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Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)

28. September 2009
                                    
                                        ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 09/2009
Öffentliche Gemeinderatssitzung am Montag, 28.09.2009
Dauer der Sitzung:

17:30 Uhr bis 20:15 Uhr

Teilnehmer/-innen:
SPD-Fraktion:

Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat

Baum
Dr. Caroli
Dreyer
Hirsch
Dr. John
Kleinschmidt
Schmidt
Trahasch

CDU-Fraktion:

Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Ackermann
Benz
Burger
Dörfler
Haller
Rompel
Schweickhardt
Straubmüller
Wille

Fraktion Freie Wähler:

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Deusch
Girstl
Mauch
Schwarzwälder
Roth
Wagenmann

Fraktion Die Grünen:

Stadträtin
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat

Granderath
Kaiser-Munz
Täubert
Vollmer

FDP-Fraktion:

Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat

Hauer
Kmitta
Volk

Die Linke

Stadtrat

Oßwald

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beratende Mitglieder:

Erste Bürgermeisterin
Bürgermeister
Ortsvorsteher
Ortsvorsteher
Ortsvorsteherin
Ortsvorsteher
Ortsvorsteher
Ortsvorsteher
Ortsvorsteher

Kaufmann
Langensteiner-Schönborn
Baum
(als Stadtrat)
Benz
Deusch
(als Stadträtin)
Haller
Kleinschmidt (als Stadtrat)
Roth
(als Stadtrat)
Schweickhardt (als Stadtrat)

entschuldigt fehlen:

Stadträtin
Stadtrat

Bothor
Uffelmann

Schriftführer/-in:

Herr

Papke

Zuhörer:

35

Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird
vom Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig
und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist.

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I. BEKANNTGABE
1.

Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am
27. Juli 2009 gefassten Beschlüsse
1. Der Gemeinderat hat einen Antrag auf Stundung von Gewerbesteuern
und Nebenforderungen abgelehnt.
2. Der Gemeinderat hat in mehreren Personalangelegenheiten (Beförderungen, Stellenbesetzung und Stellennachbewertung) Beschlüsse gefasst.

2.

Eilentscheidung des Oberbürgermeisters gem. § 43 Abs. 4 GemO
Konjunkturprogramm II des Bundes
Eilentscheidung des Oberbürgermeisters zur Vergabe der Aluminiumfenster
in der Gutenbergschule

Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 103/2009 vom 10.07.2009;
Stadtbauamt, Abt. Hochbau
Eilentscheidung des Oberbürgermeisters gem. § 43 Abs. 4 GemO:
Die Firma Bauelemente Stefan Fellner aus Lahr erhält den Auftrag zur
Ausführung der Aluminiumfenster in der Gutenbergschule in Höhe von
173.602,67 €.

3.

Eilentscheidung des Oberbürgermeisters gem. § 43 Abs. 4 GemO
Konjunkturprogramm II des Bundes
Eilentscheidung des Oberbürgermeisters zur Vergabe der Solarabsorberanlage im Terrassenbad

Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 104/2009 vom 10.07.2009;
Stadtbauamt, Abt. Hochbau
Eilentscheidung des Oberbürgermeisters gem. § 43 Abs. 4 GemO:
Die Firma AST Eissport- und Solaranlagenbau aus Füssen erhält den Auftrag zur Ausführung der Absorberanlage im Terrassenbad in Höhe von
157.398,53 €.

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4.

Eilentscheidung des Oberbürgermeisters gem. § 43 Abs. 4 GemO
Konjunkturprogramm II des Bundes
Eilentscheidung des Oberbürgermeisters zur Vergabe des Wärmedämmverbundsystems zur Sanierung der Grund- und Hauptschule Sulz

Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 112/2009 vom 17.07.2009;
Stadtbauamt, Abt. Hochbau
Eilentscheidung des Oberbürgermeisters gem. § 43 Abs. 4 GemO:
Die Firma Klaus Schwarzwälder aus Lahr erhält den Auftrag zur Ausführung des Wärmedämmverbundsystems zur Sanierung der Grund- und
Hauptschule Sulz in Höhe von 121.754,85 €.

5.

Eilentscheidung Konjunkturprogramm II des Bundes
Eilentscheidung des Oberbürgermeisters zur Vergabe der Aluminiumfenster
mit Sonnenschutz zur Sanierung der Grund- und Hauptschule Sulz

Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 136/2009 vom 17.07.2009;
Stadtbauamt, Abt. Hochbau
Eilentscheidung des Oberbürgermeisters gem. § 43 Abs. 4 GemO:
Die Firma Freyler Metallbau GmbH aus Kenzingen erhält den Auftrag zur
Ausführung der Aluminiumfenster mit Sonnenschutz zur Sanierung der
Grund- und Hauptschule Sulz in Höhe von 102.712,11 €.

