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Beschlussvorlage (Schlussbericht 2014 - Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung)

                                    
                                        Schlussbericht 2014
Stadt Lahr - Rechnungsprüfungsamt
Rathausplatz 4, 77933 Lahr/Schwarzwald
Telefon 07821 910-0190, Telefax 07821 910-0192, E-Mail: rpa@lahr.de

Bericht über die örtliche Prüfung
des Jahresabschlusses 2014
des Eigenbetriebs
Abwasserbeseitigung Lahr

INHALTSVERZEICHNIS
1.

Allgemeine Hinweise zur örtlichen Prüfung des Eigenbetriebs ............................ 3

2.

Betriebsverhältnisse des Eigenbetriebs ................................................................. 3
2.1. Rechtliche Grundlagen und Aufbau des Betriebs .................................................. 3
2.2. Vorjahresabschluss .................................................................................................. 4
2.3. Wirtschaftsführung und Rechnungswesen............................................................. 5

3.

Vollzug des Wirtschaftsplans .................................................................................. 5
3.1. Wirtschaftsplan 2014 ................................................................................................ 5
3.2. Erfolgsplan (§ 1 EigBVO) .......................................................................................... 6
3.3. Vermögensplan (§ 2 EigBVO) ................................................................................... 9
3.4. Stellenübersicht (§ 3 EigBVO) ................................................................................ 11
3.5. Kasse ....................................................................................................................... 12
3.6. Finanzplanung (§ 4 EigBVO) .................................................................................. 13
3.7. Verrechnungen von Leistungen Dritter ................................................................. 14

3.7.1.
3.7.2.
3.7.3.

Personalaufwand .............................................................................. 14
Aufwendungen für Smallworld Kanal-GIS (digitales Kanalkataster) . 15
Umlagen an Abwasserverband Raumschaft Lahr ............................ 15

3.8. Straßenentwässerungskostenanteil ...................................................................... 17
4.

Prüfung des Jahresabschlusses 2014................................................................... 17
4.1. Grundsätzliche Feststellungen .............................................................................. 17
4.2. Prüfung der Buchführung ...................................................................................... 18

4.2.1.
4.2.2.

Anlagenbuchhaltung ......................................................................... 19
Periodenabgrenzung ........................................................................ 19

4.3. Prüfung Bilanz und Inventar .................................................................................. 19

4.3.1.
4.3.2.
4.3.3.
4.3.4.
4.3.5.
4.3.6.

Anlagevermögen .............................................................................. 20
Beteiligungsvermögen ...................................................................... 21
Forderungen ..................................................................................... 21
Ertragszuschüsse ............................................................................. 22
Verbindlichkeiten .............................................................................. 23
Rückstellungen ................................................................................. 24

4.4. Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)..................................................................... 26
4.5. Anhang .................................................................................................................... 26
4.6. Lagebericht § 16 EigBG, § 11 EigBVO, § 289 HGB ............................................... 27
4.7. Bilanzanalyse .......................................................................................................... 27
5.

Schlussbemerkung ................................................................................................. 28

6.

Beschlussvorschlag ............................................................................................... 29

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2014 -

Seite 1 von 30

ABKÜRZUNGEN

AiB

Anlagen im Bau

AVRL

Abwasserverband Raumschaft Lahr

EigBG

Eigenbetriebsgesetz

EigBVO

Eigenbetriebsverordnung

GemHVO *

Gemeindehaushaltsverordnung

GemKVO *

Gemeindekassenverordnung

GemO *

Gemeindeordnung Baden-Württemberg

GemPro

Gemeindeprüfungsordnung

GIS

Geo-Informations-System

GPA

Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg

GR

Gemeinderat

GuV

Gewinn- und Verlustrechnung

HGB

Handelsgesetzbuch

IGP

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr

KAG

Kommunalabgabengesetz

PtB

Prüfungsteilbericht

RJ

Rechnungsjahr

RP

Regierungspräsidium

RPA

Rechnungsprüfungsamt

VJ

Vorjahr

VOB

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen

VOL

Verdingungsordnung für Leistungen

VwV

Verwaltungsvorschrift

WJ

Wirtschaftsjahr

ZV

Zweckverband

* Zum 01.01.2010 wurde die GemO, GemHVO und GemKVO neu gefasst. Bis zur Umstellung des Haushalts- und Rechnungswesens auf die Kommunale Doppik gelten die GemHVO
und die GemKVO in deren alten Fassungen weiter; in der GemO gelten die bisherigen Regelungen für die Haushaltswirtschaft weiter.

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2014 -

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1. Allgemeine Hinweise zur örtlichen Prüfung des Eigenbetriebs
Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) hat nach § 111 Abs. 1 Gemeindeordnung
(GemO) den Jahresabschluss des Eigenbetriebs vor der Feststellung durch den Gemeinderat in entsprechender Anwendung der Kriterien für die Prüfung der Jahresrechnung (§ 110 Abs. 1 GemO) nach Maßgabe der Gemeindeprüfungsordnung
(GemPro) zu prüfen.
Außerdem obliegt dem RPA gem. § 112 Abs.1 GemO die laufende Prüfung der Kassenvorgänge.
Als weitere Aufgabe hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 03.04.2000 dem RPA
die Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und der Vergabeverfahren für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung übertragen (§ 112 Abs. 2 GemO).
Prüfer des Jahresabschlusses 2014 war Herr Jürgen Witzelmaier.

2. Betriebsverhältnisse des Eigenbetriebs
2.1. Rechtliche Grundlagen und Aufbau des Betriebs
Der Gemeinderat hat am 15.12.1997 beschlossen, die öffentliche Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ ab dem Jahre 1998 in Form eines Eigenbetriebs zu führen. Die
Rechtsverhältnisse sind in der Betriebssatzung geregelt.
Aufgabe des Eigenbetriebs ist es, das im Stadtgebiet anfallende Abwasser nach
Maßgabe der Abwassersatzung der Stadt Lahr anzunehmen, zu sammeln und der
Reinigung zuzuführen.
Der Eigenbetrieb erzielt keine Gewinne.
Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) des Eigenbetriebs bildet die gebührenrelevanten Erträge und Aufwendungen ab. Kostenüberdeckungen sind ausgleichspflichtig und müssen als Rückstellungen passiviert werden. Das Jahresergebnis ist daher
immer ausgeglichen.
Zur Erfüllung seiner Aufgabe wurde der Eigenbetrieb ursprünglich mit einem Stammkapital von 17.500.000,00 DM (8.947.607,92 EUR) ausgestattet, das mit 5,5 % p. a.
verzinst wurde. Der Gemeinderat hat am 16.12.2002 beschlossen, die Betriebssatzung zum 01.01.2003 zu ändern und das Stammkapital auf 0,00 EUR zu setzen. Im

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2014 -

Seite 3 von 30

Gegenzug wurde der Eigenbetrieb mit einem Trägerdarlehen in gleicher Höhe ausgestattet, dass im Wirtschaftsjahr 2014 mit 4,5 % p. a. verzinst wurde.
Es wurde keine Betriebsleitung bestellt. Die Aufgaben der Betriebsleitung werden
durch den Oberbürgermeister wahrgenommen.
Seit dem Jahr 2011 sind dem Eigenbetrieb zwei Beschäftigte direkt zugeordnet. Dies
wurde erforderlich, da im Rahmen der Umsetzung der Rechtsprechung zur gesplitteten Abwassergebühr auch entschieden wurde, die Abwassergebühren selbst zu erheben. Bisher wurde diese Gebühren im Verbund mit dem Wasserentgelt durch die
badenova AG & Co. KG erhoben.
Für Leistungen, die städtische Dienststellen für den Eigenbetrieb erbringen, erhebt
die Stadt Lahr einen Verwaltungskostenbeitrag. Die pauschalen Kostensätze wurden
2012 entsprechend der VwV-Kostenfestlegung des Finanzministeriums (Stand
28.10.2010) ermittelt; für 2015 steht eine Neukalkulation an.

