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Beschlussvorlage (- Umweltbericht)

                                    
                                        Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft
Lahr-Kippenheim
7. Änderung des Flächennutzungsplans
im Bereich der Stadt Lahr
Umweltbericht
Freiburg, den 08.10.2015
Offenlage

Freie Landschaftsarchitekten
bdla
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L:\lp\085-Lahr, UB zur 7. Änderung des FNP\Text\3-Entwurf\151008_7te-FNP-Änderung_Umweltbericht.docx

1. Änderungsbereich: Bebauungsplan BÜRGERPARK,
Kernstadt Lahr

Abgrenzung des Änderungsbereichs im Luftbild

Darstellungen der FNP-Änderung

Kurzdarstellung des Vorhabens und der geplanten Änderung
Die Stadt Lahr ist Ausrichtungsort der Landesgartenschau (LGS) 2018. Zu diesem Zweck ist im Bereich des Bebauungsplans „Bürgerpark“ eine Flächenumwidmung nötig. Die geplante Nutzung dieser Flächen besteht aus einer
Grünfläche mit Zweckbestimmung Park-/Sportanlage (ca. 6,6 ha), einer Gemeinbedarfsfläche für soziale und kulturelle Zwecke (ca. 0,5 ha), einer Fläche für Versorgungsanlage mit Zweckbestimmung Fernheizwerk (ca. 0,6 ha) und
einem Sondergebiet, Zweckbestimmung Sport- und Freizeitanlagen (ca. 4,2 ha).
Der Änderungsbereich umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 11,9 ha.
Umweltrelevante Ziele aus Fachplänen
Regionalplan 1995:
Regionale Freiraumstrukturen sind nicht betroffen. Es gilt jedoch der Grundsatz, dass der Boden vor Flächennutzungen bewahrt werden soll, durch welche er in seinen vielfältigen ökologischen Funktionen und in seiner Fruchtbarkeit
unwiederbringlich beeinträchtigt oder zerstört wird.
Flächennutzungsplan 1998:
Im östlichen Teil Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung Sport- und Freizeitanlage einschl. Versorgungsanlage Trafostation (ca. 2,9 ha), westlich eine Wohn- und Mischbaufläche (zusammen ca. 5,4 ha) und dazwischen eine Grünfläche mit Zweckbestimmung Parkanlage und Versorgungsanlage Fernheizkraftwerk (ca. 3,6 ha).
Landschaftsplan 1997:
Eingrünung der im FNP dargestellten Wohn- und Mischbaufläche und die Aufstellung eines Grünordnungsplans für
diese Fläche gefordert. Schaffung einer in Nord-Süd-Richtung verlaufenden, innerörtlichen Grünverbindung / Grünzug. Die im FNP dargestellte Grünanlage wird als Grünfläche mit besonderer siedlungsökologischer und ortsgestalterischer Funktion, bzw. Freifläche mit besonderer Bedeutung als erweitertes Wohnumfeld beschrieben.

Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim, 7. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der
Stadt Lahr, Umweltbericht
Seite 2

Bestandsaufnahme (mit Schwerpunktsetzung bei den beeinträchtigten Schutzgütern)
Bewertung von Bedeutung und Empfindlichkeit:

◐ = allgemeine

● = besondere

○ = geringe Bedeutung

Mensch
- Lärm
- Erholung

○ Bestehende Vorbelastung durch angrenzende vielbefahrene Straßen
◐ Für die Erholung sind im Plangebiet derzeit vor allem die Sporteinrichtungen relevant.
Die faktisch derzeit noch landwirtschaftlich genutzten Flächen sind für die Erholungsnutzung nur
von geringer Bedeutung
Erholungseignung der landwirtschaftlichen Flächen = ○
Erholungsnutzung / Erholungsinfrastruktur (Sportstätten) = ●

Arten und
Biotope

○
◐
○
●
◐

Ackerflächen (6,5 ha)

◐

Brutvögel: ungefährdete, weit verbreitete Arten

◐

Fledermäuse: lediglich Zwergfledermaus zu erwarten

◐

Reptilien: begrenzte Zahl an Mauereidechsen (Anhang IV FFH-RL, streng geschützt) im Bereich
einer Treppe am Südostrand nachgewiesen, bedeutendes Habitat unwahrscheinlich, Besiedlung
durch Zauneidechsen ebenfalls unwahrscheinlich.

