Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)
24. November 2008
ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 14/2008 Öffentliche Gemeinderatssitzung am Montag, 24.11.2008 Dauer der Sitzung: 17:10 Uhr bis 18:15 Uhr Teilnehmer/-innen: CDU-Fraktion: Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadträtin Ackermann Benz Burger Dörfler Haller Rompel Schlitter Schweickhardt Straubmüller Wössner SPD-Fraktion: Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadträtin Baum Dr. Caroli Dreyer Hirsch Kalt Kleinschmidt Schmidt Fraktion Freie Wähler: Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Girstl Mauch Pfütze Roth Wagenmann Fraktion Die Grünen: Stadträtin Stadträtin Stadtrat Stadtrat Granderath Kaiser-Munz Täubert Vollmer FDP-Fraktion: Stadträtin Stadtrat Stadtrat Kmitta Neumeister Uffelmann -2- beratende Mitglieder: Erste Bürgermeisterin Bürgermeister Ortsvorsteher Ortsvorsteherin Ortsvorsteher Ortsvorsteher Ortsvorsteher Ortsvorsteher Ortsvorsteher Kaufmann Langensteiner-Schönborn Baum (als Stadtrat) Deusch Benz Haller (als Stadtrat) Kleinschmidt (als Stadtrat) Roth (als Stadtrat) Schweickhardt (als Stadtrat) entschuldigt fehlen: Stadtrat Stadträtin Stadträtin Dr. Moritz (berufl.) Bothor Kronawitter Schriftführer: Stadtinspektorin Paulsen Zuhörer: 10 Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist. -3I. BEKANNTGABE Bekanntgabe des in der nichtöffentlichen Sitzung am 03.11.2008 gefassten Beschlusses Zur Fortführung der vereinbarten amtlichen Umlegung im Baugebiet „Hosenmatten II“ hat der Gemeinderat u.a. der Verlängerung der Laufzeit des abgeschlossenen Grundstücksvorfinanzierungsvertrages bis zum 31.12.2024 sowie der Bildung von Bau- und Umlegungsabschnitten zugestimmt. Darüber hinaus wurde eine weitere Zuführung an das Vorfinanzierungskonto in Höhe von 1 Mio. Euro in den Haushaltsjahren 2010/2011 beschlossen. II. ANFRAGEN UND ANTRÄGE Antrag der FDP-Fraktion vom 27.10.2008 hier: Abwasserkanäle im Ortsteil Reichenbach Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 136/2008 vom 27.10.2008; Haupt- und Personalamt Stadtrat Uffelmann nimmt Stellung zum Antrag der FDP-Fraktion vom 27.10.2008. Anschließend liest Oberbürgermeister Dr. Müller das Antwortschreiben, das an Herrn Uffelmann versendet wurde, vor. Herr Kleinthomä, Leiter der Abt. Tiefbau, nimmt nochmals kurz Stellung zu der Anfrage der FDP-Fraktion. Stadtrat Vollmer erscheint zur Sitzung. II. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 1. Wahl der Gemeinderäte, der Ortschaftsräte und Kreisräte am 07.06.2009 a) Bildung des Gemeindewahlausschusses gem. § 11 Kommunalwahlgesetz (KomWG) b) Sitzzahl der Ortschaftsräte Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 126/2008 vom 22.10.2008; Haupt- und Personalamt, Abt. Ratsangelegenheiten, Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing Stadträtin Kaiser-Munz erscheint zur Sitzung. Der Gemeinderat fasst folgenden geänderten Beschluss: a) Der Bildung eines Gemeindewahlausschusses wird zugestimmt. Frau Friederike Ohnemus wird zur Vorsitzenden und Herr Stadtamtsrat Elmar Baum zu deren Stellvertreter im Gemeindewahlausschuss gewählt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig. -4Danach wird noch folgender Beschluss gefasst: b) Die Zahl der Ortschaftsräte Langenwinkel, Reichenbach und Sulz wird nicht verändert. Abstimmungsergebnis: Einstimmig. 2. Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2009 Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 140/2008 vom 03.11.2008; Stadtkämmerei, Abt. Beteiligungen, Betriebswirtschaft und Steuern Stadträtin Granderath und Stadträtin Kmitta kommen zur Sitzung. Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den von der Verwaltung eingebrachten Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2009 entgegen und verweist ihn zur Vorberatung an die entsprechenden Fachausschüsse. Abstimmungsergebnis: 3. Einstimmig. Bericht des Städtischen Rechnungsprüfungsamtes über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebs Versorgung und Verkehr Lahr für die Rechnungsjahre 2004 bis 2006 Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 127/2008 vom 22.10.2008; Rechnungsprüfungsamt Stadtrat Dr. Caroli verlässt die Sitzung. Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2004 des Eigenbetriebs Versorgung und Verkehr Lahr. 2. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs Versorgung und Verkehr Lahr zum 31.12.2004 mit einer Bilanzsumme von 44.027.258,02 € und einem Jahresgewinn von 6.919.350,06 € wird nach der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt auf der Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung, gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz festgestellt. 3. Der Jahresgewinn/-verlust wird folgendermaßen verwendet: a) 5.925.097,82 € wird an den Haushalt der Stadt Lahr abgeführt. b) 994.252,24 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. 4. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs Versorgung und Verkehr Lahr zum 31.12.2005 mit einer Bilanzsumme von 43.457.998,84 € und einem Jahresgewinn von 3.752.455,38 € wird nach der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt auf der Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung, gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz festgestellt. 5. Der Jahresgewinn in Höhe von 3.752.455,38 € sowie ein Teilbetrag des vorgetragenen Gewinns aus dem Vorjahr in Höhe von 48.550,77 €, insgesamt 3.801.006,15 € wird an den Haushalt der Stadt Lahr abgeführt. -56. Der Jahresabschluss des Eigenbetrieb Versorgung und Verkehr Lahr zum 31.12.2006 mit einer Bilanzsumme von 42.110.372,16 € und einem Jahresgewinn von 2.408.124,12 € wird nach der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt auf der Grundlage der Angaben in de Anlage 9 zu §12 Eigenbetriebsverordnung, gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz festgestellt. 7. Der Jahresgewinn in Höhe von 2.408.124,12 € sowie der restliche vorgetragene Gewinn aus den Vorjahren in Höhe von 945.701,47 €, insgesamt 3.353.825,59 €, wird an den Haushalt der Stadt Lahr abgeführt. 8. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt. 9. Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt zu geben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig. 4. Jahresabschluss 2007 des Eigenbetriebs Versorgung und Verkehr Lahr Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 135/2008 vom 29.10.2008; Stadtkämmerei, Abt. Beteiligungen, Betriebswirtschaft und Steuern Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: 1. Der Gemeinderat stellt, vorbehaltlich des Ergebnisses der Jahresabschlussprüfung, den Jahresabschluss des Eigenbetriebs Versorgung und Verkehr Lahr zum 31.12.2007 mit einer Bilanzsumme von € 50.287.979,59 und einem Jahresgewinn von € 1.757.835,81 € auf der Grundlage der in den beigefügten Anlagen enthaltenen Angaben fest. 2. Der Jahresgewinn in Höhe von € 1.757.835,81 wird zum 25.11.2008 an den Haushalt der Stadt Lahr abgeführt. 3. Der nach Abzug von Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag der Stadt Lahr zufließende Gewinnanteil wird mit der beim Eigenbetrieb zum 31.12.2007 noch bestehende Forderungen gegenüber der Stadt in Höhe von € 148.778,23 verrechnet. Abstimmungsergebnis: 5. Einstimmig. Jahresabschluss 2007 des Eigenbetriebs Bäderbetrieb der Stadt Lahr Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 119/2008 vom 20.10.2008; Stadtkämmerei, Abt. Beteiligungen, Betriebswirtschaft und Steuern Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: 1. Der Gemeinderat stellt, vorbehaltlich des Ergebnisses der Jahresabschlussprüfung, den Jahresabschluss des Eigenbetriebs Bäderbetrieb der Stadt Lahr zum 31.12.2007 mit einer Bilanzsumme von € 4.350.549,23 und einem Jahresverlust von € 950.815,70 auf der Grundlage der in den beigefügten Anlagen enthaltenen Angaben fest. -6- 2. Der Jahresverlust in Höhe von € 950.815,70 wird aus dem Gewinnvortrag getilgt. Der verbleibende Gewinnvortrag wird auf neue Rechnung vorgetragen. Abstimmungsergebnis: 6. Einstimmig. Jahresabschluss 2007 des Eigenbetriebs Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL) Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 118/2008 vom 29.10.2008; BGL Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: 1. Der Gemeinderat stellt vorbehaltlich des Ergebnisses der Jahresabschlussprüfung, den Jahresabschluss des Eigenbetriebs Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL) zum 31.12.2007 mit einer Bilanzsumme von € 3.828.988,88 und einem Jahresverlust von € 3.862,68 auf der Grundlage der in den beigefügten Anlagen enthaltenen Angaben fest. 2. Der Jahresverlust in Höhe von 3.862,68, bestehend aus dem Jahresgewinn des Betriebszweiges Bau- und Garten in Höhe von € 54.649,17 und dem Jahresverlust des Betriebszweiges Stadtwald in Höhe von € 58.511,85, wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Der Jahresverlust des Eigenbetriebs in Höhe von € 3.862,68 wird im Jahr 2009 aus dem Haushalt der Gemeinde ausgeglichen. Abstimmungsergebnis: 7. Einstimmig. Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL) Umwandlung der allgemeinen Rücklagen in ein verzinsliches Gemeindedarlehen Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 117/2008 vom 14.10.2008; Stadtkämmerei Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss Der Gemeinderat beschließt die Umwandlung der allgemeinen Rücklage des Eigenbetriebs Bau- und Gartenbetrieb Lahr in Höhe von € 253.322,85 in ein verzinsliches Gemeindedarlehen zum 01.01.2009. Abstimmungsergebnis: Einstimmig. -78. Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr; Stadtwald Lahr – Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2009 Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 123/2008 vom 21.10.2008; BGL Es wird folgender Beschluss gefasst: Der Gemeinderat nimmt den vom Landratsamt Ortenaukreis, Amt für Waldwirtschaft – Forstbezirk Lahr und dem Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr aufgestellten Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2009 zur Kenntnis und genehmigt diesen. Abstimmungsergebnis: 9. Einstimmig. Abwasserbeseitigung auf dem Langenhard; Übernahme der privaten Hausanschlussleitungen durch den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 112/2008 vom 09.10.2008; Stadtkämmerei Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Übernahme der zum Anschluss an die zentrale Kanalisation der Stadt Lahr hergestellten privaten Hausanschlussleitungen, ab dem jeweiligen Pumpschacht, auf dem Langenhard durch den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr mit der Maßgabe zu, dass 1. alle Eigentümer der Übernahme zustimmen, 2. die Übernahme unentgeltlich erfolgt, 3. für die Inanspruchnahme der von der Leitung tangierten Grundstücke keine Entschädigung zu entrichten ist, und 4. die Grundstückseigentümer der Stadt Lahr für die Betreuung und Unterhaltung der Abwasserleitungen das jederzeitige Betreuungsrecht einräumen. Hierüber ist ein Gestattungsvertrag abzuschließen. Das Leitungsrecht ist dinglich zu sichern Abstimmungsergebnis: 22 Ja-Stimmen 7 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 10. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr; - Umwandlung der allgemeinen Rücklage in ein verzinsliches Gemeindedarlehen - Abführung des bestehenden Gewinnvortrags an den Haushalt der Stadt Lahr Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 116/2008 vom 14.10.2008; Stadtkämmerei 1. Der Gemeinderat beschließt die Umwandlung der allgemeinen Rücklagen des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Lahr in Höhe von € 364.040,51 in ein verzinsliches Gemeindedarlehen zum 01.01.2009. -82. Der bestehende Gewinnvortrag zum 31.12.2007 in Höhe von € 122.540,09 wird an den Haushalt der Stadt Lahr abgeführt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig. 11. Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr; Übernahme der Abwasserbeseitigungsanlagen auf dem Flughafenareal West durch den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 145/2008 vom 10.11.2008; Stadtkämmerei Der Gemeinderat stimmt der Übernahme der in den Jahren 2004 und 2006 bis 2008 durch den Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr auf dem Flughafenareal West geschaffenen Abwasserbeseitigungsanlagen durch den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr zu. Die Finanzierung der Übernahme erfolgt durch teilweise Verrechnung mit entstandenen Abwasserbeiträgen. Der Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr erstattet der Stadt Lahr – Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr – das die Verrechnung übersteigende Abwasserbeitragsvolumen in Höhe von € 265.616,15. Die Stadt Lahr – Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr – erstattet dem Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr saldiert den anteiligen Zinsaufwand aus der Herstellung des Anlagevermögens in Höhe von € 217.085,80. Abstimmungsergebnis: Einstimmig. 12. