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Beschlussvorlage (öffentlich-rechtlicher Vertrag -Entwurf-)

                                    
                                        Öffentlich-rechtlicher Vertrag

zwischen
der Stadt Lahr,
vertreten durch Herrn Ersten Bürgermeister Guido Schöneboom,
Rathausplatz 4, 77933 Lahr,
und
der Gemeinde Friesenheim,
vertreten durch Herrn Bürgermeister Armin Roesner,
Friesenheimer Hauptstraße 71/73, 77948 Friesenheim
und
dem Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr
vertreten durch den Zweckverbandsvorsitzenden, Herrn Oberbürgermeister Dr. Wolfgang G. Müller,
Rathausplatz 4, 77933 Lahr,
- nachfolgend „Zweckverband IGP“ - insgesamt zusammen „Vertragspartner“ über
die Umsetzung baulicher Maßnahmen der Abwasserbeseitigung

Präambel
Die Vertragsparteien sind neben dem Ortenaukreis und anderen Kommunen im Landkreis Mitglieder
des Zweckverbandes IGP. Der Zweckverband IGP ist auf den Gemarkungen Lahr und Friesenheim
gelegen. Die Aufgabe der öffentlichen Abwasserbeseitigung im Zweckverbandsgebiet obliegt bisher
der Stadt Lahr und der Gemeinde Friesenheim für ihr jeweiliges Gemarkungsgebiet.
Der Zweckverband IGP plant eine Erschließung der Planungsbereiche „IGP II“ und „IGP III“ mit
umfangreichen Maßnahmen der öffentlichen Abwasserbeseitigung. Hierzu soll der Zweckverband die
Aufgabe der öffentlichen Abwasserbeseitigung im Zweckverbandsgebiet mit Wirkung zum 1.1.2016
von der Stadt Lahr und der Gemeinde Friesenheim übernehmen. Die hierzu erforderliche Änderung
der Verbandssatzung des Zweckverbandes IGP wurde mit dem RP Freiburg abgestimmt. Sie soll am
31.7.2015 von der Verbandsversammlung beschlossen und danach nach Genehmigung durch das RP
Freiburg umgehend bekannt gemacht werden.
Im Zweckverbandsgebiet müssen bereits im laufenden Jahr Maßnahmen der öffentlichen
Abwasserbeseitigung durchgeführt werden. Eine Finanzierung durch die Stadt Lahr und die Gemeinde
Friesenheim ist aus haushaltsrechtlichen Gründen jedoch nicht mehr möglich. Anschlussbeiträge
werden durch diese Maßnahmen im laufenden Jahr noch nicht entstehen.
Mit dem vorliegenden Vertrag soll der Zweckverband IGP für das laufende Jahr mit der Umsetzung
(Herstellung) der Maßnahmen der öffentlichen Abwasserbeseitigung beauftragt werden. Hiervon
bleiben die derzeitigen Zuständigkeiten für die Aufgaben der Abwasserbeseitigung einschließlich der
Abgabenerhebung bis zum 31.12.2015 unberührt.

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§1
Gegenstand des Vertrages
Gegenstand des Vertrages sind die in der Anlage dargestellten Maßnahmen der öffentlichen
Abwasserbeseitigung einschließlich des Schmutzwasserkanals zum bestehenden Verbandssammler
des Abwasserverbandes Friesenheim.

§2
Umsetzung der Maßnahmen
Die Stadt Lahr und die Gemeinde Friesenheim beauftragen den Zweckverband IGP mit der
kostenneutralen Umsetzung der in der Anlage dargestellten Maßnahmen der öffentlichen
Abwasserbeseitigung, soweit diese im Jahr 2015 begonnen werden.

§3
Geltungsdauer des Vertrages
Dieser Vertrag gilt bis zur Übernahme der Aufgabe der öffentlichen Abwasserbeseitigung durch den
Zweckverband IGP am 1.1.2016.

§9
Schlussvorschriften
(1) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche
Nebenabreden bestehen nicht.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte diese
Vereinbarung eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Die
Beteiligten verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame, dem Sinn und Zweck
der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommende Regelung zu ersetzen oder zur Schließung
der Lücke des Vertrages eine Bestimmung zu treffen, die dem Sinn und Zweck des Vertrages am
Ehesten entspricht.
(3) Dieser Vertrag wird mit der Unterzeichnung durch die Vertragsparteien wirksam.

Lahr, den

Friesenheim, den

Für die Stadt Lahr

Für die Gemeinde Friesenheim

__________________________________
Ersten Bürgermeister Guido Schöneboom

________________________
Bürgermeister Armin Roesner

Lahr, den
Für den Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr

__________________________________
Oberbürgermeister Dr. Wolfgang G. Müller

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