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Beschlussvorlage (Vereinbarung über Verwaltungsleihe zwischen dem Abwasserverband Raumschaft Lahr und der Stadt Lahr)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 201
Herzog

Datum: 29.10.2015 Az.: 708.10

Drucksache Nr.: 297/2015

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

23.11.2015

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

14.12.2015

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

30

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Vereinbarung über Verwaltungsleihe zwischen dem Abwasserverband Raumschaft
Lahr und der Stadt Lahr

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt die Vereinbarung über Verwaltungsleihe zwischen dem
Abwasserverband Raumschaft Lahr und der Stadt Lahr nach Maßgabe des beigefügten Entwurfs.

Anlage(n):
Entwurf der Vereinbarung über Verwaltungsleihe

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 297/2015

Seite - 2 -

Begründung:

Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) hat aufgrund ihrer gesetzlichen
Zuständigkeit die Haushalts-, Kassen und Rechnungsführung des Abwasserverbandes
Raumschaft Lahr in den Haushaltsjahren 2007 bis 2012 geprüft. Im Prüfungsbericht hat
die GPA folgende Stellungnahme in Bezug auf die Wahrnehmung von Aufgaben von städtischen Bediensteten für den Abwasserverband formuliert:
„Mit der Durchführung des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens wurde die Stadt
Lahr beauftrag (§12 Abs. 4 VS, Beschluss der Verbandsversammlung vom 17.02.1983).
Einzelheiten dieser Verwaltungsleihe sind noch in einer Vereinbarung zwischen dem Verband und der Stadt zu regeln (§ 6 Abs. 2 Nr. 4 GKZ, früherer RdErl. –GKZ zu § 1 Nr. 3).“
Im Wesentlichen geht es hierbei darum, dass der Abwasserverband bei der Verbandsgründung diverse Aufgaben mit einem einseitigen Beschluss auf die Facheinheiten der
Stadt Lahr übertragen hat. Laut der GPA ist nunmehr eine Vereinbarung erforderlich, die
sowohl von der Verbandsversammlung des Abwasserverbandes als auch vom Gemeinderat der Stadt Lahr beschlossen wird.
Der Empfehlung der GPA folgend hat die Verbandsverwaltung einen entsprechenden
Entwurf der Vereinbarung über Verwaltungsleihe zwischen dem Abwasserverband Raumschaft Lahr und der Stadt Lahr erstellt (Anlage). Die Vereinbarung enthält neben der Übertragung bestimmter Aufgaben auf städtische Bedienstete weitere Regelungen zur Kostentragung, zu Weisungsrechten und zur Haftung im Rahmen der Verwaltungsleihe. Die in
Anlage 1 zum Vereinbarungsentwurf festgelegte Aufgabenabgrenzung entspricht der bisherigen Praxis, sodass die Vereinbarung in erster Linie formellen Charakter hat.
Die Vereinbarung wird der Verbandsversammlung in ihrer Sitzung am 18.11.2015 zur Beschlussfassung vorgelegt. Vorbehaltlich eines positiven Beschlusses durch Gemeinderat
und Verbandsversammlung soll die Vereinbarung ab dem 01.01.2016 in Kraft treten.

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Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister

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Jürgen Trampert
Stadtkämmerer