Hecken- und Gebüschstrukturen, teilw. standortfremd
Zierrasen
Bäume
Artenschutzrelevante Strukturen (Hecken, Gebüsch): strukturreich, aber hohe Störungsintensität

Sonstige geschützte Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie (Amphibien, Falter, Libellen, Fische,
Säugetiere etc.) werden aufgrund der fehlenden Habitate ausgeschlossen.
Boden

◐

Bodengesellschaft aus den Bodentypen: Auengley, Auengley- Brauner Auenboden und Auengley-Auenpseudogley.
-

natürliche Bodenfruchtbarkeit: hoch bis sehr hoch
Filter und Pufferfunktion: hoch
Ausgleichsfunktion im Wasserkreislauf: mittel bis hoch.

Insgesamt weisen die Böden im Plangebiet eine hohe Wertigkeit auf. Dies bezieht sich auf die
bislang unbebauten Böden der Ackerflächen. Die Böden in den restlichen Bereichen können als
stark veränderte Böden der Ortslagen gering bewertet werden.
Wasser

○ Oberflächengewässer sind nicht betroffen.
● Das Plangebiet liegt am östlichen Rand der Oberrheinebene und weist mächtige Grundwasserleiter auf. Die Grundwasserleiter werden von den tonig-lehmigen Ablagerungen der Schutter
überdeckt. Für das Schuttertal wurden Durchlässigkeitsbeiwerte von rund 0,3 x 10 m-3 ermittelt.
Der mittlere Grundwasserstand beträgt 159,28 m+NN, woraus sich ein Grundwasser-Flurabstand
von ca. 3 m ergibt. Grundwasservorrat und Grundwasserdargebot sind von sehr hoher Wertigkeit.
Es ist kein WSG betroffen.

Klima / Luft

● Das Plangebiet stellt ein Kaltluft-Entstehungsgebiet im Westen von Lahr mit sehr wichtiger thermischer und lufthygienischer Ausgleichsfunktion dar. Durch die angrenzenden Bundesstraßen
besteht ein erhöhtes Luftbelastungsrisiko.

Landschaftsbild

○ Das Landschaftsbild ist zurzeit von den landwirtschaftlichen Flächen, den teilweise unzureichend

eingegrünten Parkplätzen und dem Ferheizkraftwerk mit Schornsteinen geprägt. Durch die an-

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grenzenden Straßen besteht eine weitere landschaftliche Vorbelastung, vor allem durch die südlich angrenzende B 415. Die östlich und westlich angrenzenden Straßen sind durch Böschungen
erhöht und durch Gehölzstreifen vom Plangebiet abgeschirmt, ebenso die vorhandenen Sportstätten / Hallen durch große Bäume.
Kultur- /
Sachgüter

● Im westlichen Bereich des Plangebiets befindet sich ein Grabungsschutzgebiet (§ 22 des Denk-

Wechselwirkungen

Sofern Wechselwirkungen zwischen einzelnen Schutzgütern zu erwarten sind, werden diese bei
den jeweiligen Schutzgütern dargestellt.

malschutzgesetzes). In diesem Gebiet sind Eingriffe in den Untergrund nicht, oder nur mit einer
Genehmigung der Denkmalschutzbehörde möglich.

Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung:
Maß der Beeinträchtigung:

■ = hoch, erheblich

◧ = mittel, erheblich

= gering, nicht erheblich

+ = positive Auswirkung

Mensch
- Lärm

Im Plangebiet und der näheren Umgebung bestehen Vorbelastungen durch die angrenzend verlaufenden Straßen. Während der Bauzeit wird es wird zu baubedingten Lärmemissionen kommen, die aber auf Grund der zeitlichen Begrenzung und der Lärmvorbelastung als nicht erheblich
eingestuft werden.
Durch die geplante Nutzung des Gebiets für Erholungszwecke sind Lärmemissionen, vor allem
in den Bereichen der Sport- und Spielplätze, zu erwarten. Die Immissionsrichtwerte werden an
allen maßgeblichen Immissionsorten eingehalten (HEINE + JUD 11/2014).
Durch die an den Bürgerpark angrenzenden Bundesstraßen und Gewerbegebiete kommt es zu
Lärmbelastungen für die Erholungssuchenden innerhalb der Parkfläche. Die Orientierungswerte
im Plangebiet werden vor allem an Wochentagen überschritten werden. An Sonn- und Feiertagen werden die Werte, bis auf den straßennahen Bereich, eingehalten.
Die Beeinträchtigungen durch die von der Straße ausgehenden Schallemissionen werden als
unerheblich eingestuft, da es sich beim Bürgerpark um eine innerstädtische Parkanlage handelt,
bei denen Verkehrslärm meistens nicht zu vermeiden ist und von den Erholungssuchenden als
nicht so schwerwiegend wahrgenommen wird.

- Erholung

+

Durch die Planung werden vielfältige Nutzungsmöglichkeiten für die wohnungsnahe Erholung,
aber auch für ein größeres Einzugsgebiet geschaffen, was eine Verbesserung der derzeitigen
Situation bedeutet.

Arten und
Biotope

◧

Eingriffe finden im Wesentlichen auf den Ackerflächen statt. Insgesamt gehen ca. 6,5 ha Ackerfläche von sehr geringer Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz verloren, außerdem Hecken
von mittlerer, teilw. aber auch nur geringer Wertigkeit. Die Planung sieht zudem die Rodung von
ca. 80 Bäumen vor. Bei diesen handelt es sich vorrangig um nur bedingt erhaltenswerte Bäume.
Die durch die Planung wegfallenden Biotope werden durch Biotope von mittlerer bis sehr geringer Wertigkeit ersetzt. Dem Verlust der Gehölze steht die umfangreiche Neupflanzung von Bäumen und Hecken gegenüber. Bei Gegenüberstellung der Bestands- und der Planungssituation
ist dadurch insgesamt eine positive Bilanz zu prognostizieren.

◧

Im Zuge der Bauarbeiten kann es aufgrund Gehölzrodungen zur Tötung von Brutvögeln und
Fledermäusen kommen. Mit den unten beschriebenen Maßnahmen wird dies vermieden

◧

Baubedingt gehen Hecken, Bäume und Gebüsche als mögliche Fortpflanzungs- und Ruhestätten für Brutvögel verloren. Demgegenüber stehen die Neupflanzung von Bäumen, sowie der
teileweise Erhalt von bestehenden Hecken und der Erhalt von ca. 180 zum Teil älteren Bäumen.

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Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände werden nicht erfüllt, da die ökologische Funktion im
räumlichen Zusammenhang erfüllt bleibt.
Reptilien werden nicht in erheblichem Maße beeinträchtigt, da im Planungsgebiet die relevanten
Strukturen für größere Artvorkommen fehlen.
Boden

■

Wasser

Es kommt zu einer Neuversiegelung von 2,5 ha. Dies ist bedingt durch die neu überbauten Flächen der Kindertagesstätte und Sporthalle, Parkplätze und Wege. Es sind zum Großteil wasserdurchlässige Bauweisen geplant, mit Ausnahme der Hauptwege. So verbleibt zumindest eine
geringfügige Funktionserfüllung der Böden. Die neu überbauten Flächen der Kindertagesstätte
und Sporthalle sind als bislang nicht zulässige Neuversiegelung im Umfang von ca. 1,2 ha als
erhebliche Beeinträchtigung zu bewerten und auszugleichen.
Während der Bauzeit kommt es zu vorübergehenden Auswirkungen auf den Bodenwasserhaushalt durch verminderte Versickerungsfähigkeit und potentielle Verschmutzung des Grundwassers. Bei fachgerechter Ausführung der Bodenarbeiten nach den a. a. R. d. T. ist nicht mit erheblichen Beeinträchtigungen für das Grundwasser zu rechnen.
Von Eingriffen in die grundwasserführenden Bodenschichten ist nicht auszugehen. Durch 2,5 ha
Flächenversiegelung erfolgt eine Verminderung der Grundwasserneubildung aus Niederschlag.
Bei Beachtung der unten genannten Vermeidungsmaßnahmen wird das Grundwasser durch die
Planung insgesamt nicht erheblich beeinträchtigt.