2.2. Vorjahresabschluss
Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2013 des Eigenbetriebs „Abwasserbeseitigung Lahr“ wurde dem Gemeinderat am 26.01.2015 vorgelegt. Das Gremium nahm ihn einstimmig zur Kenntnis und
stellte

den

Jahresabschluss

zum

31.12.2013 mit

einer Bilanzsumme

von

35.866.144,51 EUR und einem ausgeglichenen Jahresergebnis gem. § 16
Abs. 3 EigBG förmlich fest.
Aus der Erhebung von Abwassergebühren entstand zum 31.12.2013 für den Bereich
Niederschlagsabwasser eine Kostenüberdeckung in Höhe von 36.868,67 EUR, und
für den Bereich Schmutzwasser ebenfalls eine Kostenüberdeckung in Höhe von
897.625,45 EUR, die den Rückstellungen für Gebührenüberschüsse zugeführt wurden.
Nach § 14 Abs. 2 Satz 2 KAG sind Rückstellungen aus Überdeckungen innerhalb
von fünf Jahren auszugleichen.
Der Betriebsleitung wurde gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt.
Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses wurde ortsüblich bekannt gemacht und lag entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen öffentlich aus.
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2014 -

Seite 4 von 30

Der Jahresabschluss 2013 kann somit als Basis für die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 herangezogen werden.

2.3. Wirtschaftsführung und Rechnungswesen
Nach § 18 Abs. 1 Nr. 4 EigBG i.V.m. § 6 Eigenbetriebsverordnung (EigBVO) hat der
Eigenbetrieb seine Rechnung nach den Regeln der kaufmännischen doppelten
Buchführung oder einer entsprechenden Verwaltungsbuchführung zu führen. Seit
dem Rechnungsjahr 2004 wird bei der Stadthauptkasse das ADV-Finanzwesenverfahren SAP PSM eingesetzt, für das die förmliche Programmfreigabe gem. §§ 11
Abs.1 und 23 Abs.2 der Gemeindekassenverordnung erteilt wurde.
Für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung ist in SAP ein separater Buchungskreis
angelegt. Die in § 7 EigBVO geforderte Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie
der Anlagennachweis (§ 6 EigBVO) werden mit SAP erstellt.
Die Kassengeschäfte des Eigenbetriebes werden im Rahmen der Einheitskasse von
der Stadtkasse als Sonderkasse geführt. Eigene Bankkonten bestehen nicht.

3. Vollzug des Wirtschaftsplans
Nach § 14 Abs. 1 EigBG ist vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres ein Wirtschaftsplan aufzustellen. Er besteht aus Erfolgsplan, Vermögensplan und Stellenübersicht.

3.1. Wirtschaftsplan 2014
Der Wirtschaftsplan 2014 wurde am 16.12.2013 gem. § 14 Abs. 3 EigBG vom Gemeinderat beschlossen und anschließend der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt
(§ 12 Abs. 1 EigBG i.V.m. §§ 81 Abs. 3, 87 Abs. 2, u. 121 Abs. 2 GemO). Er weist
folgende Eckdaten auf:
Erfolgsplan:
- Erträge von:

6.875.600 EUR

- Aufwendungen von:

6.875.600 EUR

- Jahresverlust von:

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2014 -

0 EUR

Seite 5 von 30

Vermögensplan:
- Einnahmen und Ausgaben mit jeweils

4.575.000 EUR

- vorgesehene Kreditaufnahmen:

3.082.000 EUR

- Verpflichtungsermächtigungen:

0 EUR

- Höchstbetrag Kassenkredite:

2.000.000 EUR

Stellenübersicht:
Für den Eigenbetrieb sind folgende Stellen ausgewiesen:
Verwaltungsfachangestellte/r (EG 6):

-2-

 Eine Änderung des Wirtschaftsplans wäre aufgrund der Überschreitung
der Kassenkreditermächtigung erforderlich gewesen (siehe Seite 13).

3.2.

Erfolgsplan (§ 1 EigBVO)

Erfolgsplan nach FiPo
1. Umsatzerlöse
1.1 Abw assergebühren
1.2 Abw assergebühren eigengefördertes Wasser
1.3 Erlöse aus Verkauf
1.4 Auflösung Kanal-Beiträge
1.5 Auflösung empfangener Ertragszuschüsse

Ansatz

Ergebnis

Abweichung

2014
EUR

2014
EUR

2014
EUR

6.298.600,00

6.442.170,30

143.570,30

4.413.400,00

4.474.188,07

60.788,07

50.000,00

58.243,69

8.243,69

0,00

0,00

0,00

467.400,00

466.434,15

-965,85
29.171,81

181.000,00

210.171,81

1.146.800,00

1.154.310,18

7.510,18

40.000,00

78.822,40

38.822,40

2. sonstige betriebliche Erträge

514.100,00

554.543,43

40.443,43

2.1 Erträge aus Anlageabgängen

0,00

23.100,00

23.100,00

477.400,00

477.351,53

-48,47

6.700,00

22.493,30

15.793,30

2.4 Abw assergebühren aus Vorjahren

15.000,00

12.068,60

-2.931,40

2.5 Entw ässerungsgesuche

15.000,00

19.530,00

4.530,00

1.6 Straßenentw ässerungskostenanteil
1.7 sonstige Umsatzerlöse

2.2 Erträge aus Auflösung Rückstellungen
2.3 andere betriebliche Erträge

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2014 -

Seite 6 von 30

Ansatz
3. Materialaufwand
3.1 Energiebezug, Brenn- u. Treibstoffe
3.2 Unterhaltung der Grundstücke u. baulichen Anlagen
3.3 Kanalunterhaltung
3.4 Unterhaltung der Pumpw erke
3.5 Maschineninstandhaltung (Pumpw erke)
3.6 Fahrzeug- u. Geräteunterhaltung
3.7 Betriebsaufw and Kanäle
3.8 Betriebsaufw and Pumpw erke

Ergebnis

Abweichung

3.596.500,00

3.343.354,38

0,00

0,00

-253.145,62
0,00

15.500,00

8.398,53

-7.101,47

160.000,00

161.850,95

1.850,95

6.000,00

0,00

-6.000,00

25.000,00

14.797,94

-10.202,06

24.000,00

25.720,70

1.720,70

250.000,00

207.860,24

-42.139,76

95.000,00

108.811,34

13.811,34

2.600.000,00

2.297.287,62

-302.712,38

3.10 Abw asserentgelt an AWV Friesenheim

420.000,00

518.416,06

98.416,06

3.11 Anschaffung von Werkzeug und Gerät

500,00

0,00

-500,00

3.12 Schutzkleidung

500,00

211,00

-289,00

3.9 Betriebskostenumlage Abw asserverband

4. Löhne und Gehälter

100.900,00

113.102,14

12.202,14

4.1 Besoldung der Beamten

22.900,00

23.217,64

317,64

4.2 Entgelt der Beschäftigten

51.800,00

52.214,42

414,42

8.200,00

13.571,21

5.371,21
370,25

4.3 Beiträge zur Versorgungskasse (Beamte)
4.4 Zusatzversorgungskasse Beschäftigte
4.5 Sozialversicherung Beschäftigte
4.6 Beihilfen, Unterstützung

