Satzung
der Stadt Lahr über die Aufhebung der Satzung über die förmliche
Festlegung des Sanierungsgebietes „Kasernenareal“
Auf Grund des § 162 des Baugesetzbuches (BauGB) hat der Gemeinderat der Stadt
Lahr in seiner Sitzung am 14.09.2015 folgende Satzung beschlossen:
§1
Gegenstand, Geltungsbereich
(1) Die Satzung der Stadt Lahr über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Kasernenareal“ vom 09.11.2000 wird aufgehoben.
(2) Das nach Abs. 1 aufzuhebende Sanierungsgebiet wird im Westen begrenzt
durch die Willy-Brandt-Straße, im Norden durch das Herzzentrum, im Osten
durch den Hohbergweg und im Süden durch die Feuerwehrstraße.
(3) Der beigefügte Lageplan (M 1: 5000) ist Bestandteil dieser Satzung.
§2
Inkrafttreten
Diese Satzung wird gemäß § 162 Abs. 2 BauGB mit ihrer Bekanntmachung
rechtswirksam.
Lahr, den ……………..
Stadt Lahr
DER OBERBÜRGERMEISTER
Dr. Wolfgang G. Müller