Navigation überspringen

Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)

                                    
                                        ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 04/2009
Öffentliche Gemeinderatssitzung am Montag, 06.04.2009
Dauer der Sitzung:

17:35 Uhr bis 18:50 Uhr

Teilnehmer/-innen:
CDU-Fraktion:

Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin

Ackermann
Benz
Burger
Dörfler
Haller
Rompel
Schlitter
Schweickhardt
Straubmüller
Wössner

SPD-Fraktion:

Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin

Dr. Caroli
Dreyer
Hirsch
Kalt
Kleinschmidt
Schmidt

Fraktion Freie Wähler:

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Bothor
Girstl
Mauch
Pfütze
Roth
Wagenmann

Fraktion Die Grünen:

Stadträtin
Stadtrat

Kaiser-Munz
Täubert

FDP-Fraktion:

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat

Kmitta
Neumeister
Uffelmann

-2beratende Mitglieder:

Erste Bürgermeisterin
Bürgermeister
Ortsvorsteher
Ortsvorsteherin
Ortsvorsteher
Ortsvorsteher
Ortsvorsteher
Ortsvorsteher

Kaufmann
Langensteiner-Schönborn
Baum
(als Stadtrat)
Deusch
Haller
(als Stadtrat)
Kleinschmidt (als Stadtrat)
Roth
(als Stadtrat)
Schweickhardt (als Stadtrat)

entschuldigt fehlen:

Stadtrat
Ortsvorsteher
Stadträtin
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat

Baum
Benz
Granderath
Kronawitter
Dr. Moritz
Vollmer

Schriftführer/-in:

Herr

Papke

Zuhörer:

6

Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom
Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die
Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist.

-3I. BEKANNTGABE
Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung
am 09.03.2009 gefassten Beschlüsse
1. Der Gemeinderat hat beschlossen, Bürgermedaillen an verdiente Personen zu
verleihen.
2. Der Gemeinderat hat über die vorgezogene Umwandlung eines befristeten in ein
unbefristetes Arbeitsverhältnis eines Mitarbeiters beschlossen. Die bisherige
Eingruppierung bleibt unverändert.

II. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN
1.

Konjunkturprogramm II des Bundes:
Förderantrag der Stadt Lahr für die pauschalen Finanzhilfen

Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 36/2009 vom 02.04.2009;
Stadtkämmerei, Abt. Allgem. Finanzverwaltung und Haushalt
Stadtbauamt, Abt. Hochbau
Oberbürgermeister Dr. Müller erläutert den Förderantrag der Stadt Lahr im Rahmen des
Konjunkturprogramms II. Die Finanzhilfen die beantragt wurden konzentrieren sich hinsichtlich ihrer Verwendung auf den energetischen Bereich. So können notwendige Investitionen
früher getätigt werden und die Energiebilanz insgesamt verbessert werden. Der Förderantrag der Stadt Lahr enthält auch eine Maßnahme die dem Freizeithof Langenhard des
Jugendwerks Ortenaukreis e.V. zugute kommt. Dabei handelt es sich nicht um ein städtisches Gebäude im eigentlichen Sinne. In der anschließenden Diskussion wird aber
befürwortet, den Freizeithof im Rahmen des Antrages zu berücksichtigen, da sich der Freizeithof auf Lahrer Gemarkung befindet und zum großen Teil durch Lahrer Einrichtungen
genutzt wird. Bei zukünftigen Investitionen soll aber auf eine Beteiligung der anderen Mitgliedsgemeinden geachtet werden.

Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
1. Dem Jugendwerk im Ortenaukreis e.V. wird –basierend auf dem Antrag vom 23.
März 2009 auf Bezuschussung von energetischen Sanierungsmaßnahmen am
Tagungs- und Gruppenhaus des Freizeithofs Langenhard- eine zweckgebundene Förderung in Höhe von max. 94.000,-- Euro für die Erneuerung der
Heizungsanlage und der Fenster des Tagungs- und Gruppenhauses zugesprochen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, fristgerecht für die in der Vorlage unter Ziffer II.
Buchstabe d) und e) dargestellten städtischen Maßnahmen sowie für die vorgenannten Maßnahmen des Jugendwerks Ortenaukreis e.V. (entsprechend Ziffer 1.
des Beschlussvorschlages) Finanzmittel aus der Bildungs- und Infrastrukturpauschale beim Regierungspräsidium Freiburg zu beantragen.

-4-

3. Die im Haushaltsjahr 2009 erforderliche Bereitstellung über- bzw. außerplanmäßiger Ausgaben zur Finanzierung der zusätzlichen Investitionsmaßnahmen wird
gemäß § 84 Gemeindeordnung bewilligt. Die Deckung dieser Mehrausgaben erfolgt einerseits durch die Zuwendungen aus dem Konjunkturprogramm II des
Bundes in Form der Bildungs- und Infrastrukturpauschale und andererseits durch
eine (erhöhte) Rücklagenentnahme.