5. Abschreibungen auf Sachanlagen
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen

4.400,00

4.770,25

10.200,00

10.394,81

194,81

3.400,00

8.933,81

5.533,81

1.453.000,00

1.464.426,68

11.426,68

598.100,00

1.105.126,67

263.290,09

6.1 Verluste aus Anlagenabgängen

0,00

0,00

0,00

6.2 Abw asserabgabe

0,00

0,00

0,00

23.500,00

23.203,49

-296,51

6.3 Versicherungen
6.4 Bürobedarf

2.300,00

85,32

-2.214,68

450.000,00

521.300,00

71.300,00

6.6 sonstiger betrieblicher Aufw and

50.000,00

434.161,33

384.161,33

6.7 Gebührenrückerstattung Vorjahre

45.000,00

75.523,44

30.523,44

6.8 Anteilige GIS-Kosten Kanal

14.500,00

20.316,01

5.816,01

7.500,00

24.682,56

17.182,56

6.5 Verw altungskostenbeitrag

6.9 Prüfungs- und Beratungskosten
6.10 Portokosten

5.000,00

5.199,77

199,77

6.11 Aus- und Weiterbildung

0,00

203,50

203,50

6.12 Öffentlichkeitsarbeit

0,00

0,00

0,00

6.13 Außerordentliche Aufw endungen

0,00

0,00

0,00

6.14 Aufw and aus Zahlungsdifferenzen

0,00

0,63

0,63
157,62

6.15 Aufw and aus Rückläufer
6.16 Sonstige Steuern

7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

0,00

157,62

300,00

293,00

-7,00

62.900,00

16.867,83

-8.281,07

7.1 Zinsen und ähnliche Erträge

37.900,00

0,00

-37.900,00

7.2 Nebenforderungen

25.000,00

16.718,93

-8.281,07

7.3 Außerordentliche Erträge

0,00

0,00

0,00

7.4 Ertrag aus Zahlungsdifferenzen

0,00

0,28

0,28

7.5 Ertrag aus Rückläufern

0,00

148,62

148,62

8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen

1.127.100,00

1.032.388,33

-94.711,67

8.1 Kreditmarktzinsen

450.000,00

396.474,62

-53.525,38

8.2 Zinsen an Gemeinde

257.100,00

301.596,43

44.496,43

8.3 Zinsumlage an Abw asserverband

420.000,00

334.317,28

-85.682,72

0,00

-44.816,64

6.875.600,00
6.875.600,00
0,00

7.013.581,56
7.058.398,20
-44.816,64

9. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
Summe der Erträge (1, 2, 7)
Summe der Aufwendungen (3, 4, 5, 6, 8)
Jahresgewinn / Jahresverlust

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2014 -

2,01%
2,66%

Seite 7 von 30

Der Erfolgsplan muss alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen enthalten. Die
Gesamtsumme der Erträge war um 2,01 % und die Gesamtsumme der Aufwendungen um 2,66 % höher als geplant. Details zu den Erträgen und Aufwendungen
sind im Jahresbericht des Abschlusses 2014 erläutert.



Im Wirtschaftsjahr 2014 entstand ein Verlust in Höhe von 44.816,64 EUR,
der auf neue Rechnung vorgetragen wird.



Die GuV bildet das gebührenrechtliche Ergebnis ab. Das in den Abschlussunterlagen dargestellte Ergebnis des Erfolgsplans stimmt mit der
GuV überein.

Im Rahmen der Belegprüfung fiel uns folgendes auf:
FiPo 6.7547.511000 (Abwasserentgelt an AWV Friesenheim)
Abwässer vom Flugplatz Lahr und dem Stadtteil Hugsweier werden in die Verbandskläranlage des Abwasserverbandes Friesenheim eingeleitet. Im Februar wurden die
Kosten für die Monate Oktober bis Dezember 2013 verbucht. Gemäß § 252 Abs.1
Nr. 5 HGB i.V.m. § 6 Abs. 2 EigBVO sind Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss zu berücksichtigen.
 Die Verbuchung hätte periodengerecht auf das Jahr 2013 erfolgen müssen. Durch die Verbuchung in 2014 verschlechtert sich das Jahresergebnis um 127.957,66 EUR. Die Monate Oktober – Dezember 2014 wurden richtig verbucht.

FiPo 6.7599.500000 (sonstiger betrieblicher Aufwand)
Im Anlagevermögen des Eigenbetriebs fand sich eine Rechnung über Straßen- und
Kanalbauarbeiten auf dem Gelände der Landesgartenschau. Ein Teil der Rechnung
(21.693,30 EUR) betrifft jedoch die Hausanschlussleitung zum Gelände des DAV und
gehört somit nicht zum Anlagevermögen des Eigenbetriebs, sondern in den städtiEigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2014 -

Seite 8 von 30

schen Haushalt. Die Umbuchung erfolgte unter der FiPo „Sonstiger betrieblicher
Aufwand“. Der Anschluss ist jedoch unter der FiPo 6.7661.500000 (Außerordentliche
Aufwendungen) zu buchen, da diese Fremdleistung dem Eigenbetrieb zu erstatten
ist.


Es ist darauf zu achten, dass Rechnungen den richtigen FiPos zugeordnet werden.

3.3. Vermögensplan (§ 2 EigBVO)

Vermögensplan

Einnahmen
Zuw eisungen und Zuschüsse

Ansatz

Ergebnis

Abweichung

2014
EUR

2014
EUR

2014
EUR

4.575.000,00

5.891.296,64

1.316.296,64
1.293.006,81

0,00

1.293.006,81

40.000,00

83.863,15

43.863,15

Kredite vom Kreditmarkt

3.082.000,00

3.050.000,00

-32.000,00

Abschreibungen

1.453.000,00

1.464.426,68

11.426,68

Anlagenabgänge

0,00

0,00

0,00

Erübrigte Mittel aus Vorjahren

0,00

0,00

0,00

Kanalbeiträge

Ausgaben

4.575.000,00

8.545.046,35

3.970.046,35

Sachanlagen und immatielle Anlagew erte

2.550.000,00

4.837.613,83

2.287.613,83

262.000,00

295.303,68

33.303,68

0,00

44.816,64

44.816,64

648.400,00

676.605,96

28.205,96

Betriebs- und Geschäftsausstattung
Jahresverlust
Auflösung von Beiträgen und Zuschüssen
Tilgung von Kreditmarktdarlehen

804.600,00

732.316,11

-72.283,89

Finanzierungsfehlbetrag aus Vorjahren

310.000,00

1.958.390,13

1.648.390,13
0,00

Erübrigte Mittel laufendes Jahr

Summe der Einnahmen
Summe der Ausgaben
Finanzierungsfehlbetrag

0,00

0,00

0,00

-2.653.749,71

4.575.000,00
4.575.000,00

5.891.296,64
8.545.046,35
-2.653.749,71

Der Vermögensplan (§ 2 EigBVO) erfüllt für den Eigenbetrieb die Funktion eines Investitions- und Finanzierungsplans. Hier werden die langfristigen Vermögensänderungen und die dazu verwendeten Finanzierungsmittel geplant. Die veranschlagten
Mittel stellen u. a. für die Betriebsleitung eine Ausgabeermächtigung dar.
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2014 -

Seite 9 von 30

Obwohl weder im EigBG noch in der EigBVO eine Abrechnung des Vermögensplans
am Ende des Jahres ausdrücklich verlangt wird, ergibt sich die Notwendigkeit aus
den Vorschriften über den Inhalt des Vermögensplans. Demnach sind alle langfristig
zur Verfügung stehenden Finanzierungsmittel, sowie der langfristige Finanzierungsbedarf zu veranschlagen und zum 31.12. des jeweiligen Jahres die tatsächliche Abwicklung darzustellen.
Die Vermögensplanabrechnung dient der Sicherstellung des Grundsatzes der „Goldenen Bilanzregel“, wonach das bilanzierte langfristige Vermögen mit Eigenkapital
und langfristigem Fremdkapital finanziert sein soll. Dies ergibt sich u. a. aus der Verpflichtung zur Erhaltung des Sondervermögens (§ 12 Abs. 3 Satz 1 EigBG).
Um eine ordnungsgemäße Finanzierung des langfristigen Betriebsvermögens sicherzustellen, ist das Ergebnis der Vermögensplanabrechnung als „erübrigte Mittel“ bzw.
„Finanzierungsfehlbeträge“ aus Vorjahren (vgl. Anlage 6 zur EigBVO) frühestens im
übernächsten Wirtschaftsplan zu veranschlagen (siehe: Geschäftsbericht 2004 der
GPA, S. 22). Fehlbeträge/Überschüsse sind spätestens im drittfolgenden Jahr auszugleichen.
Veranschlagt wurden 310.000,00 EUR als Finanzierungsfehlbetrag aus Vorjahren
(2012).