6.

Eilentscheidung des Oberbürgermeisters gem. § 43 Abs. 4 GemO
Konjunkturprogramm II des Bundes
Eilentscheidung des Oberbürgermeisters zur Vergabe der Fensterbauarbeiten zur Sanierung der Eichrodtschule

Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 115/2009 vom 31.07.2009;
Stadtbauamt, Abt. Hochbau
Eilentscheidung des Oberbürgermeisters gem. § 43 Abs. 4 GemO:
Die Firma Hogenmüller aus Hohberg erhält den Auftrag zur Ausführung
der Fensterbauarbeiten zur Sanierung der Eichrodtschule in Höhe von
225.237,40 €.

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7.

Eilentscheidung des Oberbürgermeisters gem. § 43 Abs. 4 GemO
Konjunkturprogramm II des Bundes
Eilentscheidung des Oberbürgermeisters zur Vergabe der Sanierung der Leiteinrichtung für Energie

Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 119/2009 vom 06.08.2009;
Stadtbauamt, Abt. Hochbau
Eilentscheidung des Oberbürgermeisters gem. § 43 Abs. 4 GemO:
Die Firma Sauter-Cumulus GmbH aus Freiburg erhält den Auftrag zur Sanierung der Leiteinrichtung für Energie in Höhe von 129.619,17 €.

II. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN
1.

Verpflichtung von Frau Stadträtin Granderath

Der Vorsitzende verliest die Verpflichtungsformel:
„Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen
und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere
gelobe ich, die Rechte der Stadt Lahr/Schwarwald gewissenhaft
zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohnerinnen und
Einwohner nach Kräften zu fördern.“
Die Stadträtin Granderath bestätigt mit den Worten:
„ICH GELOBE ES“
Sie wird vom Vorsitzenden mit Handschlag verpflichtet und unterschreibt anschließend
die Verpflichtungsurkunde. Danach nimmt Stadträtin Granderath am Sitzungstisch
Platz.

1.

Wahl der Ortsvorsteher/-innen und deren Stellvertreter/-innen für die Stadtteile Hugsweier, Kippenheimweiler, Kuhbach, Langenwinkel, Mietersheim,
Reichenbach und Sulz

Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 131/2009 vom 09.09.2009;
Haupt- und Personalamt, Abt. Ratsangelegenheiten, Öffentlichkeitsarbeit und
Stadtmarketing
Oberbürgermeister Dr. Müller weist auf die Praxis in der Vergangenheit hin geheime
Wahlen abzuhalten. Es sei aber auch die Möglichkeit der offenen Wahl gegeben, sofern
kein Mitglied des Gremiums Einwendungen erhebe.
Aus der Mitte des Gemeinderats wird der Wunsch nach geheimer Wahl geäußert.

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Stadtrat Dörfler und Stadtrat Trahasch werden auf Vorschlag der jeweiligen Fraktion zu
Wahlbeisitzern bestellt. Die Wahl erfolgt in gesonderten Wahlgängen in alphabetischer
Reihenfolge der Ortsteile und für jeden Ortsteil getrennt nach Ortsvorsteher/-in und
Ortsvorsteherstellvertreter/-in mit den vorbereiteten Stimmzetteln. Zur Wahrung des
Wahlgeheimnisses geben die Wahlberechtigten ihre Stimmen in den Wahlzellen ab und
stecken den gefalteten Stimmzettel im Anschluss in die bereitstehende Wahlurne.
Nach Feststellung, ob alle wahlberechtigten Mitglieder des Gemeinderats abgestimmt
haben, schließt der Vorsitzende jeweils die Wahlhandlung. Die Wahlbeisitzer öffnen im
Anschluss die Urnen, zählen die Stimmzettel und verlesen die abgegebenen Stimmen.
Der Vorsitzende stellt dann das Wahlergebnis fest.
I. Stadtteil Hugsweier
1. Wahl des Ortsvorstehers:
a) Alle 31 Stimmberechtigten haben einen gültigen Stimmzettel abgegeben.
Die Stimmen verteilen sich wie folgt:
Stadt- und Ortschaftsrat Hansjakob Schweickhardt

31 Ja-Stimmen.

b) Damit ist der amtierende Ortsvorsteher im ersten Wahlgang wiedergewählt.

