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Beschlussvorlage (Erlass der Satzung über die Nutzung der Rathausinnenhöfe )

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 30
Biendl

Datum: 13.07.2015 Az.:

Drucksache Nr.: 205/2015

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

11.01.2016

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

25.01.2016

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

603

50

102

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Erlass der Satzung über die Nutzung der Rathausinnenhöfe

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über die Nutzung der
Rathausinnenhöfe.

Anlage(n):
Satzung über die Nutzung der Rathausinnenhöfe

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 205/2015

Seite - 2 -

Begründung:
In den letzten beiden Jahren kam es vermehrt zu Beschwerden durch Verwaltungsmitarbeiter/innen, die sich auf die Benutzung der Innenhöfe der Rathäuser 1 und 2 durch außenstehende Personen bezogen.
Zeitweise mussten erhebliche Lärmbelästigungen durch Jugendliche, Verschmutzungen durch
Essensabfälle, Fahrraddiebstähle und zu Sachbeschädigungen an Fahrzeugen der Mitarbeiter/innen in Form von Kratzspuren festgestellt werden.
Als problematisch hat sich auch erwiesen, dass die Treppenaufgänge – vorwiegend zum Rathaus 2 – oftmals durch darauf sitzende Personen so versperrt gewesen sind, dass für Mitarbeitende und Bürger ein Durchgang nicht mehr möglich war. Darüber hinaus sorgten die größeren Gruppen von Jugendlichen für ein Gefühl der Unsicherheit, insbesondere nach Einbruch
der Dunkelheit bei Rathausmitarbeitenden und -besuchern.
Mangels Ermächtigungsgrundlage konnte der Gemeindevollzugsdienst bislang, abgesehen
von einem Appell an die Anwesenden, keinen direkten Einfluss nehmen. Um künftig als Ortspolizeibehörde einschreiten zu können und dadurch den Bürgerinnen und Bürgern einen ungehinderten Zugang zum Rathaus sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung
ein ungestörtes Arbeiten zu ermöglichen wie auch die Verschmutzung des Geländes zu verhindern, wurde die beigefügte Satzung geschaffen. Diese soll künftig eine bußgeldbewährte
Möglichkeit zum Einschreiten gegen derartige Störungen bieten.
Es wird empfohlen, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

Guido Schöneboom

Tobias Biendl

Lucia Vogt