 Der Fehlbetrag aus 2012 in Höhe von 309.988,63 EUR erhöhte sich 2013
auf 1.958.390,13 EUR. Die Vermögensplanabrechnung 2014 schloss wiederum mit einem negativen Saldo in Höhe von 2.653.749,71 EUR ab. Ein
Ausgleich fand somit bisher nicht statt. Dies bedeutet, dass das langfristige Vermögen nicht vollständig langfristig finanziert ist und hier kurzfristige Finanzmittel in Form von Kassenkrediten (siehe 3.5) eingesetzt
wurden. Dies ist gegenüber dem Gebührenschuldner unwirtschaftlich,
da für Kassenkredite 4,5 % Zinsen berechnet werden. Der Fehlbetrag soll
in 2016 laut Wirtschaftsplan 2016 im Wesentlichen durch die Rückführung der Kapitaleinlage beim Abwasserverband Raumschaft Lahr
(2.326.580,45 EUR) gedeckt werden.

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2014 -

Seite 10 von 30

Als Ergänzung zur Vermögensplanabrechnung wurde dem Jahresabschluss ein
Planvergleich der Investitionsmaßnahmen 2014 beigefügt, in dem Plandaten und Mittelverwendung einschließlich der Darstellung der Mittelübertragungen für jede Maßnahme gelistet sind. Gemäß § 2 Abs. 4 Satz 1 EigBVO sind beim Eigenbetrieb, abweichend von der traditionellen Haushaltsplanung des Kernhaushalts, die Mittel der
Vorhaben des Vermögensplans zeitlich unbeschränkt übertragbar. Diese Übertragung ist lediglich eine Legitimation und hat nicht die Wirkung wie ein Haushaltsrest
im kameralen Bereich. Es gilt daher bei solchen Übertragungen die Einnahmeseite
mit zu betrachten.

 Aus dem Jahresabschluss ist nicht ersichtlich, wie die Übertragung der
offenen Investitionen (255.000,00 EUR) im Folgejahr finanziert werden.
Die ist zukünftig darzustellen. Wird eine Neuveranschlagung im folgenden Vermögensplan für die nicht begonnenen / nicht abgeschlossenen
Maßnahmen vorgenommen, kann auf die genannte Darstellung verzichtet werden.


Die Vermögensplanabrechnung wurde ordnungsgemäß erstellt. Der Saldo der Vermögensplanabrechnung stimmt mit der Analyse der Bilanzstruktur überein. Die kameralen Abschlussbuchungen wurden korrekt
durchgeführt.

3.4. Stellenübersicht (§ 3 EigBVO)
Der Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung weist folgende Stellenübersicht aus:
Bezeichnung:
Verwaltungsfachangestellte/r
Gesamt:

Entgeltgruppe

Stellenanzahl

EG 6

2
2

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2014 -

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Personell besetzt wurde der Eigenbetrieb wie folgt:
1 Beamtin (A10) zu 50%,
1 Verwaltungsfachangestellter zu 100%
1 Verwaltungsfachangestellte zu 33%
1 Verwaltungsfachangestellte zu 33%.
Da beide Verwaltungsfachangestellte eine reduzierte Wochenarbeitszeit haben, entspricht dies genau je 25% einer Vollzeitstelle.



Mit der Beamtin ist die Stelle überbesetzt, eine Nachtragssatzung kommt
aber nur bei erheblichem Umfang in Betracht, was aber hier nicht gegeben ist. Die Beamtin wurde in 2015 umgesetzt.

3.5.

Kasse

Die zahlungswirksamen Vorgänge des Eigenbetriebs werden im Rahmen der Einheitskasse der Stadt Lahr abgewickelt. Der Kassenbestand bzw. Kassenvorgriff wird
hierbei jeweils nur zum Monatsende ermittelt und verzinst.


Eine Berechnung mit täglicher Verzinsung ist anzustreben.

Nachdem seit 1976 Habenzinsen in Höhe von 2,5% und seit 1986 Sollzinsen in Höhe
von 5% zugrunde gelegt wurden, erfolgte in 2012 eine Anpassung. Für den Berechnungszeitraum betragen die Habenzinsen 2 % und die Sollzinsen 4,5 %.
Für den Zeitraum vom 01.01.2014 bis 31.12.2014 erhielt der Eigenbetrieb Habenzinsen in Höhe von 1.289,83 EUR; jedoch mussten 45.824,62 EUR als Soll-Zinsen bezahlt werden.

Die

Zinsaufwendungen

für

das

gemeindliche

Trägerdarlehen

betrugen

257.061,43 EUR. Der Zinssatz beträgt 4,5 %.

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2014 -

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Der Kassenbestand entwickelte sich wie folgt:

Zum 31.12.2014 schloss der Eigenbetrieb mit einem negativen Kassenbestand von
-860.969,96 EUR (VJ.: +439.875,29 EUR) ab, der in der Bilanz als Verbindlichkeit
gegenüber der Gemeinde aktiviert ist.
 Eine Übersicht zu einem täglichen Verlauf des Kassenbestandes über
das gesamte Jahr konnte uns nicht vorgelegt werden. An 12 Tagen unserer 64 Stichproben über das Jahr 2014 verteilt, wurde der im Wirtschaftsplan mit 2.000.000,00 EUR festgelegte Höchstbetrag für Kassenkredite im Einzelnen um bis zu 816.000,00 EUR überschritten.
 Der Kassenbestand - speziell die Ausschöpfung der Kassenkredite - ist
zu überwachen. Gegebenenfalls ist der Wirtschaftsplan bei Überschreitung des Kassenkredites gem. § 15 EigBG zu ändern; auf § 89 GemO
i.V.m. § 3 EigBG (Kassenkredite) wird hingewiesen.

3.6. Finanzplanung (§ 4 EigBVO)
Das Eigenbetriebsrecht schreibt für die Eigenbetriebe eine Finanzplanung vor, die
den Vorgaben des § 85 GemO entspricht. Es ist auf der Grundlage eines InvestitiEigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2014 -

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onsprogramms ein fünfjähriger Finanzplan zu erstellen, der dem Gemeinderat spätestens mit dem Entwurf des Wirtschaftsplans zum Beschluss vorzulegen ist.
Der Finanzplan ist zu ergänzen um eine Übersicht über die Tilgungsverpflichtungen
und die Finanzierungsmittel.
Des Weiteren sind die Auswirkungen für den Haushalt der Stadt Lahr darzustellen,
um eine Verbindung zur Finanzplanung der Gemeinde zu ermöglichen.

 Dem Wirtschaftsplan 2014 wurden Finanzplan und Investitionsprogramm
für die Jahre 2013 – 2017 beigefügt.

3.7.

Verrechnungen von Leistungen Dritter

3.7.1.

Personalaufwand

Der Eigenbetrieb verfügt seit 2011 über zwei eigene Stellen.
Für Leistungen, die das Personal der Stadt Lahr für den Eigenbetrieb erbracht hatten,

wurde

ein

Verwaltungskostenbeitrag

von

521.300,00

EUR

(VJ.: 495.100,00 EUR) an die Stadt Lahr entrichtet und als betrieblicher Aufwand
verbucht. In 2015 wird der Verwaltungskostenbeitrag neu kalkuliert.