2. Wahl der stellvertretenden Ortsvorsteherin:
a) Von 31 Stimmberechtigten haben 31 einen Stimmzettel abgegeben. Alle Stimmen
sind gültig, sie verteilen sich wie folgt:
Ortschaftsrätin Susanne Hockenjos

31 Ja-Stimmen.

b) Ortschaftsrätin Susanne Hockenjos ist damit im ersten Wahlgang zur stellvertretenden Ortsvorsteherin gewählt.

II. Stadtteil Kippenheimweiler
1. Wahl des Ortsvorstehers:
a) Alle 31 Stimmberechtigten haben einen gültigen Stimmzettel abgegeben.
Die Stimmen verteilen sich wie folgt:
Stadt- und Ortschaftsrat Eberhard Roth

31 Ja-Stimmen.

b) Der amtierende Ortsvorsteher ist damit im ersten Wahlgang wiedergewählt.

2. Wahl des stellvertretenden Ortsvorstehers:
a) Alle 31 Stimmberechtigen haben einen
Die Stimmen verteilen sich wie folgt:
Ortschaftsrat Thomas Schneble

gültigen

Stimmzettel

abgegeben.

31 Ja-Stimmen.

b) Der amtierende stellvertretende Ortsvorsteher ist damit im ersten Wahlgang
wiedergewählt.

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III. Stadtteil Kuhbach
1. Wahl des Ortsvorstehers:
a) Alle 31 Stimmberechtigten haben einen gültigen Stimmzettel abgegeben.
Die Stimmen verteilen sich wie folgt:
Ortschaftsrat Norbert Bühler

18 Ja-Stimmen
12 Nein-Stimmen

1 leer abgegebener, ungültiger Stimmzettel.
b) Ortschaftsrat Norbert Bühler ist damit im ersten Wahlgang zum Ortsvorsteher
gewählt.

2. Wahl des stellvertretenden Ortsvorstehers:
a) Alle 31 Stimmberechtigen haben einen
Die Stimmen verteilen sich wie folgt:

gültigen

Ortschaftsrat Stefan Müller

Stimmzettel

abgegeben.

31 Ja-Stimmen.

b) Ortschaftsrat Stefan Müller ist damit im ersten Wahlgang zum stellvertretenden
Ortsvorsteher gewählt.

IV. Stadtteil Langenwinkel
1. Wahl der Ortsvorsteherin:
a) Alle 31 Stimmberechtigen haben
Die Stimmen verteilen sich wie folgt:

einen

gültigen

Ortschaftsrätin Annerose Deusch

Stimmzettel

abgegeben.

31 Ja-Stimmen.

b) Ortschaftsrätin Annerose Deusch ist damit im ersten Wahlgang zur Ortsvorsteherin
gewählt.

2. Wahl des stellvertretenden Ortsvorstehers:
a) Alle 31 Stimmberechtigen haben einen
Die Stimmen verteilen sich wie folgt:
Ortschaftsrat Wolfgang Eichler
1 leer abgegebener, ungültiger Stimmzettel.

gültigen

Stimmzettel

abgegeben.

30 Ja-Stimmen

Ortschaftsrat Wolfgang Eichler ist damit im ersten Wahlgang zum stellvertretenden
Ortsvorsteher gewählt.

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V. Stadtteil Mietersheim
1. Wahl des Ortsvorstehers:
a) Alle 31 Stimmberechtigen haben
Die Stimmen verteilen sich wie folgt:

einen

gültigen

Stadt- und Ortschaftsrat Alfred Baum

Stimmzettel

abgegeben.

31 Ja-Stimmen.

b) Der amtierende Ortsvorsteher ist damit im ersten Wahlgang wiedergewählt.

2. Wahl des stellvertretenden Ortsvorstehers:
a) Alle 31 Stimmberechtigen haben einen
Die Stimmen verteilen sich wie folgt:

gültigen

Ortschaftsrat Frank Jenne

Stimmzettel

abgegeben.

31 Ja-Stimmen.

b) Ortschaftsrat Frank Jenne ist damit im ersten Wahlgang zum stellvertretenden
Ortsvorsteher gewählt.

VI. Stadtteil Reichenbach
1. Wahl des Ortsvorstehers:
a) Alle 31 Stimmberechtigen haben
Die Stimmen verteilen sich wie folgt:

einen

Stadt- und Ortschaftsrat Klaus Girstl

gültigen

Stimmzettel

abgegeben.

25 Ja-Stimmen
2 Nein-Stimmen

4 leer abgegebene, ungültige Stimmzettel.
b) Stadt- und Ortschaftsrat Klaus Girstl ist damit im ersten Wahlgang zur Ortsvorsteher
gewählt.

