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Beschlussvorlage (Feuerwehr Stadt Lahr, Alters- und Ehrenabteilung Zustimmung gem. § 11 Abs. 2 der Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr zur Wahl des stellvertretenden Leiters der Abteilung)

16. November 2015
                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: St. Feuerw
Vogt

Datum: 09.10.2015 Az.:131.12.03

Drucksache Nr.: 274/2015

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Gemeinderat

16.11.2015

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Feuerwehr Stadt Lahr, Alters- und Ehrenabteilung
- Zustimmung gem. § 11 Abs. 2 der Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr zur Wahl des
stellvertretenden Leiters der Abteilung

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat stimmt gemäß § 11 Abs. 2 der Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr
der Wahl des Feuerwehrangehörigen Hans-Peter Lukesch zum stellvertretenden Leiter der Alters- und Ehrenabteilung der Feuerwehr Stadt Lahr, zu. Die Zustimmung
erfolgt mit Wirkung ab 01.05.2015 für die Dauer von fünf Jahren.

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 274/2015

Seite - 2 -

Begründung:
Nach der vom Gemeinderat beschlossenen Feuerwehrsatzung besteht die Feuerwehr
Stadt Lahr u. a. aus den Einsatzabteilungen der Kernstadt, der sieben Stadtteile, des
Spielmanns- und Fanfarenzuges und der Alters- und Ehrenabteilung. Für die einzelnen
Feuerwehrabteilungen ist jeweils ein Leiter der Abteilung und dessen Stellvertreter zu
wählen.
Die ehrenamtlich tätigen Leiter der Abteilungen und deren Stellvertreter werden gem. §
17 der Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr/Schwarzwald in geheimer Wahl auf die Dauer
von fünf Jahren gewählt. Die Wahlen bedürfen der Zustimmung des Gemeinderates. In
Gemeinden mit Ortschaftsverfassung kann die Zuständigkeit für die Zustimmung zur
Wahl der Leiter der Abteilungen in den Ortschaften nach der Hauptsatzung auch beim
Ortschaftsrat liegen; dies ist bei der Stadt Lahr zutreffend.
Im Rahmen der Abteilungsversammlung der Alterskameraden am 09.04.2015 fand die
Wahl des stellvertretenden Leiters der Abteilung statt. Der bisherige stellvertretende
Leiter der Abteilung, Herbert Hurst, trat in der Versammlung als stellvertretender Leiter
der Abteilung, aus persönlichen und gesundheitlichen Gründen von seinem Amt, zurück.
Wahl des stellvertretenden Leiters der Abteilung
Als Bewerber stellten sich Hans-Peter Lukesch und Anton Kaltschmidt zur Wahl. Alle 37
stimmberechtigten Feuerwehrangehörigen nahmen an der Wahl teil. Der Feuerwehrangehörige Hans-Peter Lukesch erhielte 36 Stimmen, Anton Kaltschmidt erhielte 1 Stimme, somit wurde Hans-Peter Lukesch zum stellvertretenden Leiter der Abteilung gewählt.
Bei Wahlzustimmung beträgt die Amtsdauer des gewählten Feuerwehrangehörigen
Hans-Peter Lukesch fünf Jahre mit Wirkung ab 01.05.2015. Gemäß § 11 Abs. 2 i.V.m. §
10 Abs. 4 der Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr vom 28.11.2013 werden die Gewählten
vom Oberbürgermeister bestellt.

Dr. Wolfgang G. Müller
(Oberbürgermeister)

Thomas Happersberger