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Beschlussvorlage (Schlussbericht BGL 2014)

                                    
                                        Schlussbericht 2014
Stadt Lahr - Rechnungsprüfungsamt
Rathausplatz 4, 77933 Lahr/Schwarzwald
Telefon 07821 910-0190, Telefax 07821 910-0192, E-Mail: rpa@lahr.de

Bericht über die örtliche Prüfung
des Jahresabschlusses zum 31.12.2014
des Eigenbetriebs
Bau- und Gartenbetrieb Lahr -BGL-

INHALTSVERZEICHNIS
I.

Allgemeine Hinweise zur örtlichen Prüfung des Eigenbetriebs ................. 3

II.

Betriebsverhältnisse des Eigenbetriebs ....................................................... 3
1

Rechtliche Grundlagen und Aufbau des Betriebs .................................................. 3

2

Überörtliche Prüfung, Vorjahresabschluss ............................................................. 4

2.1 Überörtliche Prüfung ................................................................................. 4
2.2 Vorjahresabschluss .................................................................................. 4
3

III.

Wirtschaftsführung, Rechnungswesen ................................................................... 5

Vollzug des Wirtschaftsplans ........................................................................ 6

1

Erfolgsplan (§ 1 EigBVO) .......................................................................................... 7

2

Vermögensplan – Vermögensplanabrechnung (§ 2 EigBVO) ................................ 7

3

Finanzplanung (§ 4 EigBVO) .................................................................................... 9

4

Kasse, Bewirtschaftung ........................................................................................... 9

5

Verwaltungskostenbeitrag ..................................................................................... 10

IV.

Prüfung des Jahresabschlusses 2014 ........................................................ 11

1

Grundsätzliche Feststellungen .............................................................................. 11

2

Prüfung der Buchführung ...................................................................................... 12

2.1 A K T I V A .............................................................................................. 12
2.2 P A S S I V A .......................................................................................... 18
3

Lagebericht (§ 16 EigBG, § 11 EigBVO, § 289 HGB) und Anhang ....................... 25

4

Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)..................................................................... 26

5

Bilanzanalyse .......................................................................................................... 29

5.1 Cash-Flow .............................................................................................. 29
5.2 Investitionen/Finanzierung des Anlagevermögens ................................. 30
Zusammenfassung .................................................................................................. 31
V.

Bestätigungsvermerk ................................................................................... 32

VI.

Beschlussvorschlag ..................................................................................... 33

Anlage:

Anlage 9 zu § 12 EigBVO - Angaben in den Beschlüssen

ABKÜRZUNGEN
AfA

Absetzung für Abnutzung / Abschreibung

AHK

Anschaffungs- und Herstellungskosten

AV

Anlageverzeichnis

BgA

Betrieb gewerblicher Art

BGL

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr

BilMoG

Bilanzmodernisierungsgesetz

BIS

Bauhofinformationssystem

DA

Dienstanweisung

EigBG

Eigenbetriebsgesetz

EigBVO

Eigenbetriebsverordnung

FIBU

Finanzbuchhaltung

GemHVO

Gemeindehaushaltsverordnung*

GemKVO

Gemeindekassenverordnung*

GemO

Gemeindeordnung Baden-Württemberg*

GemPrO

Gemeindeprüfungsordnung

GmbH

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

GPA

Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg

GuV

Gewinn- und Verlustrechnung

HGB

Handelsgesetzbuch

i.V.m.

in Verbindung mit

KStG

Körperschaftsteuergesetz

RPA
u.a.
Vj.

Rechnungsprüfungsamt
unter anderem
Vorjahr

VOB

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen

VwV

Verwaltungsvorschrift

* Zum 01.01.2010 wurde die GemO, GemHVO und GemKVO neu gefasst. Bis zur
Umstellung des Haushalts- und Rechnungswesens auf die Kommunale Doppik gelten diese Vorschriften in deren alten Fassungen weiter.

I. Allgemeine Hinweise zur örtlichen Prüfung des Eigenbetriebs

Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) hat nach § 111 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) den Jahresabschluss des Eigenbetriebs vor der Feststellung durch den Gemeinderat in entsprechender Anwendung der Kriterien für die Prüfung der Jahresrechnung (§ 110 Abs. 1 GemO) nach Maßgabe der Gemeindeprüfungsordnung
(GemPrO) zu prüfen. Außerdem obliegt dem RPA gem. § 112 Abs. 1 GemO die laufende Prüfung der Kassenvorgänge.
Als weitere Aufgabe hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 03.04.2000 dem RPA
die Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und des Vergabeverfahrens für den Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL) übertragen (§ 112 GemO).
Der Jahresabschluss zum 31.12.2014 wurde von Frau Kopf geprüft.

II. Betriebsverhältnisse des Eigenbetriebs
1 Rechtliche Grundlagen und Aufbau des Betriebs
Der Gemeinderat hat am 19.04.1999 beschlossen, die bisherigen Betriebe Bauhof,
Stadtgärtnerei, Friedhof sowie das Sachgebiet Betriebsabrechnung zu einer organisatorischen Einheit in der Rechtsform des Eigenbetriebs zusammenzufassen. Der
Eigenbetrieb wurde mit Erlass der Betriebssatzung zum 01.01.2000 mit dem Namen
„Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ -BGL- gegründet. (GR-Beschluss 24.01.2000)
Am 22.07.2002 beschloss der Gemeinderat, das Sachgebiet Wald dem BGL zuzuordnen. Für die entsprechende Satzungsänderung zum 01.01.2003 erfolgte die Beschlussfassung des Gemeinderats am 16.12.2002.
Zweck des Eigenbetriebs ist die
a)

Erbringung von Leistungen für die Unterhaltung und Pflege des städtischen
Vermögens sowie sonstige Serviceleistungen für städtische Einrichtungen und
Eigenbetriebe

b)

die Durchführung des Bestattungswesens

c)

die Bewirtschaftung des Stadtwaldes (ab 01.01.2003)

Eine Gewinnerzielungsabsicht besteht nicht.

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2014

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Aufgrund der Aufgabenstellung liegt beim BGL kein „Betrieb gewerblicher Art“ (BgA)
und damit keine Steuerpflicht gemäß § 4 KStG vor.
Zur Leitung des Eigenbetriebs wurde gem. § 4 EigBG i.V.m. § 8 der Betriebssatzung
ein

Betriebsleiter

bestellt.

Die

Funktion

des

Betriebsausschusses

gem.

§§ 7 u. 8 EigBG nahm ursprünglich der Technische Ausschuss wahr.
Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat am 13.06.2005 den § 5 der Betriebssatzung
zum 01.07.2005 geändert. Demnach nimmt nun der Haupt- und Personalausschuss
die Funktion des Betriebsausschusses wahr.
Im Übrigen gelten die Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) und der Eigenbetriebsverordnung (EigBVO).

2 Überörtliche Prüfung, Vorjahresabschluss
2.1

Überörtliche Prüfung

Im ersten Halbjahr 2014 führte die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg
(GPA) gem. § 113 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 114 Abs. 1 GemO unter anderem die
überörtliche Finanzprüfung des BGL in den Wirtschaftsjahren 2007 bis 2012 durch.
Die Prüfungsfeststellungen der überörtlichen Prüfung des BGL sind im Prüfungsbericht der GPA vom 27.04.2015 unter Punkt 9 zusammengefasst. Die Stellungnahmen
der Kämmerei stehen zum Prüfungszeitpunkt noch aus.

2.2

Vorjahresabschluss

Der Bericht des RPA über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2013 des Eigenbetriebs BGL wurde dem Gemeinderat am 23.02.2015 vorgelegt. Das Gremium
nahm ihn zustimmend zur Kenntnis und stellte den Jahresabschluss 2013 mit einer
Bilanzsumme von 3.608.313,83 EUR und einem Jahresverlust von 104.319,66 EUR
gem. § 16 Abs. 3 EigBG förmlich fest.
Der Jahresverlust in Höhe von 104.319,66 EUR betrifft mit 42.014,18 EUR den Jahresverlust des Betriebszweigs Bau und Garten und mit 62.305,48 EUR den Jahresverlust des Betriebszweigs Stadtwald. Der Verlust des Betriebszweigs Stadtwald wird
im Wirtschaftsjahr 2015 mit einem Betrag von 62.305,48 EUR aus dem Haushalt der

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2014

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Gemeinde ausgeglichen (GR-Beschluss vom 23.02.2015). Der verbleibende Jahresverlust in Höhe von 42.014,18 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Betriebsleitung wurde gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt.
Der Feststellungsbeschluss wurde nach § 16 Abs. 4 EigBG in den beiden Lahrer Tageszeitungen am 14.03.2015 ortsüblich bekanntgegeben. Der Jahresabschluss und
der Lagebericht lagen vom 16.03. bis 24.03.2015 zur Einsichtnahme für die Bürger
und Abgabepflichtigen öffentlich aus. Einsichtnahmen sind nicht erfolgt.
Der Jahresabschluss 2013 kann somit als Basis für die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 herangezogen werden.

