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Beschlussvorlage (Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr; Übertragung von Anlagenvermögen und Abwasserbeiträgen auf den Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr - IGP -)

16. November 2015
                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 202
Singler

Datum: 02.10.2015 Az.: 701.30

Drucksache Nr.: 262/2015

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

26.10.2015

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

16.11.2015

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr;
Übertragung von Anlagenvermögen und Abwasserbeiträgen auf den
Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr - IGP -

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt,
1. die Übertragung des im Bebauungsplangebiet Industrie- und Gewerbepark
Raum Lahr I geschaffenen Anlagevermögens sowie die in diesem Gebiet
veranlagten Abwasserbeiträge jeweils zum Restbuchwert 31.12.2015 auf
den Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr.
2. der Eigenbetrieb erstattet dem Zweckverband den Differenzbetrag aus geschaffenem Anlagevermögen und Abwasserbeiträgen in Höhe von
920.945,59 Euro (Stand: 09.10.2015). Sollte sich das Anlagevermögen bis
zum 31.12.2015 noch geringfügig erhöhen, reduziert sich der vom Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung zu leistende Ausgleichsbetrag entsprechend.

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 262/2015

Seite - 2 -

Begründung:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.07.2015 (Beschlussvorlage Nr.
194/2015) beschlossen, die Aufgaben der Abwasserbeseitigung auf dem Gebiet des
Zweckverbands Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr auf den Zweckverband zu
übertragen. Hierfür wurde beschlossen, die Verbandssatzung zum 01.01.2016 zu
ändern. Damit soll eine einheitlich organisierte Abwasserbeseitigung mit einheitlichen
Abwassergebühren und –beiträgen im Gebiet des Zweckverbands erreicht werden.
Hierfür sind das im Bebauungsplangebiet Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr I
geschaffenen Anlagenvermögen sowie die zur anteiligen Finanzierung des Anlagevermögens erhobenen Abwasserbeiträge auf den Zweckverband zu übertragen.
Die Anschaffungs- und Herstellungsausgaben für Anlagen zur Abwasserbeseitigung
werden zum 31.12.2015 bei einem Wert von € 5.872.580,90 liegen (Stand:
09.10.2015). Davon entfallen auf Anlagen zur Schmutzwasserbeseitigung
€ 1.713.907,27 und auf Anlagen zur Niederschlagswasserbeseitigung
€ 4.158.673,63. Bis zum Endes des Jahres 2015 können noch geringfügige Ausgaben hinzukommen. Diese sind dann entsprechend zu berücksichtigen.
Im Rahmen einer im Jahr 2015 vollzogenen Ansiedlung sind im Jahr 2016 noch Ausgaben in Höhe von € 600.000 bis € 700.000 zu erwarten. Diese Ausgaben wären
nach ursprünglicher Zuständigkeit noch vom Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr
zu tätigen gewesen, werden nach Aufgabenübertragung nunmehr jedoch vom
Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr getragen.
Die hergestellten Anlagen werden zum 31.12.2015 insgesamt einen Restbuchwert
von € 4.054.255,62 haben. Zu diesem Restbuchwert sind die Anlagegüter auf den
Zweckverband zu übertragen.
Zur anteiligen Finanzierung des Anlagevermögens wurden in drei Schritten Abwasserbeiträge in Höhe von € 6.460.250,21 erhoben. Die Abwasserbeitragserhebung ist
abgeschlossen. Der Auflösungsrest der erhobenen Abwasserbeiträge beläuft sich
zum 31.12.2015 auf € 4.975.201,21. Zu diesem Wert sind die Abwasserbeiträge auf
den Zweckverband zu übertragen.
Der Differenzbetrag in Höhe von € 920.945,59 ist dem Zweckverband vom Eigenbetrieb zu erstatten.
Die hohe Diskrepanz der jeweiligen Restbuchwerte ergibt sich aus den unterschiedlichen Zeitpunkten der Aktivierung in der Bilanz des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Lahr. Aus den Restbuchwerten lässt sich klar ableiten, dass die Abwasserbeiträge zur anteiligen Finanzierung der Herstellungsausgaben zeitlich sehr viel später
erhoben als Investitionsausgaben getätigt wurden.
Bis zur Erhebung der Abwasserbeiträge hatte der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
das Anlagevermögen vollständig fremdfinanziert. Die entstandenen Aufwendungen
wurden ohne Entlastungen aus den Auflösungen von der Gesamtheit der Lahrer Gebührenzahler über die Abwassergebühren finanziert.
…

Drucksache 262/2015

Seite - 3 -

Ohne die Aufgabenübertragung hätte sich diese Belastung über die Nutzungsdauer
der Anlagen nivelliert, da nach vollständiger Abschreibung der Anlagen über einige
Jahre immer noch Erträge aus der Auflösung der Abwasserbeiträge geflossen wären.
Diese entlastende Wirkung tritt nun mit der Übertragung der Aufgabe der Abwasserbeseitigung auf den Zweckverband nicht ein.
Neben diesen für die Abwasserbeseitigung Lahr entstehenden Nachteil trägt der Eigenbetrieb sofort die aus der zeitlichen Differenz der Aktivierung in der Bilanz entstandenen Unterschiede im Rahmen der Übertragung zum jeweiligen Restbuchwert.
Wäre das Anlagevermögen zum gleichen Zeitpunkt wie die Abwasserbeiträge aktiviert worden, läge der vom Eigenbetrieb zu leistende Ausgleichsbetrag um
€ 331.941,78 niedriger und somit bei „nur“ € 587.669,31.

Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister

Jürgen Trampert
Stadtkämmerer