Folgende städtische Dienststellen erbringen Leistungen für den Eigenbetrieb:
Verwaltungskostenbeitrag 2014
FiPo

Bezeichnung

Betrag
EUR

1.0100.165000
1.0200.165000
1.0300.165000
1.0310.165000
1.0350.165000
1.0600.165000
1.1100.165000
1.1110.165000
1.6020.165000
1.6030.165000

Rechnungsprüfung
Hauptverwaltung
Stadtkämmerei
Stadtkasse
Liegenschaften und Verwaltungsservice
Datenverarbeitung
Abt. Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Bürgerbüro
Tiefbauverwaltung
Gebäudemanagement

21.000,00
150,00
29.550,00
17.400,00
72.600,00
70,00
100,00
300,00
379.200,00
930,00

Verwaltungskostenbeitrag

521.300,00

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2014 -

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3.7.2.

Aufwendungen für Smallworld Kanal-GIS (digitales Kanalkataster)

Im Rahmen des Projektes Municipal GIS Lahr wurde in den letzten Jahren ein digitales Kanalkataster aufgebaut und dafür sämtliche Schächte bzw. Bauwerke, sowie die
dazugehörigen Haltungen nach Lage und Höhe aufgenommen. Zwischenzeitlich sind
alle Stadtteile und die Kernstadt zu 100 % erfasst.
Die laufenden Aufwendungen für das Kanal-GIS (Wartungsgebühren der SmallworldLizenzen, Migrationskosten) wurden bisher zentral im städtischen Haushalt über den
GIS-Etat getragen. Diese sind jedoch ebenfalls dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung zuzurechnen. Dafür wurde in der Buchführung des Eigenbetriebs ab 2008 eine
eigene Finanzposition angelegt, die vom GIS-Administrator bewirtschaftet wird. Die
Aufwendungen im Jahr 2014 betrugen 20.316,91 EUR.

3.7.3.

Umlagen an Abwasserverband Raumschaft Lahr

Im Jahr 1983 wurde der Zweckverband Abwasserverband Raumschaft Lahr (AVRL)
gegründet. Der Abwasserverband finanziert sich über Umlagen.
§ 15 der Verbandssatzung definierte für die Verbandsmitglieder folgendes Beteiligungsverhältnis, das einerseits als Basis für die Aufteilung der Kapitaleinlage diente,
andererseits Berechnungsgrundlage für die Umlagen für Abschreibungen und Verzinsung war.

Beteiligungen
Stadt Lahr
Gemeinde Kippenheim
Gemeinde Seelbach
Gemeinde Schuttertal
Summe:

87,3%
3,6%
5,9%
3,2%

Kapitaleinlage
EUR
2.326.580,45
95.941,46
157.237,40
85.281,30

100,0%

2.665.040,61

Die Verbandsversammlung hat mit Satzungsänderung zum 01.01.2003 eine Neuregelung der Kostenverteilung (Jahresumlage) beschlossen. Demnach werden ab
2003 die Umlagen gemäß § 17 (neu) der Verbandssatzung ermittelt. Die Jahresumlage orientiert sich dabei an den abgerechneten Abwassermengen (Parameter 1)
und den Trockenwetterabflussmengen (Parameter 2).

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2014 -

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• Eine

Kapitalumlage

wurde

für

2014

nicht

festgesetzt.

Die

mit

2.326.580,45 EUR (87,3 % von 2.665.040,61 EUR) bilanzierte Beteiligung
am AVRL blieb damit unverändert und entspricht der Darstellung in der
Vermögensrechnung des AVRL.

Für das Jahr 2014 mussten vom Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung somit folgende
Jahresumlagen erbracht werden:
Mitglied
Lahr

betriebl. Kosten
EUR
2.297.287,62

Zinsen
EUR
334.317,28

Kapital
EUR
0,00

Gesamt
EUR
2.631.604,90

Der Eigenbetrieb leistete Vorauszahlungen in Höhe von 3.034.200,00 EUR.

Vorauszahlungen
Lahr

EUR
3.007.050,00

endgültige
Überzahlung
Umlage
EUR
EUR
2.631.604,90
375.445,10

 Die Umlagen wurden ordnungsgemäß verbucht und stimmen mit den
Zahlen der Jahresrechnung des AVRL überein.

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2014 -

Seite 16 von 30

3.8.

Straßenentwässerungskostenanteil

Als Basis für die Berechnung des Straßenentwässerungskostenanteils an den laufenden Betriebskosten, den die Stadt Lahr an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
zu zahlen hat, dienen die Anschaffungs- und Herstellkosten des Anlagevermögens
des Eigenbetriebs.
Mit der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr wurde das Kommunalberatungsbüro Schneider & Zajontz mit der Kalkulation der Gebührensätze für die
Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung beauftragt. Dieses Büro erstellte die
Betriebsabrechnung für das Jahr 2014 und errechnete einen Straßenentwässerungskostenanteil von 1.154.310,18 EUR.
Im Haushalt der Stadt Lahr waren entsprechend der bisherigen Vorgehensweise
998.900,00 EUR eingeplant. Diese Summe wurde an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung bezahlt. Über den Restbetrag von 155.410,18 EUR zu den o.g.
1.154.310,18 EUR wurde in der Bilanz des Eigenbetriebs eine Forderung gebildet.
Der Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr (IGP) ist seit dem 01.01.2001 Eigentümer der auf dem Zweckverbandsareal bestehenden Straßen, Wege und Plätze. Der
Kostenanteil für diese Flächen ist somit von ihm zu entrichten. Die Anschaffungsund Herstellungskosten (AHK) ohne Anlagen im Bau betrugen in 2014 für diesen Bereich 4.833.201,28 EUR.
Das geschaffene Anlagevermögen hat gemessen an den AHK des Eigenbetriebes
gemäß Anlagennachweis (72.450.033,14 EUR ohne Anlagen im Bau) einen Anteil
von 6,671082%. Legt man diesen Prozentsatz für die Ermittlung des auf das Zweckverbandsareals entfallenden Anteiles am Straßenentwässerungskostenanteil zugrunde, dann beträgt dieser 77.004,98 EUR. Der Betrag wurde von der IGP an die
Stadt Lahr entrichtet.

4. Prüfung des Jahresabschlusses 2014
4.1.

Grundsätzliche Feststellungen

Nach § 16 EigBG hat die Betriebsleitung für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und dem Anhang
bestehenden Jahresabschluss, sowie einen Lagebericht aufzustellen. Für den JahEigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2014 -

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resabschluss des Eigenbetriebs sind gemäß § 7 EigBVO die Vorschriften des Dritten
Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften sinngemäß
anzuwenden. Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind innerhalb von sechs
Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres von der Betriebsleitung aufzustellen und
dem Oberbürgermeister vorzulegen. Diese Unterlagen sind der örtlichen Prüfungseinrichtung unverzüglich zuzuleiten. Der Gemeinderat stellt den geprüften Jahresabschluss zusammen mit dem Bericht der örtlichen Prüfung innerhalb eines Jahres
nach Ende des Wirtschaftsjahres fest.

• Mit Schreiben vom 09.10.2015 wurde der Jahresabschluss Herrn Oberbürgermeister Dr. Müller zur Kenntnis vorgelegt und direkt an das Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung weitergeleitet – damit wurde die Aufstellungsfrist überschritten.

Die Betriebsabrechnung wurde am 16.11.2015 dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht. Gleichzeitig stimmte er den Ermittlungen der Kostenunterdeckungen und der
entsprechenden Rückstellung zu.

• Nach dieser Zustimmung wurden noch fehlende Buchungen für den Jahresabschluss bis zum 18.11.2015 in SAP getätigt. Der vorliegende Jahresabschluss wurde dadurch nicht verändert. Es ist zukünftig darauf zu
achten, dass mit Vorlage des Jahresabschlusses beim Rechnungsprüfungsamt auch alle Buchungen abgeschlossen sind.

4.2.

