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Beschlussvorlage (Bebauungsplan WILLY-BRANDT-STRASSE - Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch (BauGB))

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Fink

Datum: 23.11.2015 Az.: -0680 Fk

Drucksache Nr.: 319/2015

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Gemeinderat

30.11.2015

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Bebauungsplan WILLY-BRANDT-STRASSE
- Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch (BauGB)

Beschlussvorschlag:

Für den östlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes WILLY-BRANDTSTRASSE wird der Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Nachfolgend ausgeführte Grundstücke der Gemarkung Lahr mit den Flurstücks-Nr.
5901/1, 5901/2, 5902, 5903, 5903/1, 5919/7 liegen im räumlichen Geltungsbereich
der Veränderungssperre.

Anlage(n):
- Satzung
- Bestandsplan mit Geltungsbereich der Veränderungssperre

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 319/2015

Seite - 2 -

Begründung:
Anlass für den Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplans WILLY-BRANDT-STRASSE ist ein Kaufvertrag, der darauf abzielt, dort weitere Einzelhandelsbetriebe einzurichten.
Vorgesehen sind ein weiterer Lebensmitteldiscounter und ein Drogeriemarkt.
Das Einzelhandelskonzept der Stadt Lahr ist überarbeitungsbedürftig und soll nächstes Jahr
fortgeschrieben werden. Der Bereich der Nahversorgung soll als Erstes bearbeitet werden.
Um unerwünschte Entwicklungen im östlichen Geltungsbereich des neuaufzustellenden Bebauungsplans zu verhindern, soll die Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch erlassen werden. Sie wird auf dieses Grundstück beschränkt.
Ausnahmen, die das Änderungsverfahren des Bebauungsplanes inhaltlich nicht tangieren,
sind möglich. Einzelheiten dazu sind im Satzungstext geregelt.

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis
mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den
Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.