2. Wahl des stellvertretenden Ortsvorstehers:
Der erste Wahlgang zum stellvertretenden Ortsvorsteher im Stadtteil Reichenbach hat
sich im weiteren Verlauf der Sitzung als ungültig herausgestellt. Ein Stimmzettel wurde
nicht der Urne entnommen und deshalb nicht mitgezählt. Dieser Stimmzettel tauchte
dann bei der Wahl des Ortsvorstehers im Stadtteil Sulz auf.
Die Wahl des stellvertretenden Ortsvorstehers im Stadtteil Reichenbach wurde deshalb
am Ende des Tagesordnungspunktes wiederholt.

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VII. Stadtteil Sulz
1. Wahl des Ortsvorstehers:
a) Alle 31 Stimmberechtigen haben
Die Stimmen verteilen sich wie folgt:

einen

gültigen

Stimmzettel

Stadt- und Ortschaftsrat Rolf Mauch

abgegeben.

28 Ja-Stimmen
2 Nein-Stimmen

1 leer abgegebener, ungültiger Stimmzettel.
b) Stadt- und Ortschaftsrat Rolf Mauch ist damit im ersten Wahlgang zum Ortsvorsteher gewählt.

2. Wahl der stellvertretenden Ortsvorsteherin:
a) Von 31 Stimmberechtigen haben 31 einen Stimmzettel abgegeben. Alle Stimmen
sind gültig. Sie verteilen sich wie folgt:
Stadt- und Ortschaftsrätin Uta Dreyer

25 Ja-Stimmen
4 Nein-Stimmen

2 leer abgegebene, ungültige Stimmzettel.
b) Stadt- und Ortschaftsrätin Uta Dreyer ist damit im ersten Wahlgang zur
stellvertretenden Ortsvorsteherin gewählt.

VI. Stadtteil Reichenbach
1. Wiederholung der Wahl des stellvertretenden Ortsvorstehers:
a) Alle 31 Stimmberechtigen haben
Die Stimmen verteilen sich wie folgt:

einen

Stadt- und Ortschaftsrat Julius Benz

gültigen

Stimmzettel

abgegeben.

23 Ja-Stimmen
7 Nein-Stimmen

1 leer abgegebener, ungültiger Stimmzettel.
b) Stadt- und Ortschaftsrat Julius Benz ist damit im ersten Wahlgang zum
stellvertretenden Ortsvorsteher gewählt.

Der Vorsitzende spricht den Ortsvorstehern, der Ortsvorsteherin und den
Stellvertreterinnen und Stellvertretern jeweils seine Glückwünsche zur Wahl bzw.
Wiederwahl aus.

- 10 -

3.

Besetzung der beratenden Ausschüsse und sonstigen Gremien
mit sachkundigen Einwohnern

Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 135/2009 vom .2009;
Haupt- und Personalamt, Abt. Ratsangelegenheiten, Öffentlichkeitsarbeit und
Stadtmarketing
Bezüglich der bisher von den Institutionen, von der Fraktion „Die Grünen“ und der SPDFraktion vorgeschlagenen Einwohner/-innen wird auf die entsprechende Vorlage verwiesen. Die Fraktionsvorsitzenden benennen folgende sachkundigen Einwohner/-innen
für die Besetzung der beratenden Ausschüsse und sonstigen Gremien, die in der Vorlage noch nicht aufgeführt sind:
Frau Rompel, CDU:
Vertreter/-in

Stellvertreter/-in

Kulturausschuss

Frau Inge Scheel

Ausschuss für Soziales,
Schulen und Sport
Partnerschaftskomitee

Herr Peter Molitor
Herr Ernst Kugelstadt

Herr Uwe Nachtigall
Frau Veronika Richter
Frau Daniela Glanzmann
Frau Martina Koepchen-Fräßle
Herr Harald Günther

Interkultureller Beirat

Herr Andreas Köln

Herr Viktor Rehberg

Herr Hirsch, SPD:
Stadtrat Hirsch meldet zusätzlich zu den bereits gemeldeten sachkundigen Einwohner/innen folgende Personen:

Ausschuss für Soziales,
Schulen und Sport
Interkultureller Beirat

Vertreter/-in

Stellvertreter/-in

Frau Angelika Wacker

Frau Nelli Schmidt

Herr Willi Wentland

Herr Roth, Freie Wähler:
Vertreter/-in

Stellvertreter/-in

Kulturausschuss

Herr Ludwig Hillenbrandt Frau Trude Sommer

Ausschuss für Soziales,
Schulen und Sport
Partnerschaftskomitee

Frau Trude Sommer

Frau Agnes Weiß

Frau Trude Sommer

Herr Rüdiger Stope

Interkultureller Beirat

Frau Trude Sommer

Herr Rüdiger Stope

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Herr Uffelmann, FDP:
Vertreter/-in