Prüfung der Buchführung

Die für die Prüfung erforderlichen Jahresabschluss- und Buchführungsunterlagen
wurden dem RPA übergeben. Eine Anlagenbuchführung ist vorhanden. Daneben
konnten die Buchungen über das SAP-Infosystem nachvollzogen werden.
Die Buchführung dient als Grundlage für eine ordnungsgemäß entwickelte Bilanz und
GuV. Die Bücher sind nach § 6 EigBVO entsprechend den Vorschriften des Dritten
Buchs des HGB zu führen.

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2014 -

Seite 18 von 30

 Die Unterlagen wurden ordnungsgemäß geführt. Die Geschäftsvorfälle
lassen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen. Das Belegwesen ist geordnet. Die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten werden
beachtet.

4.2.1.

Anlagenbuchhaltung

 Die im Jahr 2014 in der Anlagenbuchhaltung vorgenommenen Veränderungen des Anlagevermögens stimmen mit den Buchhaltungsbelegen
und der Bilanz überein.

4.2.2.

Periodenabgrenzung

Gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB gilt der Grundsatz der Periodenabgrenzung. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig vom jeweiligen Zeitpunkt der Zahlung in
dem Geschäftsjahr zu berücksichtigen, in dem sie wirtschaftlich verursacht sind. Von
diesem Grundsatz darf gem. § 252 Abs. 2 HGB nur in begründeten Ausnahmefällen
abgewichen werden.

 In 2014 erfolgte eine falsche Zuordnung (Entgelt an den AWV Friesenheim - siehe 3.2).
Als Abgrenzungsstichtag wurde der 31.03. des Folgejahres festgelegt. Dies ist auch
im Hinblick dessen, dass das handelsrechtliche Ergebnis das Gebührenergebnis abbilden soll, von Interesse, da das Gebührenrecht ebenfalls eine periodengerechte
Zuordnung fordert.

4.3.

Prüfung Bilanz und Inventar

Der Jahresabschluss soll im Rahmen der handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften
einen möglichst sicheren Einblick in die Vermögens- und Ertragslage des Eigenbetriebs geben. Durch die Einhaltung der Gliederungsvorschriften und Beachtung der
Bewertungsvorschriften (§ 252 ff. HGB) sollen Wahrheit, Klarheit und Kontinuität der
Bilanzen sichergestellt werden.
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2014 -

Seite 19 von 30

 Die Gliederungsvorschriften nach Formblatt 1 (Anlage 1) der EigBVO
wurden eingehalten. Entsprechend § 265 Abs. 2 HGB ist zu jedem Bilanzposten der entsprechende Betrag des Vorjahres angegeben. Die Bewertungsvorschriften wurden beachtet.

4.3.1.

Anlagevermögen

Das Anlagevermögen ist in der Bilanz entsprechend der Anlage 1 zur EigBVO unter
den Positionen A II. 1 – 11 zu bilanzieren. Des Weiteren ist es im Anlagennachweis
nach Anlage 2 zur EigBVO darzustellen. Ein zusätzliches Inventarverzeichnis ist
nicht erforderlich.

 Das in der Bilanz ausgewiesene Anlagevermögen wurde zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet und stimmt mit dem Anlagennachweis überein.



Im Anlagennachweis ist in der Anlageklasse 480 (ein Teil der Betriebsund Geschäftsausstattung) ein Zugang in Höhe von 13.863,50 EUR für
die Lizenz „Terraweb“ gebucht worden. Diese Software ist - wie bereits
schon im Vorjahr festgestellt - unter der Anlagenklasse 611 (Software) zu
buchen.

Veränderungen des Anlagevermögens (Restbuchwerte ohne Finanzanlagen):
2014
EUR
Anfangsbestand
Zugang
Abgang
Abschreibungen
Endbestand
davon Anlagen im Bau

32.256.979,95
5.132.917,51
0,00
1.464.426,68
35.925.470,78
1.353.291,57

2013
EUR
31.597.433,84
2.077.572,58
32.541,44
1.385.485,03
32.256.979,95
1.275.830,78

2012
EUR
31.471.245,47
1.607.024,66
119.533,66
1.361.302,63
31.597.433,84
374.799,77

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2014 -

2011
EUR
30.516.162,34
2.274.028,17
31.010,81
1.287.934,23
31.471.245,47
663.578,00

Seite 20 von 30

4.3.2.

Beteiligungsvermögen

Bei Gründung des Eigenbetriebs wurde entsprechend dem satzungsgemäßen Beteiligungsverhältnis im Finanzanlagevermögen die Kapitaleinlage beim Abwasserverband „AVRL“ in Höhe von 2.326.580,45 EUR (4.550.395,84 DM), d.h. 87,3 % von
2.665.040,61 EUR (5.212.366,38 DM) bilanziert und aufgrund der Beanstandung der
GPA in der Bilanz 2002 wieder auf dieses ursprüngliche Niveau zurückgeführt.



4.3.3.

Im Rechnungsjahr 2014 erfolgte keine Veränderung der Kapitaleinlage.

Forderungen

In der Bilanz sind insgesamt Forderungen in Höhe von 1.086.435,10 EUR ausgewiesen. (VJ: 1.276.991,11 EUR).
Forderungen aus Lieferung und Leistung
Darin enthalten sind u.a. noch nicht beglichene Abwassergebühren, sowie rückständige bzw. gestundete Kanalbeiträge und der Straßenentwässerungskostenanteil.



Der Straßenentwässerungsanteil ist als Forderung gegenüber der Gemeinde und nicht unter dieser Position zu buchen. Weiterhin ist auch der
Hausanschluss für den Kletterturm des Alpenvereins, nachdem die Stadt
Lahr diese Kosten übernimmt, entsprechend dort zu buchen (insgesamt
177.103,48 EUR).

Betrachtet man die Debitoren, so stellt man fest, dass es positive Debitoren in Höhe
von 198.054,40 EUR (375.157,98 EUR – 177.103,48 EUR) gibt. Dazu finden sich
negative (=kreditorische) Debitoren (=Überzahlungen) in Höhe von 335.832,02 EUR,
die richtigerweise auf die Verbindlichkeiten gebucht wurden.
Die Forderungen aus Lieferung und

Leistungen betragen somit insgesamt

533.886,52 EUR (anstatt 710.990,00 EUR).
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2014 -

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Forderungen gegenüber der Gemeinde oder Gemeindeverbänden
Die Forderungen gegenüber der Gemeinde sind mit 0,00 EUR ausgewiesen. Richtigerweise müssten hier 177.103,48 EUR gebucht sein (Straßenentwässerungsanteil
und Hausanschluss DAV Kletterturm).
Die Forderungen gegenüber Gemeindeverbänden beinhalten eine Umlagerückerstattung vom Abwasserverband Raumschaft Lahr in Höhe von 375.445,10 EUR.

4.3.4.

Ertragszuschüsse

Als Ertragszuschüsse im Sinne des § 8 EigBVO gelten die satzungsmäßig erhobenen Beiträge sowie sonstige Zuschüsse, durch die die Wirtschaftlichkeit bestimmter
Betriebsleistungen verbessert oder hergestellt wird.
Nach § 8 Abs. 3 Satz 4 EigBVO sind die passivierten Ertragszuschüsse jährlich mit
einem Zwanzigstel oder mit dem Vomhundertsatz aufzulösen, der dem durchschnittlichen Abschreibungssatz entspricht. Nach dem KAG ist nur die Alternativlösung zulässig.
Hintergrund der Zuschussauflösung mit dem durchschnittlichen Abschreibungssatz
ist, dass empfangene Zuschüsse korrespondierend mit der Nutzungsdauer der bezuschussten Anlagen entsprechend den jeweiligen Abschreibungssätzen aufgelöst
werden sollen.
Um die Zuschussauflösung zu automatisieren und dadurch die Sachbearbeitung zu
optimieren, werden seit der Umstellung auf SAP die Zuweisungen und Beiträge objektbezogen einzeln im Anlagennachweis abgebildet und gleichmäßig aufgelöst.
Die bereits in der Vergangenheit passivierten Ertragszuschüsse wurden in einer
Summe in die programmgestützte Anlagenbuchhaltung aufgenommen und werden in
analoger Vorgehensweise mit einem durchschnittlichen Abschreibungssatz von 2 %
gleichmäßig aufgelöst.