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung der Abwässer (Abwassergebührenordnung) - Senkung der Gebühren Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 128/2008 vom 05.11.2008; Stadtkämmerei Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: 1. Der beigefügten Gebührenkalkulation und den ihr zugrunde liegenden Berechnungen, Einschätzungen und Prognosen wird zugestimmt. 2. Der Ermittlung der Kostenunter- / - überdeckungen in den Jahren 2003 – 2007, unter Berücksichtigung des Beschlusses des Gemeinderates vom 15.09.2008 (Drucksachennummer 83/2008), wird zugestimmt. 3. Dem Ausgleich der Gebührendeckung aus dem Jahr 2004 i.H.v. 60.520,99 € und dem teilweisen Ausgleich der Gebührendeckung aus dem Jahr 2005 i.H.v. 390.000,- € wird zugestimmt. -94. Der von der Verwaltung vorgeschlagenen Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung der Abwässer – Abwassergebührenordnung –vom 25. März 1985 in der Fassung vom 17. Dezember 2002 wird nach Maßgabe des angeschlossenen Entwurfs grundsätzlich zugestimmt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig. 13. Satzung über die Friedhofs- und Bestattungsgebühren - Bestattungsgebührenordnung Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 129/2008 vom 05.11.2008; Stadtkämmerei Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: Der von der Verwaltung vorgeschlagenen neuen Satzung der Stadt Lahr/Schwarzwald über die Friedhofs- und Bestattungsgebühren – Bestattungsgebührenordnung – ab dem 01. Januar 2009 nach Maßgabe des angeschlossenen Entwurfs wird grundsätzlich zugestimmt. Abstimmungsergebnis: 28 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 14. Friedhofssatzung der Stadt Lahr vom 25.10.2004 - 1. Änderung Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 037/2008 vom 14.03.2008; Stadtkämmerei Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Änderung hinsichtlich der §17 Genehmigungserfordernis und § 18 Standsicherheit zu. Abstimmungsergebnis: Einstimmig. 15. Neufestsetzung der Teilnehmerentgelte für die Jugenderholungsmaßnahme Stadtranderholung Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 104/2008 vom 02.10.2008; Amt für Soziales, Schulen und Sport Stadtrat Dr. Caroli kommt wieder zur Sitzung. Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: - 10 „Der Gemeinderat beschließt die Neufestsetzung der Teilnehmerentgelte für die Jugenderholungsmaßnahmen Stadtranderholung in Höhe von 160,00 Euro.“ Abstimmungsergebnis: Einstimmig. 16. Hospital- und Armenfonds Lahr - Bereitstellung von Finanzierungsmittel der Stiftung für die Modernisierung des Alten- und Pflegeheims Spital Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 134/2008 vom 05.11.2008; Stadtkämmerei Der Gemeinderat der Stadt Lahr in seiner Funktion als Stiftungsrat des Hospital- und Armenfonds Lahr fasst folgende Beschlüsse: 1. Aus der allgemeinen Rücklage der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr werden im Jahr 2009 für die Finanzierung der Modernisierung des Alten- und Pflegeheims Spital € 1.250.000,00 entnommen. Davon werden dem Eigenbetrieb Alten- und Pflegeheim Spital für die Modernisierung des Alten- und Pflegeheims Spital rd. € 625.650,00 als Zuführung zur Kapitalrücklage und rd. € 624.350,00 als weiteres, neues Trägerdarlehen im Jahr 2009 zur Verfügung gestellt. 2. Das o.g., neue Trägerdarlehen von € 624.350,00 wird bis zum 31.12.2011 zinslos gewährt. Ab dem Jahr 2012 wird ein Zinssatz vom Stiftungsrat festgesetzt. Über die Anforderung von Tilgungsleistungen wird jährlich im Zusammenhang mit de Vorlage des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Alten- und Pflegeheim Spital entschieden. 3. Das ausgewiesene Trägerdarlehen von € 409.033,50 (DM 800.000,00) wird nicht in Stammkapital umgewandelt und es wird bis auf weiteres ein Zinssatz von 4,5% p.a. festgesetzt. Über die Anforderung von Tilgungsleistungen wird jährlich im Zusammenhang mit der Vorlage des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Alten- und Pflegeheim Spital entschieden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig. 17. Sondertilgung zur Rückführung des Trägerdarlehens an den Hospital- und Armenfonds Lahr Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 131/2008 vom 25.10.2008; Alten- und Pflegeheim Spital Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: „Eine Sondertilgung zur Rückführung des Trägerdarlehens von € 409.033,51 (ehemals DM 800.000) soll im Hinblick auf die anstehende Modernisierung des Alten- und Pflegeheims Spital nicht erfolgen.