3 Wirtschaftsführung, Rechnungswesen
Der Eigenbetrieb führt sein Rechnungswesen gemäß § 6 EigBVO nach den Regeln
der kaufmännischen doppelten Buchführung. Seit dem Rechnungsjahr 2004 erfolgt
die Finanzbuchführung über DATEV, die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) und
das Auftragswesen über das Bauhofinformationssystem BIS mit Schnittstelle zu
DATEV.
Die Freigabe der Programme durch die Betriebsleitung erfolgte am 20.01.2005
(§ 3 EigBG i.V.m. § 11 Abs. 1 und § 23 Abs. 2 GemKVO).
Die Kassengeschäfte des Eigenbetriebs wurden bis 31.12.2003 gemäß § 98 GemO
als Sonderkasse im Rahmen der Einheitskasse durch die Stadtkasse abgewickelt.
Seit 01.01.2004 erfolgt die Erledigung des Zahlungsverkehrs über ein extra eingerichtetes eigenes Girokonto, über das vier Beschäftigte der Stadtkasse verfügungsberechtigt sind.
Die Abwicklung der Kassengeschäfte wird von der Stadtkasse erledigt. Die Sicherstellung der nötigen Liquidität liegt jedoch in der Verantwortung der Betriebsleitung.
Löhne und Vergütungen werden vom Personalamt der Stadt Lahr mit dem Verfahren
DVV-Personal über das regionale Rechenzentrum in Freiburg abgerechnet.
Darüber hinaus erbringen weitere städtische Dienststellen Serviceleistungen für den
Eigenbetrieb, die jährlich über einen Verwaltungskostenbeitrag vergütet werden.

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2014

Seite 5 von 33

III. Vollzug des Wirtschaftsplans

Nach § 14 Abs. 1 EigBG ist vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres ein Wirtschaftsplan aufzustellen. Er besteht aus Erfolgsplan, Vermögensplan und Stellenübersicht.
Bei Eigenbetrieben tritt nach § 14 EigBG der Wirtschaftsplan an die Stelle des Haushaltsplans. Der Vermögensplan als Teil des Wirtschaftsplans enthält die Einnahmen
und Ausgaben aus der Kreditwirtschaft und ersetzt insoweit den Vermögenshaushalt.
Kreditaufnahmen bedürfen in entsprechender Anwendung des § 87 GemO der Genehmigung im Rahmen des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs (§ 12 EigBG).
Der Gemeinderat verabschiedete den Wirtschaftsplan 2014 am 16.12.2013.
Der Wirtschaftsplan 2014 wurde rechtzeitig aufgestellt (§ 14 Abs. 1 EigBG) und entsprach den gesetzlichen Erfordernissen. Er wurde gem. § 14 Abs. 3 EigBG vom Gemeinderat beschlossen und anschließend der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt
(§ 12 Abs. 1 EigBG i.V.m. §§ 87 Abs. 2, 81 Abs. 2 u. 121 Abs. 2 GemO).
Mit Schreiben vom 16.01.2014 bestätigte das Regierungspräsidium die Gesetzmäßigkeit des Beschlusses über die Feststellung des Wirtschaftsplans und genehmigte
die

vorgesehenen

Kreditaufnahmen

in

Höhe

von

205.000,- EUR

(§ 12 Abs. 1 S. 3 EigBG i.V.m. § 87 Abs. 2 GemO).
Tatbestände, die nach § 15 EigBG eine Änderung des Wirtschaftsplans erforderlich
machten, lagen im Wirtschaftsjahr 2014 nicht vor.

Planvergleich des Wirtschaftsplans 2014:

2014
Ansatz

1. Erfolgsplan
a) Erträge
davon "Bau- und Garten"
davon "Wald"
b) Aufwendungen
davon "Bau- und Garten"
davon "Wald"

2.

3.
4.
5.

Jahresüberschuss (+) /Fehlbetrag (-)
davon "Bau- und Garten"
davon "Wald"
Vermögensplan
a) Einnahmen (einschl. erübrigte Mittel aus Vorjahren)
b) Ausgaben
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
Höchstbetrag der Kassenkredite

Ergebnis

Abw eichung

in Euro
6.821.300,00
6.273.600,00
547.700,00
6.920.300,00
6.273.600,00
646.700,00

in Euro
6.942.101,63
6.351.888,71
590.212,92
7.001.172,73
6.345.357,20
655.815,53

in Euro
120.801,63
78.288,71
42.512,92
80.872,73
71.757,20
9.115,53

in %
1,74
1,23
7,20
1,16
1,13
1,39

-99.000,00

-59.071,10
6.531,51
-65.602,61

39.928,90
6.531,51
33.397,39

-67,59
100,00
-50,91

542.278,07
459.890,97
205.000,00

20.278,07
-62.109,03
0,00

3,74
-13,51
0,00

-99.000,00
522.000,00
522.000,00
205.000,00
0,00
500.000,00

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2014

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1 Erfolgsplan (§ 1 EigBVO)
Der Erfolgsplan muss nach § 1 EigBVO alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen enthalten.
Der Erfolgsplan 2014 weist bei Erträgen in Höhe von 6.821.300,- EUR und Aufwendungen in Höhe von 6.920.300,- EUR einen Jahresfehlbetrag von 99.000,- EUR aus.
Damit liegt der Jahresverlust 2014 insgesamt 39.928,90 EUR unter dem Planwert.
Der Jahresfehlbetrag des Bereichs Wald ist um 33.397,39 EUR geringer als veranschlagt. Der Bereich Bau- und Garten konnte bei einem Planwert von 0,- EUR einen
Jahresüberschuss in Höhe von 6.531,51 EUR erwirtschaften.
Insgesamt lagen die Erträge um 1,74 % und die Aufwendungen um 1,16 % über der
Planung.


Die Erträge aus dem Betriebszweig Wald liegen um 42.512,92 EUR (7,2 %)
über der Planung, während die Aufwendungen die Planwerte nur um
9.115,53 EUR (1,39 %) übersteigen.



Die Erträge aus dem Betriebszweig Bau und Garten liegen um 78.288,71 EUR
(1,23 %) und die Aufwendungen um 71.757,20 EUR (1,13 %) über der Planung.

Details zu Veränderungen bei den Aufwendungen und Erträgen gegenüber dem Vorjahr sind im Jahresbericht erläutert.

2 Vermögensplan – Vermögensplanabrechnung (§ 2 EigBVO)
Der Vermögensplan (§ 2 EigBVO) erfüllt für den Eigenbetrieb die Funktion eines Investitions- und Finanzierungsplans. Hier werden die langfristigen Vermögensänderungen und die dazu verwendeten Finanzierungsmittel geplant. Die veranschlagten
Mittel stellen u.a. für die Betriebsleitung eine Ausgabeermächtigung dar.
Obwohl weder im EigBG noch in der EigBVO eine Abrechnung des Vermögensplans
am Ende des Jahres ausdrücklich verlangt wird, ergibt sich die Notwendigkeit aus
den Vorschriften über den Inhalt des Vermögensplans. Demnach sind alle langfristig
zur Verfügung stehenden Finanzierungsmittel sowie der langfristige Finanzierungsbedarf zu veranschlagen.

