Beschlussvorlage (Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2015) hier: Betriebskostenzuschüsse für Kindertageseinrichtungen)
25. Januar 2016
Beschlussvorlage Amt: 502 Datum: 17.12.2015 Az.: 902.41/2015 Drucksache Nr.: 342/2015 Rottenecker-Zerrer Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 11.01.2016 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 25.01.2016 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2015) hier: Betriebskostenzuschüsse für Kindertageseinrichtungen Beschlussvorschlag: Für anstehende Nachzahlungen an die kirchlichen und freien Träger von Lahrer Kindertageseinrichtungen werden zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 260.000 Euro benötigt. Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2015 bei der Finanzposition 1.4648.700000 (Förderung von Kindergärten und Kindertagheimen –Betriebskostenzuschüsse Kinderbetreuungseinrichtungen) überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 260.000 Euro. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Finanzposition 1.9000.041000 (Steuern, allg. Zuweisungen und allg. Umlagen –Schlüsselzuweisungen vom Land). BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 342/2015 Seite - 2 - Begründung: Am 26.01.2015 erfolgte durch Gemeinderatsbeschluss eine Neuregelung der Bezuschussung für die vorhandenen 23 kirchlichen und freien Kindertageseinrichtungen in Lahr. Von der bis einschließlich 2012 praktizierten Personalkostenförderung wurde auf eine Abmangelfinanzierung umgestellt. Daran anschließend waren die Vertragsinhalte auszuarbeiten und mit den Trägervertretern sowie bei den kirchlichen Kindertageseinrichtungen auch mit den Genehmigungsbehörden Erzbischöfliches Ordinariat Freiburg und Evangelischer Oberkirchenrat Karlsruhe abzustimmen. Nachdem sich die dazu notwendigen Abstimmungsgespräche über mehrere Monate hingezogen haben, besteht nun Konsens in allen Punkten und die Verträge werden im Dezember 2015 ausgefertigt und zur Unterschrift gelangen. Die rückwirkend ab 2013 zu erstellenden Abrechnungen waren den neuen Fördermodalitäten anzupassen und wurden durch die Träger der Kindertageseinrichtungen erstmals in dieser Form erstellt und sukzessive vorgelegt. Die Abrechnungen der kirchlichen Träger liegen inzwischen vollständig vor, die Unterlagen eines freien Trägers werden in Kürze nachgereicht. Die Prüfung der Unterlagen wird noch einige Wochen beanspruchen, da noch keine Erfahrung mit dem neuen Abrechnungsmodus besteht und einige Rückfragen zur Beurteilung der Förderfähigkeit von Ausgaben anstehen. Da aufgrund der langen Entscheidungsphase vor der Neuregelung zuletzt keine aktuellen Rechnungsergebnisse vorlagen, wurden die vierteljährlichen Abschlagszahlungen in den letzten beiden Jahren nur sehr moderat angepasst. Aus diesem Grund haben die Träger für die Jahre 2013 und 2014 insgesamt 520.000 Euro Nachzahlungsbedarf geltend gemacht. Davon konnte die Hälfte aus den planmäßigen Finanzmitteln 2015 bereits zur Auszahlung gebracht und die Abschlagszahlungen 2015 entsprechend aufgestockt werden. Die ursprünglich als möglicher Deckungsvorschlag angedachten Mehreinnahmen bei den FAGZuweisungen für Kindertageseinrichtungen wurden bereits zur Deckung von Mehrausgaben für notwendige bauliche Maßnahmen und Ausbaumaßnahmen an Kindertageseinrichtungen in Anspruch genommen (Gemeinderatsbeschlüsse vom 11.05.2015 und 29.06.2015). Eine Schlussabrechnung für die Jahre 2013 und 2014 kann im Haushaltsjahr 2015 nicht mehr erfolgen. Daher ist vorbehaltlich der Genehmigung der beantragten überplanmäßigen Ausgaben vorgesehen, die Haushaltsmittel in Höhe von 260.000 Euro per Haushaltsausgaberest in das Jahr 2016 zu übertragen. Die letztliche Entscheidung über die Bildung eines entsprechenden Haushaltsrestes 2015 erfolgt aber erst zu einem späteren Zeitpunkt (voraussichtlich im März/April 2016) mit gesondertem Gemeinderatsbeschluss. Die Deckung der Mehrausgaben in Höhe von 260.000 Euro kann durch Mehreinnahmen bei der Finanzposition 1.9000.041000 (Steuern, allg. Zuweisungen und allg. Umlagen – Schlüsselzuweisungen vom Land) erfolgen. Für diese Finanzposition weist die aktuelle Haushaltsrechnung 2015 bei einem Planansatz von 23.295.000 Euro Mehreinnahmen in Höhe von 280.692 Euro aus. Die Einnahmeverbesserung geht dabei in Höhe von rd. 74.430 Euro auf die im Sommer 2015 verbuchte Spitzabrechnung für das Finanzausgleichsjahr 2014 sowie in Höhe von rd. 206.262 Euro auf die im Zuge der 4. Teilzahlung 2015 erfolgte Erhöhung des Grundkopfbetrages zurück. Guido Schöneboom Erster Bürgermeister Jürgen Trampert Stadtkämmerer