Beschlussvorlage (Verwendung des pauschalen Förderbudget i.H.v. 2.589.558,76 € aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG))
25. Januar 2016
Beschlussvorlage Amt: 201 Dinger Datum: 09.12.2015 Az.: 20/201/Dg Drucksache Nr.: 332/2015 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 11.01.2016 zur Kenntnis nichtöffentlich Gemeinderat 25.01.2016 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Verwendung des pauschalen Förderbudget i.H.v. 2.589.558,76 € aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) Beschlussvorschlag: Das pauschale Förderbudget i.H.v. 2.589.558,76 € aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) des Bundes, ist bis auf weiteres für „Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur“ zu verwenden. Der Zuwendungszweck „Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur“ des KInvFG, soll gem. der hierzu erlassenen Verwaltungsvorschrift für die „Energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur“ verwendet werden. Die Verwendung soll bis auf weiteres durch die ersparten energetischen Sanierungskosten der Rheintalhalle (zu 100%) und der Großmarkthalle (zu 10%) aufgrund der Errichtung der Dreifeldsporthalle im Mauerfeld erfüllt werden. Ab der sportlichen Nutzung der Dreifeldsporthalle soll in der Rheintalhalle und der Großmarkthalle keine sportliche Nutzung mehr stattfinden. Die Dreifeldsporthalle soll dem Ersatz der sportlichen Nutzung der Rheintalhalle und der Großmarkthalle dienen. Die Verwaltung wird damit beauftragt, zeitnah eine entsprechende Beschlussvorlage an den Gemeinderat zu erstellen welche die Absichtserklärung des Gemeinderates in einen Beschluss überführt. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Anmeldung eines Vorhabens für eine Förderung i.H.v. 2.589.558,76 € gem. dem KInvFG, mit der Maßnahme „Ersatzneubau Dreifeldsporthalle“ im Mauerfeld vorzunehmen. BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 332/2015 Seite - 2 - Begründung: Im Mai 2015 erfolgte die Beschlussfassung im Bundestag und im Juni 2015 die Zustimmung durch den Bundesrat für das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG). Der Bund fördert gem. dem KInvFG in den Jahren 2015 bis 2018 finanzschwache Kommunen mit 3,5 Milliarden Euro. Die Auslegung, welche Kommunen „finanzschwach“ im Sinne des Bundesgesetzes sind und von einer möglichen Förderung profitieren, obliegt den Ländern. Von den für Baden-Württemberg zur Verfügung stehenden Fördermittel gem. dem KInvFG i.H.v. rund 248 Mio. Euro, stehen 40 Mio. Euro für den Ausgleichstock (hier werden vor allem kleinere Gemeinden bei besonderem Bedarf unterstützt), 40 Mio. Euro für den Breitbandausbau und 168 Mio. Euro für pauschale Investitionsförderungen zur Verfügung. Hiervon wiederum sind ca. 7,7 Mio. Euro für finanzschwache Städte und Gemeinden im Ortenaukreis vorgesehen. Gem. dem Schreiben des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg vom 07.08.2015, erhält die Stadt ein pauschales Budget i.H.v. 2.589.558,76 €. Um die Förderung erhalten zu können, müssen die Kommunen nach dem KInvFG einen Eigenanteil von mindestens 10% erbringen. Nach der Verwaltungsvorschrift zum KInvFG (VwV-KInvFG), welche der Städtetag BadenWürttemberg mit Schreiben vom 09.09.2015 den Mitgliedstädten zur Verfügung stellte, sind die Finanzhilfen des Bundes für Investitionen mit dem Schwerpunkt Infrastruktur und mit dem Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur zu verwenden. - Unter Investitionen mit Schwerpunkt Infrastruktur führt die VwV-KInvFG die Lärmbekämpfung, den Städtebau (ohne Abwasser) einschließlich altersgerechter Umbau, den Barriereabbau (auch im ÖPNV), die Brachflächenrevitalisierung, die energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen (z.B. energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung) sowie die Luftreinhaltung auf. Daneben fallen unter diesen Förderschwerpunkt auch Sporthallen, die nicht dem Schulsport dienen. - Unter Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur führt die