Navigation überspringen

Beschlussvorlage (- Satzungen)

                                    
                                        STADT LAHR

Satzung
Bebauungsplan AREAL TRAMPLER, 1. Änderung und Erweiterung
Örtliche Bauvorschriften

Aufgrund von § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung Baden-Württemberg
(LBO) i.V.m. § 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat am
16. November 2015 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan AREAL TRAMPLER, 1. Änderung und Erweiterung als Satzung beschlossen.
§1
Geltungsbereich der Satzung
Der räumliche Geltungsbereich der Satzung und der hierzu erlassenen örtlichen Bauvorschriften
ergibt sich aus der Darstellung im Bebauungsplan nach § 2.
§2
Bestandteile der Satzung
Die Satzung besteht aus den örtlichen Bauvorschriften vom 30. September 2015.
§3
Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig im Sinne von § 75 LBO handelt, wer den örtlichen Bauvorschriften des Bebauungsplans vom 30. September 2015 zuwiderhandelt.
§4
Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt gem. § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB mit der Bekanntmachung in Kraft.
(2) Früheres Ortsrecht, das den örtlichen Bauvorschriften dieses Bebauungsplans widerspricht,
wird gleichzeitig aufgehoben.

Lahr, 17. November 2015

Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister

STADT LAHR

Satzung
Bebauungsplan AREAL TRAMPLER, 1. Änderung und Erweiterung

Planungsrechtliche Festsetzungen
Aufgrund von § 10 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. mit § 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg
(GemO) hat der Gemeinderat am 16. November 2015 in öffentlicher Sitzung den
Bebauungsplan AREAL TRAMPLER, 1. Änderung und Erweiterung als Satzung beschlossen.
§1
Geltungsbereich der Satzung
Der räumliche Geltungsbereich der Satzung der planungsrechtlichen Festsetzungen ergibt sich
aus der Darstellung im Bebauungsplan nach § 2.
§2
Bestandteile der Satzung
Die Satzung besteht aus folgenden Teilen:
- Planungsrechtliche Festsetzungen vom 30. September 2015
- Nutzungsplan M. 1:500 vom 30. September 2015
Beigefügt sind:
- Bestandsplan M. 1:500 vom 30. September 2015
- Bestandsplan alle Bereiche M. 1:1000 vom 30. September 2015
- Begründung vom 30. September 2015
§3
Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig im Sinne von § 75 Landesbauordnung Baden - Württemberg handelt, wer den
planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans vom 30. September 2015 zuwiderhandelt.
§4
Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt gem. § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB mit der Bekanntmachung in Kraft.
(2) Früheres Ortsrecht, das den planungsrechtlichen Festsetzungen dieses Bebauungsplans
widerspricht, wird gleichzeitig aufgehoben.
Lahr, 17. November 2015

Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister