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Beschlussvorlage (badenova AG & Co. KG; Jahresabschluss 2014 - Entlastung des Aufsichtsrates)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 202
Förg

Datum: 12.10.2015 Az.: 922.5224

Drucksache Nr.: 279/2015

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

26.10.2015

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

badenova AG & Co. KG;
Jahresabschluss 2014 - Entlastung des Aufsichtsrates

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Personalausschuss nimmt den Beschluss der Gesellschafterversammlung über die Entlastung des Aufsichtsrats der badenova AG & Co. KG zur
Kenntnis.

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 279/2015

Seite - 2 -

Begründung:

Im Rahmen der Finanzprüfung der Stadt Lahr hat die Gemeindeprüfungsanstalt ein verstärktes Beteiligungsmanagement vorgeschlagen. Die Verwaltung hat hierfür ein umfangreiches Beteiligungsmanagementkonzept erarbeitet, welches am 16.11.2007 vom Gemeinderat (Vorlage 136/2007) beschlossen wurde. Hiernach erfolgen u. a. die Feststellung
des Jahresabschlusses und die Erteilung der entsprechenden Entlastungen sowie die Bestellung des Abschlussprüfers - ab einer unmittelbaren Beteiligung von 25% oder mittelbaren Beteiligung von 50% (sowie badenova AG & Co. KG) - künftig durch den Haupt- und
Personalausschuss.
Die ordentliche Gesellschafterversammlung der badenova AG & Co. KG fand bereits am
24. Juli dieses Jahres statt. Terminbedingt war keine vorausgehende Gremienbefassung
der Stadt Lahr mehr möglich. Im Nachfolgenden wird deshalb über die in der Gesellschafterversammlung am 24. Juli 2015 getroffenen Jahresabschlussbezogenen Beschlüsse informiert:
Zum Beschlussvorschlag:
Die ordentliche Gesellschafterversammlung hat im Rahmen der Beschlussfassung über
den Jahresabschluss auch die Entlastung des Aufsichtsrats beschlossen.
Die badenova AG & Co. KG hat insgesamt 21 Aufsichtsräte. Die Stadt Lahr stellt hiervon mit dem Oberbürgermeister ein Mitglied des Aufsichtsrates.
Der Oberbürgermeister über dessen Entlastung als Aufsichtsratsmitglied entschieden
wird, ist bei der Beschlussfassung über das Abstimmverhalten der Stadt Lahr gem. § 18
Abs. 1 Satz 1 GemO befangen. Die Befangenheitsvorschrift des § 18 GemO ist in seinem Anwendungsbereich nicht auf Sitzungen von gemeindlichen Gremien beschränkt.
Der Oberbürgermeister darf daher auch aus kommunalrechtlicher Sicht nicht an der Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung mitwirken, wenn er selbst Aufsichtsrat ist. Aus diesem Grunde musste er sich bei der Abstimmung in der Gesellschafterversammlung vertreten lassen.

Guido Schöneboom
Erster Bürgermeister

Jürgen Trampert
Stadtkämmerer