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2014

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Dazu gehören auch die Finanzierungsüberschüsse und -fehlbeträge aus den vorausgegangenen Wirtschaftsjahren, die im Vermögensplan als „erübrigte Mittel aus
Vorjahren“ oder „Finanzierungsfehlbetrag aus Vorjahren“ zu veranschlagen sind (vgl.
Anlage 6 zur EigBVO).
Im Zuge der Vermögensplanabrechnung ist zu entscheiden, ob noch nicht verwendete Finanzierungsmittel für noch nicht abgeschlossene oder verschobene Maßnahmen
weiterhin benötigt werden bzw. wie Finanzierungsfehlbeträge ausgeglichen werden
können. Dies ist im Jahresbericht zu dokumentieren und entsprechend bei der
nächsten Vermögensplanaufstellung zu berücksichtigen.
Nach § 2 Abs. 3 EigBVO i.V.m. Anlage 6 ist der Finanzierungsbedarf nach Betriebszweigen und Vorhaben getrennt zu veranschlagen und so auch im Vermögensplan
und Anlagennachweis darzustellen. Aktivierte Eigenleistungen sind als Sachanlagen
im Vermögensplan zu veranschlagen. Die Aufwendungen für diese Eigenleistungen,
insbesondere die dabei anfallenden Personalkosten, werden gegebenenfalls in der
Ertragsposition „aktivierte Eigenleistungen“ im Erfolgsplan ausgewiesen.
Die Vermögensplanabrechnung dient der Sicherstellung des Grundsatzes der Goldenen Bilanzregel, wonach das bilanzierte langfristige Vermögen mit Eigenkapital
und langfristigem Fremdkapital finanziert sein soll. Dies ergibt sich u. a. aus der Verpflichtung zur Erhaltung des Sondervermögens (§ 12 Abs. 3 Satz 1 EigBG).
Gemäß § 2 Abs. 4 Satz 1 EigBVO sind beim Eigenbetrieb, die Mittel der Vorhaben
des Vermögensplans zeitlich unbeschränkt übertragbar. Die buchungsmäßige Bildung von Haushaltsresten, wie sie die GemHVO für den kameralen Haushalt vorschreibt, ist handelsrechtlich allerdings nicht zulässig.

Einnahmen
Kredite von Dritten
Erwirtschaftete Abschreibungen
Jahresgewinn Bau und Garten
Finanzierungsmittel insgesamt

Betrag (Euro)
205.000,00
330.746,56
6.531,51
542.278,07

Ausgaben
Investitionen
Jahresverlust Wald
Tilgung von Krediten
Finanzierungsfehlbetrag aus Vorjahren
Finanzierungsbedarf insgesamt

Betrag (Euro)
281.181,56
65.602,61
153.901,17
22.869,08
523.554,42

Finanzierungsüberschuss

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2014

18.723,65

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Im Geschäftsjahr 2014 ergibt sich eine Überfinanzierung in Höhe von
18.723,65 EUR.

3 Finanzplanung (§ 4 EigBVO)
Das Eigenbetriebsrecht schreibt für die Eigenbetriebe eine Finanzplanung vor, die
den Vorgaben des § 85 GemO entspricht. Es ist auf der Grundlage eines Investitionsprogramms ein fünfjähriger Finanzplan zu erstellen, der um eine Übersicht über
die Tilgungsverpflichtungen und die Finanzierungsmittel zu ergänzen ist.
Des Weiteren sind die Auswirkungen auf Haushalt der Stadt Lahr darzustellen, um
eine Verbindung zur Finanzplanung der Gemeinde zu ermöglichen.
Finanzplan und Investitionsprogramm für die Jahre 2013 – 2017 wurden ordnungsgemäß erstellt.

4 Kasse, Bewirtschaftung
Der Eigenbetrieb BGL ist seit 01.01.2004 nicht mehr in die Einheitskasse integriert.
Mit Verfügung des Oberbürgermeisters vom 09.01.2004 wurde eine Sonderkasse
gem. § 98 GemO eingerichtet.
Die jährlich vorgeschriebene unvermutete Kassenprüfung fand am 10.09., 12.09. und
16.09.2014 statt (vgl. Prüfungsteilbericht 23/2014).
Die Kassenprüfung ergab keine Beanstandungen.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wurde im Wirtschaftsplan auf 500.000,- EUR
festgelegt. Die Kassenliquidität war jederzeit gewährleistet. Die im Wirtschaftsplan
genehmigten Kassenkredite wurden wie schon in den Vorjahren nicht in Anspruch
genommen.

Die Bewirtschaftungsbefugnis der Betriebsleitung ergibt sich aus der Betriebssatzung
vom 01.01.2000. Für die Stadtverwaltung sind in der Dienstanweisung (DA) zum
Vollzug des Haushaltsplanes (Zuständigkeitsordnung – ZO) die Zuständigkeiten für
die Verwendung von Haushaltsmitteln und die sonstigen, mit der Finanzwirtschaft der
Stadt zusammenhängenden Angelegenheiten, geregelt.

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2014

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Dazu gehören insbesondere Regelungen zur Bewirtschaftungs- und Anordnungsbefugnis.
Auf Empfehlung der GPA im Bericht vom 06.03.2009 wurde für den BGL am
24.4.2013 eine gesonderte DA für die Regelungen der Kassenangelegenheiten erlassen.

5 Verwaltungskostenbeitrag
Für die Leistungen, die städtische Dienststellen für den Eigenbetrieb erbringen, erhebt die Stadt Lahr einen Verwaltungskostenbeitrag. In diesem Betrag sind auch die
Kosten des RPA für die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses enthalten
Der Verwaltungskostenbeitrag wird beim Eigenbetrieb als sonstiger betrieblicher
Aufwand verbucht und beläuft sich für das Rechnungsjahr 2014 auf 95.500,- EUR.
Dieser Betrag verteilt sich wie folgt auf die Betriebszweige:
Anteil Wald:
Anteil Bau und Garten:

8.700,- EUR
86.800,- EUR

Zudem erfolgt die Berechnung einer internen Verwaltungsumlage zwischen den Bereichen „Bau und Garten“ und „Stadtwald“ in Höhe von 22.000,- EUR.

Der Verwaltungskostenbeitrag wurde von der Stadtkämmerei letztmals in 2011
für 2012 festgesetzt. Wir empfehlen den Verwaltungskostenbeitrag für den Eigenbetrieb anzupassen, da die Beanspruchung von Jahr zu Jahr unterschiedlich sein kann und die hinterlegten Stundensätze regelmäßig erhöht werden.

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2014

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IV. Prüfung des Jahresabschlusses 2014
1 Grundsätzliche Feststellungen
Nach § 16 EigBG hat die Betriebsleitung für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und Anhang bestehenden
Jahresabschluss sowie einen Lagebericht aufzustellen. Für den Jahresabschluss des
Eigenbetriebs sind gemäß § 7 EigBVO die Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften sinngemäß anzuwenden.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind innerhalb von sechs Monaten nach
Ende des Wirtschaftsjahres von der Betriebsleitung aufzustellen und dem Oberbürgermeister vorzulegen. Diese Unterlagen sind der örtlichen Prüfungseinrichtung unverzüglich zuzuleiten.
Seit der Beschlussfassung zum Jahresabschluss 2012 wird der Jahresabschluss des
BGL zusammen mit dem Bericht über die örtliche Prüfung gem. § 16 Abs. 3 EigBG
dem Betriebsausschuss zur Vorberatung zugeleitet und dann anschließend mit dem
Ergebnis der Vorberatung an den Gemeinderat zur Feststellung vorgelegt. Der Gemeinderat stellt den geprüften Jahresabschluss zusammen mit dem Bericht der örtlichen Prüfung innerhalb eines Jahres nach Ende des Wirtschaftsjahres fest.
Der Jahresabschluss soll im Rahmen der handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften
einen möglichst sicheren Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des
Eigenbetriebs geben. Durch die Einhaltung der Gliederungsvorschriften und Beachtung der Bewertungsvorschriften (§ 252 ff. HGB) sollen Wahrheit, Klarheit und Kontinuität der Bilanzen sichergestellt werden.
Der gesamte Jahresabschluss mit Lagebericht, Vermögensplanabrechnung und Jahresbericht sollte von der Betriebsleitung erstellt werden. Grundlage für den Jahresabschluss bildet der von der eldatax Steuerberatungsgesellschaft mbH aufgestellte
handelsrechtliche Abschluss (Bilanz, GuV, Anlagenspiegel).

Der Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses von der Steuerberatungsgesellschaft wurde uns am 05.04.2015 übergeben. Der Jahresabschluss
mit Lagebericht wurde dem Rechnungsprüfungsamt am 03.08.2015 zur Prüfung
vorgelegt.

