stand 19.03.2013) für den
Kleingartenpark wird zugestimmt.
2. Für den im Lageplan dargestellten Bereich wird ein qualifizierter Bebauungsplan
mit der Bezeichnung KLEINGARTENPARK RÖMERSTRASSE aufgestellt.
3. Auf Grundlage des Vorentwurfs wird gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchgeführt.

Anlagen:
Bestandsplan mit Geltungsbereich des BP KLEINGARTENPARK RÖMERSTRASSE
Auszug Wettbewerbsentwurf von club L 94 zur Landesgartenschau, Stand Juli 2011
Entwurfsplanung von club L 94, Stand 19.03.2013

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 77/2013

Seite - 2 -

Begründung:

Allgemeines
Zur planungsrechtlichen Sicherung der Landesgartenschau werden entsprechend den Teilbereichen
– Mauerfeld, Stegmatten, Unteres Brüchle – drei Bebauungspläne aufgestellt. Den Beginn macht die
Kleingartenanlage, für die aufgrund ihrer anspruchsvollen Gestaltung und Zugehörigkeit zur Landesgartenschau mit Bürgerpark und Landschaftspark der Bebauungsplan KLEINGARTENPARK RÖMERSTRASSE heißen soll.
Für die Einwohner der Stadt Lahr stehen derzeit rund 1.000 Kleingärten (ca. 850 Stadt, 170 Kleingartenverein) zur Verfügung. Dass diese Kleingärten sehr begehrt sind, belegt die lange Warteliste mit
521 Namen (Stand April 2013). Nach Einschätzung der städtischen Kleingartenverwaltung spiegelt
dies jedoch nicht ganz das aktuelle Interesse wider, realistisch sei von ca. 400 Interessenten auszugehen. Aufgrund der vorhandenen Fluktuation sei davon auszugehen, dass mit ca. 1.250 Gärten der
Bedarf in Lahr befriedigt werden könnte.
2013 werden im Kleingartengebiet Ernet / Krummhalde, wo die meisten städtischen Kleingärten liegen, weitere 39 Parzellen (180 m² – 200 m²) hinzukommen. Diese Kleingartenanlage ist durch einen
Bebauungsplan planungsrechtlich gesichert. Damit bleibt ein Bedarf von zusätzlich rund 210 Kleingärten bestehen.
Im Dezember 2009 hat die Stadt Lahr den Zuschlag für die Landesgartenschau 2018 erhalten. Das
Bewerbungskonzept und in Folge dessen auch der landschaftsplanerische Entwurf für die Landesgartenschau sieht im Gewann „Unteres Brüchle“ eine Kleingartenanlage vor. Als Beitrag zur Ausstellung sollen dort auf einer Fläche von ca. 2,5 ha etwa 70 - 75 modellhafte Kleingärten entstehen. Nach
2018 können auf dem temporär vorgesehenen Parkplatz für Gartenschaubesucher weitere ca. 40
Gartenparzellen geschaffen werden. Dafür sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Damit können die Gärten teilweise bereits vor 2018 angelegt und bepflanzt werden.
Die Kleingartenanlage wird auch im Jahr 2018 für die Besucher zur Verfügung stehen. Für die Gartenschaubesucher wird es einen Rundgang durch die dann bereits eingewachsene Anlage geben.
In der Lenkungsgruppe zur Landesgartenschau wurde festgelegt, dass für die dann immer noch fehlenden ca. 100 Gartenparzellen im Gewann Dinglinger Allmend das Bebauungsplanverfahren weiterverfolgt werden soll, sobald die personellen Ressourcen dafür wieder zur Verfügung stehen.
Rahmenbedingungen für den Kleingartenpark Römerstraße
Erschließung
Das insgesamt ca. 4 ha große Gelände zwischen B 36, Römer- und Vogesenstraße ist über die beiden zuletzt genannten Straßen an das öffentliche Verkehrsnetz angebunden. Es ist mit dem ÖPNV
sowie mit dem Fahrrad gut zu erreichen, da sowohl die Buslinie 102 (Haltestelle Römerstraße) als
auch der Radweg Rhein – Schuttertal unmittelbar daran vorbeiführen.
Gestaltungsanforderungen
Aufgrund der Straßenüberführung über die Rheintalbahn ist das Gelände gut von der B 36 einsehbar.
Diese prominente Lage an der Lahrer Stadteinfahrt aus Westen legt höhere Anforderungen an die
Gestaltung der gesamten Kleingartenanlage sowie an die einzelne Gartenparzelle nahe. Dies lässt
sich mit der Intention einer modellhaften Anlage zum Ausstellungsjahr 2018 sehr gut verbinden. So
kann auch für die Hochhäuser entlang der Römerstraße ein anspruchvoll gestaltetes Wohnumfeld
geschaffen werden.

