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Beschlussvorlage (Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr; 1. Betriebsabrechnung für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasser-beseitigung 2014 2. Ermittlung der Kostenunter- und –überdeckungen für…

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 202
Förg

Datum: 21.09.2015 Az.: 700.311

Drucksache Nr.: 248/2015

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

26.10.2015

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

16.11.2015

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr;
1. Betriebsabrechnung für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung 2014
2. Ermittlung der Kostenunter- und –überdeckungen für 2014

Beschlussvorschlag:

Siehe nächste Seite

Anlage(n):
Betriebsabrechnung 2014

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 248/2015

Seite - 2 -

Begründung:
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat:
1. nimmt die Betriebsabrechnung für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung 2014 zur Kenntnis
2. stimmt der Ermittlung der Kostenunterdeckung des Jahres 2014 bei der Niederschlagswassergebühr in Höhe von 152.168,17 € zu
3. stimmt der Ermittlung der Kostenunterdeckung des Jahres 2014 bei der
Schmutzwassergebühr in Höhe von 25.488,02 € zu
4. stimmt zu, einen Betrag von 344.511,98 € den Rückstellungen für Gebührenüberschüsse bei der Schmutzwassergebühr zuzuführen
5. nimmt Kenntnis vom vorgesehenen Ausgleich der Kostenüber- und –
unterdeckungen.
Begründung:
I. Betriebsabrechnung für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung 2014:
Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 11.3.2010
sind die Gemeinden in Baden-Württemberg – und damit auch die Stadt Lahr – zur
Einführung getrennter Abwassergebühren verpflichtet. Bis dahin war es in einem
weiten gefassten Rahmen zulässig die Kosten für die Beseitigung des Schmutzund Niederschlagswassers über einen einheitlichen Abwassergebührensatz abzudecken.
Nach Abschluss der umfangreichen Vorarbeiten zur Trennung der Abwassergebühren in einen Anteil für die Beseitigung des Schmutzwassers und in einen Anteil
für die Beseitigung des Niederschlagswassers hat der Gemeinderat am
19.12.2011 rückwirkend zum 01.01.2011 die Neufassung der Abwassergebührensatzung für die Jahre 2011 und 2012 beschlossen. Die jeweiligen Gebührensätze
für die Beseitigung des Schmutzwassers- und Niederschlagswassers wurden
hierbei auf Basis der Kalkulation einer externen Kommunalberatung beschlossen.
Für das Jahr 2014 hat der Gemeinderat am 18.11.2013 die Neufassung der Abwassergebührensatzung zum 01.01.2014 beschlossen (Beschlussvorlage Nr.
197/2013). Die jeweiligen Gebührensätze für die Beseitigung des Schmutzwassers- und Niederschlagswassers wurden hierbei erneut auf Basis der Kalkulation
einer externen Kommunalberatung beschlossen.
Der Gebührensatz für die Beseitigung des Schmutzwassers wurde für das Jahr
2014 auf 1,60 €/m3 und der Gebührensatz für die Beseitigung des Niederschlagswassers auf 0,20 €/m3 festgesetzt. Die Kanalgebühr für Schmutzwasser wurde im
gleichen Zeitraum auf 0,40 €/m3 festgesetzt.
Im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses 2014 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Lahr war nunmehr ebenfalls das gebührenrechtliche Ergebnis
2014 festzustellen.

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Das mit der Kalkulation der Abwassergebühren 2014 beauftragte Kommunalberatungsbüro hat hierfür die Betriebsabrechnung für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung 2014 erstellt. Auf die als Anlage beigefügte Betriebsabrechnung für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung
für das Jahr 2014 wird verwiesen.

a) Kostenunterdeckung 2014 bei der Niederschlagswassergebühr
In die Gebührenkalkulation für das Jahr 2014 wurde zum Ausgleich von Kostenüberdeckungen aus Vorjahren für den Bereich der Niederschlagswasserbeseitigung eine Inanspruchnahme der für den Ausgleich von Kostenüberdeckungen
gebildeten Rückstellungen in Höhe von 107.351,53 € eingeplant. D.h. es wurde
eine nicht Kosten deckende Abwassergebühr kalkuliert. Diese planerische Kostenunterdeckung wird dann im Laufe des Jahres durch die Inanspruchnahme der
in Vorjahren aus Gebührenüberschüssen gebildeten Rückstellungen ausgeglichen.
Die Betriebsabrechnung 2014 der Abwassergebühren ergab eine Kostenunterdeckung von - 152.168,17 €. Das Ergebnis der Betriebsabrechnung weist somit
eine Verschlechterung gegenüber der Kalkulation in Höhe von - 44.816,64 € aus.
Der Kosten deckende Gebührensatz wäre entsprechend der Betriebsabrechnung
2014 bei 0,21 €/m² gelegen.

