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Beschlussvorlage (Lärmsanierung Rheintalbahn im Bereich Lahr - Aktiver Schallschutz im Stadtgebiet Lahr)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Etter

Datum: 26.01.2016 Az.: -0684 Et

Drucksache Nr.: 29/2016

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

03.02.2016

vorberatend

nichtöffentlich

Einstimmig

Gemeinderat

29.02.2016

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Lärmsanierung Rheintalbahn im Bereich Lahr
- Aktiver Schallschutz im Stadtgebiet Lahr

Beschlussvorschlag:

1. Die neu geplante Lärmschutzwand südlich des Lahrer Bahnhofs wird ausdrücklich
begrüßt.
2. Die Lärmsanierungsplanung der Deutschen Bahn AG wird zustimmend zur
Kenntnis genommen.

Anlage(n):
- Pläne Lärmsanierung Rheintalbahn

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 29/2016

Seite - 2 -

Begründung:
Am 20. April 2015 war die Lärmsanierung der Rheintalbahn zuletzt Gegenstand von Beratungen im Gemeinderat. Damals wurden die vorgesehenen aktiven und passiven Lärmminderungsmaßnahmen der DB grundsätzlich begrüßt. Für den Bereich südlich des Bahnhofs,
für den die DB zunächst keine aktiven Lärmschutzmaßnahmen vorsah, wurden jedoch sogenannte niedrige Schallschutzwände, die 55 cm oder 76 cm hoch (immer gemessen über
Schienenoberkannte) und sehr nah an den Gleisen sein müssten, vom Gemeinderat zum
Schutz der Wohnbebauung im Gebiet Kleinfeld-Süd gefordert.
Die in der damaligen Vorlage bereits angekündigte Prüfung durch die DB hat jedoch dazu geführt, dass anstelle solch niedriger Wände (je Hauptgleis eine), eine 4 m hohe, „konventionelle“ Schallschutzwand errichtet werden soll. Für diese Lösung sprechen insbesondere die
deutlich höhere Lärmminderung, die einfachere bautechnische Umsetzung sowie die Genehmigung durch das Eisenbahnbundesamt (EBA). Die Wand führt (wie alle aktiven Schallschutzmaßnahmen) zur Reduzierung beim passiven Lärmschutz, dessen Kosten zu 75 %
von der DB zu tragen sind.
Die niedrigen Schallschutzwände wurden deshalb in Erwägung gezogen, weil durch das
Gleis 6 am Lahrer Bahnhof eine konventionelle Schallschutzwand nicht unmittelbar am Lärm
verursachenden Hauptgleis errichtet werden kann. Dies ist nun auch der Grund, weshalb
abweichend von der im Rahmen der Lärmsanierung standardisierten Maximalhöhe von 3 m
mit Zustimmung des EBA abgewichen wird. Östlich vom vorhandenen Bahnsteig 6 soll nun
vom Belleviller Platz bis auf Höhe der Römerstraße eine 4 m hohe Wand errichtet werden.
Sie wird für die Wohnbebauung entlang der Vogesenstraße zu einer Lärmminderung von bis
zu 7 oder gar 9 dB(A) führen, für das Wohngebäude Bahnhofsplatz 3 in den unteren Geschossen sogar bis zu 11 dB(A) (siehe Anlage). Für die zur Bahn nächstgelegenen Hochhäuser Römerstraße 1 und 3 werden an den Südfassaden ca. 2 bzw. 0,5 dB(A) Lärmminderung erreicht, an den Westfassaden 3 bis 4 bzw. 2 und an den beiden Nordfassaden dagegen bereits zwischen 5 und 7 dB(A). Da die jeweiligen Nord- und Südfassaden gleich weit
entfernt sind, ist der deutliche Unterschied bei der Lärmminderung vor allem darauf zurück zu
führen, dass die Lärmschutzwand 50 m südlich vom Gebäude Römerstraße 3 aufhört, weshalb sich der Schall noch vor der Wand Richtung Wohngebiet ausbreiten kann.
Die Stadt Lahr hat deshalb gegenüber der DB angeregt, die geplante Schallschutzwand in
Richtung Süden zu verlängern. Darauf ist die DB jedoch nicht eingegangen, weil sie seitens
des Eisenbahnbundesamtes gehalten ist, die Maßgabe der Ausführungsbestimmungen zur
Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes einzuhalten.
Danach darf eine Schallschutzwand nur um 50 m über das letzte zu schützende Gebäude
verlängert werden. Außerdem wies die DB auf das schlechte Kosten-Nutzen-Verhältnis hin.
Damit bliebe nur die Möglichkeit, die Wand auf Kosten der Stadt zu verlängern und so für einen zusätzlichen Schallschutz zu sorgen. Für eine unabhängige Einschätzung hat die Stadt
dazu eine schalltechnische Überprüfung beim Büro Heine+Jud, das für die Bebauungspläne
MOSCHEE, KLEINGARTENPARK und SEEPARK tätig waren bzw. sind, in Auftrag gegeben.
Dabei wurden die 4 Varianten – Verlängerung um ca. 145 m bis zur Hursterhofbrücke bzw.
um ca. 245 m bis zur Brücke der B 36 mit jeweils einer 3 bzw. 4 m hohen Wand – betrachtet.
Die nachfolgende Tabelle zeigt an den Immissionsorten Süd- und Westfassade des Gebäudes Römerstraße 1 die minimal und maximal zusätzlich zur DB-Lärmschutzwand erzielbare
Lärmminderung in der Nacht. Dabei beziehen sich die minimalen Werte auf die oberen, die
maximalen Werte auf die unteren Geschosse des Hochhauses. Außerdem sind die jeweiligen
gerundeten Kosten über von der DB genannte Einheitswerte (brutto) pro laufenden Meter
ermittelt worden.

