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Beschlussvorlage (Sanierung des ehem. Gaswerks in Lahr - Teilaushubsanierung badenova AG & Co. KG - Übergabe der Grundwassersanierung an die badenova )

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 622
SG Altlasten

Datum: 15.12.2015 Az.: -0664
Dressler

Drucksache Nr.: 331/2015

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

13.01.2016

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

25.01.2016

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

30

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

--------------

Betreff:

Sanierung des ehem. Gaswerks in Lahr
- Teilaushubsanierung badenova AG & Co. KG
- Übergabe der Grundwassersanierung an die badenova

Beschlussvorschlag:

1. Die Stadt Lahr wird mit der badenova AG und Co. KG eine Projektvereinbarung über die Durchführung der Teilaushubsanierung und der Übergabe der
laufenden Grundwassersicherung schließen.
2. Die Stadt Lahr reicht für beide Sanierungsmaßnahmen einen Förderantrag
beim Regierungspräsidium Freiburg ein.
3. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides werden die Fördermittel an die badenova weiterbewilligt zur Durchführung der Maßnahmen.
4. Die bestehenden Aufträge/Verträge über den Betrieb der laufenden Grundwassersanierung werden an die badenova abgegeben. Hierzu werden entsprechende Übergangsvereinbarungen in Absprache mit den Beteiligten erstellt.

Anlage(n):
1. Lageplan mit Altstandort Gaswerk
2. Projektvereinbarung
3. Beschreibung der Teilaushubmaßnahme

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 331/2015

Seite - 2 -

Begründung:
Das ehemalige Gaswerk der Stadt Lahr war von 1858 bis 1964 in Betrieb. Nach Erkundungsmaßnahmen in der zweiten Hälfte der 90-er Jahre d.v.J. stand ein Sanierungsbedarf
fest. Maßgebliche Schadstoffe sind aromatische und polycyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, Ammonium und Cyanid. Anfang des neuen Jahrtausends wurde nach Prüfung verschiedener Sanierungsvarianten (2003) von den Fachbehörden die Durchführung
einer Grundwassersanierung gefordert.
Nach Errichtung der Reinigungsanlage im Auftrag der Stadt Lahr im Jahr 2005 ging die
Sanierung Anfang 2006 in Betrieb. Über drei Sanierungsbrunnen wurden im Mittel etwa
11,25 m³/h Grundwasser entnommen und behandelt. Das gereinigte Wasser wird anschließend in die Schutter eingeleitet. Als kommunaler Altstandort wird die Maßnahme zu
ca. 53% vom Land Baden- Württemberg gefördert. Der Komplementäranteil wird von der
badenova (als Rechtsnachfolger der Stadtwerke Lahr) gestellt.
Der Altstandort unterteilt sich in eine südliche Teilfläche (Grundstückseigentümer badenova) und eine nördliche Teilfläche, die mittlerweile vom Grundstückseigentümer E-Werk
Mittelbaden überbaut wurde (siehe Lageplan Anlage 1).
Obwohl die Grundwasserreinigungsanlage seit nun ca. 10 Jahren meist störungsfrei läuft,
die Schadstoffgehalte gegenüber den Ausgangskonzentrationen gesunken sind und einer
der drei Sanierungsbrunnen (SB5) zwischenzeitlich aufgrund der niedrigen Schadstoffgehalte dauerhaft abgeschaltet werden konnte, ist Nachteil der seinerzeit geforderten
Grundwasserreinigung, dass diese einen langen und aus heutiger Sicht nicht kalkulierbaren Zeitraum umfasst.
Aus diesem Grund hat sich die badenova vor rund drei Jahren entschlossen, die Sanierung durch eine aufwendige Teilaushubmaßnahme im zentralen Bereich auf ihrem Grundstück zu intensivieren (Lageplan Anlage 1, nähere Beschreibung der Maßnahme siehe Anlage 3). Da die früheren Firmengebäude inzwischen komplett zurückgebaut sind und so
ein direkter Zugang zu den Schadensherden möglich ist, fand die beabsichtigte Maßnahme bei einer Bewertungskommission im Frühjahr 2015 die Zustimmung der Fachbehörde
und wurde als förderfähig anerkannt.
In Abstimmung mit den entsprechenden Stellen der Stadtverwaltung (technisches Dezernat, Rechtsamt und Kämmerei), wurde zur Durchführung und Finanzierung der beabsichtigten Maßnahmen eine Projektvereinbarung aufgesetzt, in dem die Rechte und Pflichten
geregelt sind (Anlage 2).
So ist vorgesehen, dass die Stadt Lahr formal einen entsprechenden Förderantrag stellt.
Nach Mittelbewilligung werden die Projektmittel an die badenova weitergeleitet, so dass
die badenova die Maßnahme in eigener Regie und Verantwortung durchführen soll. Die
Stadt Lahr ist als Teil einer Projektgruppe in die Maßnahme informell eingebunden. Die
Sanierungsmaßnahme soll nach rechtzeitiger Bewilligung durch das Regierungspräsidium
Freiburg bis zum Sommer 2016 geplant werden, in der zweiten Jahreshälfte 2016 begonnen und bis Frühjahr 2017 abgeschlossen sein. Die Nachsorge ist derzeit bis März 2020
veranschlagt.
Gemäß dem vorgelegten Entwurf des Förderantrags durch das Ingenieurbüro HPC werden die Aufwendungen für die Teilaushubsanierung incl. eines 3-jährigen Grundwassermonitorings 3,85 Mio. Euro betragen, von denen laut Mittelablaufplan der Großteil der
Kosten in den Jahren 2016 (1,6 Mio. Euro) und 2017 (2,0 Mio. Euro) abfließen werden.

Drucksache 331/2015

Seite - 3 -

Da diese direkt vom Regierungspräsidium Freiburg an die badenova weiterbewilligt werden sollen, müssen diese nicht im städtischen Haushalt gebucht werden. Der Zuwendungsbescheid wird voraussichtlich mit einem Fördersatz von 60% (gemäß Förderrichtlinien Altlasten) per Zuwendungsbescheid erfolgen. Die restlichen 40% muss die badenova
übernehmen.
Die gültigen Aufträge/Verträge der laufenden Grundwassersanierung (bis Ende 2018)
werden ab dem im Zuwendungsbescheid fixierten Zeitpunkt in Form von entsprechenden
Übergangsvereinbarungen auf die badenova übergehen, d.h. die Stadt Lahr wird aus allen
Rechten und Pflichten dieser Verträge entbunden.

Tilman Petters

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1–5
Gemeindeordnung zu entnehmen.