Die

Frist

zur

Erstellung

des

Jahresabschlusses

ge-

mäß §16 Abs.2 EigBG wurde überschritten.
Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2014

Seite 11 von 33

2 Prüfung der Buchführung
Die Buchführung dient als Grundlage für eine ordnungsgemäß entwickelte Bilanz und
GuV. Die Bücher sind nach § 6 EigBVO entsprechend den Vorschriften des Dritten
Buchs des HGB zu führen.
Der vorbereitende Jahresabschluss 2014 wurde wie in den Vorjahren von der eldatax
Steuerberatungsgesellschaft mbH Lahr mit DATEV erstellt. Der Jahresbericht 2014
mit Jahresabschluss und Lagebericht wurde von der Betriebsleitung in Zusammenarbeit mit der Kämmerei erstellt. Die für die Prüfung erforderlichen Jahresabschlussund Buchführungsunterlagen wurden dem RPA übergeben.
Sämtliche FIBU-Daten sind auf dem DATEV-Zentralrechner in Nürnberg gespeichert
und gesichert. Kontenschreibung, Journale, Summen- und Saldenlisten, Abschlussbuchungen, Bilanz und GuV wurden dem RPA digital auf Archivierungs-CD’s
(DATEV Rechnungswesen-Archiv pro; DVD Nr. 11 und Nr. 12 vom 29.04.2015) oder
in Papierform zur Verfügung gestellt.
Eine von der Betriebsleitung unterzeichnete berufsübliche Vollständigkeitserklärung,
in der die lückenlose Erfassung aller buchungspflichtigen Geschäftsvorfälle in der
Buchhaltung, die Zurverfügungstellung aller angeforderten Unterlagen und der vollständige Ausweis aller Vermögenswerte und Verpflichtungen im Jahresabschluss
versichert wird, liegt dem RPA vor. Nach dieser Erklärung bestanden am Bilanzstichtag keine aus dem Jahresabschluss nicht ersichtlichen Haftungsverhältnisse.

2.1
A

AKTI VA

Anlagevermögen

Das Anlagevermögen ist in der Bilanz entsprechend der Anlage 1 zur EigBVO unter
der Position A zu bilanzieren. Des Weiteren ist gemäß § 10 Abs. 2 EigBVO ein Anlagennachweis zu erstellen, welcher als Bestandteil des Anhangs die Entwicklung der
einzelnen Posten des Anlagevermögens einschließlich der Finanzanlagen aufzeigen
soll. Die Darstellung hat entsprechend den Formblättern 2 u. 3 (Anlage 2 u. 3 zur
EigBVO) zu erfolgen. Ein zusätzliches Inventarverzeichnis ist nicht erforderlich.
Das Anlagevermögen zum 31.12.2014 wurde im Anlagennachweis nach den beiden
Betriebszweigen getrennt dargestellt. Das in der Bilanz ausgewiesene Anlagevermögen wurde zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet und um planmäEigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2014

Seite 12 von 33

ßige lineare Abschreibungen vermindert. Die zugrunde gelegten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern wurden anhand steuerlicher Abschreibungstabellen und betrieblicher Überlegungen festgelegt und konnten im Wesentlichen nachvollzogen
werden. Zur Orientierung empfehlen wir grundsätzlich auch die AfA-Tabelle für die
Kommunalverwaltung in Baden-Württemberg heranzuziehen.
Die Restbuchwerte in der Bilanz stimmen mit den Restbuchwerten im Anlagennachweis überein.
Im Jahr 2014 wurden Neu- und Ersatzbeschaffungen in Höhe von insgesamt
281.181,56 EUR getätigt. Hiervon entfallen auf den Betriebszweig "Bau und Garten"
249.976,94 EUR

(Vj.

340.711,81 EUR)

und

auf

den

Betriebszweig

"Wald“

31.204,62 EUR (Vj. 844,21 EUR).
Im Gegenzug sind Maschinen und Fahrzeuge mit ehemaligen Anschaffungskosten
von 107.049,41 EUR (RBW: 108,- EUR) abgegangen. Erlöse aus Sachanlagenverkäufen wurden in Höhe von 4.644,- EUR in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst.

Anlageninventur
Im Rahmen der Prüfung der Verwaltung der Betriebsausstattung (Kleingeräte) des
Eigenbetriebs BGL im Jahr 2011 wurde festgestellt, dass aufgrund der erfolgten Bestandskontrolle aus unserer Sicht zwingend jährlich eine Inventur und anschließende
Korrektur des Anlagevermögens durchzuführen ist. Die ausführlichen Ergebnisse der
Prüfung wurden im Prüfungsteilbericht 06/2011 dargestellt. Eine Inventur und Korrektur des Anlagevermögens durch den BGL hat anschließend stattgefunden.

Nach Angaben des Betriebsleiters haben im Jahr 2014 entsprechende Bestandskontrollen stattgefunden und die Vollständigkeit der kontrollierten Kleingeräte wurde
festgestellt. Die Dokumentation wurde eingesehen.
Das Rechnungsprüfungsamt wird auch künftig die Durchführung dieser jährlichen
Bestandskontrollen überprüfen und behält sich vor, unterjährig stichprobenweise
Überprüfungen vorzunehmen.

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2014

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Vergabeverfahren
Im Rahmen der Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und des Vergabeverfahrens
für den Eigenbetrieb BGL (Übertragung der Aufgabe mit Beschluss vom 03.04.2000,
§ 112 GemO) begleitet das RPA die Vergaben des BGL.
Die DA VOL gilt auch für den BGL. § 7 der DA VOL regelt die Ausschreibungspflichtentsprechend der VOL. Grundsätzlich sind alle Leistungen öffentlich auszuschreiben. Dies gilt auch für Rahmen- und Zeitverträge.
Freihändige Vergaben sind bis zu einem Betrag von 10.000,- EUR (netto) zulässig.
Auch bei freihändigen Vergaben ist der Wettbewerb zu beachten. Es sind grundsätzlich mehrere Angebote einzuholen. Ab einer Vergabesumme von 50.000,- EUR (netto) wird eine öffentliche Ausschreibung notwendig.
Aufgrund des jährlichen Beschaffungsvolumens bei einzelnen Dienstleistungen, Waren- bzw. Materialgruppen ist nach der DA VOL zumindest eine beschränkte Ausschreibung durchzuführen.
In der Vergangenheit wurde angeregt, auch für weitere Jahresaufträge Ausschreibungen entsprechend der DA VOL vorzubereiten; dies wurde mittlerweile auch in
verschiedenen Bereichen umgesetzt.
Die Lieferung von Arbeits- und Schutzkleidung für April 2012 bis März 2014 (Rahmenvertrag) wurde erstmalig Anfang 2012 und im Jahr 2014 erneut für den Zeitraum
April 2014 bis März 2016 ausgeschrieben.
Im Jahr 2014 wurden außerdem die Mulcharbeiten, die Streusalzlieferung und die
Lieferung von Treibstoffen ausgeschrieben. Die Anschaffung eines neuen Spindelmähers in 2014 ist ebenfalls anhand einer Ausschreibung erfolgt.

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B

Umlaufvermögen

B1 Vorräte
Der unter der Position Vorräte bilanzierte Lagerbestand an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen der verschiedenen Betriebsbereiche des Eigenbetriebs betrug zum
31.12.2014 insgesamt 21.156,- EUR. (Vj. 32.057,- EUR). Den wertmäßig größten
Anteil am Vorratsvermögen haben mit 10.826,- EUR die Kfz-Ersatzteile.
Eine umfangreiche Lagerhaltung ist weiterhin nicht geplant.
Zum 31.12.2014 wurde eine Inventur des Lagerbestands durchgeführt. Die Inventurunterlagen zum 31.12.2014 liegen dem RPA vor.

Aufgrund der räumlich getrennten Lagerplätze, der fehlenden Lagerbuchhaltung und dem Fehlen von Bestandslisten mit Lagerplatzzuordnung ist eine
schnelle Erfassung der Bestände nur erschwert möglich. Ein Abgleich der Inventurergebnisse mit Sollbeständen je Lagerplatz ist nicht durchgehend möglich.
Die Vollständigkeit der erfassten Bestände kann nicht beurteilt werden und
aufgrund der fehlenden Lagerbuchhaltung ist eine durchgängige Bewertung
der Bestände nach dem Niederstwertprinzip nicht gewährleistet.
Es erfolgt keine Erfassung von Beständen, die für aktuelle, noch nicht abgerechnete Aufträge der Stadt Lahr zwischengelagert werden.
Eine zentrale Lagerhaltung und eine detaillierte Lagerbuchhaltung wären hilfreich für eine schnelle und vollständige Erfassung des Lagerbestands und die
Bewertung der Vorräte nach handelsrechtlichen Vorschriften.