Stellvertreter/-in

Kulturausschuss

Herr Ralf Conrad

Frau Elisabeth Heimann

Ausschuss für Soziales,
Schulen und Sport
Partnerschaftskomitee

Frau Silvia Neumeister

Frau Susanne Heil

Frau Elisabeth Heimann

Herr Ralf Conrad

Interkultureller Beirat

Frau Silvia Neumeister

Frau Doris Schumann

Herr Oberbürgermeister Dr. Müller schlägt für das Partnerschaftskomitee zusätzlich
noch Herrn Martin Schwindt und Herrn Raymond Kalota vor. Oberbürgermeister Dr.
Müller teilt außerdem mit, dass die Vertretung des Diakonischen Werks im Ausschuss
für Soziales, Schulen und Sport noch nicht vollständig geklärt ist. Der entsprechende
Vertreter wird noch benannt.
Stadtrat Vollmer teilt mit, dass statt Herrn Buck im Ausschuss für Soziales, Schulen und
Sport Herr Eberhard Rückert gemeldet wird.
Der Gemeinderat wählt die in der Vorlage genannten und in der heutigen Sitzung nachgemeldeten Personen in die verschiedenen Ausschüsse.
Wahlergebnis: Einstimmig.

4. Schlussbericht des Städtischen Rechnungsprüfungsamtes über die
örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2008
der Stadt Lahr
Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 093/2009 vom 15.09.2009;
Rechnungsprüfungsamt
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Die Jahresrechnung für das HHJ 2008 wird auf der Einnahmen- und Ausgabenseite des Verwaltungshaushaltes mit 78.682.730,05 € und auf der
Einnahme- und Ausgabenseite des Vermögenshaushalts mit
15.124.937,55 € festgestellt.
Der Feststellungsbeschluss ist gemäß § 95 Abs. 3 GemO ortsüblich bekannt zu geben.
Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

- 12 -

5.

Bericht des Städtischen Rechnungsprüfungsamtes über die örtliche Prüfung
des Jahresabschlusses bzw. der Jahresrechnung für das Rechnungsjahr
2008 des Hospital- und Armenfonds Lahr

Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 113/2009 vom 24.07.2009;
Rechnungsprüfungsamt
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Nach Abschluss der örtlichen Prüfung stellt der Gemeinderat als Stiftungsrat den Jahresabschluss 2008 des Hospital- und Armenfonds -Alten- und
Pflegeheim Spital- und die Jahresrechnung 2008 -Allgemeines Grundvermögen/Betreutes Wohnen- gemäß den gesetzlichen Vorschriften wie folgt
fest:
a) Den Jahresabschluss des Hospital- und Armenfonds
-Alten- und Pflegeheim Spitalmit einer Bilanzsumme von 4.913.427,85 € und einem Jahresverlust
von 17.159,75 €.
Der Jahresverlust wird durch eine Auflösung der Betriebsmittelrücklage in gleicher Höhe gedeckt.
b) Die Jahresrechnung des Hospital- und Armenfonds
-Allgemeines Grundvermögen Betreutes Wohnenauf der Einnahme- und Ausgabenseite des Verwaltungshaushaltes mit
207.667,64 € und auf der Einnahme- und Ausgabenseite des Vermögenshaushalts mit 115.294,31 €.
c) Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis:

6.

Einstimmig.

Schlussbericht des Städtischen Rechnungsprüfungsamtes über die örtliche
Prüfung des Jahresabschlusses 2007 des Eigenbetriebs Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL)

Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 130/2009 vom 03.09.2009;
Rechnungsprüfungsamt
Es wird folgender Beschluss gefasst:
1. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“
zum 31.12.2007 mit einer Bilanzsumme von 3.863.415,57 € und einem
Jahresverlust von 3.862,68 € wird nach der örtlichen Prüfung durch
das Rechnungsprüfungsamt auf der Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung, gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz festgestellt.
2. Der Jahresverlust in Höhe von 3.862,68 € wird auf neue Rechnung
vorgetragen und im Jahr 2009 aus dem Haushalt der Gemeinde ausgeglichen.

- 13 -

3. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt.
Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt
zu geben.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

7.

