Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)
5. März 2007
ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 03/2007 Öffentliche Gemeinderatssitzung am Montag, 05.03.2007 Dauer der Sitzung: 17:30 Uhr bis 18:15 Uhr Teilnehmer/-innen: CDU-Fraktion: Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadträtin Ackermann Benz Burger Dörfler Haller Rompel Schwarz Schweickhardt Straubmüller Wössner SPD-Fraktion: Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadträtin Dr. Caroli Dreyer Hirsch Kalt Kleinschmidt Schmidt Fraktion Freie Wähler: Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Bothor Girstl Mauch Pfütze Roth Wagenmann Fraktion Die Grünen: Stadträtin Stadträtin Stadtrat Stadtrat Granderath Kaiser-Munz Täubert Vollmer FDP-Fraktion: Stadträtin Stadtrat Stadtrat Kmitta Neumeister Uffelmann Fraktionslos Stadträtin Kronawitter -2- beratende Mitglieder: Erste Bürgermeisterin Bürgermeister Ortsvorsteher Ortsvorsteherin Ortsvorsteher Ortsvorsteher Ortsvorsteher Ortsvorsteher Kaufmann Langensteiner-Schönborn Benz Deusch Haller (als Stadtrat) Kleinschmidt (als Stadtrat) Roth (als Stadtrat) Schweickhardt (als Stadtrat) entschuldigt fehlen: Stadtrat Stadtrat Dr. Moritz (krank) Baum (privater Termin) Schriftführer: Stadtoberinspektor Pascal Weber Zuhörer: 5 Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist. -3- I. FRAGESTUNDE Fragestunde gem. § 11 der Geschäftsordnung des Gemeinderates. Von den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern werden keine Fragen gestellt. II. ANFRAGEN UND ANTRÄGE. 1. Antrag der CDU-Fraktion vom 12.02.2007 hier: Verbesserung der Fuß- und Radwege entlang der Schutter Anl.: Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 18/2007 vom 12.02.2007 CDU-Fraktion Stadtrat Pfütze und Stadträtin Kmitta kommen zur Sitzung Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, die Verbindungswege, die Parallel zur B415 in das Schuttertal führen, so instand setzen zu lassen, dass eine angemessene Benutzung für Fußgänger, Wanderer, Radfahrer, etc. möglich ist. Abstimmungsergebnis: Einstimmig. III. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 1. Bildung von Haushaltsresten für das Haushaltsjahr 2006 Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 17/2007 vom 06.02.2007; Stadtkämmerei, Abt. Allgemeine Finanzverwaltung und Haushalt Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: 1. Die unter Anlage 1a aufgeführten Haushaltsreste des Verwaltungshaushaltes werden als übertragbar erklärt 2. Der Gemeinderat beschließt die Bildung von Haushaltsresten im Sinne von § 19 GemHVO für das Haushaltsjahr 2006 im Verwaltungshaushalt mit Ausgaben von € 1.681.000,- im Vermögenshaushalt mit Einnahmen von € 819.600,- und mit Ausgaben von € 3.617,400,- entsprechend der beigefügten Aufstellungen 1 a und 1 b. Abstimmungsergebnis: Einstimmig -4- 2. Schlussbericht des Städtischen Rechnungsprüfungsamts über die örtliche Prüfung der Jahresabschlüsse 2004 und 2005 des Eigenbetriebs „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ (BGL) Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 13/2007 vom 30.11.2006; Rechnungsprüfungsamt Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: Beschlussvorschlag Jahresabschluss 2004 1. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ zum 31.12.2004 mit einer Bilanzsumme von Euro 3.970.806,77 und einem Jahresgewinn von Euro 170.978,05 wird nach der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt auf der Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu § 12 EigVO, gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz festgestellt. 2. Der Jahresgewinn/-verlust wird folgendermaßen verwendet: a) Der Gewinn aus dem Betriebszweig „Bau- und Garten“ in Höhe von Euro 223.930,35 wird auf neue Rechnung vorgetragen. b) Der Verlust aus dem Betriebszweig „Wald“ in Höhe von Euro 52.952,30 wird im Jahr 2006 aus dem Haushalt der Stadt Lahr ausgeglichen. 3. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekann zu geben. Beschlussvorschlag Jahresabschluss 2005 1. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ zum 31.12.2005 mit einer Bilanzsumme von Euro 4.123.548,42 und einem Jahresgewinn von Euro 111.666,60 wird nach der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt auf der Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu § 12 EigVO, gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz festgestellt. 2. Der Jahresgewinn/-verlust wird folgendermaßen verwendet: a) Der Gewinn aus dem Betriebszweig „Bau- und Garten“ in Höhe von Euro 96.879,55 wird auf neue Rechnung vorgetragen. b) Der Gewinn aus dem Betriebszweig „Wald“ in Höhe von Euro 14.787,05 wird an den Haushalt der Stadt Lahr abgeführt 3. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekann zu geben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig. -5- 3. Freiwillige Feuerwehr Lahr - Wahl des Stellvertretenden Feuerwehrkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Lahr - Zustimmung gem. § 8 Abs. 2 Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg (FWG) in Verbindung mit § 10 Abs. 4 Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 014/2007 vom 05.03.2007 Stadtbauamt. Abt. Bauverwaltung Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: Der Gemeinderat stimmt gem. § 8 Abs. 2 FwG in Verbindung mit § 10 Abs. 4 der Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr der Wahl des Feuerwehrangehörigen Alfred König zum Stellvertretenden Feuerwehrkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Lahr, zu. Die Bestellung wird ab dem 01.04.2007 wirksam. Wahlergebnis: 4. Einstimmig. Erweiterung der Theodor-Heuss-Schule (1. Bauabschnitt/ Unterrichtsräume) - Genehmigung der Planung und Kostenberechnung Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 016/2007 vom 27.02.2007; Amt für Soziales, Schulen und Sport, Stadtbauamt, Abt. Hochbau Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: 1. Der Planung und Kostenberechnung zur Erweiterung der Theodor-HeussSchule ( 1. Bauabschnitt/ Unterrichtsräume) wird zugestimmt. 2. Die nachfolgenden Leistungsphasen (Ausführungsplanung und Ausschreibung) können auf dieser Grundlage erstellt werden. 3. Die Planung des Verwaltungsbereiches ( 2. Bauabschnitt) ist vor Ausführung im Hinblick auf die noch erforderlichen Baumaßnahmen für den Ganztagsbetrieb nochmals zu überprüfen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig. -6- 5. Bebauungsplan INNENSTADT SÜDWEST 1. Änderung - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 9/2007 vom 05.01.2007; Stadtplanungsamt Es wird folgender Beschluss gefasst: 1 Die Abwägung zu den während der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan INNENSTADT SÜDWEST, 1. ÄNDERUNG wird beschlossen. 2. Der Bebauungsplan INNENSTADT SÜDWEST, 1. ÄNDERUNG wird in der beigefügten Fassung vom 5. Januar 2007 als Satzung beschlossen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig. IV. OFFENLEGUNGSVERFAHREN 2. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Verkehrsausschusses am 08. Februar 2007 3. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 12. Februar 2007 Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschriften sind genehmigt. Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war. Lahr/Schwarzwald, 05. März 2007 Vorsitzender Schriftführer -7- Stadtrat/-rätin Stadtrat/-rätin