Unfertige Leistungen in Höhe von 15.409,12 EUR (Vj: 32.236,69 EUR) für 14 in
Ausführung befindliche Projekte wurden ebenfalls als Vorräte aktiviert.

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B2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum 31.12.2014 insgesamt
mit 353.716,82 EUR (Vj. 320.608,86 EUR) bilanziert.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich zum 31.12.2014 auf
insgesamt 11.308,64 EUR (Vj. 33.331,24 EUR).

Forderungen gegen die Stadt Lahr/andere Eigenbetriebe
Die Forderungen gegen die Stadt Lahr sind zum 31.12.2014 mit insgesamt
332.325,41 EUR bilanziert und betreffen ausschließlich den Bereich „Bau und Garten“. Der Eigenbetrieb ist hauptsächlich für städtische Dienststellen tätig. Im
Jahr 2014 erhielt der BGL Betriebszweig „Bau und Garten“ Gesamtaufträge im Wert
von 6.256.709,72 EUR. Ca. 81 % der Aufträge waren im Rahmen von Daueraufträgen erteilt. Die Auftragsentwicklung ist im Lagebericht detailliert dargestellt.

Sonstige Vermögensgegenstände
Sonstige

Vermögensgegenstände

sind

zum

31.12.2014

mit

10.082,77 EUR

(Vj. 8.501,47 EUR) bilanziert und beinhalten Gehaltsvorschüsse in Höhe von
8.307,28 EUR und Kreditoren-Sollposten in Höhe von 1.775,49 EUR.

B3 Kassenbestand / Guthaben bei Kreditinstituten
Seit dem 01.01.2004 werden die Kassengeschäfte des Eigenbetriebs über ein eigenes Girokonto abgewickelt. Von einer Festgeldanlage wurde im Berichtszeitraum Abstand genommen.

Einen Zinsvorteil vorausgesetzt, sollte bei ausreichend hohen Kassenständen
auch weiterhin von der Möglichkeit der Festgeldanlage Gebrauch gemacht
werden.

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Das folgende Schaubild zeigt die durchschnittliche Liquiditätsentwicklung des Jahres
2014:

Die liquiden Mittel setzen sich zum 31.12.2014 wie folgt zusammen:
Barkasse des Bereichs Stadtwald
Barkasse des Bereichs Bau und Garten
Girokonto

50,00 EUR
250,00 EUR
388.968,11 EUR
389.268,11 EUR

Die Beträge auf den Bankkonten und dem Kassenbuch stimmen mit den Buchhaltungskonten überein.

C

Rechnungsabgrenzung

Der Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 1.395,- EUR beinhaltet den, das
Geschäftsjahr 2015 betreffenden Anteil der Wartungskosten der BIS-Software.

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Seite 17 von 33

2.2
A

PAS S I VA

Eigenkapital

Der Eigenbetrieb ist nach § 12 Abs. 2 Satz 1 EigBG mit einem angemessenen
Stammkapital auszustatten. Das Stammkapital bildet zusammen mit den Rücklagen
das Eigenkapital des Eigenbetriebs.
Ursprünglich wurde der Eigenbetrieb mit einem Stammkapital von 1.600.000,- DM
(818.067,01 EUR) ausgestattet. Auf Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) wurde zum 01.01.2004 das Stammkapital in ein gemeindliches Darlehen in Höhe von 818.067,01 EUR umgewandelt. (Satzungsänderung zum
01.01.2004 vom Gemeinderat beschlossen am 02.02.2004)
Durch Gemeinderatsbeschluss vom 24.11.2008 wurden die in den Vorjahren gebildeten allgemeinen Rücklagen in Höhe von 253.322,85 EUR zum 01.01.2009 in ein verzinsliches Gemeindedarlehen umgewandelt. Die vorgesehene Kreditaufnahme in
dieser Höhe wurde mit dem Wirtschaftsplan 2009 beschlossen.
Das gemeindliche Darlehen erhöhte sich somit ab 01.01.2009 auf insgesamt
1.071.389,86 EUR.
Die im Sinne der goldenen Bilanzregel üblicherweise als angemessen geltende Eigenkapitalausstattung von 30 - 40 % ist nur bei steuerpflichtigen Betrieben unbedingt
zu beachten, damit keine verdeckte Gewinnausschüttung angenommen werden
muss. Nach neuesten Rechtsprechungen in der Privatwirtschaft wird allerdings immer öfter auch eine geringere Eigenkapitalausstattung als angemessen erachtet.
Da es sich beim BGL um ein nichtwirtschaftliches Unternehmen im Sinne des
§ 102 Abs. 4 Nr.3 GemO handelt, kann gemäß § 12 Abs. 2 Satz 2 EigBG auf die übliche Kapitalausstattung ganz verzichtet werden.

Für das Rechnungsjahr 2014 hat der Eigenbetrieb einen Verlust in Höhe von
59.071,10 EUR zu verzeichnen.
Der Betriebszweig Bau und Garten hat dabei einen Gewinn von 6.531,51 EUR und
der Bereich Stadtwald einen Verlust von 65.602,61 EUR ausgewiesen.
Das Eigenkapital beläuft sich zum 31.12.2014 auf -237.474,88 EUR und hat sich im
Vergleich zum Vorjahr um den Jahresverlust in Höhe von -59.071,10 EUR reduziert.

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Damit ergibt sich eine negative Eigenkapitalquote von -6,36 % (Vj. -4,94 %).

Eigenkapital
I. Stammkapital
II. Rücklagen
1. allgemeine Rücklage
2. zweckgebundene Rücklagen
III. Bilanzgewinn/-verlust
Gewinn/Verlust des Vorjahres
Gewinnabführung an städt. Haushalt
Verlustausgleich aus Haushalt
Jahresgewinn/-verlust(-)
Jahresgewinn/-verlust(-) "Bau und Garten"
Jahresgewinn/-verlust(-) "Stadtwald"

31.12.2014
Euro
-237.474,88
0,00
0,00
0,00
0,00
-237.474,88
-178.403,78
0,00
0,00
-59.071,10

+ Zuwachs
31.12.2013 - Minderung Veränderung
Euro
Euro
%
-178.403,78 -59.071,10
33,11
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-178.403,78 -59.071,10
33,11
-74.084,12 -104.319,66
140,81
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-104.319,66
45.248,56
-43,37

6.531,51

-42.014,18

48.545,69

-115,55

-65.602,61

-62.305,48

-3.297,13

5,29

Der Jahresverlust des Betriebszweigs Stadtwald zum 31.12.2013 in Höhe von
62.305,48 EUR wird im Wirtschaftsjahr 2015 aus dem Haushalt der Gemeinde ausgeglichen (GR-Beschluss vom 23.02.2015). Der Jahresverlust des Betriebszweigs
Stadtwald zum 31.12.2014 in Höhe von 65.602,61 EUR soll ebenfalls von der Gemeinde übernommen werden.

B

Rückstellungen

B1 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
„Im Urteil vom 05.04.2006 – I R 46/04 – hat der BFH (…) die steuerwirksame Bildung
von Pensionsrückstellungen abgelehnt, wenn die Gemeinde Mitglied einer Versorgungskasse ist und spätere Versorgungsleistungen an Beamte nach den am Bilanzstichtag bestehenden Erkenntnissen voraussichtlich von dieser Versorgungskasse
erbracht werden. Weiter geht der BFH von einem handelsrechtlichen Passivierungsverbot aus, wenn es an der Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme fehle“, (GPAMitteilung 6/2006).
Somit ist auch beim Eigenbetrieb die Bildung einer Pensionsrückstellung für die abgeordneten Beamten entbehrlich, wenn der Dienstherr weiterhin die Stadt Lahr ist
und deshalb auch die Versorgungslasten zu tragen hat.
Die Pensionsrückstellungen des BGL wurden in 2009 vollständig aufgelöst.
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B2 Sonstige Rückstellungen
Als „Sonstige Rückstellungen“ wurden Pflichtrückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet für


die Aufbewahrung der Geschäftsunterlagen



Berufsgenossenschaftsbeiträge



die Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses



Leistungen aus Vorruhestandsregelungen (Altersteilzeit)



LOB Prämien



geleistete und noch nicht abgefeierte Überstunden der Beschäftigten



übertragenen Resturlaub der Beschäftigten.

