Beschlussvorlage (Gewährung eines Investitionszuschusses an den Deutschen Alpenverein - Sektion Lahr e.V. für den Neubau eines Kletterturms)
23. November 2015
Beschlussvorlage Amt: 501 Lögler Datum: 26.10.2015 Az.: Ott/lg Drucksache Nr.: 292/2015 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport 18.11.2015 vorberatend nichtöffentlich Haupt- und Personalausschuss 23.11.2015 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Gewährung eines Investitionszuschusses an den Deutschen Alpenverein - Sektion Lahr e.V. für den Neubau eines Kletterturms Beschlussvorschlag: 1.) Der Deutsche Alpenverein - Sektion Lahr e.V. erhält für den Neubau einer Kletteranlage auf dem Gelände der Landesgartenschau einen Investitionszuschuss in Höhe von insgesamt € 20.000,00. 2.) Hierfür wird es haushaltsrechtlich notwendig, den ursprünglich im Haushaltsplan 2014 unter der Finanzposition 2.5500.987000/998 (Förderung des Sports - Zuschüsse an Vereine) in Höhe von € 10.000,00 bereitgestellten und per Haushaltsrest in voller Höhe in das Jahr 2015 übertragenen Zuschuss um € 10.000,00 zu erhöhen. 3). Der Haupt- und Personalausschuss bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) bei der Finanzposition 2.5500.987000/998 (Förderung des Sports - Zuschüsse an Vereine) überplanmäßige Ausgaben in Höhe von € 10.000,00. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch entsprechende Einsparungen bei der Finanzposition 1.5500.700000 (Förderung des Sports - Zuschüsse an Vereine). BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 292/2015 Seite - 2 - Begründung: Der Alpenverein - Sektion Lahr e.V. hatte durch die Veräußerung seiner Hütte im Pitztal Finanzmittel generiert, die satzungsgemäß wieder zu investieren waren. Seitens des Finanzamtes wurde diese Auflage angemahnt, um die Gemeinnützigkeit zu erhalten. Nach längeren vereinsinternen Diskussionen über die Verwendung der Mittel hat der Verein im Oktober 2010 die Stadt Lahr über die Pläne zum Bau eines Kletterturmes informiert und um die Unterstützung bei Findung eines geeigneten Grundstückes gebeten. Vor dem Hintergrund des Zuschlags an die Stadt Lahr, die Landesgartenschau 2018 durchzuführen, war es naheliegend, das Projekt des Deutschen Alpenvereins Lahr e.V. in die Konzeption der Landesgartenschau 2018 aufzunehmen. Der projektierte Kletterturm des Vereins wurde dann einvernehmlich im zukünftigen Sport- und Bürgerpark auf dem LGS-Gelände verortet. In mehreren Gesprächen wurden zwischen Stadt und Verein die Modalitäten für den Bau und die Gestalt der Anlage erörtert. So wurde die Lage der betreffenden Fläche im Planungsprozess optimiert und die notwendige Erschließung an die Bedürfnisse der LGS angepasst. Die bereits im Sommer 2014 erfolgten Erschließungsarbeiten dienten gleichzeitig den künftigen Sport- und Bauflächen im Gelände. Die Leitungstrassen und Baustraßen sind identisch mit den künftigen Wegebeziehungen im LGS-Gelände. Für die anteilige Erschließung des Geländes des DAV wurden im Jahr 2014 Haushaltsmittel in Höhe € 30.000,00 bereitgestellt. Darüber hinaus wurde im Haushalt 2014 ein Investitionszuschuss in Höhe von € 10.000,00 für das Projekt des DAV Lahr veranschlagt. Als Grundlage diente der Kosten- und Finanzierungsplan des Vereins vom November 2013, der von Baukosten in Höhe von insgesamt € 370.000,00 ausging. Im Zuge der Projektvorbereitungen des