Beschlussvorlage (Bewilligung überplanmäßiger Ausgaben (Haushaltsjahr 2015): Stadtsanierungsmaßnahme „Kanadaring“ hier: Endgültige Deckung der tatsächlichen Mehrausgaben)
29. Februar 2016
Beschlussvorlage Abt: 622 / 201 Meßner / Wurth Datum: 26.01.2016 Az.: 902.24/2015 Drucksache Nr.: 28/2016 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 15.02.2016 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 29.02.2016 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen 62/622 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Bewilligung überplanmäßiger Ausgaben (Haushaltsjahr 2015): Stadtsanierungsmaßnahme „Kanadaring“ hier: Endgültige Deckung der tatsächlichen Mehrausgaben Beschlussvorschlag: Mit Beschluss vom 14.12.2015 hat der Gemeinderat für das Haushaltsjahr 2015 gem. § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg für die Stadtsanierungsmaßnahme „Kanadaring“ bei der Finanzposition 2.6150.987000/008 (Zuweisungen und Zuschüsse an übrige Bereiche) überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 860.000,-- Euro bewilligt. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgte seinerzeit vorläufig durch eine im Vergleich zum Planansatz 2015 um 860.000,-Euro erhöhte Entnahme aus der allgemeinen Rücklage. Der Gemeinderat bewilligt nunmehr für das Haushaltsjahr 2015 gem. § 84 GemO bei der Finanzposition 2.6150.987000/008 (Stadtsanierungsmaßnahme Kanadaring –Zuweisungen und Zuschüsse an übrige Bereiche) überplanmäßige Ausgaben in tatsächlicher Höhe von 832.350,-- Euro. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei den Finanzpositionen 2.6150.361000/008 (Stadtsanierungsmaßnahme Kanadaring –Zuweisungen vom Land) in Höhe von 257.350,-- Euro und 1.9000.003000 (Steuern, allg. Zuweisungen und allg. Umlagen -Gewerbesteuer) in Höhe von 575.000,-Euro. BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 28/2016 Seite - 2 - Begründung: Mit Beschluss vom 14.12.2015 hat der Gemeinderat für das Haushaltsjahr 2015 gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg für die Stadtsanierungsmaßnahme „Kanadaring“ bei der Finanzposition 2.6150.987000/008 (Zuweisungen und Zuschüsse an übrige Bereiche) überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 860.000,-- Euro bewilligt (Sitzungsdrucksache Nr. 313/2015 vom 10.11.2015). Die Deckung der Mehrausgaben erfolgte seinerzeit vorläufig durch eine im Vergleich zum Planansatz 2015 um 860.000,-- Euro erhöhte Entnahme aus der allgemeinen Rücklage. Im Haushaltsplan 2015 waren für die Stadtsanierungsmaßnahme „Kanadaring“ (u.a.) unter der Finanzposition 2.6150.987000/008 (Sanierungsmaßnahme Kanadaring – Zuweisungen und Zuschüsse an übrige Bereiche) Ausgabemittel in Höhe von 710.000,-- € veranschlagt. Diese Ansatzhöhe basierte einerseits auf dem der Verwaltung im Herbst 2014 vorgelegten Mittelabflussplan der Städtischen Wohnungsbau GmbH, wonach die Gesellschaft für das Jahr 2015 einen Mittelabfluss in Höhe von 525.000,-- € prognostizierte bzw. in dieser Höhe einen entsprechenden Finanzbedarf anmeldete und andererseits auf zu leistenden Honorarzahlungen sowie sonstigen im Sanierungskontext stehenden Maßnahmen. Nicht für das Jahr 2015 vorgesehen und damit auch nicht ihm Mittelansatz 2015 berücksichtigt war dabei der Abbruch der Gebäude im Bereich der neuen Quartiersmitte. Diese Maßnahme war nach dem im Herbst 2014 vorgelegten Bauzeiten- und Zahlungsplan erst für das Jahr 2016, der Abruf der aus vorgutachterlichen Ermittlungen bereits bekannten Restwertentschädigungszahlungen sogar erst für das Jahr 2017 vorgesehen. Bereits mit der Fassung des vom Gemeinderat mehrheitlich gefassten Grundsatzbeschlusses wurde eine zügige Umsetzung des ersten Sanierungsabschnitts im Kanadaring, konkret innerhalb von vier Jahren, vorgegeben. Vor allem soll die neue Quartiersmitte bis zur Landesgartenschau im Jahr 2018 fertiggestellt sein. Mitte des Jahres 2015 erhielt die Freilegung des Bereiches „Quartiersmitte“ und damit der Abbruch der Wohngebäude Kanadaring 2 und 4 sowie der Hochgarage Kanadaring 18 von der Eigentümerseite -bezogen auf die Reihenfolge der baulichen Abläufe- erste Priorität. Dadurch wurde die kurzfristige Schaffung der vertraglichen Grundlagen für einen förderunschädlichen Baubeginn erforderlich. Die förderrelevanten Vereinbarungen wurden am 07.08.2015 (Förderung Abbruchkosten) sowie am 14.10.2015 (Ergänzungsvereinbarung über die Entschädigung der Gebäuderestwerte) zwischen der Stadt Lahr und der Städtischen Wohnungsbau GmbH geschlossen. Der am 01.09.2015 erfolgte „Baggerbiss“ war im Grunde der sichtbare Startschuss für die umfangreiche Erneuerung des Gebiets „Kanadaring“. Die besagten Gebäude sind inzwischen abgebrochen. -2- Drucksache 28/2016 Seite - 3 - Der vertragliche Anspruch der Eigentümerin auf Erhalt der Entschädigungszahlung in Höhe von 1.179.000,-- Euro (Restwerte Gebäude Kanadaring 2, 4 und 18 gem. Gutachten vom 15.09.2015) lag damit vor. Die unvermeidliche Zahlungsanforderung noch im Jahr 2015 verursachte eine Deckungslücke in Höhe von 486.000,-- Euro, wobei die anteilige Förderhilfe von Land/Bund noch im Haushaltsjahr 2015 realisiert werden konnte. Insgesamt konnten für die Stadtsanierungsmaßnahme „Kanadaring“ im Jahr 2015 Fördereinnahmen in Höhe von 707.400,-- Euro verbucht werden. Die für den ersten Sanierungsabschnitt für das Jahr 2015 erwarteten Fördereinnahmen waren im Planwerk 2015 in Höhe von 450.000,-- Euro veranschlagt worden, so dass sich hier Mehreinnahmen in Höhe von 257.400,-- € ergeben haben. Diese Mehreinnahmen können somit zur anteiligen Deckung der Mehrausgaben herangezogen werden. Die die Mehrausgaben 2015 auslösende Ordnungsmaßnahme war –wie bereits erwähnt- ursprünglich für 2016/2017 vorgesehen und wurde auf das Jahr 2015 vorgezogen, um den ambitionierten Zeitplan für die Umsetzung des ersten Bauabschnitts der Erneuerungsmaßnahme „Kanadaring“ bis zum Jahr 2018 einhalten zu können. Es ist ausdrücklich zu betonen, dass damit keine Erweiterung des ursprünglichen Kostenrahmens verbunden war. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage vom 10.11.2015 (Nr. 313/2015) bzw. der Beschlussfassung des Rates am 14.12.2015 hatte sich unter Berücksichtigung der im Jahr 2015 bis dahin bereits geleisteten Ausgaben in Höhe von 16.750,-- Euro, und der oben bezifferten Zahlungsanforderung der Städtischen Wohnungsbau GmbH sowie zuzüglich der noch im Jahr 2015 absehbaren Abbruchkostenerstattung von rd. 374.000,-- Euro ein Mehrausgabenbedarf in Gesamthöhe von rd. 860.000,-- Euro ergeben. Hierüber erfolgte am 14.12.2015 auch der Bewilligungsbeschluss des Rates mit vorläufiger Deckung der Mehrausgaben. Die Haushaltsrechnung 2015 (Stand: 22.01.2015) weist nunmehr für die betreffende Finanzposition Mehrausgaben in tatsächlicher Höhe von 832.307,25 Euro und damit eine -gegenüber der Beschlussfassung vom 14.12.2015- um 27.692,75 Euro geringere Mittelüberschreitung aus. Dies ist darauf zurückzuführen, dass einerseits wegen Minderkosten eine um 13.147,46 Euro und andererseits wegen Kürzung mangels Zuwendungsfähigkeit diverser Kostenpositionen eine um 14.545,29 Euro entsprechend geringere Kostenerstattung vorzunehmen war. Somit sind für das Haushaltsjahr 2015 Mehrausgaben für die Stadtsanierungsmaßnahme „Kanadaring“ und hier bei der Finanzposition 2.6150.987000/008 (Zuweisungen und Zuschüsse an übrige Bereiche) in tatsächlicher Höhe von (aufger.) 832.350,-- Euro zu bewilligen. -3- Drucksache 28/2016 Seite - 4 - Die Deckung der Mehrausgaben kann durch Mehreinnahmen bei den Finanzpositionen 2.6150.361000/008 (Stadtsanierungsmaßnahme Kanadaring –Zuweisungen vom Land) in Höhe von 257.350,-- Euro und 1.9000.003000 (Steuern, allg. Zuweisungen und allg. Umlagen -Gewerbesteuer) in Höhe von 575.000,-- Euro erfolgen. Es wird gebeten, dem unterbreiteten Beschlussvorschlag zuzustimmen. Tilman Petters Bürgermeister Jürgen Trampert Stadtkämmerer