Beschlussvorlage
Amt: 14
Fritzsche-Müll
Datum: 24.04.2013 Az.: 801.19
Drucksache Nr.: 90/2013
Beratungsfolge
Termin
Beratung
Kennung
Abstimmung
Haupt- und Personalausschuss
13.05.2013
vorberatend
nichtöffentlich
Einstimmig
Gemeinderat
10.06.2013
beschließend
öffentlich
Einstimmig
Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen
Eingangsvermerke
Oberbürgermeister
Erster Bürgermeister
Bürgermeister
Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101
Kämmerei
Rechts- und
Ordnungsamt
Betreff:
Schlussbericht des Städtischen Rechnungsprüfungsamts über die örtliche Prüfung
des Jahresabschlusses 2011 des Eigenbetriebs "Bau- und Gartenbetrieb Lahr" (BGL)
Beschlussvorschlag:
1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ zum 31.12.2011 mit einer Bilanzsumme von 3.807.040,32 € und
einem Jahresverlust von 176,04 € nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch
das Rechnungsprüfungsamt auf der Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu
§ 12 Eigenbetriebsverordnung, gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest.
2. Der Jahresverlust des Eigenbetriebs in Höhe von 176,04 € - bestehend aus dem
Jahresgewinn des Betriebszweiges Bau und Garten in Höhe von 60.450,52 € und
dem Jahresverlust des Betriebszweiges Wald in Höhe von 60.626,56 € - wird aus
dem Gewinnvortrag getilgt.
3. Für die Fortführung der geplanten Investitionen werden Mittel in Höhe von
55.000,00 € ins Folgejahr (2012) übertragen.
4. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt.
5. Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt zu geben.
Anlage(n):
Schlussbericht BGL 2011
BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig
Sitzungstag:
lt. Beschlussvorschlag
mit Stimmenmehrheit
Bearbeitungsvermerk
abweichender Beschluss (s. Anlage)
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthalt.
Datum
Handzeichen
Drucksache 90/2013
Seite - 2 -
Begründung:
Die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2011 des Eigenbetriebs „Bau- und Gartenbetrieb
Lahr“ (BGL) ist abgeschlossen.
Die Ergebnisse der Prüfung wurden im angeschlossenen Bericht zusammengefasst.
Die Voraussetzungen für die förmliche Feststellung des Jahresergebnisses sind nunmehr
gegeben.
Der BGL ist ein nichtwirtschaftliches Unternehmen der Stadt Lahr. Für den Jahresabschluss
gelten primär die Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Eigenbetriebsrechts. Diese
stellten die Basis für die Prüfung dar. Die betriebswirtschaftlichen Elemente der Bilanzanalyse/Bilanzkritik haben beim BGL nicht die Aussagekraft und Funktion, die sie bei einem Wirtschaftsunternehmen haben. Dennoch sind die Aussagen hinsichtlich der Entwicklung des
Unternehmens bedeutsam und lassen Rückschlüsse auf die Wirtschaftlichkeit zu.
Dr. Wolfgang G. Müller
Ulrike Karl