Jahresabschluss 2008 des Eigenbetriebs Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL)

Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 126/2009 vom 27.08.2009;
Bau- und Gartenbetrieb Lahr
Es wird folgender Beschluss gefasst:
1. Der Gemeinderat stellt vorbehaltlich des Ergebnisses der Jahresabschlussprüfung, den Jahresabschluss des Eigenbetries Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL) zum 31.12.2008 mit einer Bilanzsumme von €
3.716.993,51 und einem Jahresverlust von € 135.482,26 auf der
Grundlage der in der beigefügten Anlage 1) enthaltenen Angaben fest.
2. Der Jahresverlust in Höhe von 135.482,26, bestehend aus dem Jahresverlust des Betriebszweiges Bau- und Garten in Höhe von €
17.884,05 und dem Jahresverlust des Betriebszweiges Stadtwald in
Höhe von € 117.598,21 wird aus dem Gewinnvortrag getilgt.
3. Für die Fortführung der geplanten Investitionen werden Mittel in Höhe
von € 19.000,00 ins Folgejahr (2009) übertragen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

8.

Überörtliche Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt
Baden-Württemberg
Allgemeine Finanzprüfung
– Stadt Lahr 2002 bis 2006
– Bäderbetrieb 2002 bis 2006
– Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 2001 bis 2006
– Bau- und Gartenbetrieb 2001 bis 2006
– Versorgung und Verkehr 2004 bis 2006

Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 116/2009 vom 15.09.2009;
Stadtkämmerei, Abt. Allgem. Finanzverwaltung und Haushalt
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Der Gemeinderat der Stadt Lahr nimmt von den wesentlichen Feststellungen der überörtlichen Prüfung Kenntnis.
Gleichzeitig stimmt er der Stellungnahme der Verwaltung zu den wesentlichen Prüfungsfeststellungen zu.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

- 14 -

9.

Beteiligungsbericht 2007 der Stadt Lahr

Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 091/2009 vom 30.06.2009;
Stadtkämmerei, Abt. Beteiligungen, Betriebswirtschaft und Steuern
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Der Gemeinderat nimmt den Beteiligungsbericht 2007 der Stadt Lahr zur
Kenntnis.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

10. Wirtschaftsregion Offenburg/Ortenau GmbH (WRO)
Änderung des Gesellschaftsvertrages
Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 125/2009 vom 24.08.2009;
Stadtkämmerei, Abt. Beteiligungen, Betriebswirtschaft und Steuern
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Der Gemeinderat stimmt der Änderung des Gesellschaftsvertrages (Beurkundung beim Notariat Oberkirch vom 30.07.2009 – UR 1917/2009) zu.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

11. Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH;
- Verkauf und Abtretung eines Geschäftsanteils an den Zweckverband
Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr
Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 129/2009 vom 16.09.2009;
Stadtkämmerei, Abt. Beteiligungen, Betriebswirtschaft und Steuern
Es wird folgender Beschluss gefasst:
1. Der Gemeinderat stimmt dem Verkauf und der Abtretung eines Geschäftsanteils an der Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr
GmbH in Höhe von € 10.400,00 an den Zweckverband Industrie- und
Gewerbepark Raum Lahr zu. Gleichzeitig stimmt der Gemeinderat zu,
dass der Geschäftsanteil vom Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr übernommen wird.
2. Der Vertreter der Stadt Lahr wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH der
Abtretung des Geschäftsanteils in Höhe von € 10.400,00 an den
Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr sowie dessen
Übernahme des Geschäftsanteils zuzustimmen.

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3. Der Vertreter der Stadt Lahr wird ermächtigt, in der Zweckverbandsversammlung des Zweckverbands Industrie- und Gewerbepark Raum
Lahr dem Kauf des Geschäftsanteils an der Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH in Höhe von € 10.400,00 zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Herr Stadtrat Girstl und Herr Stadtrat Benz verlassen um 19:55 Uhr die Sitzung.

12. Skulpturenausstellung der Kunstfreunde Lahr e. V. im Stadtpark Lahr
– Projekt „Draußen-Drinnen“ im Sommer 2010
Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 134/2009 vom 15.09.2009;
Stadtkämmerei, Abt. Allgem. Finanzverwaltung und Haushalt
Vom Verein Kunstfreunde Lahr e. V. liegt zwischenzeitlich ein Schreiben vor, aus dem
hervorgeht, dass sich die beabsichtigte Ausstellung aus wirtschaftlichen Gründen auf
das Jahr 2012 verschiebt.
Der Gemeinderat nimmt die Information zur Kenntnis. Eine Beschlussfassung ist somit
nicht erforderlich.

