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Beschlussvorlage (7. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim - Beratung des Entwurfs - Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden…

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Lütkenhaus

Datum: 12.10.2015 Az.: -0688 Lü

Drucksache Nr.: 261/2015

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

21.10.2015

vorberatend

öffentlich

12 JaStimme(n) 0
NeinStimme(n) 4
Enthaltung(en)

Gemeinderat Kippenheim

09.11.2015

beschließend

öffentlich

Gemeinderat

16.11.2015

beschließend

öffentlich

Gemeinsamer Ausschuss

07.12.2015

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

7. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft
Lahr-Kippenheim
- Beratung des Entwurfs
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (Offenlagebeschluss)

Beschlussvorschlag:

1.

Dem vorliegenden Entwurf zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans der
vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim in der Fassung vom
12.10.2015 wird zugestimmt.

2.

Auf der Grundlage des Entwurfs wird gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB die
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchgeführt (Offenlage).

Anlage(n):
- Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen
Beteiligung
- Stellungnahmen der Bürger im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung
- Erläuterungsbericht
- Planunterlagen Bürgerpark
BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 261/2015

- Planunterlagen Seepark
- Planunterlagen Kleingartenpark Römerstraße + Moschee
- Planunterlagen Kleinfeld Süd, 6. + 7. Änd.
- Umweltbericht

Seite - 2 -

Drucksache 261/2015

Seite - 3 -

Begründung:
Am 29.07.2014 hat der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft LahrKippenheim die Aufstellung der 7. Änderung des Flächennutzungsplans sowie die frühzeitige Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs 1 Baugesetzbuch
(BauGB) beschlossen.
Diese 7. Änderung ist notwendig, weil für die Umsetzung der Landesgartenschau 2018 die planungsrechtlichen Voraussetzungen auf Flächennutzungsplan- und Bebauungsplanebene geschaffen werden müssen. Gleiches gilt im Bereich Kleinfeld-Süd für die Errichtung eines Seniorenzentrums mit
Pflegeheim, Seniorenwohngruppen und weiteren barrierefreien Wohnungen sowie für die Errichtung
einer Moschee mit Kulturzentrum im Gewann „Unteres Brüchle“.
Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung erfolgte im Zeitraum vom 28.08.2014 bis 26.09.2014.
Die innerhalb der Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange beziehen sich größtenteils auf die in den parallel aufgestellten bzw. aufzustellenden Bebauungsplanverfahren bereits abgegebenen Stellungnahmen. Nach Auswertung ergeben sich hier keine grundsätzlichen Änderungen gegenüber dem Vorentwurf zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans. Es wurden lediglich Detailanpassungen vorgenommen. Die Anregungen sind zusammen mit den jeweiligen
Bewertungen als Anlage beigefügt.
Innerhalb der Öffentlichkeitsbeteiligung gingen zum Teiländerungsbereich Bebauungsplan
MOSCHEE folgende Anregungen bzw. Einwendungen ein:
Vertreten durch einen Anwalt sprechen sich drei Bürger gegen den geplanten Standort Moschee aus.
Außerdem wurden der Verwaltung am 15.09.2014 Listen mit 1.174 Unterschriften übergeben, auf
denen sich die Unterzeichner für „einen anderen, besser geeigneten Standort“ aussprechen, „da
-

sich das Grundstück zu nah an der dichten Wohnbebauung befindet,
das Grundstück mit nur 3.750 m² (Anmerkung: Inzwischen ist die Größe auf 3.534 m² festgelegt worden) für das geplante große Gebäude und die erforderlichen Parkplätze zu klein ist,
der Betrieb der Moschee mit Kulturzentrum, Koranschule und Restaurant weiteren Lärm und
Verkehr mit sich bringen wird.“

Die Einwendungen bzw. Anregungen wurden von der Verwaltung geprüft und bewertet. Dazu wurden
die Gutachten „Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplanverfahren „MOSCHEE“ und
„Umweltbericht Bebauungsplan MOSCHEE“ herangezogen. Das Fazit der schalltechnischen Untersuchung lautet: „Unter Beachtung der Ausführungen zu den passiven Schallschutzmaßnahmen ist
der Bau einer Moschee mit Kulturzentrum aus schallschutztechnischer Sicht realisierbar.“ Die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz des Umweltberichts zeigt auf, dass das Plangebiet nach der Umsetzung der
Planung bei den Schutzgütern Biotopstrukturen und Boden eine niedrigere ökologische Wertigkeit
aufweisen wird. Sie kann jedoch durch Ausgleichsmaßnahmen im und außerhalb des Plangebiets
ausgeglichen werden. Die außerhalb des Plangebietes gelegenen Ausgleichsflächen befinden sich
im Eigentum der Stadt. Insofern ist die Durchführung der Ausgleichsmaßnahmen sichergestellt.
Damit spricht aus Sicht der Verwaltung nichts gegen die Darstellung einer Gemeinbedarfsfläche,
Zweckbestimmung kirchliche und kulturelle Zwecke, im Entwurf Teiländerungsbereich B-Plan
MOSCHEE.
Die Einwendungen und Anregungen sowie die jeweiligen Bewertungen dazu sind als Anlage beigefügt.

Drucksache 261/2015

Seite - 4 -

Zum Änderungsbereich Bebauungsplan SEEPARK wurden von einem Bürger Anregungen zur technischen Umsetzung vorgebracht. Sie sind zusammen mit den jeweiligen Bewertungen ebenfalls in
der Anlage „Stellungnahmen Bürger“ enthalten.
Die Verwaltung empfiehlt, nach Abwägung der vorliegenden Belange dem Entwurf zur 7. Änderung
des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim in der vorliegenden Form
zuzustimmen und die Offenlage des Entwurfs zu beschließen.
Die erste Änderung des Flächennutzungsplanes wurde am 03.09.1999 wirksam, die zweite Änderung
am 02.11.2004, die dritte Änderung am 30.03.2006, die vierte Änderung am 19.07.2006 und die
5. Änderung am 11.06.2015. Die 6. Änderung befindet sich momentan noch im Verfahren.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden kann Ende 2015/Anfang 2016 durchgeführt werden.

Tilman Petters

Stefan Löhr

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit bei den einzelnen Tagesordnungspunkten selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis
mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten
sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.