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Altersteilzeit im Blockmodell
Beim Blockmodell sind für die Verpflichtungen aus vertraglichen Altersteilzeitvereinbarungen in der Freistellungsphase weiterhin laufende Vergütungen zu zahlen. Am
Ende des Wirtschaftsjahres, in dem die Altersteilzeit beginnt (Beschäftigungsphase)
ist aufgrund der Vorleistungen des Arbeitnehmers (Arbeitsleistung 100 %, Lohnzahlung 50 % in der Arbeitsphase) eine Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten
zu passivieren.
Mit dem Mitarbeiter des BGL wird im Fall der Inanspruchnahme der Altersteilzeit ein
Änderungsvertrag zum Arbeitsvertrag auf der Grundlage des Altersteilzeitgesetzes
vom 23. Juli 1996 und des Tarifvertrags zur Regelung der Altersteilzeit vom
05. Mai 1998 (in der jeweils gültigen Fassung) vereinbart. Daraus ergibt sich die Verpflichtung zur Zahlung eines Nachteilsausgleichs (Leistung des Arbeitgebers zum
Ausgleich für die Minderung der Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung) und somit zur Bildung einer Rückstellung.
Altersteilzeitverpflichtungen müssen gemäß § 253 Abs. 1, Satz 2 i.d.F. des BilMoG in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet werden. Durch die Verwendung des Begriffs „Erfüllungsbetrag“ wird
klargestellt, dass handelsrechtlich künftige Preis- und Kostensteigerungen in die Berechnung mit einzubeziehen sind. Darüber hinaus müssen Rückstellungen gem.
§ 253 Abs. 2 HGB abgezinst werden, sofern diese eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr haben.
Für den Jahresabschluss 2014 wurde wie bereits im Vorjahr ein versicherungsmathematisches Gutachten zur Bewertung der Altersteilzeitrückstellungen in Auftrag
gegeben. Es befanden sich während des Geschäftsjahrs 2014 zwei Mitarbeiter in Altersteilzeit. Die Freistellungsphase eines Mitarbeiters endete am 30.6.2014. Zum
31.12.2014 befindet sich somit noch ein Mitarbeiter in Altersteilzeit. Diese endet voraussichtlich zum 31.10.2018.
Der Stand der Rückstellung für Altersteilzeit beläuft sich zum 31.12.2014 auf
28.489,- EUR.

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Urlaubsrückstellung
Die Rückstellung wird je Mitarbeiter auf der Basis des Bruttoarbeitsentgelts einschließlich anteiligem Weihnachtsgeld und zuzüglich Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, des Urlaubsgelds sowie weiterer lohnabhängiger Nebenkosten (der
maßgebliche Lohnaufwand auf der Grundlage des vorangegangenen Jahres ist
durch die Zahl der regulären Arbeitstage zu dividieren und mit der Zahl der offenen
Urlaubstage zu vervielfältigen).
Bei der Berechnung der Urlaubsrückstellungen wird von durchschnittlich 250 Arbeitstagen pro Jahr ausgegangen, ein Abschlag für den Anteil Urlaubs- und Weihnachtsgeld ist nicht zu berücksichtigen.
Die Urlaubrückstellung beläuft sich zum 31.12.2014 auf 152.570,- EUR.

Überstundenrückstellung
Die Rückstellung wird je Mitarbeiter auf der Basis des Bruttoverdienstes zuzüglich
Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung ermittelt. Eine Saldierung des Erfüllungsrückstandes mit Leistungsrückständen anderer Arbeitnehmer ist nach dem Grundsatz der Einzelbewertung unzulässig.
Bei der Berechnung der Überstundenrückstellungen wird die Wochenarbeitszeit nach
TVöD von 39 Stunden und die durchschnittliche Zahl der Arbeitstage pro Jahr von
250 Tagen zugrunde gelegt.
Die Überstundenrückstellung beläuft sich zum 31.12.2014 auf 124.943,- EUR.

Die Mehrarbeitsstunden für den Betriebszweig Wald sind wie auch schon im
Vorjahr festgestellt, nicht in die Überstundenrückstellung eingeflossen. Wir bitten um künftige Beachtung.
Für die Kosten der wiederkommenden überörtlichen Prüfung durch die GPA
sollte jedes Jahr anteilig eine Rückstellung gebildet werden.

Die übrigen Rückstellungen wurden entsprechend den handelsrechtlichen
Grundsätzen gebildet und die Entwicklung der Rückstellungen wurde im Lagebericht erläutert.

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C

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten betragen zum 31.12.2014 insgesamt 3.590.524,76 EUR
(Vj. 3.440.291,61 EUR).

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Im Jahr 2014 wurde ein Kredit in Höhe von 205.000,- EUR bei der Landesbank Baden-Württemberg aufgenommen.
Damit sind zum 31.12.2014 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit
2.138.765,50 EUR (Vj. 2.087.666,67 EUR) passiviert:
Landesbank Baden-Württemberg

205.000,00 EUR

Münchner Hypothekenbank eG

332.339,57 EUR

Sparkasse Offenburg/Ortenau

536.500,00 EUR

DKB Kreditbank AG

1.064.925,93 EUR

Hiervon sind insgesamt 153.901,17 EUR innerhalb eines Jahres fällig.
Der Stand der Darlehen stimmt mit den Kontoauszügen überein.

Erhaltene Anzahlungen
Für Aufträge / Lieferungen im Januar des Folgejahres hat der BGL bereits im Jahr
2014 Anzahlungen in Höhe von 109.987,81 EUR (Vj. 123.931,38 EUR) vereinnahmt;
diese stammten im Wesentlichen aus Anzahlungen von Holzkunden.

In den erhaltenen Anzahlungen sind rund 5.800,- EUR für einen Auftrag der
Stadt Lahr enthalten, der jedoch vollständig in 2014 abgewickelt war und somit
umsatzwirksam zu erfassen gewesen wäre.
Zudem sind erhaltene Anzahlungen für Holzlieferungen in Höhe von rund
104.000,- EUR erfasst. Eine Beurteilung ob es sich hier tatsächlich um erhaltene Anzahlungen oder um Umsatzerlöse in 2014 handelt kann aus abwicklungstechnischen Gründen nicht erfolgen.

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Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind zum Jahresende 2014 in Höhe von 132.101,30 EUR (Vj. 100.968,22 EUR) passiviert.

Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Lahr
Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Lahr betreffen im Wesentlichen das gemeindliches Darlehen (umgewandeltes Stammkapital und umgewandelte allgemeine
Rücklage. Vgl. hierzu auch Ausführungen zum Eigenkapital) in Höhe von
1.071.389,86 EUR.
Das Darlehen wurde, wie im Wirtschaftsplan veranschlagt, im Jahr 2014 mit 4,5 %
p.a. (Vj. 5,0 %) verzinst. Eine Tilgung ist derzeit keine vorgesehen. Da kein Darlehensvertrag zwischen der Stadt und dem Eigenbetrieb besteht, ist diese Position rein
bilanziell betrachtet als kurzfristige Verbindlichkeit anzusehen.

Da das gemeindliche Darlehen eine wesentliche Position unter den gesamten
Verbindlichkeiten des Eigenbetriebs einnimmt und eine feste Verzinsung der
Verbindlichkeit vorgesehen ist, empfehlen wir eine geeignete vertragliche
Grundlage zu schaffen, mit welcher Laufzeit, Verzinsung und ggf. Tilgung geregelt sind.

Zudem bestehen gegenüber der Stadt Lahr Verbindlichkeiten aus Lieferung und
Leistung in Höhe von 112.840,64 EUR (Vj. 17.855,05 EUR).

Sonstige Verbindlichkeiten
Die

Sonstigen

Verbindlichkeiten

betragen

am

31.12.2014

25.439,65 EUR

(Vj. 38.480,43 EUR) und beinhalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Steuern.

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3 Lagebericht (§ 16 EigBG, § 11 EigBVO, § 289 HGB) und Anhang
Der Anhang dient der Erläuterung der Bilanz und der GuV. Er soll durch ergänzende
quantitative und qualitative Informationen, eine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens gewährleisten.
Der Lagebericht hat die Funktion, die Daten des Jahresabschlusses zu verdichten
und um weitere Informationen zu ergänzen, um die Beurteilung des Betriebes zu erleichtern bzw. zu ermöglichen. Die Erläuterungen müssen sachlich richtig und der
Zielsetzung des Jahresberichts entsprechend hinreichend sein.
Hauptadressat für den Eigenbetrieb ist dabei der Gemeinderat, für den die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs transparent sein sollen.

