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Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)

                                    
                                        ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 03/2007
Öffentliche Gemeinderatssitzung am Montag, 05.03.2007
Dauer der Sitzung:

17:30 Uhr bis 18:15 Uhr

Teilnehmer/-innen:

CDU-Fraktion:

Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin

Ackermann
Benz
Burger
Dörfler
Haller
Rompel
Schwarz
Schweickhardt
Straubmüller
Wössner

SPD-Fraktion:

Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin

Dr. Caroli
Dreyer
Hirsch
Kalt
Kleinschmidt
Schmidt

Fraktion Freie Wähler:

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Bothor
Girstl
Mauch
Pfütze
Roth
Wagenmann

Fraktion Die Grünen:

Stadträtin
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat

Granderath
Kaiser-Munz
Täubert
Vollmer

FDP-Fraktion:

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat

Kmitta
Neumeister
Uffelmann

Fraktionslos

Stadträtin

Kronawitter

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beratende Mitglieder:

Erste Bürgermeisterin
Bürgermeister
Ortsvorsteher
Ortsvorsteherin
Ortsvorsteher
Ortsvorsteher
Ortsvorsteher
Ortsvorsteher

Kaufmann
Langensteiner-Schönborn
Benz
Deusch
Haller
(als Stadtrat)
Kleinschmidt (als Stadtrat)
Roth
(als Stadtrat)
Schweickhardt (als Stadtrat)

entschuldigt fehlen:

Stadtrat
Stadtrat

Dr. Moritz (krank)
Baum (privater Termin)

Schriftführer:

Stadtoberinspektor

Pascal Weber

Zuhörer:

5

Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird
vom Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig
und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist.

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I. FRAGESTUNDE

Fragestunde gem. § 11 der Geschäftsordnung des Gemeinderates.

Von den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern werden keine Fragen gestellt.

II. ANFRAGEN UND ANTRÄGE.

1.

Antrag der CDU-Fraktion vom 12.02.2007
hier: Verbesserung der Fuß- und Radwege entlang der Schutter

Anl.: Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 18/2007 vom 12.02.2007
CDU-Fraktion
Stadtrat Pfütze und Stadträtin Kmitta kommen zur Sitzung
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Verbindungswege, die Parallel zur B415 in das
Schuttertal führen, so instand setzen zu lassen, dass eine angemessene Benutzung für
Fußgänger, Wanderer, Radfahrer, etc. möglich ist.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

III. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN

1.

Bildung von Haushaltsresten für das Haushaltsjahr 2006

Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 17/2007 vom 06.02.2007;
Stadtkämmerei, Abt. Allgemeine Finanzverwaltung und Haushalt
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
1. Die unter Anlage 1a aufgeführten Haushaltsreste des Verwaltungshaushaltes werden als übertragbar erklärt
2. Der Gemeinderat beschließt die Bildung von Haushaltsresten im Sinne
von § 19 GemHVO für das Haushaltsjahr 2006 im Verwaltungshaushalt
mit Ausgaben von € 1.681.000,- im Vermögenshaushalt mit Einnahmen
von € 819.600,- und mit Ausgaben von € 3.617,400,- entsprechend der
beigefügten Aufstellungen 1 a und 1 b.
Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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2.

Schlussbericht des Städtischen Rechnungsprüfungsamts über die örtliche
Prüfung der Jahresabschlüsse 2004 und 2005 des Eigenbetriebs
„Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ (BGL)

Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 13/2007 vom 30.11.2006;
Rechnungsprüfungsamt
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
Beschlussvorschlag Jahresabschluss 2004
1. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Bau- und Gartenbetrieb
Lahr“ zum 31.12.2004 mit einer Bilanzsumme von Euro 3.970.806,77
und einem Jahresgewinn von Euro 170.978,05 wird nach der örtlichen
Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt auf der Grundlage der
Angaben in der Anlage 9 zu § 12 EigVO, gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz
festgestellt.
2. Der Jahresgewinn/-verlust wird folgendermaßen verwendet:
a) Der Gewinn aus dem Betriebszweig „Bau- und Garten“ in Höhe von
Euro 223.930,35 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
b) Der Verlust aus dem Betriebszweig „Wald“ in Höhe von Euro 52.952,30
wird im Jahr 2006 aus dem Haushalt der Stadt Lahr ausgeglichen.
3. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt
Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekann zu geben.
Beschlussvorschlag Jahresabschluss 2005
1. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Bau- und Gartenbetrieb
Lahr“ zum 31.12.2005 mit einer Bilanzsumme von Euro 4.123.548,42
und einem Jahresgewinn von Euro 111.666,60 wird nach der örtlichen
Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt auf der Grundlage der
Angaben in der Anlage 9 zu § 12 EigVO, gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz
festgestellt.
2. Der Jahresgewinn/-verlust wird folgendermaßen verwendet:
a) Der Gewinn aus dem Betriebszweig „Bau- und Garten“ in Höhe von
Euro 96.879,55 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
b) Der Gewinn aus dem Betriebszweig „Wald“ in Höhe von Euro 14.787,05
wird an den Haushalt der Stadt Lahr abgeführt
3. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt
Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekann zu geben.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

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3.

Freiwillige Feuerwehr Lahr
- Wahl des Stellvertretenden Feuerwehrkommandanten der Freiwilligen
Feuerwehr Lahr
- Zustimmung gem. § 8 Abs. 2 Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg
(FWG) in Verbindung mit § 10 Abs. 4 Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr

Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 014/2007 vom 05.03.2007
Stadtbauamt. Abt. Bauverwaltung
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt gem. § 8 Abs. 2 FwG in Verbindung mit § 10
Abs. 4 der Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr der Wahl des Feuerwehrangehörigen Alfred König zum Stellvertretenden Feuerwehrkommandanten
der Freiwilligen Feuerwehr Lahr, zu.
Die Bestellung wird ab dem 01.04.2007 wirksam.

Wahlergebnis:

4.

Einstimmig.

Erweiterung der Theodor-Heuss-Schule (1. Bauabschnitt/ Unterrichtsräume)
- Genehmigung der Planung und Kostenberechnung

Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 016/2007 vom 27.02.2007;
Amt für Soziales, Schulen und Sport, Stadtbauamt, Abt. Hochbau
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:

1. Der Planung und Kostenberechnung zur Erweiterung der Theodor-HeussSchule ( 1. Bauabschnitt/ Unterrichtsräume) wird zugestimmt.
2. Die nachfolgenden Leistungsphasen (Ausführungsplanung und Ausschreibung) können auf dieser Grundlage erstellt werden.
3. Die Planung des Verwaltungsbereiches ( 2. Bauabschnitt) ist vor Ausführung im Hinblick auf die noch erforderlichen Baumaßnahmen für den
Ganztagsbetrieb nochmals zu überprüfen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

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5.

Bebauungsplan INNENSTADT SÜDWEST 1. Änderung
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss

Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 9/2007 vom 05.01.2007;
Stadtplanungsamt
Es wird folgender Beschluss gefasst:
1 Die Abwägung zu den während der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan INNENSTADT SÜDWEST, 1. ÄNDERUNG
wird beschlossen.
2. Der Bebauungsplan INNENSTADT SÜDWEST, 1. ÄNDERUNG wird in der
beigefügten Fassung vom 5. Januar 2007 als Satzung beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

IV. OFFENLEGUNGSVERFAHREN
2.

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Verkehrsausschusses
am 08. Februar 2007

3.

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates
am 12. Februar 2007

Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschriften sind genehmigt.

Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der
gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war.

Lahr/Schwarzwald, 05. März 2007

Vorsitzender

Schriftführer

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Stadtrat/-rätin

Stadtrat/-rätin