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Beschlussvorlage (- Begründung)

                                    
                                        17. Juli 2015

Stadt Lahr
Stadtplanungsamt

Az.: Et

Bebauungsplan KANADARING
Begründung
A

Verfahrensablauf
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB

27.07.2015

Offenlegungsbeschluss

27.07.2015

Offenlage gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB

10.08. – 18.09.2015

Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Öffentliche Bekanntmachung
B

Begründung

1.

ALLGEMEINES

1.1

Geltungsbereich, Lage und Nutzung des Plangebiets
Das Plangebiet befindet sich im Westen der Stadt Lahr. Es wird durch die Schutter im
Norden, die Altmühlgasse sowie Otto-Hahn-Straße im Osten, den Schulen des
Landkreises im Süden und den Bereich der Rundhochhäuser im Westen begrenzt. Die
genaue räumliche Abgrenzung ist dem zeichnerischen Teil des Bebauungsplans zu
entnehmen.

1.2

Anlass und Ziel der Planaufstellung
Der Gemeinderat hat am 20. April 2015 das ca. 6,9 ha große Sanierungsgebiet
Kanadaring förmlich festgelegt. Die damit verbundenen wesentlichen Sanierungsziele
– die Neustrukturierung des öffentlichen Raums sowie der privaten Grün- und
Freiflächen oder die maßvolle Nachverdichtung durch Neubauten – sollen mit der
Aufstellung des Bebauungsplans KANADARING planungsrechtlich gesichert werden.
Weitere Sanierungsziele wurden in den Vorbereitenden Untersuchungen der STEG
vom Februar 2010 wie folgt benannt:
 Verbesserung der Wohnverhältnisse (z.B. Modernisierung, Durchmischung der
Wohnformen),
 Wohnumfeldverbesserung (z.B. differenziertes Freiraumangebot, naturnaher
Umbau der Schutter),
 Verbesserung der sozialen Infrastruktur (z.B. Schaffung von Betreuungsangeboten
für Kinder unter drei Jahren, Maßnahmen gegen zunehmende Vereinsamung alter
Menschen),
 Maßnahmen für eine sichere Stadt (z.B. Ausbildung und Förderung von
Nachbarschaften, Verkehrsberuhigung und sichere Fußwegverbindungen).

Bebauungsplan KANADARING
Begründung
Allen Zielen gemein ist der angestrebte, umfassende Imagewandel des Kanadarings.
Er soll bewirken, dass der Kanadaring sowohl von Bewohnern als auch von Außenstehenden als ein lebendiges Stadtquartier wahrgenommen wird, in dem es sich schön
und komfortabel wohnen und leben lässt. Dazu soll das Wohnquartier stärker mit
seinem Umfeld vernetzt werden.
Der ca. 11 ha große Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst neben dem
förmlich festgelegten Sanierungsgebiet auch Bestandsgebäude und geplante
Stadthäuser entlang der Schutter zwischen Martinskindergarten und Altmühlgasse
sowie die Schutter selbst.
1.3

Flächennutzungsplan
Im wirksamen Flächennutzungsplan von 1998 ist der Bereich des Bebauungsplans
Kanadaring als Wohnbaufläche dargestellt.
Die vorliegende Planung entwickelt sich somit aus dem wirksamen
Flächennutzungsplan.

2.

PLANINHALTE

2.1

Art und Maß der (baulichen) Nutzung
Das ehemalige Wohnquartier der kanadischen Soldaten wurde nach deren Abzug
weiterhin als solches genutzt, insbesondere eine große Zahl an Aussiedlern aus den
ehemals sowjetischen Republiken fand dort eine neue Heimat. Auch in Zukunft soll das
Wohnen die dominante Nutzung bleiben. Der neue Bebauungsplan setzt deshalb für
die Art der baulichen Nutzung ausschließlich Allgemeines Wohngebiet fest und
entspricht so auch der Darstellung des Flächennutzungsplans.
Das Maß der baulichen Nutzung orientiert sich eng an den bestehenden 3- bzw.
4-geschossigen Zeilengebäuden. Diese werden sowohl hinsichtlich Höhenentwicklung
als auch Grundfläche weitgehend auf ihren Bestand festgeschrieben. So wird bei den
Bestandsgebäuden die vorhandene Zahl der Vollgeschosse festgesetzt. Die im Norden
von den Bestandszeilen gelegenen Neubauten entlang der Schutter können vier Vollund ein Dachgeschoss erhalten. Ebenso die beiden neuen Gebäude am künftigen
Kreisverkehr, die damit eine Art Tor zum Wohnquartier städtebaulich betonen. Und
auch die nördliche am Quartiersplatz gelegene, neue Gebäudezeile kann durch diese
Festsetzung der Geschosszahl eine ausgeprägte städtebauliche Raumkante bzw.
Platzwand bilden.
Mit den genannten Neubauten werden im Geltungsbereich ca. 185 neue Wohnungen
entstehen.

