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Beschlussvorlage (Straßenbenennung im Baugebiet Hagendorn)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 622
Brucker

Datum: 15.07.2015 Az.: 62/622/Br

Drucksache Nr.: 150/2015 1. Ergänzung

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Gemeinderat

27.07.2015

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

sh. Org.vorl.

sh. Org.vorl.

sh. Org.vorl.

sh. Org.vorl.

sh.
Org.vorl.

sh. Org.vorl.

Betreff:

Straßenbenennung im Baugebiet Hagendorn

Beschlussvorschlag:

Der Namensvorschlag für die Entscheidung im Gemeinderat ergibt sich aus der Diskussion.
Ergänzung:
Hierzu hat der Technische Ausschuss in seiner nicht-öffentlichen Sitzung am
15.07.2015 einstimmig vorgeschlagen, die Straße „Emma Keller Straße“ zu nennen.

Anlage(n):
Anlage 1 -Liste Straßennamen
Anlage 2 -Lageplan Neuordnung
Anlage 3 -Auszug aus dem StadtplanAnlage 4 -Kurzerläuterung

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 150/2015 1. Ergänzung

Seite - 2 -

Begründung:
Das Baugebiet Hagendorn wird durch einen privaten Investor auf der Fläche der ehemaligen Gärtnerei Göhringer derzeit entwickelt. Die zu erstellenden Erschließungsstraßen werden nach der Herstellung durch den Investor gem. dem Erschließungs- und Städtebaulichen Vertrag von der Stadt Lahr
übernommen und sind per Festsetzung im Bebauungsplan als öffentliche Straßenflächen gewidmet.
Zur Vorbereitung der Hausnummernvergabe und der Anschlussarbeiten für die Infrastruktur ist es
erforderlich, die neu entstehenden Straßen und Baugrundstücke ihrer Lage nach durch die Festlegung des Straßennamens zu definieren.
Die neuen Straßenflächen ziehen sich kreuzförmig durch das Baugebiet, wobei die Haupterschließungsachse von West nach Ost führt und an den Pulverturmweg bzw. die Burgheimer Straße anschließt. Die nachgeordnete Erschließung erfolgt in Nord-Süd-Richtung, beginnend mit einem Fußweg, der das Gebiet an die Hochstraße anbindet. Der neuen Straße werden insgesamt 11 Baugrundstücke zugeordnet (sh. Lageplan Anlage 2).
In der Vorberatung soll die Entscheidung in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates vorbereitet werden, in dem ein möglicher Namen für die zu benennende Straße ausgewählt wird. Hierzu sieht die
Verwaltung grds. drei Varianten:
1.
2.

3.

aus der Zusammenstellung aller bisher diskutierten Namen für die Straßenbenennungen in
Lahr wird ein Name ausgewählt (sh. Liste in der Anlage 1)
Im Duktus der bisherigen Straßenbenennung in diesem Gebiet wird ein Laubbaumname
gewählt. Dies hätte den Vorteil, dass große Teile der Bevölkerung mit der
Straßennamensnennung gleich einen örtlichen Bezug zu dem Gebiet und dem Stadtbezirk
herstellen können; es gibt in unmittelbarer Nähe schon den Akazienweg, Erlenweg und
Holderweg (sh. Übersichtsplan Anlage 3).
Es wird ein neuer Name durch das Gremium vorgeschlagen.

Eine Benennung nach dem Bebauungsplannamen „Hagendorn“ bietet sich nicht an, da bereits eine
süd-westlich gelegene Straße den Namen „Im Hagendorn“ trägt.

Dr. Wolfgang G. Müller

Tilman Petters