2014
Anschaffungswerte des Anlagevermögens (ohne AiB)
Abschreibungen auf das Anlagevermögen
durchschnittlicher Abschreibungssatz

EUR
73.097.149,88
1.464.426,68
2,003%

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2014 -

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Die Ertragszuschüsse und Beiträge veränderten sich 2014 folgendermaßen:
Zuwendungen

Beiträge

EUR

EUR

Summe zum 31.12.2013

9.249.906,08

23.409.532,83

Zugang

1.293.006,81

83.863,15

10.542.912,89

23.493.395,98

2,0 %

2,0 %

210.171,81

466.434,15

5.670.796,00

12.359.939,00

Summe zum 31.12.2014
durchnittlicher AFA-Satz 2014
Auflösungsbetrag 2014
Kapitalrest zum 31.12.2014

4.3.5.

Verbindlichkeiten

In der Bilanz sind insgesamt Verbindlichkeiten in Höhe von 19.124.370,68 EUR
(VJ.: 16.172.463,67 EUR) passiviert. Davon sind 2.485.194,35 EUR mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Details zu den Verbindlichkeiten wurden pflichtgemäß im Anhang erläutert. Dem Jahresabschluss ist ein Verbindlichkeitenspiegel beigefügt.

Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistungen
Insgesamt

standen

Verbindlichkeiten

aus

Lieferungen

und

Leistungen

mit

630.416,64 EUR in der Bilanz. (294.584,62 EUR für größtenteils diverse Bauausgaben und 335.832,02 EUR für die umgebuchten kreditorischen Debitoren aus den
Forderungen).

 Im VerbindlichkeitenspiegeI wurde unter der Rubrik „Restlaufzeit unter 1
Jahr (Vorjahr)“ der alte Betrag in Höhe von 488.498,00 EUR vor Korrektur
der Bilanz übernommen (richtig: 861.413,69 EUR).
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
In 2014 wurde ein neues Darlehen in Höhe von 3.050.000,00 EUR aufgenommen.
Der Schuldenstand zum 31.12.2014 beträgt 11.907.821,65 EUR und erhöhte sich
zum Vorjahr um 2.317.683,89 EUR. Darin enthalten sind 7.914,80 EUR aus dem

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2014 -

Seite 23 von 30

Treasury Verrechnungskonto. Dies sind „Kassenreste“ mit Zinsen und Tilgungen, die
am 31.12.2014 noch nicht bei der Bank verbucht wurden.

 Im Verbindlichkeitenspiegel wurden unter den Rubriken „Insgesamt“ und
„Restlaufzeit unter 1 Jahr“ der Betrag aus dem Treasury Verrechnungskonto

nicht

zugeordnet

(richtig:

11.907.821,65

EUR

bzw.

981.121,63 EUR). Dadurch erhöht sich der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten auf 19.124.370,68 EUR (dies entspricht auch der Bilanz) bzw.
2.485.194,35 EUR („Restlaufzeit unter 1 Jahr“).

4.3.6.

Rückstellungen

Kostenüberdeckungen aus der Erhebung von Abwassergebühren sind nach § 14
Abs. 2 Satz 2 KAG innerhalb von fünf Jahren auszugleichen. Im Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung werden ab dem Rechnungsjahr 2003 Kostenüberdeckungen nicht
mehr als Ergebnisvortrag im Eigenkapital ausgewiesen, sondern nach den handelsrechtlichen Bestimmungen des § 249 Abs.1 Satz 1 HGB aufwandswirksam als Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten bilanziert. Beim späteren Ausgleich ist die
Rückstellung dann wieder ertragswirksam aufzulösen. Die ab 2003 eingetretenen
Kostenüberdeckungen wurden den Rückstellungen zugeführt.
Die gesplittete Abwassergebühr sorgt nun dafür, dass ab deren Einführung im Jahr
2011 auch die Über- und Unterdeckungen nun differenziert betrachtet werden müssen. Das beauftragte Kommunalberatungsbüro Schneider & Zayontz hat daher die
Überdeckungen aus 2009 und 2010 nach Schmutzwasseranteil und Niederschlagswasseranteil aufgetrennt. Die Betriebsergebnisse ab 2011 weisen daher beide Anteile aus.
Für

das

Rechnungsjahr

2014

wurde

mit

Unterdeckungen

in

Höhe

von

370.000,00 EUR für das Schmutzwasser und 107.351,53 EUR für das Niederschlagswasser kalkuliert. Diese Summen wurden im Wirtschaftsplan entsprechend
eingestellt. Die Verrechnung erfolgt jeweils mit den Rückstellungen aus 2010.
Das Kommunalberatungsbüro Schneider & Zayontz hat in der Betriebsabrechnung
2014 Kostenunterdeckungen in Höhe von 25.488,02 EUR für den Bereich des

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2014 -

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Schmutzwassers und 152.168,17 EUR für den Bereich des Niederschlagswassers
ermittelt.
Durch das bessere Ergebnis im Bereich Schmutzwasser (25.488,02 EUR) konnte
die geplante Unterdeckung von 370.000,00 EUR nicht erreicht werden. Der Differenzbetrag in Höhe von 344.511,98 EUR wird den Rückstellungen zugeführt.
Im Bereich des Niederschlagswassers übersteigt das Ergebnis die geplante Unterdeckung (107.351,53 EUR – 152.168,17 EUR). Es entstand ein Verlust in Höhe von
44.816,64 EUR, der auf neue Rechnung vorgetragen wird.

Jahr

2009
2010
2011
2012
2013
2014

01.01.2012
EUR

2012
EUR

31.12.2012
EUR

2013
EUR

Gesamt:

2014
EUR

31.12.2014
EUR

SW
1.694.027,89

1.694.027,89
206.037,55

-599.531,25

1.094.496,64

897.625,45

206.037,55
897.625,45

206.037,55

-370.000,00

344.511,98
1.900.065,44

2009
2010
2011
2012
2013
2014

31.12.2013
EUR

2.198.159,64

724.496,64
206.037,55
897.625,45
344.511,98
2.172.671,62

NW
358.000,63

-91.331,47

266.669,16

-159.317,63

107.351,53

36.868,67

36.868,67

-107.351,53

0,00

36.868,67
(-44.816,64)*

2.052.028,52

266.669,16

144.220,20

36.868,67

2.166.734,60

2.342.379,84

2.209.540,29
*Vortrag auf neue Rechnung

SW: Schmutzw asser NW: Niederschlagsw asser

In der Bilanz zum 31.12.2014 sind sonstige Rückstellungen in Höhe von insgesamt
2.233.790,28 EUR bilanziert. Diese gliedern sich wie folgt:
Rückstellungen:
Gebührenrückstellung:
- Schmutzwasser
- Niederschlagswasser
Jahreabschlusskosten
Urlaubsrückstellung
Überstundenrückstellung
LOB-Prämien
Geschäftsunterlagen
Gesamt:

EUR

2.172.671,62
36.868,67
20.100,00
2.100,00
1.000,00
500,00
550,00
2.233.790,29

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4.4.

Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

Ergebnis

Ergebnis

2014

2013

EUR

Umsatzerlöse
sonstige betriebliche Erträge
Materialaufwand
Abschreibungen auf Sachanlagen
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Personalaufwand
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
Außerordentliche Erträge
Außerordentliche Aufwendungen
Außerordentliches Ergebnis
Jahresgewinn/Jahresverlust

6.442.170,30
554.692,33
3.343.354,38
1.464.426,68
1.105.126,67
113.102,14
16.718,93
1.032.388,33
-44.816,64
0,00
0,00
0,00
-44.816,64

EUR

6.460.064,08
855.595,55
3.133.217,26
1.385.485,03
1.674.099,88
110.570,17
42.760,00
1.055.047,29
0,00
20.143,10
20.143,10
0,00
0,00

Die GuV wurde in Form und Inhalt entsprechend den Vorgaben des Eigenbetriebsund Handelsrechts nach Formblatt 4 der EigBVO (Anlage 4) aufgestellt. Die Kontinuität bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse ist somit gegeben.