2.2

Verkehr

2.2.1 Erschließung
Die Erschließung des Kanadarings wird neu organisiert. Durch den Bau eines
Kreisverkehrs mit 5 Ästen am Kreuzungspunkt Schwarzwaldstraße / Otto-Hahn-Straße
/ Altmühlgasse wird an dieser Stelle auch die Straße Kanadaring angeschlossen.
Damit kann auf die östliche der bisherigen beiden Quartierszufahrten verzichtet und für
die Fuß- und Radwegeverbindung Alt-Dinglingen – Kanadaring – Bürgerpark
herangezogen werden. Nur für Anwohner, die dort ihren Pkw-Stellplatz haben werden,

2

Bebauungsplan KANADARING
Begründung
wird dieser Abschnitt nur von der Straße Kanadaring aus weiterhin mit dem Auto
befahrbar sein.
2.2.2 Ruhender Verkehr
Die neue Organisation der Pkw-Stellplätze ist ein wichtiger Baustein im Hinblick auf
eines der wesentlichen Sanierungsziele, die Neuordnung und -gestaltung des
Freiraums. Die Parkierungsflächen sollen zugunsten von privaten Gärten oder
attraktiven halböffentlichen / nachbarschaftlichen Grün- und Freiraumanlagen aus den
Zwischenräumen der Zeilenbauten herausgenommen werden und dafür entlang der
Quartiersstraße konzentriert angeordnet werden. Die Straße Kanadaring erhält deshalb
auf beiden Seiten der Fahrbahn 5 m tiefe Senkrechtparkstände, die zum ganz
überwiegenden Teil privat und den jeweils in der Nähe stehenden Gebäuden
zugeordnet sind.
Für die Bestandsgebäude soll ein Stellplatz pro Wohnung bereitgestellt werden. Davon
kann gemäß der Landesbauordnung bzw. Verwaltungsvorschrift Stellplätze befreit
werden. Die Verwaltungsvorschrift führt dazu aus: „Soweit es sich dabei um
Wohnanlagen oder Teile von Anlagen handelt, die nachweislich dauerhaft zur Nutzung
durch alte Menschen vorgesehen sind, führt diese uneingeschränkte Verpflichtung zu
einer nicht beabsichtigten Härte, da hier auch die Möglichkeit des § 37 Abs. 3 S. 2 LBO
wenig entlastend wirkt. Diese Fälle sind über eine Befreiung nach § 56 Abs. 5 LBO zu
lösen. Eine Beschränkung der Baugenehmigung auf die Nutzung als Altenwohnung ist
geeignet, eine dauerhafte Nutzung im beantragten Sinne sicherzustellen bzw. ein
Aufleben der Stellplatzverpflichtung im Falle anderer Nutzungen zu verdeutlichen.“
Für alle Neubauwohnungen werden jedoch 1,5 Stellplätze pro Wohnung gefordert. Im
Bereich der Quartiersmitte und am Kreisverkehr kann dieser zusätzliche
Stellplatzbedarf nur mit Hilfe von Tiefgaragen gedeckt werden.
Insgesamt sind im Plangebiet bei 392 Bestands- und 180 Neubauwohnungen rund 600
(325 Bestand, 275 Neubau) private Stellplätze erforderlich.

2.3

Öffentlicher Raum / öffentliche Grünflächen
Wie oben bereits erwähnt ist die Neustrukturierung des öffentlichen Raums eines der
wesentlichen Sanierungsziele für das Wohngebiet. Zentrale Maßnahmen in diesem
Zusammenhang sind die Schaffung eines Quartierplatzes, die Verknüpfung von AltDinglingen – Kanadaring – Bürgerpark für Fußgänger und Radfahrer sowie die
Stärkung des „blauen Bandes“ entlang der Schutter.
Der neue Quartiersplatz soll das Wohnquartier zur Schwarzwaldstraße hin öffnen. Die
großzügige Verbindung zwischen Bürgerpark und Dinglingen durch den Kanadaring
dient ebenfalls dem Ziel, das Quartier besser in das umgebende Stadtgefüge
einzubinden.
Auch zur Schutter hin soll das Quartier geöffnet werden, indem zusätzliche
Zuwegungen zum künftig 10 m breiten Gewässerrandstreifen geschaffen werden. Das
südliche Ufer soll neben seiner bisherigen Funktion als wichtige Fuß- und
Radwegeverbindung eine verbesserte Aufenthaltsqualität erhalten. Aufgrund des
Hochwasserschutzes und der gewünschten Stadthäuserbebauung können keine
umfangreichen Renaturierungsmaßnahmen vorgenommen werden, jedoch punktuelle
gestalterische Akzente – z.B. am sogenannten Schutterplatz – geschaffen werden.