“ Abstimmungsergebnis: Einstimmig. - 11 18. Hospital- und Armenfonds Lahr - Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 133/2008 vom 05.11.2008; Stadtkämmerei Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: Der Gemeinderat der Stadt Lahr in seiner Funktion als Stiftungsrat des Hospitalund Armenfonds Lahr beschließt den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 nach Maßgabe des angeschlossenen Entwurfs. Abstimmungsergebnis: Einstimmig. 19. Eigenbetrieb Alten- und Pflegeheim Spital - Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2009 Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 132/2008 vom 03.11.2008; Alten- und Pflegeheim Spital Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: Der Gemeinderat in seiner Funktion als Stiftungsrat beschließt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Alten- und Pflegeheim Spital für das Wirtschaftsjahr 2009 nach Maßgabe des angeschlossenen Entwurfs. Abstimmungsergebnis: Einstimmig. 20. Allgemeine Finanzprüfung der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr und des Eigenbetriebes Alten- und Pflegeheim Spital durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg in den Geschäftsjahren 2000 bis 2006 Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 130/2008 vom 05.11.2008; Stadtkämmerei Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: Der Gemeinderat in seiner Funktion als Stiftungsrat des Hospital –und Armenfonds Lahr und des Eigenbetriebs Alten- und Pflegeheim Spital nimmt Kenntnis von den wesentlichen Feststellungen der allgemeinen Finanzprüfung der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr und des Eigenbetriebes Alten- und Pflegeheim Spital in den Geschäftsjahren 2000 bis 2006. Gleichzeitig stimmt er der Stellungnahme der Verwaltung zu den wesentlichen Prüfungsfeststellungen zu. Abstimmungsergebnis: Einstimmig. - 12 21. Erweiterung Max-Planck-Gymnasium zur Ganztagsschule Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 137/2008 vom 29.10.2008; Stadtbauamt, Abt. Hochbau Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: - Der Planungsstand der Baumaßnahme zur Erweiterung des Max-PlanckGymnasiums zur Ganztagsschule wird zur Kenntnis genommen. - Die Firma Ceno Tec GmbH aus 48268 Greven erhält den Auftrag zur Ausführung der Foliendachkonstruktion zum Brutto-Angebotspreis von 753.379,48 € - Die Firma HEWE Metallbau aus 77933 Lahr erhält den Auftrag zur Ausführung der Verglasungsarbeiten zum Brutto-Angebotspreis von 354.535,51 €. Abstimmungsergebnis: Einstimmig. 22. Erweiterung Scheffelgymnasium, Pflichtbereich und Mensa - Stand der Planung/Baumaßnahme - Vergabe der Rohbauarbeiten Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 138/2008 vom 29.10.2008; Stadtbauamt, Abt. Hochbau Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: - Der Planungsstand der Baumaßnahme zur Erweiterung des Scheffelgymnasiums, Pflichtbereich und Mensa wird zur Kenntnis genommen. - Die Firma Ernst Schwarz Betonbau GmbH aus 77933 Lahr erhält den Auftrag zur Ausführung der Rohbauarbeiten bei der Baumaßnahme „Erweiterung Scheffelgymnasium, Pflichtbereich und Mensa“ zum Brutto-Angebotspreis von 662.170,57 €. Abstimmungsergebnis: Einstimmig. 23. Bebauungsplan AM GIESENBACH 1. ÄNDERUNG UND ERWEITERUNG in den Stadtteilen Reichenbach und Kuhbach - Aufstellungsbeschluss - Beratung des Vorentwurfs - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 113/2008 vom 09.10.2008; Stadtplanungsamt Stadtrat Dörfler verlässt die Sitzung. - 13 Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: 1. Für das im Bestandsplan umgrenzte Gebiet wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans AM GIESENBACH 1. ÄNDERUNG UND ERWEITERUNG beschlossen. 2. Der Entwurf zum Gestaltungsplan wird gebilligt. 3. Auf Grundlage des Entwurfs wird gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden durchgeführt. Abstimmungsergebnis: 22 Ja-Stimmen 5 Nein-Stimmen 2 Enthaltungen IV. OFFENLEGUNGSVERFAHREN 1. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 03. November 2008 Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschrift ist genehmigt. Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war. Lahr/Schwarzwald, 24. November 2008 Vorsitzender Schriftführerin Stadtrat/-rätin Stadtrat/-rätin