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Beschlussvorlage (Bebauungsplan HOSENMATTEN II, 1. Änderung - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Löhr

Datum: 30.07.2015 Az.: -0687 Lö

Drucksache Nr.: 218/2015

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

23.09.2015

vorberatend

öffentlich

Einstimmig

Gemeinderat

12.10.2015

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Bebauungsplan HOSENMATTEN II, 1. Änderung
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss

Beschlussvorschlag:

1.

Die Abwägung vom 30. Juli 2015 zu den während der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan HOSENMATTEN II, 1. Änderung wird beschlossen.

2.

Der Bebauungsplan HOSENMATTEN II, 1. Änderung vom 30. Juli 2015
wird als Satzung beschlossen.

Anlage(n):
- Abwägungsspiegel
- Bestands-, Übersichts-, Nutzungsplan
- Planungsrechtliche Festsetzungen
- Begründung
- Satzung

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 218/2015

Seite - 2 -

Begründung:
Am Anfang des Planungsprozesses zum Neubaugebiet HOSENMATTEN II stand ein
städtebaulicher Wettbewerb. Der Siegerentwurf überzeugte unter anderem durch die
klar gegliederte streifenartige Anordnung der Baukörper. Der daraus entwickelte, seit
2004 rechtsverbindliche Bebauungsplan setzt daher bewusst einzelne Baufenster mit
einer relativ geringen Bautiefe von acht Metern im Bereich der Einfamilienhäuser
fest. Dies soll die Durchlüftung des Baugebiets garantieren und die aus dem Wettbewerbsentwurf hervorgegangene städtebauliche Grundstruktur der in Ost-WestRichtung gestreckten Baukörper fixieren. Die Grundstückszuschnitte sollen somit eine Bebauung mit möglichst langgestreckter Süd-Fassade zur Nutzung der Sonnenenergie und zur Gewährleistung des Ausblickes ermöglichen.
Bereits bei den ersten Beratungsgesprächen mit den bauwilligen Grundstücksinteressenten für Einfamilienhäuser zeigte sich, dass diese schmale und langgestreckte
Form des Baukörpers nicht immer den Bauwünschen entspricht und stattdessen oft
eine konventionelle kompaktere Bauform angestrebt wird.
Um eine größere Bandbreite an Grundrisszuschnitten zu ermöglichen, hielt es die
Verwaltung für sinnvoll, mittels Bebauungsplan-Änderung die Baufenstertiefen von
acht auf zehn Meter aufzuweiten. Die Änderung beinhaltet ausschließlich die festgesetzten Baugrenzen im zeichnerischen Teil. Alle weiteren Festsetzungen haben nach
wie vor Bestand. Es wird also auch keine größere Ausnutzung der jeweiligen Grundstücke ermöglicht. Lediglich die Positionierung der Baukörper auf den Grundstücken
wird variabler.
Den entsprechenden Aufstellungs- und Offenlegungsbeschluss fasste der Gemeinderat am 28. Januar 2013. Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Offenlegung erfolgten vom 11. Februar bis einschließlich
15. März 2013. In dieser Zeit gingen keinerlei kritische Stellungnahmen ein.
Da nach der Offenlegung die Planreife nach § 33 BauGB bestand, wurden seitdem
die Baugenehmigungen entsprechend der Planänderung erteilt. In diesen gut zwei
Jahren zeigte sich, dass die nunmehr bestehende Regelung praxistauglich ist. Die
Verwaltung schlägt dementsprechend vor, den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan HOSENMATTEN II, 1. Änderung zu fassen. Er tritt dann mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem
Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den
Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten
sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.