4.5.

Anhang

Der Anhang dient zur Erläuterung der Bilanz und der GuV. Auf die in §§ 284 und
285 HGB aufgelisteten Positionen wurde eingegangen.
Anlagenachweis
§ 10 Abs. 2 EigBVO schreibt die Erstellung eines Anlagenachweises vor. Dieser soll
als Bestandteil des Anhangs die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens einschließlich der Finanzanlagen aufzeigen. Die Darstellung hat entsprechend den Formblättern 2 u. 3 (Anlage 2 u. 3 zur EigBVO) zu erfolgen.



Dem Jahresabschluss 2014 wurde im Anhang ein Anlagennachweis beigefügt, der in der Form den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

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4.6.

Lagebericht § 16 EigBG, § 11 EigBVO, § 289 HGB

Der Lagebericht hat die Funktion, die Daten des Jahresabschlusses zu verdichten
und um weitere Informationen zu ergänzen, um die Beurteilung des Betriebes zu erleichtern bzw. zu ermöglichen. Die Erläuterungen müssen sachlich richtig und der
Zielsetzung des Jahresberichts entsprechend hinreichend sein.

 Es wurde ein Lagebericht erstellt, in dem die in § 289 HGB bzw.
§ 11 EigBVO geforderten Inhalte enthalten sind.

4.7.

Bilanzanalyse

Vermögen
immaterielles AV
Sachanlagen
Finanzanlagen
Anlagevermögen
Vorräte
Forderungen
Flüssige Mittel
Umlaufvermögen
RAP
Gesamtvermögen

EUR
362.602,10
35.562.868,68
2.326.580,45
38.252.051,23
0,00
1.086.435,10
0,00
1.086.435,10
5.593,00
39.344.079,33

%
0,92
90,39
5,91
97,22
0,00
2,76
0,00
2,76
0,01
100,00

Kapital
Stammkapital
Gewinnrücklagen
Jahresverlust
Eigenkapital
Zuschüsse/Beiträge
lf. Rückstellungen
lf. Verbindlichkeiten
lf. Fremdkapital
kf. Rückstellungen
kf. Verbindlichkeiten
kf. Fremdkapital
Gesamtkapital

EUR

%

0,00
0,00
-44.816,64
-44.816,64
18.030.735,00
0,00
17.612.383,16
17.612.383,16
2.233.790,29
1.511.987,52
3.745.777,81
39.344.079,33

0,00
0,00
-0,11
45,83
0,00
44,77
44,77
5,68
3,84
9,52
100,00

Die Bilanz zeigt wie in den Vorjahren die für Entsorgungsbetriebe charakteristisch
hohe Anlagenintensität (97,22 %).
Das Anlagevermögen ist zu 45,83 % aus Zuschüssen und Beiträgen und zu 44,77 %
(VJ.: 40,60 %) aus langfristigem Fremdkapital finanziert.
Die den Rückstellungen zugeführten Kostenüberdeckungen stehen nicht als langfristige Finanzierungsmittel zur Verfügung. Die „Goldene Bilanzregel“ fordert, dass langfristig

gebundenes

Vermögen

(Anlagevermögen

–

Zuschüsse/Beiträge

=

20.221.316,23 EUR) mit langfristigem Kapital (lf. Fremdkapital + Eigenkapital =
17.567.566,52 EUR) finanziert ist. Dies ist hier nur zu 86,87 % der Fall. Die Differenz
(Unterdeckung) beträgt 2.653.749,71 EUR; dies entspricht dem Finanzierungsfehlbetrag.

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Eigenkapital
Da es sich beim Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung um ein nichtwirtschaftliches
Unternehmen im Sinne des § 102 Abs. 3 Nr. 1 GemO handelt, kann gemäß
§ 12 Abs. 2, S. 2 EigBG auf die übliche Kapitalausstattung verzichtet werden.
Um das Gebührenergebnis in Einklang mit dem Jahresergebnis des Eigenbetriebs zu
bringen, wurde beschlossen auf die übliche Eigenkapitalausstattung zu verzichten.
Zum 01.01.2003 wurde daher das Stammkapital in ein verzinsliches Trägerdarlehen
umgewandelt.
Zum 01.01.2009 wurde die allgemeine Rücklage in Höhe von 364.040,51 EUR ebenfalls als gemeindliches Darlehen umgewandelt.
Dadurch steht dem Eigenbetrieb kein Eigenkapital mehr zur Verfügung. Das Trägerdarlehen entwickelte sich wie folgt:

gemeindliches Darlehen:
urspr. Stammkapital
Umwandlung Rücklage
Rückführung 2009
Rückführung 2010
Rückführung 2011
Rückführung 2012
Gesamt-Darlehen:

EUR
8.947.607,92
364.040,51
-1.056.460,00
-1.417.361,00
-496.240,86
-629.110,26
5.712.476,31

In 2014 gab es keine Rückführung an das gemeindliche Darlehen.

5. Schlussbemerkung
Aus Sicht des RPA spricht nichts dagegen, den Jahresabschluss 2014 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung nach § 16 Abs. 3 EigBG festzustellen und der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
Die vom Rechnungsprüfungsamt getroffenen Feststellungen sind zukünftig zu berücksichtigen.
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6. Beschlussvorschlag
Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Gemeinderat der Stadt Lahr folgenden
Beschluss zu fassen:

1. Der Gemeinderat stellt nach Abschluss der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Abwasserbeseitigung Lahr“
zum 31.12.2014 mit einer Bilanzsumme von 39.344.079,33 EUR und einem ausgeglichenen Jahresergebnis auf der Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu
§ 12 Eigenbetriebsverordnung gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest.
2. Es ist ein Jahresverlust in Höhe von 44.816,64 EUR entstanden, der auf neue
Rechnung vorzutragen ist.
3. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt.

Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt zu geben.

Lahr, 22.12.2015

Große Kreisstadt Lahr/Schwarzwald
-Städtisches Rechnungsprüfungsamt-

gez.
Christian Zanger

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Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung -EigBVO-

Angaben in den Beschlüssen über

1. Die Feststellung des Jahresabschlusses 2014
2. Die Verwendung des Jahresgewinnes/Behandlung des Jahresverlustes

1

Feststellung des Jahresabschlusses
1.1.

Bilanzsumme
1.1.1
davon entfallen auf der Aktivseite auf
- das Anlagevermögen
- das Umlaufvermögen
- Rechnungsabgrenzungsposten
1.1.2

1.2

2

davon entfallen auf der Passivseite auf
- das Eigenkapital
- die empfangenen Ertragszuschüsse
- die Rückstellungen
- die Verbindlichkeiten

Jahresgewinn/Jahresverlust
1.2.1
Summe der Erträge
1.2.2
Summe der Aufwendungen

EUR
39.344.079,33
38.252.051,23
1.086.435,10
5.593,00

-44.816,64
18.030.735,00
2.233.790,29
19.124.370,68
-44.816,64
7.013.581,56
7.058.398,20

Verwendung des Jahresgewinnes/Behandlung des Jahresverlustes
2.1.

2.2

bei einem Jahresgewinn
a) zur Tilgung des Verlustvortrages
b) zur Einstellung in die Rücklagen
c) zur Abführung an den Haushalt der Gemeinde
d) auf neue Rechnung vorzutragen
bei einem Jahresverlust
a) zu tilgen aus dem Gewinnvortrag
b) aus dem Haushalt der Gemeinde auszugleichen
c) auf neue Rechnung vorzutragen

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