13. Umsetzung des KitaG 2009
- Neuregelung der finanziellen Förderung der Kleinkind- und Krippengruppen durch die Stadt Lahr
Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 117/2009 vom 06.08.2009;
Amt für Soziales, Schulen und Sport, Abt. Kinder, Jugend, Familien und Senioren
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Der Gemeinderat beschließt die Krippengruppen freier und kirchlicher
Träger in Lahr im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KitaG) in der Fassung vom 03.03.2009 folgendermaßen zu fördern:
- Krippengruppen werden vorläufig 2009 wie die Kindergartengruppen
mit 83 % der Personalkosten für pädagogisches Fachpersonal gefördert. Zusätzlich erhalten sie einen Festbetragsaufschlag entsprechend
der Wochenöffnungszeit (s. vorletzter Abschnitt der Vorlage). Nach Vorlage der Betriebskostenabrechnung wird 2010 eine endgültige Entscheidung über die Höhe der Förderung getroffen.
- Mietkosten- und Baukostenzuschüsse werden wie bisher gefördert.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

- 16 -

14. Aufnahme von Kindern aus anderen Kommunen in Lahrer Kindertageseinrichtungen
Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 118/2009 vom 06.08.2009;
Amt für Soziales, Schulen und Sport, Abt. Kinder, Jugend, Familien und Senioren
Es wird folgender Beschluss gefasst:
„1. Die Aufnahme von Kindern, die ihren Hauptwohnsitz in Lahr haben,
hat in Lahrer Kindertageseinrichtungen Vorrang.
2. Die Aufnahme von Kindern aus anderen Kommunen in Lahrer Kindertageseinrichtungen ist nach vorheriger schriftlicher Genehmigung
durch das Amt für Soziales, Schulen und Sport nachrangig möglich.
Die Genehmigung kann sich auf die Aufnahme bestimmter Kinder
oder eine bestimmte Anzahl von Plätzen (z. B. Bereitstellung von Belegungsrechten für Dritte) erstrecken. Die so tatsächlich belegten Plätze werden in der Kindergartenbedarfsplanung als aktuell von auswärtigen Kindern belegte Plätze ausgewiesen.
3. Kinder, die während des Kindergartenjahres aus Lahr wegziehen,
können die Einrichtung bis längstens zum Ende des Kindergartenjahres weiter besuchen und werden in diesem Zeitraum Lahrer Kindern
gleichgestellt. Eine schriftliche Genehmigung ist in diesem Fall nicht
erforderlich, es besteht jedoch eine Meldepflicht seitens des Trägers.
Ein Kostenausgleich bei der Wohnsitzgemeinde wird bei Umzug beantragt.
4. Auswärtige Kinder, deren Aufnahme genehmigt wurde, werden bei der
Festsetzung der Personal- und Mietkostenbezuschussung Lahrer Kindern gleichgestellt. Die Stadt Lahr fordert für auswärtige Kinder einen
Kostenausgleich von der Wohnsitzgemeinde ein.
5. Für die Festsetzung des Kostenausgleichs orientiert sich die Stadt
Lahr an den vom Städtetag empfohlenen Pauschalbeträgen. Dies gilt
auch für den Fall, dass Lahrer Kinder eine auswärtige Kindertageseinrichtung besuchen und die Stadt Lahr zur Zahlung eines Kostenausgleichs verpflichtet ist.
6. Wenn die Aufnahme auswärtiger Kinder auf der Grundlage der Bedarfsplanung oder der vorliegenden Anmeldungen von Lahrer Kindern
für diese Einrichtung nicht genehmigt werden konnte, erhält die Einrichtung die Personal- und Mietkostenzuschüsse lediglich anteilig für
die am Stichtag 01. März des Abrechnungsjahres aufgenommenen
Lahrer Kinder.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

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15. Schaffung von zusätzlichen Krippenplätzen
hier: Änderungen der Raumkonzeption im Evang. Kindergarten „Schanz“
Werderstraße 47 a
Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 124/2009 vom 20.08.2009;
Amt für Soziales, Schulen und Sport, Abt. Kinder, Jugend, Familien und Senioren
Es wird folgender Beschluss gefasst:
„1. Der beabsichtigten Erweitung des Raumkonzepts durch die Evangelische Kirchengemeinde Lahr für den Kindergarten „Schanz“ zuzustimmen und den bereits beschlossenen Zuschussbedarf der Stadt Lahr
von € 43.750 um € 73.150 bzw. bei Nichtberücksichtigung der Zusatzkosten im Rahmen des Investitionsförderprogramms des Bundes
„Kinderbetreuungsfinanzierung“ um € 81.900 zu erhöhen.
2. Die bei der Haushaltsstelle 2.4648.987000-998 (Förderung von Kindergärten und Kindertagheimen - Zuschüsse für Baumaßnahmen Kindertagesstätten) entsprechend anfallenden überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von € 73.150 bzw. € 81.900 gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu bewilligen. Die Deckung dieser
Mehrausgaben kann durch Mehreinnahmen in jeweils gleicher Höhe
bei der Haushaltsstelle 1.0300.261000 (Säumniszuschläge u. ä.) erfolgen.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

