Beschlussvorlage
Amt: 30
Simard
Datum: 20.10.2015 Az.: 321.87/06
Drucksache Nr.: 288/2015
Beratungsfolge
Termin
Beratung
Kennung
Abstimmung
Haupt- und Personalausschuss
23.11.2015
vorberatend
nichtöffentlich
Gemeinderat
14.12.2015
beschließend
öffentlich
Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen
10/102
15
20
602
603
605
Eingangsvermerke
Oberbürgermeister
Erster Bürgermeister
Bürgermeister
Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101
Kämmerei
Rechts- und
Ordnungsamt
Betreff:
Vertrag zur Regelung der Aufgabenverteilung bei der Errichtung der Daueranlagen
für die Landesgartenschau
Beschlussvorschlag:
1. Dem beiliegenden Vertragsentwurf wird zugestimmt.
2. Die Vertreter der Stadt im Aufsichtsrat der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH
werden beauftragt im Aufsichtsrat dem Vertragsentwurf zuzustimmen.
Anlage(n):
Anlage Vertrag Daueranlagen LGS
BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig
Sitzungstag:
lt. Beschlussvorschlag
mit Stimmenmehrheit
Bearbeitungsvermerk
abweichender Beschluss (s. Anlage)
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthalt.
Datum
Handzeichen
Drucksache 288/2015
Seite - 2 -
Begründung:
Für die Landesgartenschau 2018 bzw. für die Zeit nach Ende der Landesgartenschau werden im Lahrer Westen verschiedene Daueranlagen (Parkanlagen, soziale, kulturelle und
sportliche Einrichtungen) geschaffen. Die Planungen hierfür wurden zunächst von der Stadtverwaltung durchgeführt. Nach Gründung der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH (LGS
GmbH) wurden bzw. werden die Planungen und deren Verwirklichung durch die LGS GmbH
fortgeführt. Gleichzeitig werden jedoch verschiedene Aufgaben weiterhin durch städtische
Dienststellen wahrgenommen. Um die Aufgabenverteilung, die Verantwortlichkeiten und Befugnisse zwischen LGS GmbH und Stadtverwaltung klar zu regeln und insbesondere auch für
die GmbH - Geschäftsführung die notwendigen rechtlichen Grundlagen zu schaffen, dient der
vorliegende Vetrag.
Grundlage des Vertrages ist der Rahmen- und Kostenplan, der am 12.05.2014 vom Gemeinderat beschlossen wurde. Hierüber und über die jeweils vom Gemeinderat zu beschliessende
Entwurfsplanung wird sichergestellt, dass der Gemeinderat auch nach Übertragung an die
LGS GmbH über die wesentlichen Aspekte der Errichtung der Daueranlagen entscheiden
kann. Auf die diesbezüglichen Regelungen der §§ 1, 2 Abs. 5 und 6, 9 Abs. 2 wird verwiesen.
Der Vertrag stellt des Weiteren sicher, dass auch nach Abwicklung der LGS GmbH nach Abschluss der Landesgartenschau die für die Daueranlagen bestehenden Mängelansprüche auf
die Stadt übergehen.
Die Vereinbarung ist mit der Geschäftsführung der Landesgartenschau GmbH abgestimmt.
Die Verwaltung empfiehlt daher die Zustimmung zum Vertragsentwurf.
Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister
Tobias Biendl