Der Lagebericht wurde von der Betriebsleitung erstellt. Die in § 289 HGB bzw.
§ 11 EigBVO geforderten Inhalte sind im Wesentlichen enthalten.
Der Anhang dient zur Erläuterung der Bilanz und der GuV. Auf die in
§§ 284 und 285 HGB aufgelisteten Positionen wurde im Wesentlichen eingegangen.

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Seite 25 von 33

4 Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

Gewinn- und Verlustrechnung
Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL)
1. Umsatzerlöse
2. Bestandsveränderung des Umlaufvermögens
3. Aktivierte Eigenleistungen
4. sonstige betriebliche Erträge
Gesamterträge ohne Zinserträge
5.
Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe und für bezogene Waren
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen
6.
Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung
7.
Abschreibungen auf Sachanlagen
8.
sonstige betriebl. Aufwendungen
Zinsergebnis
9. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
11. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
12. außerordentliche Erträge
13. außerordentliche Aufwendungen
14. außerordentliches Ergebnis
15. Steuern vom Einkommen und Ertrag
16. sonstige Steuern
17. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
17. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag
Jahresgewinn / -verlust (-) "Bau und Garten"
Jahresgewinn / -verlust (-) "Stadtwald"

2010
Euro

2011
Euro

2012
Euro

2013
Euro

2014
Euro

5.968.678
-10.578
0
163.777
6.121.876
973.659
493.828

5.991.136
-1.391
16.728
113.724
6.120.197
1.077.380
585.411

6.123.689
-9.722
0
135.076
6.249.043
1.130.171
625.027

6.303.653
18.491
0
112.263
6.434.407
1.219.379
591.221

6.829.267
-16.828
0
128.732
6.941.172
1.418.704
647.748

479.832
3.960.036
3.097.494
862.542

491.969
3.860.321
3.022.243
838.079

505.145
3.976.112
3.131.818
844.294

628.158
4.107.503
3.238.039
869.464

770.956
4.349.814
3.425.505
924.309

290.458
755.067
-148.222
3.766
151.988
-5.565
0
51.967
-51.967
0
0
-57.532

293.355
755.667
-133.649
5.216
138.865
-176
0
0
0
0
0
-176

294.805
892.026
-118.636
3.175
121.812
-162.708
1.746
11.793
-10.047
0
0
-172.755

303.406
791.310
-117.656
761
118.417
-104.846
1.137
610
527
0
0
-104.320

330.639
789.206
-112.068
315
112.384
-59.259
615
427
188
0
0
-59.071

-57.531,53
33.794,53
-91.326,06

-176,04 -172.755,07 -104.319,66 -59.071,10
60.450,52 -176.075,08 -42.014,18
6.531,51
-60.626,56
3.268,01 -62.305,48 -65.602,61

Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse haben sich, aufgrund der gestiegenen Auftragslage gegenüber
dem Vorjahr um 8,34 % auf 6.829.267,20 EUR erhöht.

Sonstige betriebliche Erträge
Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Erträge um 16.468,66 EUR auf
128.731,97 EUR resultiert im Wesentlichen aus der erhöhten Weiterbelastung von
Aufwendungen des Bereichs Bau und Garten an den Bereich Stadtwald.

Aufträge
Der BGL führt fast ausschließlich Dauer- und Einzelaufträge städtischer Dienststellen
aus, die keinen starken Veränderungen unterworfen sind.

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Seite 26 von 33

Das folgende Schaubild zeigt die Verteilung der städtischen Aufträge im Wirtschaftsjahr 2014 auf die einzelnen Bereiche:

Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich von 791.309,72 EUR auf
789.205,60 EUR leicht reduziert. Einen wesentlichen Anteil an den sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben die Kfz-Aufwendungen mit 322.689,70 EUR und die
Aufwendungen für Maschinen und Geräte inkl. Ersatzteilen mit 204.492,32 EUR.

Aufwendungen für bezogene Leistungen
Der Aufwand für die bezogenen Fremdleistungen hat sich gegenüber dem Vorjahr
um 22,7 % auf 770.956,33 EUR erhöht. Aussagegemäß ist dies unter anderem auf
den Zuwachs an Grünflächen und Neubaugebieten zurückzuführen, deren Pflege
teilweise fremdvergeben wird.

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2014

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Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
Der Jahresüberschuss aus dem Betriebszweig Bau und Garten in Höhe von
6.531,51 EUR soll zur Minderung des Verlustvortrags verwendet werden.
Der Verlust aus dem Betriebszweig „Stadtwald“ in Höhe von 65.602,61 EUR soll aus
dem Haushalt der Gemeinde abgedeckt werden.

Die GuV wurde in Form und Inhalt entsprechend den Vorgaben des Eigenbetriebsund Handelsrechts nach Formblatt 4 der EigBVO (Anlage 4) aufgestellt. Die Kontinuität bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse ist somit gegeben. Die wichtigsten Aufwands- und Ertragspositionen sind im Lagebericht erläutert.

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2014

Seite 28 von 33

5 Bilanzanalyse
Bilanzstruktur 2014
Verm ögen
immaterielles AV
Sachanlagen
Finanzanlagen
Anlagevermögen
Vorräte

Euro

%
4,00

0,00

2.953.952,83

79,09

Kapital

Euro

%

Stammkapital

0,00

0,00

Rückklagen

0,00

0,00

Verlust

-237.474,88

-6,36

Eigenkapital

-237.474,88

-6,36

0,00

0,00

2.953.956,83

79,09

36.565,12

0,98

lf. Verbindlichkeiten

3.169.094,83

84,85

lf. Fremdkapital

kf. Forderungen

353.716,82

9,47

3.169.094,83

84,85

Flüssige Mittel

389.268,11

10,42

kf. Rückstellungen

381.852,00

10,22

Umlaufvermögen

779.550,05

20,87

kf. Verbindlichkeiten

421.429,93

11,28

Akt.Rechn.Abgr.

1.395,00

0,04

kf. Fremdkapital

803.281,93

21,51

3.734.901,88

100,00

3.734.901,88

100,00

Gesamtvermögen

Gesamtkapital

Zur Beurteilung der Liquiditätslage des Eigenbetriebs wird unter anderen, die Finanzierungskennzahl Working Capital (Umlaufvermögen abzüglich kurzfristiges Fremdkapital) herangezogen. Diese sollte einen positiven Wert ergeben, da das Umlaufvermögen zumindest zum Teil mit langfristigem Kapital finanziert sein sollte.
Im Wirtschaftsjahr 2014 beträgt das Working Capital -23.731,88 EUR und ist damit
weiterhin negativ. Jedoch konnte eine deutliche Verbesserung zum Vorjahreswert in
Höhe von -160.310,20 EUR erzielt werden.

5.1

Cash-Flow

Der Cash-Flow lässt erkennen, ob der Eigenbetrieb die erforderlichen Finanzmittel
für nötige Investitionen, Kredittilgung oder Gewinnabführung aus eigener Kraft zur
Verfügung stellen kann.
Er gibt das aus der laufenden Betriebstätigkeit erwirtschaftete Zahlungsmittelreservoir an und ist damit eine wichtige Kennzahl für die Finanzkraft.
Der Eigenbetrieb kann somit jährlich unter Zugrundelegung des bestehenden Verrechnungssatzes, im Vermögensplan veranschlagte Ausgaben in Höhe des CashFlows tätigen, ohne in Liquiditätsschwierigkeiten zu kommen.

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2014

Seite 29 von 33

Cash-Flow

2010

2011

2012

2013

2014

Euro

Euro

Euro

Euro

Euro

Jahresüberschuß/-fehlbetrag

-57.531,53

+ Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens

290.457,79

293.355,08

294.805,17

303.406,02

330.638,56

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

232.926,26

293.179,04

122.050,10

199.086,36

271.567,46

+/- Veränderung der langfr. Rückstellungen

-176,04 -172.755,07 -104.319,66

-59.071,10

+/- Veränderung des Sonderpostens mit Rücklageanteil
+/- andere nicht zahlungswirksame Aufwendungen und
Erträge von wesentlicher Bedeutung
= Jahres-Cash Flow
+/- Bereinigung Jahresergebnis Stadtwald

91.326,06

60.626,56

-3.320,01

62.305,48

65.602,61

= bereinigter Cash Flow

324.252,32

353.805,60

118.730,09

261.391,84

337.170,07

Im Betriebszweig "Bau und Garten" tatsächlich investiert
Im Betriebszweig "Wald" tatsächlich investiert
Kredittilgung

344.561,10
2.403,19
66.297,50
413.261,79

188.435,59
0,00
86.149,14
274.584,73

222.522,52
19.598,65
122.575,80
364.696,97

340.711,81
844,21
127.964,76
469.520,78

249.976,94
31.204,62
153.901,17
435.082,73

Der Eigenbetrieb hat im Wirtschaftsjahr 2014 einen bereinigten Cash-Flow in Höhe
von 337.170,07 EUR erzielt und liegt damit um 29 % über dem Cash-Flow des Vorjahres. Der Cash-Flow wurde um das Jahresergebnis aus der Bewirtschaftung des
Stadtwalds bereinigt, da bei der Übertragung des Stadtwalds auf den BGL Ergebnisneutralität festgelegt wurde.
Die im Wirtschaftsplan angenommenen Investitionen liegen unter dem tatsächlichen
Cash-Flow 2014. Die tatsächlichen Ausgaben für Investitionen und die Kredittilgung
liegen jedoch mit insgesamt 435.082,73 EUR über dem bereinigten Cash-Flow.