Klima / Luft

Landschaftsbild

Im Zuge der Bautätigkeiten kommt es zu vorübergehenden Beeinträchtigungen durch Abgasund Staubemissionen der Baumaschinen. Die geplante Neuversiegelung und Überbauung führt
potenziell zu einem leicht erhöhten Wärmebelastungsrisiko, dem durch Neupflanzungen entgegengewirkt wird, so dass die Planung insgesamt nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigungen
des Schutzguts Klima / Luft führt.
+

Die Veränderung des Landschaftscharakters von einem intensiv landwirtschaftlich genutzten
Gebiet hin zu einer Parkanlage mit Wiesen-, Sport- und Spielflächen sowie Gehölzbeständen
wird positiv bewertet und als Aufwertung des Landschaftsbildes eingestuft.

Kultur- und
Sachgüter

Kultur- und Sachgüter sind nicht betroffen.

Wechselwirkungen

Sofern Wechselwirkungen zwischen einzelnen Schutzgütern zu erwarten sind, werden diese bei
den jeweiligen Schutzgütern dargestellt.

Empfehlungen für Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Kompensation von Beeinträchtigungen im
Gebiet; im Bebauungsplanverfahren zu konkretisieren
V = Vermeidung, Minimierung

K = Kompensation (Ausgleich, Ersatz)

Erläuterung der Maßnahme:

Schutzgut / Funktion:

V

Keine Vermeidungs- oder Minimierungsmaßnahmen nötig

Mensch - Lärm

V

Erhalt des Baumbestandes der Schulen, Sportanlagen und straArten und Biotope
ßenbegleitender Hecken. Gehölzrodungen nur vom 1. Oktober bis
01. März. Keine baulichen Eingriffe am Fundort der Mauereidechsen, keine stark beschattende Bepflanzung.

V

Verwendung von versickerungsfähigen Wege- und Platzbelägen,
getrennte Abtragung und Wiederaufbringung des Mutterbodens,
Weitestmögliche Reduzierung bauzeitlich befahrener Flächen

Boden

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Stadt Lahr, Umweltbericht
Seite 5

V

Umfangreiche Gehölzpflanzungen mit ausgleichender Wirkung im
Stadtklima und optischer Aufwertungsfunktion.

Klima / Luft, Landschaftsbild

V

Sachgemäße Lagerung wassergefährdender Stoffe, Betankung
der Baugeräte über einer Schutzfolie, Versickerung von Oberflächenwasser im Plangebiet

Wasser

K

Neupflanzung von Hecken und Bäumen

Tiere und Pflanzen

K

Bodenschutzkalkung im Stadtwald von Lahr

Boden

Voreinschätzung, ob ein Ausgleich innerhalb der Vorhabenfläche ermöglicht werden kann:
Es werden externe Ausgleichsmaßnahmen für das Schutzgut Boden erforderlich. Die Stadt plant eine Bodenschutzkalkung mit Stadtwald in Abstimmung mit der Bodenschutzbehörde beim LRA Ortenaukreis und der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) in Freiburg.
Die Eingriffe in Biotoptypen werden durch die höherwertige Neugestaltung überkompensiert.

Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung:
Bei Nichtdurchführung der Planung bleibt das Plangebiet entsprechend seiner derzeitigen Nutzung bestehen. Die
intensive Landwirtschaft ist mit dem Eintrag von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln ins Grundwasser verbunden.
Weitere Veränderungen der Bestandssituation sind nicht zu erwarten.
Anderweitige Planungsmöglichkeiten (Standortalternativen)
Das Ergebnis der Suche nach geeigneten Flächen für die Landesgartenschau waren die Flächen der Gewanne Stegmatten, Mauerfeld und Unteres Brüchle. Sie bilden die einzige Alternative, die eine sinnvolle Lage im Stadtgefüge
und die geforderte Mindestgröße für eine Landesgartenschau miteinander vereint.
Im Zuge des landschaftsplanerischen Wettbewerbs fand die Prüfung von Planungsalternativen statt. Für weitere
Ausführungen wird auf den städtebaulichen Teil der Begründung zum parallel aufgestellten Bebauungsplan hingewiesen.
Verwendete Verfahren, Hinweis auf Schwierigkeiten, fehlende Kenntnisse
•

Biotoptypenkartierung auf Grundlage des Kartierschlüssels der LUBW (faktorgruen 06/2014, 07/2014);

•

Bodenschätzung für Baden-Württemberg auf Basis von ALK und ALB;

•

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplanverfahren „Bürgerpark“ der Stadt Lahr (Heine + Jud,
Ingenieurbüro für Umweltakustik, 11/2014)

Maßnahmen zur Umweltüberwachung (Monitoring)
Maßnahmen zur Umweltüberwachung sind nicht notwendig.

