Beschlussvorlage (Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr; Übertragung von Anlagenvermögen und Abwasserbeiträgen auf den Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr - IGP -)
16. November 2015
Beschlussvorlage Amt: 202 Singler Datum: 02.10.2015 Az.: 701.30 Drucksache Nr.: 262/2015 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 26.10.2015 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 16.11.2015 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr; Übertragung von Anlagenvermögen und Abwasserbeiträgen auf den Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr - IGP - Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, 1. die Übertragung des im Bebauungsplangebiet Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr I geschaffenen Anlagevermögens sowie die in diesem Gebiet veranlagten Abwasserbeiträge jeweils zum Restbuchwert 31.12.2015 auf den Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr. 2. der Eigenbetrieb erstattet dem Zweckverband den Differenzbetrag aus geschaffenem Anlagevermögen und Abwasserbeiträgen in Höhe von 920.945,59 Euro (Stand: 09.10.2015). Sollte sich das Anlagevermögen bis zum 31.12.2015 noch geringfügig erhöhen, reduziert sich der vom Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung zu leistende Ausgleichsbetrag entsprechend. BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 262/2015 Seite - 2 - Begründung: Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.07.2015 (Beschlussvorlage Nr. 194/2015) beschlossen, die Aufgaben der Abwasserbeseitigung auf dem Gebiet des Zweckverbands Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr auf den Zweckverband zu übertragen. Hierfür wurde beschlossen, die Verbandssatzung zum 01.01.2016 zu ändern. Damit soll eine einheitlich organisierte Abwasserbeseitigung mit einheitlichen Abwassergebühren und –beiträgen im Gebiet des Zweckverbands erreicht werden. Hierfür sind das im Bebauungsplangebiet Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr I geschaffenen Anlagenvermögen sowie die zur anteiligen Finanzierung des Anlagevermögens erhobenen Abwasserbeiträge auf den Zweckverband zu übertragen. Die Anschaffungs- und Herstellungsausgaben für Anlagen zur Abwasserbeseitigung werden zum 31.12.2015 bei einem Wert von € 5.872.580,90 liegen (Stand: 09.10.2015). Davon entfallen auf Anlagen zur Schmutzwasserbeseitigung € 1.713.907,27 und auf Anlagen zur Niederschlagswasserbeseitigung € 4.158.673,63. Bis zum Endes des Jahres 2015 können noch geringfügige Ausgaben hinzukommen. Diese sind dann entsprechend zu berücksichtigen. Im Rahmen einer im Jahr 2015 vollzogenen Ansiedlung sind im Jahr 2016 noch Ausgaben in Höhe von € 600.000 bis € 700.000 zu erwarten. Diese Ausgaben wären nach ursprünglicher Zuständigkeit noch vom Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr zu tätigen gewesen, werden nach Aufgabenübertragung nunmehr jedoch vom Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr getragen. Die hergestellten Anlagen werden zum 31.12.2015 insgesamt einen Restbuchwert von € 4.054.255,62 haben. Zu diesem Restbuchwert sind die Anlagegüter auf den Zweckverband zu übertragen. Zur anteiligen Finanzierung des Anlagevermögens wurden in drei Schritten Abwasserbeiträge in Höhe von € 6.460.250,21 erhoben. Die Abwasserbeitragserhebung ist abgeschlossen. Der Auflösungsrest der erhobenen Abwasserbeiträge beläuft sich zum 31.12.2015 auf € 4.975.201,21. Zu diesem Wert sind die Abwasserbeiträge auf den Zweckverband zu übertragen. Der Differenzbetrag in Höhe von € 920.945,59 ist dem Zweckverband vom Eigenbetrieb zu erstatten. Die hohe Diskrepanz der jeweiligen Restbuchwerte ergibt sich aus den unterschiedlichen Zeitpunkten der Aktivierung in der Bilanz des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Lahr. Aus den Restbuchwerten lässt sich klar ableiten, dass die Abwasserbeiträge zur anteiligen Finanzierung der Herstellungsausgaben zeitlich sehr viel später erhoben als Investitionsausgaben getätigt wurden. Bis zur Erhebung der Abwasserbeiträge hatte der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung das Anlagevermögen vollständig fremdfinanziert. Die entstandenen Aufwendungen wurden ohne Entlastungen aus den Auflösungen von der Gesamtheit der Lahrer Gebührenzahler über die Abwassergebühren finanziert. … Drucksache 262/2015 Seite - 3 - Ohne die Aufgabenübertragung hätte sich diese Belastung über die Nutzungsdauer der Anlagen nivelliert, da nach vollständiger Abschreibung der Anlagen über einige Jahre immer noch Erträge aus der Auflösung der Abwasserbeiträge geflossen wären. Diese entlastende Wirkung tritt nun mit der Übertragung der Aufgabe der Abwasserbeseitigung auf den Zweckverband nicht ein. Neben diesen für die Abwasserbeseitigung Lahr entstehenden Nachteil trägt der Eigenbetrieb sofort die aus der zeitlichen Differenz der Aktivierung in der Bilanz entstandenen Unterschiede im Rahmen der Übertragung zum jeweiligen Restbuchwert. Wäre das Anlagevermögen zum gleichen Zeitpunkt wie die Abwasserbeiträge aktiviert worden, läge der vom Eigenbetrieb zu leistende Ausgleichsbetrag um € 331.941,78 niedriger und somit bei „nur“ € 587.669,31. Dr. Wolfgang G. Müller Oberbürgermeister Jürgen Trampert Stadtkämmerer