5.2

Investitionen/Finanzierung des Anl agevermögens

Unter Investitionen wird die Verwendung finanzieller Mittel zur Beschaffung von Betriebsmitteln (Grundstücke, Gebäude, Fahrzeuge, Geräte oder maschinelle Anlagen)
verstanden. Sie bewirken eine Veränderung des Anlagevermögens.
Das Anlagevermögen stellt in jedem Betrieb langfristig gebundenes Vermögen dar.
Es ist demzufolge auch durch langfristiges Kapital zu finanzieren („Goldene Bilanzregel“). Hierdurch soll sichergestellt werden, dass im Fall einer Krise keine Anlagegüter
veräußert werden müssen, um Tilgungsverpflichtungen termingerecht nachzukommen.
Da wie oben bereits geschildert, beim Eigenbetrieb auf Eigenkapital sogar ganz verzichtet werden kann, ist es daher sinnvoll die Goldene Finanzierungsregel (oder Deckungsgrad II) zu betrachten:

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2014

Seite 30 von 33

Goldene Finanzierungsregel =

Eigenkapital + langfristiges Fremdkapital

(Deckungsgrad II)

Anlagevermögen

Es wurden folgende Deckungsgrade II für das gebundene Vermögen ermittelt:

Deckungsgrad II

2010

2011

2012

2013

2014

104 %

105 %

99,85 %

99,83 %

99,24 %

Die Anlagendeckung liegt unter den angestrebten 100%. Die Unterfinanzierung beträgt 22.335,88 EUR Das Anlagevermögen ist jedoch im Wesentlichen durch langfristiges Kapital finanziert.
Die Zinsaufwendungen für die Fremdkapitalfinanzierung betrugen im Jahr 2014 insgesamt 112.383,61 EUR (Vj. 118.417,11 EUR). Davon betreffen 63.663,45 EUR die
Zinsen

gegenüber

Kreditinstituten

für

langfristigen

Verbindlichkeiten

und

48.212,54 EUR den Zinsaufwand für das Trägerdarlehen der Stadt Lahr.

Zusammenfassung

Der Eigenbetrieb „Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL)“ weist im Wirtschaftsjahr 2014
einen Verlust in Höhe von 59.071,10 EUR aus. Dieser setzt sich aus dem Jahresüberschuss des Betriebszweigs Bau und Garten in Höhe von 6.216,13 EUR und dem
Jahresverlust des Betriebszweigs Wald in Höhe von 65.602,61 EUR zusammen.
Insgesamt liegt der Jahresverlust 2014 um 45.248,56 EUR unter dem Vorjahreswert
in Höhe von 104.319,66 EUR und um 39.928,90 EUR unter dem Planwert in Höhe
von 99.000,- EUR.
Die Erträge liegen im Wirtschaftsjahr 2014 um 1,74% und die Aufwendungen um
1,16% über der Planung.
Die Erträge aus dem Betriebszweig Wald liegen um 42.512,92 EUR (7,2%) über der
Planung, während die Aufwendungen die Planwerte nur um 9.115,53 EUR (1,39%)
übersteigen.
Die Erträge aus dem Betriebszweig Bau und Garten liegen um 78.288,71 EUR
(1,23%) und die Aufwendungen um 71.757,20 EUR (1,13%) über der Planung.

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2014

Seite 31 von 33

Aus der Vermögensplanabrechnung ergibt sich im Geschäftsjahr 2014 eine Überfinanzierung in Höhe von 18.723,65 EUR.
Das Working Capital (Umlaufvermögen - kurzfristiges Fremdkapital) ist zum
31.12.2014 mit -23.731,88 EUR negativ. Diese Finanzierungskennzahl sollte jedoch
mindestens positiv sein, da sie als Nachweis dient, dass das Umlaufvermögen auch
durch langfristiges Kapital finanziert ist.
Der Eigenbetrieb hat im Wirtschaftsjahr 2014 einen bereinigten Cash-Flow in Höhe
von 337.170,07 EUR erzielt und liegt damit um 29 % über dem Cash-Flow des Vorjahres. Die im Wirtschaftsplan angenommenen Investitionen liegen unter dem tatsächlichen Cash-Flow 2014. Die tatsächlichen Ausgaben für Investitionen und die
Kredittilgung liegen jedoch mit insgesamt 435.082,73 EUR über dem bereinigten
Cash-Flow.
Das Anlagevermögen ist im Wesentlichen durch langfristiges Kapital finanziert; der
Anlagendeckungsgrad liegt jedoch mit 99,24 % leicht unter den angestrebten 100 %.

V. Bestätigungsvermerk

Aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes kann der Jahresabschluss 2014 des Eigenbetriebs Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL) nach § 16 Abs. 3 EigBG festgestellt und
der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2014 Entlastung erteilt werden.

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2014

Seite 32 von 33

VI. Beschlussvorschlag

Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Gemeinderat der Stadt Lahr folgenden
Beschluss zu fassen:

1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ zum 31.12.2014 mit einer Bilanzsumme von 3.734.901,88 EUR
und einem Jahresverlust von 59.071,10 EUR nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt auf der Grundlage der Angaben in der
Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung, gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest.
2. Der Jahresverlust des Eigenbetriebs im Jahr 2014 beträgt 59.071,10 EUR. Der
Jahresüberschuss

des

Betriebszweigs

Bau

und

Garten

in

Höhe

von

6.531,51 EUR wird zur Tilgung des Verlustvortrags verwendet und der Jahresverlust des Betriebszweigs Wald in Höhe von 65.602,61 EUR aus dem Haushalt der
Stadt ausgeglichen.
3. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt.
4. Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt zu geben.

Lahr, den 30.09.2015

Große Kreisstadt Lahr / Schwarzwald
Städtisches Rechnungsprüfungsamt

Christian Zanger

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2014

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Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung -EigBVO-

Angaben in den Beschlüssen über

1. Die Feststellung des Jahresabschlusses 2014
2. Die Verwendung des Jahresgewinns / Behandlung des Jahresverlusts

1

Feststellung des Jahresabschlusses
1.1.
Bilanzsumme
1.1.1
davon entfallen auf der Aktivseite auf
- das Anlagevermögen
- das Umlaufvermögen
- die Rechnungsabgrenzung
1.1.2

1.2

2.953.956,83
779.550,05
1.395,00

davon entfallen auf der Passivseite auf
- das Eigenkapital
- die empfangenen Ertragszuschüsse
- die Rückstellungen
- die Verbindlichkeiten

-237.474,88
0,00
381.852,00
3.590.524,76
59.071,10

Jahresverlust

1.2.1
1.2.2
2

Euro
3.734.901,88

davon Gewinn "Bau und Garten"
davon Verlust "Stadtwald"
Summe der Erträge
Summe der Aufwendungen

6.531,51
65.602,61
6.942.101,63
7.001.172,73

Verwendung des Jahresgewinns / Behandlung des Jahresverlusts
2.1.

2.2

bei einem Jahresgewinn
a) zur Tilgung des Verlustvortrages
b) zur Einstellung in die Rücklagen
c) zur Abführung an den Haushalt der Gemeinde
d) auf neue Rechnung vorzutragen
bei einem Jahresverlust
a) zu tilgen aus dem Gewinnvortrag
b) aus dem Haushalt der Gemeinde auszugleichen
c) auf neue Rechnung vorzutragen

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2014

6.531,51
0,00
0,00
0,00

0,00
65.602,61
0,00

Anlage