Drucksache 77/2013

Seite - 3 -

Das Büro club L 94 hat seinen Vorentwurf aus der erfolgreichen Wettbewerbsarbeit inzwischen zu
einem stimmigen Vorentwurf für den Kleingartenpark weiterentwickelt (siehe Anlage Entwurfsplanung
vom 19.03.2013). Das Zusammenspiel von Wege-, Entwässerungs-, Nutzungs-, Pflanz- und Farbkonzept bietet mit verbindlichen gestalterischen Vorgaben eine hochwertige landschaftsarchitektonische Struktur, die aber gleichzeitig auf den einzelnen Parzellen genügend Freiraum lässt für die individuellen Wünsche der künftigen Gartenbesitzer. Damit diese den einzelnen Gartenparzellen übergeordnete Struktur erhalten und gepflegt bleibt, verbleibt ihre Pflege dauerhaft in städtischer Hand
oder wird Gemeinschaftsaufgabe eines zu gründenden Vereins.
Zum Entwurf für den Kleingartenpark gehört auch die eigens dafür konzipierte Gartenlaube. Jeweils
zwei Parzellen werden von Beginn an mit einer „Doppellaube“ ausgestattet und mit der Parzelle zusammen an die künftigen Nutzer verpachtet. Damit soll dem in Kleingärten häufig anzutreffenden
„wilden“ Bauen, das keine aufeinander abgestimmte Gestaltung verfolgt, ein Riegel vorgeschoben
werden. Der aus einem von Herrn Wegener vom Büro club L94 ausgelobten Studentenwettbewerb
(Hochschule Bochum, ca. 80 Teilnehmer) als Sieger hervorgegangene Laubenentwurf sieht ein modular erweiterbares Prinzip vor, das dadurch unterschiedliche Bedürfnisse gerecht werden kann.
Sowohl der Gesamtentwurf für den Kleingartenpark als auch viele Details wurden im März mit Herrn
Lüthin dem Vorstand des Verbands der Kleingärtner Baden-Württemberg eingehend besprochen. So
sollte nach seiner Auffassung und damit entgegen den Erfahrungswerten der Lahrer Kleingartenverwaltung keine Parzelle unter 200 m² haben. An Hand von Beispielen zeigte er die Bandbreite bei der
Laubengröße auf. In Baden-Baden sind 9 m², in Karlsruhe 16 m² und in Heidelberg 21 m² zugelassen. Strom- und Wasseranschluss gelten als Standard, während Brunnen ein Gefahrenpotenzial für
das Grundwasser darstellen und daher nicht zugelassen werden sollten. Beim Stromanschluss gäbe
es auch die Option nur zu bestimmten Zeiten Strom (Arbeitsstrom) bereitzustellen. Gleichzeitig sollte
die Verwendung von Generatoren untersagt werden.

Empfehlung
Die Verwaltung empfiehlt für das Landesgartenschaugelände im Gewann „Unteres Brüchle“ den Bebauungsplan KLEINGARTENPARK RÖMERSTRASSE aufzustellen.

Karl Langensteiner-Schönborn

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein
befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.