Beschlussvorlage (Verkehrssituation am Urteilsplatz; Installation von zwei Geschwindigkeitsmessanlagen hier: Endgültige Deckung der in tatsächlicher Höhe notwendigen Mehrausgaben…
29. Februar 2016
Beschlussvorlage Amt: 605 Gresbach Datum: 18.01.2016 Az.: 60/605 Kl/Gr Drucksache Nr.: 12/2016 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 15.02.2016 vorberatend nichtöffentlich Einstimmig Gemeinderat 29.02.2016 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen 302 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Verkehrssituation am Urteilsplatz; Installation von zwei Geschwindigkeitsmessanlagen hier: Endgültige Deckung der in tatsächlicher Höhe notwendigen Mehrausgaben (Haushaltsjahr 2015) Beschlussvorschlag: Mit Beschluss vom 29.06.2015 hat der Gemeinderat für das Haushaltsjahr 2015 gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für die Installation zweier Geschwindigkeitsmessanlagen auf dem Urteilsplatz bei der Finanzposition 2.6300.952000/999 (Gemeindestraßen -Verkehrsüberwachung) Mehrausgaben in Höhe von bis zu 125.000,- Euro bewilligt. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgte seinerzeit vorläufig durch eine im Vergleich zum Planansatz 2015 um bis zu 125.000,- Euro erhöhte Entnahme aus der allgemeinen Rücklage. Der Gemeinderat bewilligt nunmehr für das Haushaltsjahr 2015 gemäß § 84 GemO bei der Finanzposition 2.6300.952000/999 (Gemeindestraßen Verkehrsüberwachung) überplanmäßige Ausgaben in tatsächlicher Höhe von 90.000,- Euro. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Einsparungen bei den Finanzpositionen 1.1100.520100 (Abt. Öffentliche Sicherheit und Ordnung -Geschwindigkeitsmessungen) in Höhe von 60.000,- Euro und 1.1100.650000 (Abt. Öffentliche Sicherheit und Ordnung -Geschäftsausgaben) in Höhe von 30.000,- Euro. BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 12/2016 Seite - 2 - Begründung: Der Gemeinderat hat am 29.06.2015 der Aufstellung zweier stationärer Messanlagen am Urteilsplatz zugestimmt. Hierfür wurden Mehrausgaben in Höhe von bis zu 125.000,- Euro bewilligt. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgte seinerzeit vorläufig durch eine im Vergleich zum Planansatz 2015 um bis zu 125.000,- Euro erhöhte Entnahme aus der allgemeinen Rücklage. Im Haushaltsplan 2015 waren unter der Finanzposition 2.6300.952000/999 (Gemeindestraßen Verkehrsüberwachung) Haushaltsmittel in Höhe von 90.000,- Euro für die Installation einer neuen Geschwindigkeitsmessanlage in der Geroldsecker Vorstadt (Ersatz der bisherigen Messeinrichtung) veranschlagt. Die Haushaltsrechnung 2015 mit Stand vom 15.01.2016 weist für diese Finanzposition verbuchte Ausgaben in Höhe von 168.125,43 Euro und damit Mehrausgaben in Höhe von 78.125,43 Euro aus. Im Jahr 2015 sind für die Aufstellung der beiden neuen Messanlagen am Urteilsplatz Kosten in Höhe von insgesamt 89.526,68 Euro abgerechnet und verbucht worden. Hierin enthalten sind die Kosten für die Beschaffung der beiden Messsäulen und für die notwendigen Tiefbauarbeiten. Die Kosten für den Anschluss an die Stromversorgung und für die Eichung der Anlagen in Höhe von zusammen ca. 10.000,- Euro konnten aufgrund verzögerter Rechnungseingänge nicht mehr im Haushaltsjahr 2015 abgewickelt werden. Die entsprechende Verbuchung ist somit im Haushaltsjahr 2016 vorzunehmen. Aus diesem Grund wird es notwendig, auch diesen restlichen Mittelbedarf im Rahmen der Mehrausgabenbetrachtung 2015 zu berücksichtigen. Vorgesehen ist, Haushaltsmittel in Höhe von 10.000,Euro per Haushaltsausgaberest in das Jahr 2016 zu übertragen (über die Haushaltsreste 2015 erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt eine gesonderte gemeinderätliche Behandlung bzw. Beschlussfassung). Die Beschaffung der beiden neuen stationären Messanlagen am Urteilsplatz ist im Vergleich zu den im Juni 2015 in Höhe von bis zu 125.000,- Euro angenommenen und auch bewilligten Mehrausgaben deutlich kostengünstiger ausgefallen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass im Unterschied zur ersten Kostenschätzung eine kleinere Ausführung gewählt werden konnte, die nur eine Fahrtrichtung überwacht. Letztlich werden sich die Gesamtkosten auf ca. 99.000,-- Euro belaufen. Für die im Haushaltsplan 2015 in Höhe von 90.000,- Euro veranschlagte Maßnahme „Installation einer neuen Messanlage in der Geroldsecker Vorstadt“ haben sich nach der Endabrechnung Einsparungen in Höhe von ca. 9.000,- Euro ergeben. Somit sind bei der Finanzposition 2.6300.952000/999 (Gemeindestraßen -Verkehrsüberwachung) letztlich überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 90.000,- Euro zu bewilligen. Die Deckung dieser Mehrausgaben kann durch Einsparungen bei den Finanzpositionen 1.1100.520100 (Abt. Öffentliche Sicherheit und Ordnung –Geschwindigkeits-messungen) in Höhe von 60.000,- Euro und 1.1100.650000 (Abt. Öffentliche Sicherheit und Ordnung Geschäftsausgaben) in Höhe von 30.000,- Euro erfolgen. Die Einsparungen im Bereich der Finanzposition 1.1100.520000 und 1.1100.650000 sind darauf zurückzuführen, dass die Fallzahlen der neuen gemieteten Messanlage in Kippenheim deutlich geringer ausgefallen, als dies durch die Fachfirma prognostiziert wurde und auch die Fallzahlen der ebenfalls gemieteten Messanlage in der Burgbühlstraße und der Schwarzwaldstraße spürbar zurückgegangen sind. Neben reduzierten Fallpauschalen sind somit automatisch auch verringerte Portokosten angefallen. Tilman Petters Jürgen Trampert