Drucksache 29/2016

V1
V2
V3
V4

Seite - 3 -

Verlängerung

Wandhöhe

145 m
145 m
245 m
245 m

3m
4m
3m
4m

Lärmminderung Römerstr. 1
Südfassade
│Westfassade

Kosten lfm
(brutto)

2,1 – 4,7 dB)A)
3,3 – 5,3 dB(A)
2,4 – 5,2 dB(A)
3,5 – 6,1 dB(A)

2.185 €/lfm
2.485 €/lfm
2.185 €/lfm
2.485 €/lfm

1,0 – 4,2 dB(A)
1,6 – 4,7 dB(A)
1,1 – 4,3 dB(A)
1,4 – 4,6 dB(A)

Kosten
gerundet
320.000 €
360.000 €
540.000 €
610.000 €

DB-Angaben zur Ermittlung der Brutto-Einheitswerte Kosten Lärmschutzwand:
4 m Höhe: 1.400 € x 25% Nebenkosten x 19% MWSt + ca. 400 € = ca. 2.485 €
3 m Höhe: 1.200 € x 25% Nebenkosten x 19% MWSt + ca. 400 € = ca. 2.185 €

Im Vergleich der Varianten ist festzustellen, dass
eine Erhöhung von 3 auf 4 m mehr Lärmminderung bringt (V1 : V2) als die Verlängerung
um weitere 100 m (V1 : V3) und zudem mit Mehrkosten von „nur“ 40.000 statt 220.000
Euro verbunden wäre.
eine 4 m hohe und 245 m lange Verlängerung nur noch für die Südfassade eine nennenswerte zusätzliche Lärmminderung von ca. 1,4 dB(A) (V1 : V4) erreicht – zu Mehrkosten von 290.000 Euro.
Daraus kann geschlossen werden, dass nur eine Verlängerung um 145 m bis zur Hursterhofbrücke in die Erwägung einzubeziehen ist.
Eine Verlängerung um 145 m würde für zusätzliche 5 Geschosse von Römerstraße 1 (5. – 9.
OG) oder ca. 20 – 25 Wohneinheiten bedeuten, dass kein passiver Schallschutz mehr erforderlich wäre, weil dort der nächtliche Lärmsanierungs-Grenzwert von 60 dB(A) unterschritten
würde. Eine entsprechende Aussage zu anderen Gebäuden kann nicht gemacht werden, jedoch ist festzustellen, dass beim nächsten Hochhaus Römerstraße 3 durch die DBLärmsanierung bereits kein Anspruch mehr auf passiven Schallschutz besteht (Ausnahme:
Westfassade 15. + 16. OG).
Allerdings wirken Lärmschutzfenster in den Hochhäusern auch gegen den Verkehrslärm der
B 36 und somit stellt sich die Frage, ob diese den Bewohnern nicht mehr Schutz bringen.
Planungsrecht
Die DB-Planung zur Lärmsanierung wird entweder ein Plangenehmigungsverfahren oder ein
Planfeststellungsverfahren beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) durchlaufen. Derzeit geht die
DB davon aus, dass ein Plangenehmigungsverfahren ausreicht. Der Bau der Schallschutzwände ist für 2017 vorgesehen, die DB hat dafür Sperrpausen (Zeiten, an denen der Bahnverkehr eingestellt wird) für September – November 2017 angemeldet.
Sollte wider Erwarten das EBA ein deutlich aufwändigeres Planfeststellungsverfahren für erforderlich ansehen, wäre der Umsetzungszeitplan zumindest gefährdet. Eine Entscheidung
darüber wird hoffentlich bald getroffen. Evtl. kann in der bevorstehenden Sitzung darüber
mündlich berichtet werden.
Das Planungsrecht für die Lärmschutzwand-Verlängerung müsste durch ein separates Bebauungsplanverfahren herbeigeführt werden. Ein Bau vor 2018 wäre ungewiss.

Drucksache 29/2016

Seite - 4 -

Ausbau Rheintalbahn
Trotz des Beschlusses des Projektbeirats im Juni 2015 und des Bundestags im Frühjahr
2016, die Gleise 3 und 4 entlang der Autobahn zu bauen, ist auch die Bestandsstrecke von
den Planungen zum Ausbau der Rheintalbahn betroffen. Für den auf den bestehenden Gleisen 1 und 2 verbleibenden ICE erfolgen dort umfangreiche Ausbauarbeiten, die eine Reisegeschwindigkeit von 250 km/h zum Ziel haben. Dadurch ist davon auszugehen, dass der
Streckenabschnitt Lahr aufgrund dieser wesentlichen Änderung ein Fall der Lärmvorsorge
werden wird.
D.h. an Stelle der jetzt geplanten und bis 2018 gebauten 3 bzw. 4 m hohen Lärmsanierungswände werden dann voraussichtlich ca. 6 m hohe Wände der Lärmvorsorge errichtet. Der
Umsetzungshorizont für diesen Ausbau ist zum jetzigen Zeitpunkt schwer vorherzusagen, er
wird jedoch mit großer Wahrscheinlichkeit nach 2035 liegen. Dies deshalb, weil in der aktuellen Diskussion das Jahr 2035 für die Fertigstellung der autobahnparallelen Trasse genannt
wird. Diese ist wiederum Voraussetzung für den Beginn der Arbeiten an den bestehenden
Gleisen.

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis
mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den
Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.