b) Kostenunterdeckung 2014 bei der Schmutzwasserwassergebühr
In die Gebührenkalkulation für das Jahr 2014 wurde zum Ausgleich von Kostenüberdeckungen aus Vorjahren für den Bereich der Schmutzwasserbeseitigung
eine Inanspruchnahme der für den Ausgleich von Kostenüberdeckungen gebildeten Rückstellungen in Höhe von 370.000,00 € eingeplant. D.h. es wurde ebenfalls
eine nicht Kosten deckende Abwassergebühr kalkuliert. Diese planerische Kostenunterdeckung wird dann im Laufe des Jahres durch die Inanspruchnahme der
in Vorjahren aus Gebührenüberschüssen gebildeten Rückstellungen ausgeglichen.
Die Betriebsabrechnung 2014 der Abwassergebühren ergab eine Kostenunterdeckung von - 25.488,02 €. Das Ergebnis der Betriebsabrechnung weist somit eine
Verbesserung gegenüber der Kalkulation in Höhe von 344.511,98 € aus.
Der Kosten deckende Gebührensatz wäre entsprechend der Betriebsabrechnung
2014 bei 1,51 €/m³ gelegen.

c) Zuführungen zu den Rückstellungen für Gebührenüberschüsse aus der
Schmutzwassergebühr
Unter a) und b) wurde dargelegt, dass die Betriebsabrechnung bei der Niederschlagswassergebühr eine Verschlechterung und bei der Schmutzwassergebühr
eine Verbesserung gegenüber der Gebührenkalkulation ergeben hat.

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Die Verschlechterung gegenüber der Kalkulation bei der Niederschlagswassergebühr lag bei 44.816,64 €. Dieser Betrag ist auf neue Rechnung vorzutragen und
wirkt sich für künftige Gebührenkalkulationen Kosten steigernd aus.
Die Verbesserung gegenüber der Kalkulation bei der Schmutzwassergebühr lag
bei 344.511,98 €. Dieser Betrag ist den Rückstellungen für Gebührenüberschüsse
zuzuführen und steht für künftige Gebührenkalkulationen Kosten senkend zur Verfügung.

Nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz sind Kostenüberdeckungen
auszugleichen, Kostenunterdeckungen können ausgeglichen werden.
Für den Ausgleich steht der Zeitraum der folgenden fünf Wirtschaftsjahre zur Verfügung. Die Entscheidung über den Ausgleich obliegt dem Gemeinderat. Bei Kostenüberdeckungen steht ein Ermessen nur in den Fragen zu, wann und in welchen
Teilbeträgen innerhalb des Fünfjahreszeitraumes der Ausgleich erfolgen soll. Bei
Kostenunterdeckungen erstreckt sich das Ermessen auch darauf, ob überhaupt
und in welchem Umfang ein Ausgleich erfolgen soll.
II. Beabsichtigter Ausgleich von Kostenunter- und –überdeckungen
Im Kalkulationsjahr 2014 erfolgt der Ausgleich aus folgenden Vorjahresergebnissen:
Die verbleibende Kostenüberdeckung 2010 aus den nachträglichen Gebührenzuflüssen in Höhe von 1.205.450,68 € wird im Bereich der Schmutzwasserbeseitigung wie folgt ausgeglichen:
Gebührenkalkulation 2014
Gebührenkalkulation 2015

370.000,00 €
835.450,68 €
1.205.450,68 €

Die Kostenüberdeckung 2010 im Bereich der Niederschlagswasserbeseitigung
aus nachträglichen Gebührenzuflüssen in Höhe von 312.247,08 € wird im Wirtschaftsjahr 2014 ausgeglichen.
Damit sind die Kostenüberdeckungen des Jahres 2010 innerhalb des Fünfjahreszeitraumes vollständig ausgeglichen.
Die Kostenunterdeckung aus dem Kalkulationszeitraum 2011/2012 im Bereich der
Niederschlagswasserbeseitigung aus in Höhe von – 204.895,55 € wird im Wirtschaftsjahr 2014 ebenfalls ausgeglichen.
Die entstandene Kostenunterdeckung 2014 bei der Niederschlagswassergebühr in
Höhe von 44.816,64 wird auf neue Rechnung vorgetragen und in den Folgejahren
ausgeglichen.

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Die Verwaltung empfiehlt den vorgenannten Vorschlag zur Beschlussfassung.

Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister

Jürgen Trampert
Stadtkämmerer