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Beschlussvorlage (Park Kleinfeld Süd - Steg und Beleuchtung)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 602
Volz

Datum: 03.11.2015 Az.: 60/602

Drucksache Nr.: 307/2015

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

25.11.2015

beschließend

öffentlich

Siehe Teilbeschluss

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

605

61

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Park Kleinfeld Süd - Steg und Beleuchtung

Beschlussvorschlag:

1. Der vorgelegten Planung eines Stegs am Teichufer wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Mittel bei der Haushaltsanmeldung 2016 entsprechend bereitzustellen.
2. Das Angebot des E-Werks Mittelbaden für die Beleuchtung des Hauptwegs wird
zur Kenntnis genommen. Im Zuge der Umgestaltung des Parks sollen die Kabel für
eventuelle spätere Beleuchtung bereits verlegt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Mittel bei der Haushaltsanmeldung 2016 entsprechend bereitzustellen.

Anlage(n):
1. Steg - Grundriss und Ansicht
2. Steg - Isometrie
3. Steg - Standortalternativen
4. Beleuchtung - Lageplan
5. Beleuchtung - Modell Leuchte
6. Beleuchtung - Angebot E-Werk Mittelbaden

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 307/2015

Seite - 2 -

Begründung:
Der Gemeinderat beschloss am 12. Oktober 2015 einstimmig die Umsetzung der Variante Basis für die Gestaltung des Parks Kleinfeld Süd. Die Kosten für die Variante
Basis liegen bei 1,23 Mio. Euro. Die Verwaltung wurde gebeten, die Überlegungen zu
einem Steg am Teich und zur Beleuchtung des Parks zu konkretisieren und im Technischen Ausschuss vorzustellen.
Steg
Die Abteilung Öffentliches Grün und Umwelt schlägt einen Steg vor, der ca. 1 m in die
Teichfläche hineinragt. Es handelt sich um einen Holzbelag auf einer Stahlunterkonstruktion mit den (ungefähren) Abmessungen von 5,50 auf 3,50 m. Wie bei den vorigen Aufenthaltsbereichen am Teich auch, ist eine Absturzsicherung in Form eines Geländers erforderlich.
Die Kostenschätzung für den Steg mit etwa 19 m² Fläche liegt bei 20.000 € brutto.
Für den Steg sind grundsätzlich zwei Standorte denkbar (siehe Anlage). Es wird der
Standort 1 empfohlen, da sich der Steg am Endpunkt des Weges vom Pflegeheim her
an prominenter Stelle befindet. In diesem Bereich liegt das umgebende Gelände etwas höher als die Ufereinfassung, so dass die Voraussetzung für einen möglichst
ebenen Anschluss des Stegs an das Wegesystem gegeben ist.
Beleuchtung
Die Beleuchtung hat zum Ziel, die Orientierung zu erleichtern und das Sicherheitsgefühl zu steigern. Es ist davon auszugehen, dass ein Fußgänger sich nachts lieber auf
einer gut ausgeleuchteten Wohnstraße als in einer Parkanlage fortbewegt, insbesondere dann, wenn der Weg durch die Parkanlage keine wesentliche Abkürzung darstellt.
Da bekannt ist, dass künstliche Beleuchtung negative Auswirkungen auf viele Tierarten hat, sollte unnötige Beleuchtung vermieden werden.
Es wird empfohlen, sofern Beleuchtung im Park gewünscht ist, diese auf den Hauptweg von der Römerstraße bis zur Breslauer Straße zu beschränken.
Das E-Werk Mittelbaden hat hierfür ein Angebot erstellt. Auf einer Strecke von 510
Metern werden – unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen Beleuchtung – 15
Leuchtenstandorte vorgeschlagen.
Das Angebot liegt bei ca. 36.400 Euro brutto, davon entfallen ca. 15.000 Euro brutto
auf die Verlegung des Kabels. Das Angebot geht davon aus, dass das Kabel im Zuge
der Landschaftsbauarbeiten für den Park verlegt werden kann.

Tilman Petters

Richard Sottru

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis
mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den
Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.