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Informationsvorlage (Erneuerungsmaßnahme Nördliche Altstadt - Information über den Stand des Sanierungsgebietes)

                                    
                                        Information
Amt: 61
Dalm

Datum: 19.01.2016

Az.: - 0685 Da

Drucksache Nummer:
17/2016

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

03.02.2016

zur Kenntnis

öffentlich

Gemeinderat

29.02.2016

zur Kenntnis

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Erneuerungsmaßnahme Nördliche Altstadt
- Information über den Stand des Sanierungsgebietes

Mitteilung:

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

Anlage(n):
Zwischenbericht über die Sanierungsmaßnahme "Nördliche Altstadt", Dezember 2015

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 17/2016

Seite - 2 -

Begründung:
Die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Nördliche Altstadt“ wurde im Jahr 2006 in das vom
Bund und Land aufgestellte „Sanierungs- und Entwicklungsprogramm“ SEP aufgenommen. Seit
dem 1. Januar 2014 wird die Maßnahme im Bund-Länder-Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ ASP fortgeführt. Die förmliche Festlegung des 5,7 Hektar umfassenden Sanierungsgebietes erfolgte Mitte des Jahres 2007. Die festgestellten städtebaulichen Missstände und daraus
abgeleiteten städtebaulichen Zielsetzungen werden seitdem erfolgreich abgearbeitet.
Die Sanierungslaufzeit ist auf Grund der großen Investitionsbereitschaft stufenweise erhöht
worden. Von 2006 – 2014 wurde die Sanierungslaufzeit bewilligt. Eine Verlängerung erfolgte bis
2016 und eine weitere bis 2018. Noch vor rund 9 Jahren gab es in dem sensiblen und historisch
bedeutsamen Bereich „Nördliche Altstadt“ etliche Leerstände, Brachflächen und eine Häufung
von Gebäuden, die einen hohen Instandsetzungsbedarf aufwiesen.
Erste Modernisierungsvereinbarungen zwischen Privaten und der Stadt wurden ab Dezember
2007 unterzeichnet. Weitere folg(t)en. Die Eigentümer verpflichten sich auf Grundlage einer abgestimmten Maßnahmenliste in die eigene Bausubstanz zu investieren. Im Gegenzug verpflichtet sich die Stadt, die durchgeführten Maßnahmen zu fördern. Der Zeitraum der Durchführung,
die erforderliche Baugenehmigung, Auflagen des Denkmalschutzes, Abstimmung der Außenund Detailgestaltung sind im Modernisierungsvertrag verankert.
53 Modernisierungserhebungen und förderrechtliche Beratungen wurden durchgeführt. 24 private Erneuerungsmaßnahmen sind bereits abgeschlossen. Hierbei sind rund 8,8 Mio. Euro Investitionsvolumen in die Erneuerung privater Gebäudesanierungen finanziert worden. Die Förderung betrug insgesamt rund 1,57 Mio. Euro, wovon die Stadt einen Förderbetrag von 628.000
Euro (40%) und Bund und Land einen Förderbetrag von 942.000 Euro (60%) übernommen hat.
Fünf weitere private Erneuerungsmaßnahmen werden derzeit durchgeführt.
Acht Ordnungs- und Baumaßnahmen sind bis heute abgeschlossen. Dazu zählen zwei Gebäudeabbrüche, zwei öffentliche Baumaßnahmen und vier Erschließungsmaßnahmen. Ein Investitionsvolumen von rund 7,4 Mio. Euro wurde hierbei getätigt. Die Förderung betrug von Bund
und Land rund 1,54 Mio. Euro.
Neben den fünf weiteren privaten Erneuerungsmaßnahmen, die derzeit durchgeführt werden, ist
die Stadt bekanntermaßen dabei, im Rahmen der Sanierungsmaßnahme Nördliche Altstadt die
ehemalige Tonofenfabrik in der Kreuzstraße 6 als Gemeinbedarfseinrichtung zu einem Stadtmuseum umzunutzen und fördern zu lassen. Die Gestaltung des öffentlichen Raums im Bereich
des zukünftigen Stadtmuseums wird ebenfalls als Ordnungsmaßnahme bezuschusst werden.
Voraussetzung hierfür ist die förmliche Festlegung als Ergänzungsgebiet, die im März 2016 erfolgen soll.
Der vorliegende Zwischenbericht, der vom beauftragten Sanierungsträger STEG aus Stuttgart
erstellt wurde, dokumentiert den aktuellen erfolgreichen Stand der Erneuerungsmaßnahme
„Nördliche Altstadt“. Deutlich wird daraus, welch starken positiven Impuls die Sanierungstätigkeit der Altstadtentwicklung gibt und dass in angrenzenden Bereichen noch erheblicher Handlungsbedarf besteht.

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis
mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den
Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.