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Beschlussvorlage (Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2015) Kostenerstattung an BGL -Abt. Öffentliches Grün und Umwelt-)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Abt: 602 / 201
Sottru / Wurth

Datum: 27.01.2016 Az.: 902.24/2015 Drucksache Nr.: 34/2016

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

15.02.2016

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

29.02.2016

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

60/602

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2015)
Kostenerstattung an BGL -Abt. Öffentliches Grün und Umwelt-

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2015 beim
Deckungskreis „GD 36606755“ (Kostenerstattung an BGL für die Bereiche
1.3660 „Denkmalpflege“, 1.5620 „Sportplätze und -anlagen“, 1.5800
„Öffentliche Grünanlagen“, 1.5801 „Stadtpark, 1.5820 „Kinderspielplätze“
und 1.5910 „Miniaturgolfanlage“) überplanmäßige Ausgaben in Höhe von
€ 410.900,--.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei den
Finanzpositionen 1.9000.010000 (Steuern, allg. Zuweisungen und allg.
Umlagen –Gemeindeanteil an der Einkommensteuer) in Höhe von
€ 100.000,-- und 1.9000.012000 (Steuern, allg. Zuweisungen und allg.
Umlagen –Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer) in Höhe von € 310.900,-.

Anlage(n):
Übersicht der Finanzpositionen im Deckungskreis „GD36606755“

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 34/2016

Seite - 2 -

Begründung:
In den Unterabschnitten 3660 „Denkmalpflege“, 5620 „Sportplätze und -anlagen“,
5800 „Öffentliche Grünanlagen“, 5801 „Stadtpark“, 5820 „Kinderspielplätze“ und
5910 „Miniaturgolfanlage“ des Verwaltungshaushaltes sind die jeweiligen Ausgabepositionen mit der Bezeichnung „Kostenerstattung an BGL“ haushaltstechnisch gesehen im Deckungskreis „GD 36606755“ (GD = gegenseitige Deckungsfähigkeit“)
zusammengefasst.
Das im Haushaltsplan 2015 veranschlagte Gesamtvolumen des Deckungskreises
„GD 36606755“ belief sich auf € 2.007.000,--. Nach dem Stand der Haushaltsrechnung für 2015 vom 22.01.2016 ist der Deckungskreis um (aufgerundet) € 410.882,-überschritten (siehe Anlage -Übersicht der Haushaltsstellen im Deckungskreis
„GD 36606755“).
Ursächlich für die Ausgabenüberschreitung ist vor allem die ständige Zunahme an
aufwändig zu pflegenden Kleinflächen in Neubaugebieten und im Zuge von Straßenbauprojekten. Im Weiteren ist festzustellen, dass neben einer intensiveren Nutzung
der (Grün-)Anlagen auch von der Bürgerschaft und Politik ein höherer Anspruch an
die Pflegequalität bisher -zugegebenermaßen- vernachlässigter Flächen gestellt wird.
Aber auch aufgrund einer Vielzahl an sich kleinerer Mehrleistungen wie z.B. erhöhter
Reinigungsaufwand am Schutterlindenberg, Striegel, der Beseitigung zunehmender
Vandalismusschäden sowie der Wartung unzähliger neuer Hundestationen und Abfallbehälter etc. resultieren deutliche Mehraufwendungen.
Gleichzeitig hat der ungemein milde Winter dazu geführt, dass zwar so gut wie kein
Winterdienst angefallen ist, das Personal dafür durchgängig in der Grünpflege im
Einsatz war und die Kosten dort auch verbucht wurden.
Nach einem milden Winter verlangte das verregnete Frühjahr Mehrarbeiten bei der
Sportplatzentwässerung. Die folgende, langanhaltende Dürre der Sommermonate bis
weit in den Herbst hinein, hat dazu geführt, dass zunächst im Wasser stehende
Bäume nun zu vertrocknen drohten. Hier war ein immenser Aufwand zur Bewässerung neugepflanzter und auch bereits eingewachsener Bäume zu erbringen. Nicht
zuletzt bedingt durch die Witterungsextreme verbreiten sich auch bestimmte Baumkrankheiten stärker (Massaria), was wiederum erhöhten Aufwand bei der Kontrolle
zur Verkehrssicherheit nach sich zieht.
Im Übrigen machte sich auch die Anhebung des BGL-Stundenverrechnungssatzes
im Jahr 2015 stark bemerkbar.
Die Deckung der Mehrausgaben in Höhe von aufgerundet € 410.900,-- kann durch
Mehreinnahmen bei den Finanzpositionen 1.9000.010000 (Steuern, allg. Zuweisungen und allg. Umlagen -Gemeindeanteil an der Einkommensteuer) in Höhe
von € 100.000,-- und 1.9000.012000 (Steuern, allg. Zuweisungen und allg. Umlagen
-Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer) in Höhe von € 310.900,-- erfolgen.
Es wird gebeten, dem vorseitigen Beschlussvorschlag zuzustimmen.

Tilman Petters
Bürgermeister

Jürgen Trampert
Stadtkämmerer