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Beschlussvorlage (Teilflächennutzungsplan zur Windkraft - Aufstellungsbeschluss - Beschluss der vorläufigen Konzentrationsgebiete - Frühzeitige Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Lütkenhaus

Datum: 03.12.2012 Az.: -0688 Lü

Drucksache Nr.: 149/2012

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

21.11.2012

vorberatend

öffentlich

Einstimmig

Ortschaftsrat Reichenbach

05.12.2012

vorberatend

öffentlich

Einstimmig

Ortschaftsrat Sulz

05.12.2012

vorberatend

öffentlich

Einstimmig

Gemeinderat

17.12.2012

vorberatend

öffentlich

Gemeinsamer Ausschuss

19.12.2012

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Stabsstelle
Recht

Betreff:

Teilflächennutzungsplan zur Windkraft
- Aufstellungsbeschluss
- Beschluss der vorläufigen Konzentrationsgebiete
- Frühzeitige Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange

Beschlussvorschlag:

1. Die Aufstellung eines Teilflächennutzungsplans zum Thema Windkraftnutzung wird
beschlossen (Aufstellungsbeschluss).
2. Die fachliche Bewertung zur Windkraftnutzung wird zur Kenntnis genommen.
Es wird zugestimmt, die nachführend genannten Suchräume als vorläufige Konzentrationsgebiete vertieft zu untersuchen:
Eulenkopf, Gemarkung Schmieheim
Schlossbühl, Gemarkung Kippenheim, Gemarkung Sulz
Lauenberg, Gemarkung Lahr
Langeck, Gemarkung Reichenbach
Westfläche Rauhkasten/Südfläche Steinfirst, Gemarkung Reichenbach
3. Auf der Grundlage der vorliegenden Bewertung wird die frühzeitige Beteiligung der
Bürger gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1
BauGB durchgeführt.

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

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Seite - 2 -

Anlage(n):
Übersichtsplan Windenergie in der VVG Lahr-Kippenheim mit vertiefend zu untersuchenden
Gebieten

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Seite - 3 -

Begründung:
Die Landesregierung verfolgt das Ziel, die Windkraft in Baden-Württemberg verstärkt
auszubauen und den Anteil der Windenergie an der gesamten Energieerzeugung bis
zum Jahr 2020 von derzeit 0,8% auf 10% zu steigern.
Der Landtag von Baden-Württemberg hat daher im Mai 2012 die Novellierung des
Landesplanungsgesetzes mit dem Ziel, den Ausbau der Windenergienutzung zu fördern beschlossen. Das Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes sieht vor,
dass die bestehenden regionalplanerischen Festlegungen zum 31.12.2012 aufgehoben werden und die Regionalplanung zukünftig für Standorte regionalbedeutsamer
Windenergieanlagen (WKA) nur noch Vorranggebiete, aber keine Ausschlussgebiete
mehr festlegen kann.
Die Gemeinden können mit der Flächennutzungsplanung eine positive Standortzuweisung an einer oder mehreren Stellen in ihrem Plangebiet vornehmen. Gleichzeitig wird
durch die Ausweisung von Ausschlussgebieten der übrige Planungsraum von Windenergieanlagen freigehalten. Die planerische Steuerung von Windenergiestandorten
liegt damit wieder verstärkt bei den Trägern der Flächennutzungsplanung, also den
Gemeinden.
Situation in Lahr - Vorgeschichte
Der Regionalplan Südlicher Oberrhein, Kapitel Windenergie 2006, weist auf Sulzer
Gemarkung eine Vorrangfläche für Windenergieanlagen aus. Es handelt sich um den
Standort Schlossbühl/Kempfenbühl auf dem Höhenrücken zwischen Sulzbachtal und
Litschental. Die Vorrangfläche liegt im Süden auf Kippenheimer Gemarkung, im Norden auf Sulzer Gemarkung und im Osten auf Seelbacher Gemarkung. Die Fläche ist
mit 3 Windkraftanlagen (WKA) bestanden (eine auf Sulzer Gemarkung, zwei auf Seelbacher Gemarkung).
Mit Beschluss vom 11.12.2000 hat der Gemeinderat der Stadt Lahr die Nutzung von
Windenergie grundsätzlich befürwortet, eine Untersuchung des Lahrer Gebietes auf
mögliche Standorte gefordert und eine Kooperation mit den Gemeinden Seelbach und
Kippenheim beschlossen. Das Stadtplanungsamt gab daraufhin bei der ABO WIND
AG, Wiesbaden ein Gutachten in Auftrag, das Vorschläge zur Ausweisung von Flächen für die Windkraftnutzung im Gebiet der Stadt Lahr aufzeigt.
Die Gutachter kamen 2001 zu folgendem Ergebnis:
„Die zur Ausschreibung empfohlenen Flächen Lauenberg, Sulzberg und Langenhard können nach dem momentanen Untersuchungsstand mit bis zu 14 Windkraftanlagen bebaut werden. Die Flächen bieten sich auf Grund der Lage, der Windhöffigkeit
und der teilweise sehr gut ausgebauten Zuwegung zur Ausweisung an. Durch ihre exponierte Lage auf einem von Nord nach Süd verlaufenden Höhenzug sind die Standorte aus westlicher Richtung (Hauptwindrichtung) gut anströmbar. Diese vorgegebenen guten Rahmenbedingungen werden durch die berechneten guten Ertragsprognosen bestätigt. Der dadurch für den Klimaschutz emissionsfrei erzeugte Strom reicht
über das Jahr für rund 10.000 Durchschnittshaushalte.“
Der Standort Schlossbühl wurde von den Gutachtern als durchschnittlich geeignet
bewertet.