VwV-KInvFG die Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur (Tageseinrichtungen i.S.d. § 1 des Kindertagesbetreuungsgesetzes), die energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur (hierzu zählen auch schulisch genutzte Sportanlagen wie z.B. Sporthallen), die energetische Sanierung kommunaler oder gemeinnütziger Einrichtungen der Weiterbildung sowie die Modernisierung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten auf. Da die Stadt, um die Förderung überhaupt zu erhalten, mindestens einen Eigenanteil von 10% in die Finanzierung erbringen muss war es das Bestreben der Verwaltung, bereits „durchfinanzierte“ Maßnahmen bezüglich den Fördervoraussetzungen zu überprüfen. Aufgrund dessen hat die Verwaltung auf Basis des KInvFG und der VwV-KInvFG den Investitions- und Finanzierungsplan für die Jahre 2015 bis 2018 (Investitionsvorhaben sind gem. der VwV-KInvFG bis zum 31.12.2018, ggf. auch für selbständige Abschnitte, vollständig abzunehmen) nach Eingang der VwV-KInvFG Mitte September 2015 nach geeigneten Maßnahmen „durchforstet“. Ziel war es dabei Einzelmaßnahmen zu finden, welche das pauschale Förderbudget i.H.v. 2.589.558,76 € möglichst vollständig ausreizen, um auch den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten. Aufgrund des bestehenden Doppelförderungsverbotes (keine Anteilsfinanzierung oder Förderung durch andere Förderprogramme des Bundes, keine Förderung nach der Städtebauförderungsrichtlinie des Landes oder nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und auch keine Kofinanzierung von durch EU-Mittel geförderten Programmen) schieden bei der Sichtung des Investitions- und Finanzierungsplans für die Jahre 2015 bis 2018 bereits etliche Maßnahmen, welche eine entsprechende größere Investitionssumme ausweisen, aus. Drucksache 332/2015 Seite - 3 - In die weitere verwaltungsinterne Überprüfung und Abstimmung gelangten danach noch der barrierefreie Ausbau des Bahnhofes, der Bau einer 5-gruppigen Kindertagesstätte (Kita Geroldsecker Vorstadt), die Sanierung der Straßenbeleuchtung und die Dreifeldsporthalle im Mauerfeld. Ende November 2015 wurden dann auch die Erläuterungen und häufig gestellten Fragen (FAQ) mit Stand 16.11.2015 zum KInvFG, aus denen weitere Erkenntnisse gewonnen werden konnten, veröffentlicht. Bei einem Vororttermin beim Regierungspräsidium Freiburg am 26.11.2015 in anderer Angelegenheit, konnten auch die im vorherigen Absatz genannten Maßnahmen vorbesprochen werden. Wie sich im Gespräch mit den Vertretern des Regierungspräsidiums Freiburg herausstellte, wird der barrierefreie Umbau des Bahnhofes seitens des Regierungspräsidiums Freiburg als nicht förderfähig angesehen, da es sich hier nicht um eine stadteigene Anlage handelt (es sollen insbesondere bestehende bauliche Anlagen des kommunalen ÖPNV wie Stadtbahn-, U-Bahn-, Straßenbahn- und Bushaltestellen / Busbahnhöfe gefördert werden). Der Bau der 5-gruppigen Kindertagesstätte Geroldsecker Vorstadt wäre nach Ansicht des Regierungspräsidiums Freiburg hingegen als unkritisch im Hinblick auf eine mögliche Förderung anzusehen. Hier finden derzeit jedoch noch Gespräche mit einem potenziellen Investor über ein Miet-/Leasingmodell satt, welche aber nicht bis zum Ende der Antragsfrist (Ausschlussfrist!), dem 31.01.2016, beendet sein werden. Auch die Sanierung der Straßenbeleuchtung wird seitens des Regierungspräsidiums Freiburg als unkritisch im Hinblick auf eine mögliche Förderung gesehen. Die Sanierung der Straßenbeleuchtung wäre jedoch eine Maßnahme welche sich außerhalb des bisherigen Investitions- und Finanzierungsplans für die Jahre 2015 bis 2018 befinden würde. Bei einem pauschalen Förderbudget i.H.v. 2.589.558,76 € (= 90% Förderanteil Bund) wäre von der Stadt ein Eigenanteil i.H.v. mindestens 287.728,75 € (= 10% Förderanteil Stadt) zu erbringen, welcher dann nach heutigem Stand vollständig über Kredite zu finanzieren wäre. Daneben würde der Haushalt auch keine Entlastung in Höhe des pauschalen Förderbudget i.H.v. 2.589.558,76 € erfahren, als wenn eine bereits „durchfinanzierte“ Maßnahme des Investitions- und Finanzierungsplans für die Jahre 2015 bis 2018 für eine Förderung herangezogen werden würde. Aus diesen Gründen sah das Regierungspräsidium Freiburg die für eine Förderung mögliche Maßnahme „Sanierung der Straßenbeleuchtung“, im Hinblick auf die Neuverschuldung der Stadt Lahr, als sehr kritisch an. Als noch verbleibende größere Maßnahme kann, sofern man u.a. die im vorherigen Absatz erwähnten Auswirkungen nicht erzielen möchte, nur noch die Dreifeldsporthalle im Bereich der Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur als „Energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur“ herangezogen werden (die Mehrzweckhalle scheidet wegen dem Doppelförderungsverbot im Hinblick auf die voraussichtliche Städtebauförderung aus). Unter energetischer Sanierung im Zusammenhang mit der Dreifeldsporthalle versteht man nunmehr die ersparten Sanierungskosten der wegfallenden bestehenden Hallen, sofern diese einer sportlichen Nutzung unterlagen. Auf Basis des Gutachtens der Aldinger Architekten Planungsgesellschaft mbH, versehen mit Baukostensteigerungen ab 2013 (3% p.a.) und unter Berücksichtigung der Verschärfung der EnEV ab 01.01.2016, kann man hier von energetischen Sanierungskosten i.H.v. 2.816.186,00 € für die Rheintalhalle (Gesamtsanierungskosten von 5.281.447,00 €) und von energetischen Sanierungskosten i.H.v. 2.620.919,00 € für die Großmarkthalle (Gesamtsanierungskosten von 4.389.630,00 €) ausgehen. Da die Dreifeldsporthalle zu 100% dem Ersatz der Rheintalhalle und „nur“ zu 10% dem Ersatz der Großmarkthalle dient, können auch nur in entsprechendem Umfang des Ersatzes die energetischen Maßnahmen auf den Ersatzneubau angerechnet werden. Dies bedeutet, dass die energetischen Sanierungskosten der Rheintalhalle zu 100% (= 2.816.186,00 €) und die energetischen Sanierungskosten der Großmarkthalle „nur“ zu 10% (= 262.091,90 €) angerechnet werden können. Daher ergeben sich zusammengefasst anrechenbare energetische Sanierungskosten i.H.v. 3.078.277,90 €. Ein entsprechender Antrag für eine Förderung auf Basis einer energetischen Sanierung durch Ersatzneubau (Dreifeldsporthalle), wurde in der Entwurfsfassung Ende 2015 beim Regierungspräsidium Freiburg zur Abstimmung eingereicht. Anfang 2016 erhielt die Stadt eine Drucksache 332/2015 Seite - 4 - telefonische Auskunft des Regierungspräsidiums Freiburg dahingehend, dass die eingereichte Maßnahme seitens des Regierungspräsidiums Freiburg als förderfähig erachtet wird. Aufgrund dieser Informationslage erfolgte eine entsprechende Information an den Haupt- und Personalausschuss des Gemeinderates in seiner Sitzung am 11.01.2016 über den aktuellen Sachstand. U.a. zur Klärung der in der vorgenannten Sitzung des Haupt- und Personalausschuss aufgeworfenen Frage, ob auch die zwingende Fördervoraussetzung „dass die energetische Sanierung einziges Ziel der Ersatzmaßnahme ist“, erfüllt ist, erfolgten am 12.01.2016 zuerst Telefonate und am 13.01.2016 ein weiteres Gespräch beim Regierungspräsidium Freiburg. Das Regierungspräsidium Freiburg gab in diesem Gespräch zur Auskunft, dass, nach Auffassung des Regierungspräsidiums Freiburg, alle Voraussetzungen für eine Förderung des oben beschriebenen Ersatzneubaus vorliegen würden, auch, „dass die energetische Sanierung einziges Ziel der Ersatzmaßnahme ist“. Das Regierungspräsidium Freiburg wies jedoch im weiteren Gesprächsverlauf nochmals darauf hin, dass auch die durch den Ersatzneubau zu ersetzenden Rheintalhalle und Großmarkthalle, nach Fertigstellung, nicht mehr für eine sportliche Nutzung vorgesehen werden dürfen. Diese am Vortag erstmals telefonisch geäußerte Ansicht des Regierungspräsidiums Freiburg war u.a. auch ausschlaggebend für den kurzfristigen Gesprächsbedarf beim Regierungspräsidium Freiburg am 13.01.2016. Mit der Entscheidung des Gemeinderates die Anmeldung eines Vorhabens für eine Förderung gem. dem KInvFG mit der Maßnahme „Ersatzneubau Dreifeldsporthalle“ im Mauerfeld