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Beschlussvorlage (Neufassung der Abwasserbeitragssatzung der Stadt Lahr und Aufhebung der bisherigen Abwasserbeitragssatzung in der Fassung vom 27.03.2006)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 622
Brucker

Datum: 14.09.2015 Az.:
62/622/Hemb

Drucksache Nr.: 242/2015

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

26.10.2015

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

16.11.2015

beschließend

öffentlich

Ortschaftsrat Hugsweier

22.10.2015

vorberatend

öffentlich

Ortschaftsrat Kippenheimweiler

12.10.2015

vorberatend

öffentlich

Ortschaftsrat Kuhbach

20.10.2015

vorberatend

öffentlich

Ortschaftsrat Langenwinkel

13.10.2015

vorberatend

öffentlich

Ortschaftsrat Mietersheim

22.10.2015

vorberatend

öffentlich

Ortschaftsrat Reichenbach

30.09.2015

vorberatend

öffentlich

Ortschaftsrat Sulz

22.10.2015

vorberatend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

20

30

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Neufassung der Abwasserbeitragssatzung der Stadt Lahr und Aufhebung der bisherigen Abwasserbeitragssatzung in der Fassung vom 27.03.2006

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Neufassung der Satzung über
die Erhebung eines Abwasserbeitrages.
Die bisher geltende Abwasserbeitragssatzung in der Fassung vom 27.03.2006 wird
mit in Kraft treten der neuen Satzung aufgehoben.

Anlage(n):
Satzungstext Abwasserbeitragssatzung

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 242/2015

Seite - 2 -

Begründung:
Wesentlicher Grund für die Erarbeitung einer neuen Abwasserbeitragssatzung
ist die vom Gemeinderat beschlossene neue Globalberechnung, die Grundlage
für die Neufestsetzung des Abwasserbeitrages ist.
Die Globalberechnung vom Juni 2015 ergab eine Beitragsobergrenze von €
3,18/m² Nutzungsfläche. Seitens der Verwaltung wird ein Beitragssatz von €
3,15/m² Nutzungsfläche vorgeschlagen.
Gegenüber der derzeit noch gültigen Abwasserbeitragssatzung wurden neben
redaktionellen Änderungen im Wesentlichen folgende Änderungen bzw. Anpassungen vorgenommen:
1. § 1 Geltungsbereich: Das Verbandsgebiet des Zweckverbandes Industrieund Gewerbepark Raum Lahr (siehe § 1 Ziffer 3 der Verbandssatzung des
Zweckverbandes Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr) wurde ausgeklammert, da dieses Gebiet in Eigenregie durch den Zweckverband abgerechnet wird.
2. § 4 Beitragsmaßstab: Der Beitragsbemessungsmaßstab für den Abwasserbeitrag ist
künftig der Maßstab "Nutzungsfläche" (Vollgeschossmaßstab) in der Ausgestaltung
der Mustersatzung des Gemeindetages Baden-Württemberg. Diese Methode ist bereits
seit Jahren gängige Praxis. Eine Umstellung erfolgte seither noch nicht, da die alte
Globalberechnung vom 15.11.1999 hierauf nicht ausgelegt war.
3. § 6 Nutzungsfaktor: Um die Nutzungsfläche zu ermitteln, muss die Grundstücksfläche
mit einem, aufgrund der Zahl der zulässigen Vollgeschosse definierten, Nutzungsfaktor
multipliziert werden.
4. § 11 Nachveranlagung, weitere Beitragspflicht: Die einzelnen Tatbestände wurden ausführlicher beschrieben. Der rechtlich zweifelhafte Nachveranlagungstatbestand des §
11 Abs. 3 der Abwasserbeitragssatzung wurde nicht mehr aufgenommen.
5. § 12 Beitragssatz: Die Globalberechnung, Stand Juni 2015, ergab eine Beitragsobergrenze von 3,18 €/m² Nutzungsfläche. Als neuer Beitragssatz wird
seitens der Verwaltung 3,15 €/m² Nutzungsfläche vorgeschlagen.

6. § 16 Anzeigepflicht: Dieser Paragraph wurde neu in die Satzung mit aufgenommen.
7. § 17 Ordnungswidrigkeiten: Dieser Paragraph wurde neu in die Satzung mit
aufgenommen.

Tilman Petters

Ralph Brucker