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Der Standort Sulzberg liegt innerhalb eines Fauna-Flora-Habitat-Schutzgebietes und
wurde vom Ortschaftsrat Sulz abgelehnt. Der Standort Langenhard liegt innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes. Die Verwaltung hatte im April 2002 dem Gemeinderat
vorgeschlagen, die Flächen Schlossbühl und Lauenberg im Rahmen der 4. Flächennutzungsplanänderung als Windkraftanlagenstandorte auszuweisen. Die Fläche
Schlossbühl wurde unter dem Gesichtspunkt der Kooperation mit der Gemeinde Seelbach, die den angrenzenden Kempfenbühl ausweisen wollte, vorgeschlagen.
Nachdem der Gemeinderat Seelbach den Standort Lauenberg auf Grund der befürchteten erheblichen Einsehbarkeit im Mai 2003 abgelehnt hatte und das Regierungspräsidium Freiburg nur die Genehmigung des interkommunalen Standortes Schlossbühl/Kempfenbühl in Aussicht gestellt hatte, beschloss der Gemeinderat der Stadt
Lahr nur den Standort Schlossbühl auszuweisen. (Herr Bürgermeister Schäfer bekräftigte bei einem gemeinsamen Termin am 24.01.12 die ablehnende Haltung Seelbachs gegenüber einem Windpark auf dem Lauenberg.)
Kurz darauf wurde seitens des Landes die Planung von Windkraftstandorten auf die
Regionalverbände übertragen.
Situation in Kippenheim
Auf Gemarkung Kippenheim ist eine Vorrangfläche für Windkraftanlagen im Bereich
Schlossbühl/Kempfenbühl im Regionalplan dargestellt (gemeinsamer Standort mit
Lahr und Seelbach). Siehe hierzu Situation in Lahr
Im Bereich Eulenkopf, auf Schmieheimer Gemarkung, wurde im Zuge eines Bauantragverfahrens eine Windkraftanlage, nach Zustimmung durch den Gemeinderat Kippenheim genehmigt und im Dezember 2001 errichtet (Regio-Windrad Kippenheim).
Aktuelle Planungssituation
Mit der jetzt erfolgten Änderung des Landesplanungsgesetzes ist die Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim wieder in der Lage Flächen für die Windkraftnutzung eigenverantwortlich zu planen. Dabei verlangt der Gesetzgeber, dass der Windenergienutzung substanziell Raum eingeräumt wird.
Mit dem Klimaschutzkonzept verpflichtet sich die Stadt, Maßnahmen der Erzeugung
und dem Einsatz von erneuerbaren Energien umzusetzen.
Genehmigungsbehörde für WKA ist das Landratsamt Ortenaukreis. Um ab 01.01.2013
steuernd eingreifen zu können, können Bauanträge gemäß § 15 Abs. 3 BauGB für bis
zu 12 Monate zurückgestellt werden. Um diese Zurückstellung zu ermöglichen, muss
ein Flächennutzungsplan hinreichend konkretisiert und sicherungsbedürftig sein; auch
sollte bereits die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden durchgeführt und geprüft sein.
Die hinreichende Konkretisierung und Sicherungsbedürftigkeit ist mit dem Aufstellungsbeschluss und dem vorliegenden Entwurf des Planungskonzeptes erreicht.
Es beinhaltet die schrittweise ermittelten Bewertungen der gesamten für die Windenergie potenziell geeigneten Flächenkulisse. Zentrales Ergebnis sind Empfehlungen
zur Ausweisung geeigneter Konzentrationszonen für die Windenergie im FNP.