vorzunehmen, so das Regierungspräsidium Freiburg, solle auch die Absichtserklärung des Gemeinderates einhergehen, dass ab der sportlichen Nutzung der Dreifeldsporthalle, in der Rheintalhalle und in der Großmarkthalle keine sportliche Nutzung mehr erfolgen solle. Eine anderweitige Nutzung der Rheintalhalle und der Großmarkthalle sei jedoch, so das Regierungspräsidium Freiburg, auch nach Einstellung der sportlichen Nutzung weiterhin möglich. Erst mit dieser Absichtserklärung des Gemeinderates sei deutlich erkennbar, dass es sich bei dem Neubau der Dreifeldsporthalle um einen Ersatzneubau handle und erst dann würden auch alle Fördervoraussetzungen bei der Antragstellung (Ausschlussfrist 31.01.2016) vorliegen. Im Weiteren sei dann zeitnah noch eine förmliche Beschlussfassung des Gemeinderates notwendig, welche die o.g. Absichtserklärung in einen Beschluss umsetze. Daneben teilte das Regierungspräsidium Freiburg im weiteren Gesprächsverlauf mit, dass es nach Bescheidung der Maßnahme „Ersatzneubau Dreifeldsporthalle“ problemlos möglich wäre, diese Maßnahme auch gegen eine andere förderfähige Maßnahme ohne Begründung auszutauschen. Für einen möglichen Austausch kämen, wie oben teilweise bereits beschrieben, der Bau der 5-gruppigen Kindertagesstätte Geroldsecker Vorstadt (bei einer Eigenrealisierung), ein Sammelsurium verschiedener förderfähiger Maßnahmen (energetische Sanierung städtischer Gebäude, wohl vornehmlich von Schulgebäuden) oder die energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung in Betracht. Das weitere Verfahren sieht nunmehr vor, bei entsprechender Beschlussfassung des Gemeinderates in seiner Sitzung am 25.01.2016, dass die Stadt die Maßnahme „Ersatzneubau Dreifeldsporthalle“ dem Regierungspräsidium bis spätestens am 31.01.2016 (Ausschlussfrist!) meldet. Relativ kurzfristig soll dann eine Bescheidung der Maßnahme durch das Regierungspräsidium Freiburg erfolgen. Weiterhin wird die Verwaltung prüfen, ob aus Sicht der Stadt Lahr ein zukünftiger Austausch der Maßnahme „Ersatzneubau Dreifeldsporthalle“ gegen eine geeignetere Maßnahme (5-gruppigen Kindertagesstätte Geroldsecker Vorstadt, Sammelsurium verschiedener förderfähiger Maßnahmen oder die Sanierung der Straßenbeleuchtung) erfolgen solle. Die Verwaltung bereitet daneben die Beschlussvorlage des Gemeinderates vor, anhand deren der Gemeinderat über die weitere sportliche Nutzung der Rheintalhalle und der Großmarkthalle nach Fertigstellung und Nutzung der Dreifeldsporthalle als Sporthalle beraten und beschließen wird. Abschließend sei darauf hingewiesen, dass das Regierungspräsidium Freiburg gem. der VwV-KInvFG auf der Grundlage der Anmeldung der Stadt prüfen wird, ob die Fördervoraussetzungen vorliegen. Hierbei erfolgt nach der VwV-KInvFG eine Plausibilitätsprüfung und Bescheidung durch das Regierungspräsidium Freiburg. Die zweckentsprechende Verwendung der Mittel ist durch den Zuwendungsempfänger (Stadt) drei Monate nach Beendigung der Drucksache 332/2015 Seite - 5 - Maßnahme (voraussichtlich Anfang/Mitte 2018) der Bewilligungsstelle (Regierungspräsidium Freiburg) mitzuteilen. Das Regierungspräsidium Freiburg prüft den Verwendungsnachweis und teilt das Prüfergebnis dem Finanz- und Wirtschaftsministerium und dem Innenministerium mit. Die Prüfungsrechte der Rechnungsprüfungsbehörden, insbesondere des Rechnungshofs Baden-Württemberg und der Staatlichen Rechnungsprüfungsinstanzen, bleiben unberührt. Da die Stadt nicht nur innerhalb des Ortenaukreises die (mit Abstand) höchste Einzelzuwendung erhalten wird, sondern auch innerhalb der landesweiten Rubrik „kreisangehörige Gemeinden“ (= ohne Stadtkreise), ist nach Ansicht der Verwaltung von einer erhöhten Prüfungsaufmerksamkeit auszugehen. Die Verwaltung bittet darum ermächtigt zu werden, trotz nicht gänzlich auszuschließender Risiken, die Anmeldung eines Vorhabens für eine Förderung i.H.v. 2.589.558,76 € gem. dem KInvFG, mit der Maßnahme „Ersatzneubau Dreifeldsporthalle“ im Mauerfeld vorzunehmen. Dr. Wolfgang G. Müller Jürgen Trampert