Abstimmungsergebnis:

2.

Einstimmig.

Landesgartenschau - Bewerbung für den Zeitraum 2015 bis 2025
Vorstellung der Konzeption

Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 026/2009 vom 09.03.2009;
Stadtplanungsamt
Herr Göhringer vom Planungsbüro AG Freiraum Freiburg stellt die Konzeption für die Landesgartenschaubewerbung vor. Der vorgestellte Entwurf stößt im Rahmen der
nachfolgenden Diskussion auf breite Zustimmung im Gemeinderat, Bedenken werden hinsichtlich der Finanzierung der Folgekosten geäußert.
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
1. Dem Entwurf für die Landesgartenschaubewerbung wird zugestimmt
2. Die Verwaltung wird beauftragt, das offizielle Bewerbungsschreiben für eine
Durchführung der Landesgartenschau im Zeitraum 2015 bis 2025 an das zuständige Ministerium für Ernährung und Ländlicher Raum einzureichen.
Abstimmungsergebnis:

3.

27 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
1 Enthaltung

Allgemeine Finanzprüfung der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr und des
Eigenbetriebes Alten- und Pflegeheim Spital durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg in den Geschäftsjahren 2000 bis 2006

Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 027/2009 vom 11.03.2009;
Stadtkämmerei, Abt. Allgem. Finanzverwaltung und Haushalt
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat in seiner Funktion als Stiftungsrat des Hospital- und Armenfonds Lahr nimmt von der Bestätigung des Regierungspräsidiums Freiburg über
den Abschluss der allgemeinen Finanzprüfung der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr und des Eigenbetriebes Alten- und Pflegeheim Spital in den
Geschäftsjahren 2000 bis 2006 Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

-54.

Hospital- und Armenfonds Lahr
Mitgliedschaft beim Badischen Gemeinde-Versicherungs-Verband (BGV)

Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 028/2009 vom 11.03.2009;
Stadtkämmerei, Abt. Allgem. Finanzverwaltung und Haushalt
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat in seiner Funktion als Stiftungsrat des Hospital- und
Armenfonds Lahr stimmt der Mitgliedschaft der Stiftung Hospital- und
Armenfonds Lahr beim Badischen Gemeinde-Versicherungs-Verband (BGV) zu.
Abstimmungsergebnis:
5.

Einstimmig.

Beteiligung der badenova AG & Co. KG an der KOM9 GmbH & Co. KG,
der Beteiligung an einer Konsortialgesellschaft zum Erwerb von Anteilen an der
Thüga AG sowie Zustimmung zur Abgabe eines verbindlichen Angebotes

Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 033/2009 vom 24.03.2009;
Stadtkämmerei; Abt. Beteiligungen, Betriebswirtschaft und Steuern
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
1. Der Gemeinderat stimmt der Beteiligung der badenova AG & Co. KG an der
Kom9 GmbH & Co. KG mit den Eckpunkten nach Anlage 1 und der Beteiligung
der Kommanditgesellschaft an der Komplementär-GmbH nach Anlage 2 zum
Zwecke einer Beteiligung am Bieterverfahren und zum Erwerb von Anteilen an
der Thüga AG zu. Der Gemeinderat stimmt ebenfalls der eventuellen Gründung
einer 100%igen Tochtergesellschaft (GmbH) der badenova AG & Co. KG zu, um
die Beteiligung an der KOM9 GmbH & Co. KG gegebenenfalls aus steuerlichen
Gründen zu halten.
2. Der Gemeinderat stimmt der mittelbaren Beteiligung über die Kom9-GmbH & Co.
KG an einer Konsortialgesellschaft mit dem Ziel eines gemeinsamen Erwerbes
der Thüga AG auf Grundlage der in Ziffer 4.2 und Ziffer 4.3 der dargestellten
Eckpunkte zu. Er stimmt ebenfalls einer evtl. Gründung einer Erwerbsgesellschaft zum ausschließlichen Zweck des Erwerbs der Thüga AG als 100%ige
Tochter der Konsortialgesellschaft zu.
3. Der Gemeinderat stimmt der Abgabe eines verbindlichen Angebotes zum Erwerb
von Anteilen im Umfang von 15 – 25 % der Thüga AG durch die KOM9 GmbH &
Co. KG nach Maßgabe der genannten Rahmenbedingungen, insbesondere eines vertretbaren Kaufpreises und einer annehmbaren Rendite, zu.
4. Der Gemeinderat erteilt die Zustimmung zur beabsichtigten Verschmelzung der
Konsortialgesellschaft und der Thüga AG nach erfolgtem Erwerb.
5. Der gesetzliche Vertreter der Stadt Lahr wird ermächtigt und beauftragt, in den
Gesellschafterversammlungen der badenova AG & Co. KG die für die Umsetzung der Beschlussanträge erforderlichen Entscheidungen und Maßnahmen,
insbesondere auch für die Abgabe eines verbindlichen Angebotes zum Erwerb
der Thüga-Anteile zu treffen.
Abstimmungsergebnis:

27 Ja-Stimmen
1 Nein-Stimme
0 Enthaltungen

-66.

Freiwillige Feuerwehr Lahr, Abteilung Lahr
Zustimmung gem. § 11 Abs. 2 i.V.m. § 10 Abs. 4 der Feuerwehrsatzung der Stadt
Lahr und § 6 der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Lahr zur Wahl des Leiters
und des stellvertretenden Leiters der Abteilung

Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 022/2009 vom 17.03.2009;
Stadtbauamt, Abt. Bauverwaltung
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt gemäß § 11 Abs. 2 i. V. m. § 10 Abs. 4 der Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr und § 6 der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Lahr der
Wahl des Feuerwehrangehörigen Ralph Rottenecker zum Leiter der Abteilung
der Freiwilligen Feuerwehr Lahr zu. Die Zustimmung erfolgt mit Wirkung ab
01.04.2009 für die Dauer von fünf Jahren.
Der Gemeinderat stimmt gemäß § 11 Abs. 2 i. V. m. § 10 Abs. 4 der Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr und § 6 der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Lahr der
Wahl des Feuerwehrangehörigen Heike Wieseke zur Stellvertretenden Leiterin
der Freiwilligen Feuerwehr Lahr zu. Die Zustimmung erfolgt mit Wirkung ab
01.04.2009 für die Dauer von fünf Jahren.
Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

7. Erweiterung Max-Planck-Gymnasium zur Ganztagsschule
- Vergabe der Elektroarbeiten
Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 030/2009 vom 17.03.2009;
Hochbau
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
Die Firma Eble aus 77743 Neuried-Schutterzell erhält den Auftrag zur
Ausführung der Elektroarbeiten zum Brutto-Angebotspreis von 441.168,68 €.
Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

8. Bebauungsplan AM HOHBERGSEE
- Beratung des Entwurfs
- Offenlagebeschluss
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 023/2009 vom 05.03.2009;
Stadtplanungsamt
Oberbürgermeister Dr. Müller berichtet von den Bauarbeiten im angesprochenen Bereich.
Bürgermeister Langensteiner-Schönborn erläutert den Inhalt der Vorlage und weist auf einige kleinere Abweichungen hin, die sich mittlerweile ergeben haben. Im Rahmen der
anschließenden Diskussion erkundigt sich Stadträtin Kaiser-Munz nach den Hindergründen
der Namensgebung in dem entsprechenden Gebiet.

-7Oberbürgermeister Dr. Müller erläutert, dass beabsichtigt ist, die Straßen nach Friedensnobelpreisträgern aus Frankreich, Kanada und Deutschland zu benennen. Die Auswahl der
entsprechenden Persönlichkeiten ist noch nicht abschließend. Eine Prüfung in wie weit
auch weibliche Personen berücksichtigt werden können, wird zugesagt.
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
1. Der Entwurf zum Bebauungsplan BEIM HOHBERGSEE vom 05. März 2009 wird
gebilligt.
2. Auf Grundlage des Entwurfs ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen (Offenlage)
Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.
III. OFFENLEGUNGSVERFAHREN

1.

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr;
Übernahme der Abwasserbeseitigungsanlagen auf dem Flughafenareal West
durch den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr

Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 034/2009 vom 24.03.2009;
Stadtkämmerei; Abt. Beteiligungen, Betriebswirtschaft und Steuern
Dem nachträglich geänderten Beschlussvorschlag (Fettschrift) wird zugestimmt:
„Der Gemeinderat stimmt der Übernahme der in den Jahren 2004 und 2006 bis
2008 durch den Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr auf dem
Flughafenareal West geschaffenen Abwasserbeseitigungsanlagen durch den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr zu. Die Finanzierung der Übernahme
erfolgt durch teilweise Verrechnung mit entstandenen Abwasserbeiträgen.
Der Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr erstattet der Stadt
Lahr – Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr – das die Verrechnung übersteigende Abwasserbeitragsvolumen in Höhe von € 252.575,09.
Die Stadt Lahr – Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr – erstattet dem Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr saldiert den anteiligen
Zinsaufwand aus der Herstellung des Anlagevermögens in Höhe von
€ 251.372,34.“
Es werden keine Einwendungen erhoben

-82.

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates
am 09. März 2009

Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschrift ist genehmigt.

Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der
gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war.

Lahr/Schwarzwald, 06. April 2009

Vorsitzender

Schriftführer

Stadtrat/-rätin

Stadtrat/-rätin