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Beschlussvorlage (Betreuungskonzeption obdachlose Personen)

14. Dezember 2015
                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 302
Vogt

Datum: 03.11.2015 Az.: 108.50

Drucksache Nr.: 305/2015

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Ausschuss für Soziales, Schulen und
Sport

18.11.2015

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

14.12.2015

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Betreuungskonzeption obdachlose Personen

Beschlussvorschlag:

Dem auf Dauer angelegten Konzept zur Betreuung obdachloser Personen sowie der
Bereitstellung eines Betrages in Höhe von 20.000,- Euro jährlich zur Finanzierung
einer Personalstelle der AGJ mit einem Stellenumfang von 33 % wird zugestimmt.

Anlage(n):
Konzeption für sozialpädagogische Angebote in den Notunterkünften der Stadt Lahr

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 305/2015

Seite - 2 -

Begründung:
In ihrer Funktion als Ortspolizeibehörde ist die Stadt Lahr im Rahmen der Gefahrenabwehr
dazu verpflichtet, obdachlosen Menschen eine vorübergehende Unterkunft zur Verfügung zu
stellen. Bislang stehen für die Unterbringung überwiegend die Objekte Biermannstraße 3 und
Flugplatzstraße 101 zur Verfügung.
Familien mit Kindern werden im Regelfall in angemietetem Wohnraum untergebracht.
Im Rahmen der Beratungen zur Neuerrichtung einer Obdachlosenunterkunft in der Biermannstraße 3 wurde die Verwaltung Ende 2011 beauftragt, ein Konzept zur Betreuung der
untergebrachten obdachlosen Personen zu erarbeiten und dem Gemeinderat vorzustellen.
Ende 2013 sprachen sich der Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport, der Haupt- und
Personalausschuss und schließlich der Gemeinderat mit großer Mehrheit für eine entsprechende vorläufige Konzeption der AGJ (Fachverband für Prävention und Rehabilitation der
Erzdiözese Freiburg e. V.) aus, die eine personelle Betreuung der obdachlosen Menschen
vor Ort mit einem Stellenumfang von 33 % vorsah.
Die Konzeption enthielt die Zielsetzung, dass die in den Obdachlosenunterkünften untergebrachten Menschen Beratung und Begleitung in ihrer schwierigen Lebenslage erhalten. Konkret sollte dies durch Unterstützung in den Bereichen Gesundheit, Arbeit, Wohnen und soziale Teilhabe erfolgen. Gleichzeitig sollten das Selbstwertgefühl gestärkt und die Selbsthilfekräfte aktiviert werden. Die bedarfsorientierte Weitervermittlung in weiterführende bedarfsgerechte Hilfen (z. B. Fachberatungsstellen, Therapiestätten,…) war ebenfalls Ziel der Arbeit
der AGJ.
In den vergangenen knapp zwei Jahren konnten nun Erfahrungen mit der Umsetzung dieser
Konzeption gesammelt werden. Das Fazit fällt durchweg positiv aus.
In den wöchentlichen Sprechstunden und Beratungszeiten (insgesamt 8 Stunden pro Woche)
in den Unterkünften wurden zahlreiche Gespräche mit den Bewohnerinnen und Bewohnern
geführt. Allein im vergangenen Jahr sind 374 Kontakte dokumentiert.
Hierbei wurden beispielsweise rechtliche Betreuungen angeregt, Anträge an Behörden unterstützt oder Beratungen in individuellen Problemlagen erbracht. Behörden- oder Arztbesuche
wurden teilweise auch begleitet.
Darüber hinaus hat sich ein regelmäßiges Suchtfrühstück im Gebäude Biermannstraße 3
etabliert, bei der auch eine Mitarbeiterin aus der Alkoholberatungsstelle der AGJ mit vor Ort
ist.
Fünf Bewohner/innen konnten aus der Obdachlosenunterkunft in eine betreute Wohnform der
AGJ übernommen werden. Bei einer Person gelang es zwischenzeitlich, diese aus der betreuten Wohnform wieder in eigenen Wohnraum zu vermitteln.
Insgesamt ist festzuhalten, dass die angebotene soziale Betreuung in den Obdachlosenunterkünften sehr gut angenommen wird und in zahlreichen Fällen Unterstützung erfolgen
konnte. Die Zielsetzungen der dieser Vorlage beigefügten und auf Dauer angelegten Konzeption der AGJ wurden im Vergleich zur vorläufigen Fassung deshalb auch nicht verändert. Es
wird empfohlen, der dauerhaften Bereitstellung einer sozialen Betreuung in den Obdachlosenunterkünften mit einem Umfang von 33 % zuzustimmen, auch wenn dies über die eigentliche polizeirechtliche Verpflichtung zur Unterbringung der Personen hinausgeht.

Guido Schöneboom

Tobias Biendl

Lucia Vogt