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Beschlussvorlage (Marktgebühren - Ausgleich von Kostenüberdeckungen der Jahre 2013 und 2014)

16. November 2015
                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 201
Herzog

Datum: 09.09.2015 Az.: 730.03

Drucksache Nr.: 239/2015

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

26.10.2015

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

16.11.2015

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Abt. 302

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Marktgebühren
- Ausgleich von Kostenüberdeckungen der Jahre 2013 und 2014

Beschlussvorschlag:

I.

Der Gemeinderat der Stadt Lahr beschließt den Ausgleich der Kostenüberdeckungen aus den Marktgebühren der Jahre 2013 und 2014 mittels einer
Verrechnung mit der Kostenunterdeckung aus dem Jahr 2010.

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 239/2015

Seite - 2 -

Begründung:

I. Sachverhalt
Die Satzung der Stadt Lahr über die Erhebung von Marktgebühren wurde letztmalig zum
18.06.2012 neu gefasst. Die damaligen Anpassungen bezogen sich im Wesentlichen auf eine
Neukalkulation der Gebühren und eine Änderung des Gebührenmodus. Seit dem 18. Juni 2012
gelten demnach einheitliche Gebühren für die Wochenmärkte nach den von den Marktbeschickern in Anspruch genommenen Flächen.
Die Neufassung der Gebührenordnung stand außerdem im Zusammenhang mit organisatorischen Änderungen. Die Beseitigung des eigenen Abfalles und die Säuberung der Marktfläche
wird nach den Bestimmungen der Marktordnung der Stadt Lahr von den Marktbeschickern
übernommen. Die Leistungen des Bau- und Gartenbetriebes Lahr (BGL) bzw. des Marktmeisters beschränken sich daher auf eine Restreinigung, das Freihalten des Marktplatzes, die Leerung der Mülleimer und die Kontrolle des ordnungsgemäßen Zustandes des Markt- bzw.
Schlossplatzes nach Marktschluss. Diese Aufgabenverteilung hat sich bewährt und führte zu
einer maßgeblichen Verringerung der gebührenfähigen Kosten im Bereich der Märkte.
Der Gebührenkalkulation im Jahr 2012 wurde dementsprechend ein reduzierter Kostenanschlag für die Kostenerstattung an den BGL zugrunde gelegt. In den Jahren 2013 und 2014 lag
die Kostenerstattung allerdings noch unter den reduzierten Kostenansätzen. Daher haben sich
Kostenüberdeckungen ergeben, die nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes
(KAG) zu bereinigen sind.
II. Ausgleich der Kostenüberdeckungen
Wie das nachstehende Schaubild verdeutlicht, weist der Kostendeckungsgrad für die kostenrechnende Einrichtung Märkte für die Jahre 2013 und 2014 eine Überdeckung auf.

Kostenüberdeckungen sind nach § 14 Abs. 2 KAG bei einer mehrjährigen Gebührenbemessung
innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen können im selben Zeitraum ausgeglichen werden. Für den Ausgleich der Kostenüberdeckungen bestehen
grundsätzlich zwei verschiedene Möglichkeiten:

Drucksache 239/2015

Seite - 3 -

a. Ausgleich durch Einstellung in die Gebührenkalkulation
Werden Kostenüber- oder -unterdeckungen zum Ausgleich in die erneute Gebührenkalkulation eingestellt, so führt dies bei Kostenüberdeckungen zu einer Absenkung und bei Kostenunterdeckungen zu einer Erhöhung der Gebührensatzobergrenze bzw. der neu kalkulierten
Gebührensätze.

b. Ausgleich durch Verrechnung mittels GR-Beschluss
Kostenüberdeckungen können innerhalb des in § 14 KAG festgelegten 5-jährigen Zeitraums
mit Kostenunterdeckungen aus vorherigen oder nachfolgenden Perioden verrechnet werden.
Von einem automatischen gegenseitigen Ausgleich von Kostenüber- und -unterdeckungen
kann nicht ausgegangen werden. Es liegt grundsätzlich im Ermessen des Gemeinderats, ob
ein Ausgleich im Bemessungszeitraum vorgenommen werden soll bzw. ob Kostenunterdeckungen überhaupt ausgeglichen werden sollen. Daher ist ein Verrechnungsbeschluss des
Gemeinderats erforderlich
Aus der folgenden Tabelle werden die Kostenüber- und -unterdeckungen anhand der Rechnungsergebnisse der Jahre 2010 bis 2014 ersichtlich. Die Kostenüberdeckung der Jahre 2013
und 2014 beläuft sich hierbei in Summe auf € 4.705,22.
Unterabschnitt 7300 "Märkte"
2010
2011
2012
Benutzungsgebühren u. ähnliche Entgelte 23.671,60 23.456,40 20.492,98
Ersatz von Sachausgaben
0,00
0,00
0,00
Entgelt der Beschäftigten
-3.136,21
0,00 -1.760,20
Beitr. z. Versorg.kasse f. Beschäftigte
-327,48
0,00
0,00
Beitr. Z.Soz.vers. Beschäftigte
-814,91
0,00
-495,11
Betriebsaufwand
-275,53
-282,95
-548,98
Versicherungen
-80,23
-73,41
-66,98
Kostenerstattung BGL
-18.162,35 -17.470,82 -10.537,86
Innere Verrechnung
-9.400,00
-9.400 -8.600,00
Afa f. Grundstücke u. grundst.gl. Rechte
-571
-286
0,00
Verzinsung des Anlagekapitals
-334
-298
-262
Summe Einnahmen
Summe Ausgaben
Ergebnis

2013
18.819,26
0,00
-3.908,65
0,00
-1.099,41
-339,16
-50,14
-2.595,33
-8.600,00
0,00
-262

2014
18.718,52
0,00
-4101,97
0,00
-1.153,71
-284,31
-43,21
-1.532,67
-8.600,00
0,00
-262

23.671,60 23.456,40 20.492,98 18.819,26 18.718,52
-33.101,71 -27.811,18 -22.271,13 -16.854,69 -15.977,87
-9.430,11

-4.354,78

-1.778,15

1.964,57

2.740,65

III. Verwaltungsvorschlag
Die Verwaltung schlägt vor, die Kostenüberdeckungen der Jahre 2013 und 2014 i.H.v. insgesamt € 4.705,22 mit der Kostenunterdeckung 2010 i.H.v. € 9.430,11 zu verrechnen.
Eine Neukalkulation zum jetzigen Zeitpunkt wäre mit einer Senkung der Gebührensätze verbunden. Da im Laufe des Jahres 2015 die Verwaltungskostenbeiträge (innere Verrechnung) neu berechnet werden ist eine Änderung der Kalkulationsgrundlagen und somit der Gebührenobergrenze zu erwarten, was wiederum eine Erhöhung der Gebühren zur Folge hätte. Mit der

Drucksache 239/2015

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vorgeschlagenen Verrechnung der Kostenüberdeckungen wird somit eine gewisse Kontinuität
der Gebührenhöhe gewahrt.

Es wird darum gebeten der Beschlussfassung zuzustimmen.

__________________
Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister

__________________
Jürgen Trampert
Stadtkämmerer