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Beschlussvorlage (- Satzung)

                                    
                                        STADT LAHR

Satzung
zur Änderung der Satzung über die Anordnung einer Veränderungssperre für
den Bereich des aufzustellenden Bebauungsplanes BLOCKSCHLUCK
GÖTZMANN, 4. Änderung vom 23. März 2015
Der Gemeinderat der Stadt Lahr/Schwarzwald hat auf Grund von § 4
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBI.
S. 582, ber. S.698) zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. April 2013 (GBI. S. 55)
und § 14 und § 16 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 23. September
2004 (BGBI.I S. 2414) zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Oktober 2015 (BGBI. I
S. 1722) folgende Satzung beschlossen:

Artikel 1
Änderung der Satzung
In § 3 werden unter Buchstabe A folgende Änderungen vorgenommen:
1. Nach den Worten „Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB“ werden die Worte „zur
Erweiterung bestehender oder zur Ansiedlung neuer oder zusätzlicher
Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Sortimenten entsprechend Anlage 1“
eingefügt.
2. Die Worte „oder bauliche Anlagen nicht beseitigt“ werden gestrichen.

Artikel 2
Inkrafttreten
Die Satzung tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Lahr,

Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister

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