Beschlussvorlage (Vereinbarung über Verwaltungsleihe zwischen dem Abwasserverband Raumschaft Lahr und der Stadt Lahr)
14. Dezember 2015
Beschlussvorlage Amt: 201 Herzog Datum: 29.10.2015 Az.: 708.10 Drucksache Nr.: 297/2015 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 23.11.2015 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 14.12.2015 öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen 30 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Vereinbarung über Verwaltungsleihe zwischen dem Abwasserverband Raumschaft Lahr und der Stadt Lahr Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt die Vereinbarung über Verwaltungsleihe zwischen dem Abwasserverband Raumschaft Lahr und der Stadt Lahr nach Maßgabe des beigefügten Entwurfs. Anlage(n): Entwurf der Vereinbarung über Verwaltungsleihe BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 297/2015 Seite - 2 - Begründung: Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) hat aufgrund ihrer gesetzlichen Zuständigkeit die Haushalts-, Kassen und Rechnungsführung des Abwasserverbandes Raumschaft Lahr in den Haushaltsjahren 2007 bis 2012 geprüft. Im Prüfungsbericht hat die GPA folgende Stellungnahme in Bezug auf die Wahrnehmung von Aufgaben von städtischen Bediensteten für den Abwasserverband formuliert: „Mit der Durchführung des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens wurde die Stadt Lahr beauftrag (§12 Abs. 4 VS, Beschluss der Verbandsversammlung vom 17.02.1983). Einzelheiten dieser Verwaltungsleihe sind noch in einer Vereinbarung zwischen dem Verband und der Stadt zu regeln (§ 6 Abs. 2 Nr. 4 GKZ, früherer RdErl. –GKZ zu § 1 Nr. 3).“ Im Wesentlichen geht es hierbei darum, dass der Abwasserverband bei der Verbandsgründung diverse Aufgaben mit einem einseitigen Beschluss auf die Facheinheiten der Stadt Lahr übertragen hat. Laut der GPA ist nunmehr eine Vereinbarung erforderlich, die sowohl von der Verbandsversammlung des Abwasserverbandes als auch vom Gemeinderat der Stadt Lahr beschlossen wird. Der Empfehlung der GPA folgend hat die Verbandsverwaltung einen entsprechenden Entwurf der Vereinbarung über Verwaltungsleihe zwischen dem Abwasserverband Raumschaft Lahr und der Stadt Lahr erstellt (Anlage). Die Vereinbarung enthält neben der Übertragung bestimmter Aufgaben auf städtische Bedienstete weitere Regelungen zur Kostentragung, zu Weisungsrechten und zur Haftung im Rahmen der Verwaltungsleihe. Die in Anlage 1 zum Vereinbarungsentwurf festgelegte Aufgabenabgrenzung entspricht der bisherigen Praxis, sodass die Vereinbarung in erster Linie formellen Charakter hat. Die Vereinbarung wird der Verbandsversammlung in ihrer Sitzung am 18.11.2015 zur Beschlussfassung vorgelegt. Vorbehaltlich eines positiven Beschlusses durch Gemeinderat und Verbandsversammlung soll die Vereinbarung ab dem 01.01.2016 in Kraft treten. __________________ Dr. Wolfgang G. Müller Oberbürgermeister ________________ Jürgen Trampert Stadtkämmerer