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Beschlussvorlage (Bebauungsplan WILLY-BRANDT-STRASSE - Aufstellungsbeschluss)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Fink

Datum: 23.11.2015 Az.: -0680 Fk

Drucksache Nr.: 318/2015

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Gemeinderat

30.11.2015

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Bebauungsplan WILLY-BRANDT-STRASSE
- Aufstellungsbeschluss

Beschlussvorschlag:

Für den Bereich südlich der Straße Geroldsecker Vorstadt Nr. 30 bis Nr. 52 bis zum
Gewerbekanal als südlicher Grenze wird der Bebauungsplan WILLY-BRANDTSTRASSE aufgestellt.

Anlage(n):
- Bestandsplan mit Geltungsbereich des Bebauungsplanes

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 318/2015

Seite - 2 -

Begründung:
Im Einzelhandelsbereich gibt es regelmäßig zahlreiche Anfragen und Wünsche von Betreibern, die nicht ohne Weiteres in Einklang mit den aktuell verbindlichen Planungszielen gebracht werden können. In der Klausur des Gemeinderates am 11. Juli 2015 hatte das Stadtplanungsamt auch die Vielzahl der Absichten vorgestellt.
Das die Planungsziele beschreibende Einzelhandelskonzept von 2008 gilt als überarbeitungsbedürftig und soll daher umfassend fortgeschrieben werden. Die Vorbereitungen sind
so weit, dass es eine erste Vorstellung der Fachbüros vor einer Jury gab. Im Januar 2016
sollen die Gremienbeschlüsse für die Beauftragung eines ganzheitlichen Konzeptes gefasst
werden.
Ganz aktuell liegt ein neuer dringlicher Fall vor. Östlich der Innenstadt gibt es mit „Netto“ in
der Burgheimer Straße und „Aldi“ und „Lidl“ an der Bundesstraße eine gute Nahversorgung.
Im Bereich der Ölmühle hat der Eigentümer die gesamte alte Bausubstanz abgebrochen und
zum Kauf angeboten. Nun gibt es einen neuen Eigentümer, der dort einen weiteren Lebensmitteldiscounter und einen Drogeriemarkt errichten möchte. In den nächsten Tagen wird die
Bauvoranfrage bei der Stadt eingehen, die kurzfristige Verpflichtung hierzu ist Bestandteil
des Kaufvertrages.
Dies widerspricht dem bestehenden Einzelhandelskonzept, das 2016 fortgeschrieben werden
soll. Um hier einer Fehlentwicklung vorzubeugen und eine Agglomeration von Einzelhandelsbetrieben vorzubeugen, empfiehlt die Verwaltung, direkt tätig zu werden.
Es soll daher ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst werden. Gleichzeitig steht darauf aufbauend der Erlass einer Veränderungssperre nach § 14 Baugesetzbuch
auf der Tagesordnung, um handeln zu können.
Da auch der Lebensmitteldiscounter auf der Westseite der Willy-Brandt-Straße gerne großflächig werden möchte, empfiehlt die Verwaltung den Geltungsbereich für die Bebauungsplanaufstellung auf diesen Bereich auszudehnen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird durch die Straße Geroldsecker Vorstadt im
Norden begrenzt. Im Süden ist der Gewerbekanal die Grenze. Östlich endet der Geltungsbereich vor der Firma Padberg. Im Westen beinhaltet der Bebauungsplan den bestehenden Lebensmitteldiscounter.
Die Verwaltung empfiehlt, den Aufstellungsbeschluss zu fassen, damit auch eine Veränderungssperre beschlossen werden kann.

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis
mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den
Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.