16. Modernisierung Alten- und Pflegeheim Spital
Vergabe Putzarbeiten und Wärmedämmverbundsystem
Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 123/2009 vom 19.08.2009;
Stadtbauamt, Abt. Hochbau
Zu diesem Punkt erklärt sich Stadtrat Schwarzwälder für befangen. Er nimmt nicht an
Beratung und Abstimmung teil.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Die Firma Hilberer aus 77933 Lahr erhält den Auftrag zur Ausführung der
Putzarbeiten und des Wärmedämmverbundsystems zum BruttoAngebotspreis von 321.633,44 €.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

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17. Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben
– Brandschutzsanierung Max-Planck-Gymnasium
Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 114/2009 vom 16.09.2009;
Stadtbauamt, Abt. Hochbau
In der Diskussion zu diesem Tagesordnungspunkt regt Stadtrat Vollmer die Erstellung
eines Berichts über den Gesamtumfang der zu erwartenden Ausgaben im Bereich
Brandschutzsanierung an.
Bürgermeister Langensteiner-Schönborn sagt einen entsprechenden Bericht zu.
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg für zusätzliche Maßnahmen bei der Brandschutzsanierung
im Max-Planck-Gymnasium bei der Finanzposition 1.2300.500200 (Brandverhütungsmaßnahmen) überplanmäßige Ausgaben in Höhe von €
116.200,--.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen in gleicher
Höhe bei der Finanzposition 1.0300.261000 (Säumniszuschläge u. ä.).
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

18. Bebauungsplan GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE NORD
2. Änderung
- Aufstellungsbeschluss
Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 079/2009 vom 02.09.2009;
Stadtplanungsamt
Es wird folgender Beschluss gefasst:
1. Der Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes
GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE NORD vom 26. November 2001
wird aufgehoben.
2. Dem grundsätzlichen Ziel einer Verhinderung von Kfz-Großhandel im
Gewerbegebiet wird zugestimmt.

3. Zur baurechtlichen Durchsetzbarkeit dieses Ziels wird der Bebauungsplan GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE NORD, 2. Änderung,
aufgestellt (Aufstellungsbeschluss).
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

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19. 1. Teilbebauungsplan SCHUTTHALDE,
2. Änderung im Stadtteil Mietersheim
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss
Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 127/2009 vom 01.09.2009;
Stadtplanungsamt
Es wird folgender Beschluss gefasst:
1. Die Abwägung vom 1. September 2009 zu den während der Offenlage
vorgebrachten Stellungnahmen zum 1. Teilbebauungsplan
SCHUTTHALDE, 2. Änderung (Entwurf) und den hierzu erlassenen
örtlichen bau- und planungsrechtlichen Vorschriften wird beschlossen.

2. Der 1. Teilbebauungsplan SCHUTTHALDE, 2. Änderung und die hierzu erlassenen örtlichen Bauvorschriften werden in den jeweils beigefügten Fassungen vom 1. September 2009 als Satzungen beschlossen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

20. Bebauungsplan ALTSTADTQUARTIER 6,
1. Änderung
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss
Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 128/2009 vom 26.08.2009;
Stadtplanungsamt
Es wird folgender Beschluss gefasst:
1. Die Abwägung vom 26. August 2009 zu den während der Offenlage
vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan
ALTSTADTQUARTIER 6, 1. Änderung (Entwurf) wird beschlossen.
2. Der Bebauungsplan ALTSTADTQUARTIER 6, 1. Änderung wird in der
Fassung vom 26. August 2009 als Satzung beschlossen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

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21. Bebauungsplan MAUERFELD OST
2. Änderung
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss
Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 132/2009 vom 02.07.2009;
Stadtplanungsamt
Es wird folgender Beschluss gefasst:
1. Die Abwägung vom 17. Juli 2009 zu den während der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan MAUERFELD-OST,
2. Änderung (Entwurf) und den hierzu erlassenen örtlichen bau- und
planungsrechtlichen Vorschriften wird beschlossen.
2. Der Bebauungsplan MAUERFELD-OST, 2. Änderung und die hierzu
erlassenen örtlichen Bauvorschriften werden in den jeweils beigefügten Fassungen vom 17. Juli 2009 als Satzungen berschlossen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

III. OFFENLEGUNGSVERFAHREN
1.

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des
Ausschusses für Soziales, Schulen und Sport am 30. April 2009

2.

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Verkehrsausschusses
am 23. Juni 2009

3.

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates
am 29. Juni 2009

Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschriften sind genehmigt.

Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der
gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war.

Lahr/Schwarzwald, 28. September 2009

Vorsitzender

Schriftführer

Stadtrat/-rätin

Stadtrat/-rätin