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Beschlussvorlage (Querungshilfe Lahrer Straße)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 302
Vogt

Datum: 22.01.2016 Az.: 112.21

Drucksache Nr.: 25/2016

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Verkehrsausschuss

18.02.2016

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

605

61

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Querungshilfe Lahrer Straße

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss befürwortet die Einrichtung einer Querungshilfe mit begleitender Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h am Ortseingang Lahr aus Richtung Sulz kommend.

Anlage(n):
Entwurfsplanung Querungshilfe K 5352

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 25/2016

Seite - 2 -

Begründung:
Zwischen Sulz und Lahr wird der Radverkehr derzeit westlich der Kreisstraße 5352 auf einem
benutzungspflichtigen separaten Radweg geführt.
Der Radweg endet momentan auf Höhe des Ortseingangs Lahr, ohne dass an dieser Stelle
eine sichere Querungsmöglichkeit der Werderstraße besteht.
Diese Gefahrenstelle wurde bereits im Zuge des erstellten Rad- und Fußwegekonzepts mit
vordringlichem Handlungsbedarf bewertet.
Im Rahmen einer Verkehrsschau wurden gemeinsam mit Vertretern des Ortenaukreises
Möglichkeiten erörtert, diese Situation zu entschärfen. Im Ergebnis haben sich die Teilnehmer der Verkehrsschau auf die Einrichtung einer baulichen Querungshilfe sowie einer begleitenden Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h verständigt. Die Geschwindigkeitsbeschränkung soll die Benutzung der Querungshilfe noch sicherer gestalten.
Die Ausführung des baulichen Vorhabens kann aufgrund der Dringlichkeit vom Ortenaukreis
als zuständigem Straßenbaulastträger voraussichtlich auch außerhalb des laufenden Doppelhaushalts erfolgen. Die Stadt Lahr hat sich bei der erstellten Entwurfsplanung unterstützend eingebracht und plant, zur schnelleren Ausführung auch einen Kostenbeitrag in Höhe
von 20.000,- Euro zu erbringen, der aus dem laufenden Vermögenshaushalt der Abteilung
Tiefbau entnommen werden kann.
Die Lage der beabsichtigten Querungshilfe kann der beigefügten Entwurfsplanung entnommen werden.
Die Details der Ausführung werden in den kommenden Wochen zwischen der Stadt Lahr und
dem Landratsamt Ortenaukreis besprochen.
Die Umsetzung der Maßnahme ist noch im Jahr 2016 vorgesehen, sodass davon ausgegangen werden kann, dass an der betreffenden Stelle in absehbarer Zeit eine sichere Querungsmöglichkeit für Radfahrer zur Verfügung steht.
Es wird empfohlen, dem Vorhaben zuzustimmen.

Guido Schöneboom

Tobias Biendl

Lucia Vogt