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Mit der Erarbeitung der Studie zur Entwicklung und Steuerung der Windenergie in der
Bauleitplanung wurde das Büro HHP HAGE + HOPPENSTEDT PARTNER aus
Rottenburg a. N. beauftragt.
Stand des Verfahrens:
Modul I
Schritt 1: Ermittlung von möglichen Windnutzungsgebieten (Windhöffigkeit nach
Windatlas 2011)
Schritt 2: Ermittlung nicht zur Verfügung stehender Gebiete (Tabuflächen)
Schritt 3: Ermittlung grundsätzlich möglicher Bereiche (Suchräume)

Wesentliche Basis der zugrunde liegenden Kriterien ist der Windenergieerlass BadenWürttemberg vom 09.05.2012. Es werden Gebiete (Suchräume) in das Verfahren aufgenommen, bei denen die Windhöffigkeit nach dem aktuellen Windatlas BadenWürttemberg bei mindestens 5,75 m/s in 100 Meter Höhe, korrigiert um + 0,25 m/s,
über Grund liegt.
Für die Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Lahr - Kippenheim wurden 24 potenzielle Windnutzungsgebiete ermittelt. Hier liegt kein Ausschlusskriterium vor und es ist
mit einer ausreichenden Windhöffigkeit zum Betrieb von WKA zu rechnen.
Um einen landschaftsverträglichen Ausbau der Windenergienutzung zu gewährleisten,
wird empfohlen WKA zu Windparks mit mindestens drei Anlagen zusammen zu fassen. Dementsprechend werden für Flächen mit einer Größe < 15ha zunächst keine
vertiefenden Untersuchungen veranlasst. Dies gilt für die in der Anlage dargestellten
Flächen 3, 4, 5, 6, 7, 12, 13, 14, 15, 17. Diese scheiden somit vorerst aus.
Gleiches gilt für die Fläche 8, die aufgrund ihrer geringen Windhöffigkeit von 5,255,5m/s sowie ihrer Lage zwischen den Siedlungsbereichen von Mietersheim und Sulz
schlechte Voraussetzungen für eine Konzentrationszone Windenergie ausweist. Aufgrund mangelnder Bündelungsmöglichkeiten wird empfohlen, diese Fläche nicht weiter zu verfolgen.
Die Flächen 20, 22, 23 haben zwar eine geringe Flächengröße, sind aber im direkten
Kontext mit den Nachbargemeinden zu sehen.
Bei der Empfehlung für näher zu betrachtende Flächen werden folgende Restriktionen
als Prüfbereiche berücksichtigt:
Landschaftsschutzgebiete (LSG Geroldseck; LSG Litschental, LSG Oberer Langenhard,
LSG Schutterlindenberg)
Vorsorgeabstand um Waldschutzgebiete (200m)
NATURA 2000 (FFH-Gebiet mit Fledermausvorkommen: Untere Schutter und Unditz;
Schwarzwald-Westrand von Herbolzheim bis Hohberg)
Wasserschutzgebiete Zone II und III
Regionaler Grünzug und Grünzäsur

In diesen Bereichen liegen einerseits rechtliche Fragestellungen bzgl. des Landschafts-, Arten- und Wasserschutzes vor, die vor der Ausweisung als Konzentrationszone geklärt werden müssten. Andererseits geben diese Aspekte auch Hinweise auf
besonders sensible Bereiche. Ähnliches gilt für die Bereiche der Regionalen Grünzüge und der Grünzäsuren. Hier würde eine Flächenausweisung als Konzentrationszonen den Zielsetzungen des Regionalplans widersprechen.