Alpenvereins musste der Verein die Finanzierungsplanung mehrfach anpassen. Die zu erwartenden Zuschüsse, Vorsteuerabzugsmöglichkeiten und der Umfang der Eigenleistungen waren zu präzisieren. Mit der weiteren Detaillierung der Planung ergaben sich auch höhere Bauaufwendungen als zunächst erwartet. Während der Projektdurchführung hat der Verein die Verwaltung über die Kostenentwicklung ständig auf dem Laufenden gehalten und dabei zum Ausdruck gebracht, dass der von der Stadt bei den Haushaltsberatungen für das Jahr 2014 bereitgestellte Zuschuss in Höhe von € 10.000 voraussichtlich nicht ausreichen wird. In der nichtöffentlichen Sitzung des Haupt- und Personalausschusses am 06. März 2015 wurde das Gremium über die Situation informiert. Gleichzeitig wurde dem Vorschlag der Verwaltung zugestimmt, dem Verein vorab zur Liquiditätssicherung den im Haushalt zur Verfügung stehenden Betrag in Höhe von € 10.000,00 sofort auszubezahlen. Außerdem wurde festgelegt, dass über die endgültige Zuschusshöhe bei Vorlage der Endabrechnung des DAV Lahr entschieden werden soll. Zwischenzeitlich ist der Verein an die Stadt herangetreten und erbittet zur Deckung der in der Finanzierungsplanung dargestellten Lücke einen weitergehenden Zuschuss in Höhe von € 10.000,00 sodass der Gesamtzuschuss der Stadt Lahr bei € 20.000,00 liegen würde. Die Endabrechnung weist Gesamtkosten in Höhe von € 428.654,00 aus. Die Eigenleistung des Vereins durch den Einsatz von Ehrenamtlichen Helfern liegt bei € 46.700,00. Als Zuschüsse hat der Verein vom Deutschen Alpenverein einen Betrag in Höhe von € 24.000,00 und vom Badischen Sportbund einen Betrag in Höhe von € 27.700,00 erhalten. Unter Berücksichtigung des vom Verein eingebrachten Eigenkapitals und des Vorsteuerabzugs weist die abschließende Finanzierung einen Betrag in Höhe € 409.907,00 und somit einen Fehlbetrag von € 18.047,00 aus. Von diesem Defizit sieht sich der Verein in der Lage, einen Betrag in Höhe rund € 8.000,00 beizusteuern. Drucksache 292/2015 Seite - 3 - Mit der Endabrechnung hat der Alpenverein auch eine Nutzungskonzeption für die Kletteranlage vorgelegt. In dieser ist auch eine Kooperation mit Schulen, anderen Vereinen, Angeboten im Rahmen des Lahrer Ferienprogramms und Angebote im Rahmen des Team- und Präventionstrainings beabsichtigt. Seit Eröffnung des Kletterbetriebs im Mai 2015 haben schon zahlreiche Kooperationsveranstaltungen stattgefunden. Die Verwaltung spricht sich dafür aus, das Projekt des DAV Lahr mit einem Gesamtzuschuss in Höhe von € 20.000,00 zu fördern. Die Zuschusserhöhung um € 10.000,00 kann im Wege der Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben § 84 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) erfolgen. Zur Deckung können Einsparungen bei der Finanzposition 1.5500.70000 herangezogen werden. Die über den städtischen Haushalt zusätzlich abgewickelten Kosten für die Schaffung der Infrastruktur/Erschließung für den Kletterturn werden sich voraussichtlich auf insgesamt rund € 43.500,00 belaufen. Die Verwaltung sieht mit der Erstellung des Kletterturms eine wertvolle Bereicherung für das Sportund Freizeitkonzept des Bürgerparks im Mauerfeld. Die im Nutzungskonzept beschriebenen Angebote lassen erkennen, dass damit ein Angebot geschaffen wird, welches über die Vereinsnutzung wesentlich hinaus geht. Guido Schöneboom Günter Evermann Harry Ott