Beschlussvorlage
Amt: 202
Singler
Datum: 18.01.2016 Az.: 902.24
Drucksache Nr.: 11/2016
Beratungsfolge
Termin
Beratung
Kennung
Abstimmung
Haupt- und Personalausschuss
15.02.2016
vorberatend
nichtöffentlich
Gemeinderat
29.02.2016
beschließend
öffentlich
Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen
Eingangsvermerke
Oberbürgermeister
Erster Bürgermeister
Bürgermeister
Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101
Kämmerei
Rechts- und
Ordnungsamt
Betreff:
Bewilligung überplanmäßiger Ausgaben (Haushaltsjahr 2015)
Erstattungszinsen auf die Gewerbesteuer
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Personalausschuss bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 2015 überplanmäßige
Ausgaben bei Haushaltsstelle 1.0300.842000 (Sonstige Finanzausgaben) in
Höhe von € 324.000.
Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle
1.9000.003000 (Gewerbesteuer) in Höhe von € 324.000.
BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig
Sitzungstag:
lt. Beschlussvorschlag
mit Stimmenmehrheit
Bearbeitungsvermerk
abweichender Beschluss (s. Anlage)
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthalt.
Datum
Handzeichen
Drucksache 11/2016
Seite - 2 -
Begründung:
Die Verzinsung von Steueransprüchen wurde im Jahr 1990 durch Einfügung des
§ 233a in die Abgabenordnung eingeführt. Demnach werden Ansprüche aus dem
Steuerschuldverhältnis nach Ablauf von 15 Monaten mit einem Steuersatz von 0,5 %
pro Monat verzinst. Dies gilt gleichermaßen für Ansprüche auf Steuererstattungen
(Erstattungszinsen) als auch Steuernachzahlungen (Nachzahlungszinsen).
Bei der Erstellung des Haushaltsplanes lassen sich die Höhe der Erstattungs- und
Nachzahlungszinsen nur grob anhand der Vorjahresergebnisse schätzen. Eine näherungsweise Vorabberechnung ist nicht möglich, da den Kommunen lediglich das Ergebnis der Steuererklärung bzw. Steuerprüfung durch den Gewerbesteuermessbescheid des Finanzamts übermittelt wird.
Im Haushaltsplan 2015 waren für die Erstattungszinsen bei der Finanzposition „Sonstige Finanzausgaben“ ein Mitelansatz von € 100.000 veranschlagt worden. Die Mittelanmeldung im Rahmen der Haushaltsplanung entsprach dem mehrjährigen
Durchschnitt der letzten Jahre. Der tatsächliche Mittelbedarf im Jahr 2015 lag jedoch
bei € 423.798 und überstieg den Haushaltsansatz somit um rd. € 324.000. Die Gründe hierfür liegen im Wesentlichen bei zwei außergewöhnlichen Steuerveranlagungen.
Im einen Fall waren für die Jahre 2003, 2005 und 2006 Steuern zurückzuerstatten.
Hierauf entfielen im Weiteren Erstattungszinsen in Höhe von mehr als € 224.000. In
einem weiteren Fall waren aufgrund einer Steuerprüfung Steuern für das Jahr 2006
zurückzuerstatten. Die Erstattungszinsen hierauf betrugen annähernd € 87.000. Die
Sonderbelastungen aus diesen beiden Vorgängen beträgt annähernd € 311.000 und
sind ursächlich für die deutliche Ansatzüberschreitung.
Die Mehrausgaben in Höhe von € 324.000 können durch Mehreinnahmen bei der Finanzposition 1.9000.003000 (Gewerbesteuer) ausgeglichen werden.
Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister
Jürgen Trampert
Stadtkämmerer