3

Bebauungsplan KANADARING
Begründung
2.4

Umweltbelange / grünordnerische Festsetzungen
Die Festsetzung zu privaten Grünflächen, Erhalt und Pflanzgebot von Bäumen, der
Freiflächengestaltung etc. dienen dazu, den „grünen“ Charakter des Wohnquartiers zu
erhalten, dem schnellen Abfluss von Regenwasser entgegen zu wirken und zur
Schaffung eines angenehmen Kleinklimas.

2.5

Ver- und Entsorgung

2.5.1 Leitungen für die Ver- und Entsorgung
Für die Lage der Hauptver- und -entsorgungsleitungen wird die entsprechende Fläche
mit einem Leitungsrecht belastet. Die damit verbundenen Restriktionen dienen der
sicheren Funktion dieser Leitungen.
2.5.2 Entwässerungssystem
Die Hinweise zum Entwässerungssystem dienen der kontrollierten
Abwasserentsorgung sowie dem sinnvollen ökologischen Umgang mit dem anfallenden
Regenwasser.

2.5

Hochwasserschutz
Hochwassergefahrenkategorie (HQextrem)
Die Hochwassergefahrenkarte der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und
Naturschutz Baden-Württemberg (Entwurf vom 14.08.2013) stellt für den
Geltungsbereich die errechnete Flächenausbreitung für Hochwasser der Schutter
(HQ10, HQ50, HQ100, Hqextrem) dar. Die Hochwassergefahrenkarte für den
Geltungsbereich ist derzeit in Bearbeitung und als Entwurf zu werten. Das Plangebiet
liegt, laut diesem Entwurf zum größten Teil in einer Überflutungsfläche für ein
Extremhochwasser (hellblaue Fläche). Ein Extremhochwasser tritt im statistischen
Mittel sehr viel seltener als alle 100 Jahre auf und ergibt sich bei Versagen oder
Überströmen der vorhandenen Schutzeinrichtungen an der Schutter. Anders als in
Überschwemmungsgebieten (HQ100), bei denen in der Regel bauliche Restriktionen
zu erwarten sind, gelten für die Ausdehnungsgebiete bei Extremhochwasser
(Hqextrem) Vorsorgekriterien. Gemäß § 5 Abs. 2 WHG ist als private
Hochwasservorsorge durch eine hochwasserangepasste Bauausführung und spätere
Nutzung in Eigenverantwortung des Bauherren bzw. seines Planers die Vermeidung
und Verminderung von Hochwasserschäden sicherzustellen.
Ob besondere Anforderungen zu
Baugenehmigungsverfahrens zu klären.

2.5

erfüllen

sind,

ist

im

Rahmen

des

Bodenordnung
Die Grundstücke im Plangebiet sind Eigentum der Städtischen Wohnungsbau GmbH
Lahr oder der Stadt Lahr. Eine förmliche Bodenordnung ist nicht notwendig.

2.6

Kosten
Im Plangebiet liegen ca. 25.730 m² öffentliche Flächen (Straßen, Plätze, Wege, Grünflächen), von denen ca. 7.100 m² noch zu erwerben sind. Unter der Annahme des

4

Bebauungsplan KANADARING
Begründung
derzeitigen Bodenrichtwerts von 125 €/m² und 15 % Nebenkosten entstehen für den
Grunderwerb Kosten in Höhe von 1.02 Mio. Euro.
Zur Herstellung aller öffentlicher Flächen wird derzeit geschätzt, dass 5,6 Mio. Euro
brutto erforderlich werden.
Der Summe von 6,62 Mio. Euro an Ausgaben stehen unter der Annahme der
maximalen Förderung Einnahmen von Zuwendungsbeträgen des Bundes und des
Landes in Höhe von 2,53 Mio. Euro gegenüber. Der Anteil der Stadt beläuft sich
demnach auf 4,09 Mio. Euro und setzt sich aus den kommunalen Komplementärmitteln
der Städtebauförderung sowie den nicht förderfähigen Baukostenanteilen zusammen.
2.7

Städtebauliche Daten
Wohnbauflächen:
Fläche mit besonderem Nutzungszweck:
Öffentliche Grünflächen
Gewässerrandstreifen:
Schutterplatz:
Private Grünflächen:
Öffentliche Verkehrsflächen:
Öffentliche Verkehrsflächen, besonderer
Zweckbestimmung:
Private Verkehrsflächen:
Wasserfläche:
Versorgungsanlage:
Bebauungsplangebiet

Sabine Fink
Stadtbaudirektorin

5

68.790 m²
440 m²

63 %

4.370
1.170
2.780
15.540

m²
m²
m²
m²

4%
1%
2,5 %
14 %

4.650
3.910
7.750
120
109.520

m²
m²
m²
m²
m²

4%
3,5 %
7%
99 %