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Um ggfl. auftretende Konflikte zu vermeiden, wird empfohlen, die Flächen 2, 10, 16,
19, 20 und 21 sowie Teilbereiche der Flächen 11, 18 nicht als Konzentrationszone
vorzusehen.
Unter Berücksichtigung der oben genannten Aspekte wird empfohlen, die Fläche 1
sowie Teilbereiche der Flächen 9, 11, und 18 vertieft zu untersuchen. Hier ist nach
derzeitigem Kenntnisstand mit geringen Konflikten zu rechnen. Da die Flächen 22, 23
und 24 im direkten Zusammenhang mit den Nachbargemeinden zu sehen sind, erscheint es sinnvoll, für diese ebenfalls weitere Untersuchungen zu veranlassen (vgl.
Abb.). Bei den weiteren Untersuchungen sind insbesondere die Belange des Artenschutzes zu berücksichtigen.
Zu den einzelnen vertiefend zu untersuchenden Flächen:
Bei allen näher zu untersuchenden Gebieten gilt, dass sie an den Gemarkungsgrenzen zu den Nachbargemeinden liegen und eine enge Abstimmung mit diesen Nachbargemeinden notwendig ist.
1 Eulenkopf
Die Fläche liegt auf Schmieheimer Gemarkung auf einem in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Höhenrücken. Im Norden grenzen die Gemarkungen Mahlberg und Seelbach an. Im weiteren Verlauf schließt sich hier der bestehende WKA-Standort
Schlossbühl/Kempfenbühl auf Kippenheimer, Sulzer und Seelbacher Gemarkung an.
Die Gemeinde Seelbach beabsichtigt den Bereich Eulenkopf ebenfalls vertieft zu untersuchen.
9 Schlossbühl
Die Fläche liegt auf Kippenheimer und Sulzer Gemarkung. Ein Teil der Fläche ist zusammen mit der angrenzenden Seelbacher Teilfläche bereits im Regionalplan als Vorrangfläche für regionalbedeutsame Windkraftanlagen festgelegt. In diesem Bereich
stehen insgesamt 3 Windkraftanlagen. Im Zuge der vertiefenden Untersuchung soll
ermittelt werden, inwieweit eine Anlagenergänzung möglich und sinnvoll ist.
11 Lauenberg
Die Fläche liegt auf Lahrer Gemarkung und grenzt im Osten direkt an die Seelbacher
Gemarkung an. Die Fläche bietet prinzipiell gute Voraussetzungen für die Nutzung der
Windenergie. Sie ist aber auch unter dem Abstimmungsgebot mit der Nachbargemeinde Seelbach zu betrachten, die nach wie vor eine Beeinträchtigung durch mögliche Windkraftanlagen auf dieser Fläche befürchtet. Im weiteren Verfahren sollen in
enger Abstimmung mit der Gemeinde Seelbach die Vor- und Nachteile des Standortes
vertieft untersucht werden.
18 Langeck
Die Fläche liegt auf Reichenbacher Gemarkung und grenzt im Norden an die Gemarkung Friesenheim.
22, 23, 24 Westflanke Rauhkasten bzw. südlich vom Steinfirst
Die Flächen liegen auf Reichenbacher Gemarkung. Es handelt sich hier um relativ
kleine Teilflächen, die nur im Zusammenhang mit den angrenzenden, sehr windhöffigen Flächen der Nachbargemeinden relevant werden können und in enger Abstimmung mit diesen vertieft zu untersuchen sind.

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Weitere Vorgehensweise
Nach der Beschlussfassung durch den Gemeinsamen Ausschuss, die für den 19. Dezember 2012 vorgesehen ist, kann Anfang 2013 die frühzeitige Beteiligung der Bürger
sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden.

Karl Langensteiner-Schönborn

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis
mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den
Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.