Hinweise zur Abschichtung
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im Parallelverfahren. Für eine vertiefende Untersuchung der oben dargestellten Bestands- und Eingriffssituation wird daher auf den Umweltbericht zum Bebauungsplan verwiesen. Dort
werden auch Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen konkretisiert und rechtsverbindlich im Bebauungsplan festgesetzt.

Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim, 7. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der
Stadt Lahr, Umweltbericht
Seite 6

2. Änderungsbereich: Bebauungsplan Seepark,
Stadtteil Mietersheim

Abgrenzung des Änderungsbereichs im Luftbild.

Darstellungen der FNP-Änderung.

Kurzdarstellung des Vorhabens und der geplanten Änderung
Die Stadt Lahr ist Ausrichtungsort der Landesgartenschau (LGS) 2018. Im Gewann Stegmatten im Westen der Stadt
Lahr soll hierfür auf einer Fläche von 21,5 ha eine Parkanlage (Seepark) geschaffen werden. Die FNP-Änderung
beinhaltet die Darstellung einer Grünfläche mit Zweckbestimmung Parkanlage (ca. 16,2 ha), einer Waldfläche (ca.
2,3 ha), einer Wasserfläche (ca. 2,8 ha), einer Sonderbaufläche Gastronomie (ca. 0,1 ha) und einer Fläche für Versorgungsanlagen, Zweckbestimmung Abwasser (ca. 0,1 ha).
Umweltrelevante Ziele aus Fachgesetzen und Fachplänen
Regionalplan 1995:
Regionale Freiraumstrukturen sind nicht betroffen. Es gilt jedoch der Grundsatz, dass der Boden vor Flächennutzungen bewahrt werden soll, durch welche er in seinen vielfältigen ökologischen Funktionen und in seiner Fruchtbarkeit
unwiederbringlich beeinträchtigt oder zerstört wird.
Flächennutzungsplan 1998:
Das Plangebiet ist größtenteils als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Im südlichen Bereich, welcher an die bestehenden Sportflächen angrenzt, ist für diese eine Erweiterung vorgesehen, welche nicht mehr realisiert werden
soll. Im Zuge eines Parallelverfahrens wird der FNP an die jetzt vorgesehene Entwicklung angepasst.
Landschaftsplan 1997:
Darstellung von zwei Flächen mit besonderen Funktionen für den Artenschutz und die Biotopvernetzung (L79: Kohldistel-Glatthaferwiesen: erhaltenswertes Gebiet, lokal bedeutsam). Zudem wird für das Gebiet die Ergänzung vorhandener Niederhecken durch Nachpflanzung von Sträuchern, sowie eine Extensivierung von Acker- und Grünlandflächen vorgeschlagen.

Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim, 7. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der
Stadt Lahr, Umweltbericht
Seite 7

Bestandsaufnahme (mit Schwerpunktsetzung bei den beeinträchtigten Schutzgütern)
Bewertung von Bedeutung und Empfindlichkeit:

◐ = allgemeine

● = besondere

○ = geringe Bedeutung

Mensch
- Lärm
- Erholung

○ Bestehende Lärmbelastung durch B 36 im Norden und B 3 im Osten.
◐ Erholungsnutzung vor allem durch Spaziergänger, umgebenden Straßen wirken als Barriere und
verursachen Lärmbelastung.

Arten und
Biotope

◐

Grünland (Fettwiesen, Magerwiesen, Grünlandansaat, Zierrasen, Ruderalvegetation), insgesamt
mittlere bis teilweise hohe Wertigkeit.

◐

Entwässerungsgräben (unbefestigt, teilweise naturnahe, artenreiche Ufervegetation), insgesamt
mittlere bis teilweise hohe Wertigkeit.

●

Geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG i. V. m. § 33 NatSchG BW: Feldhecken (z.T. mehrschichtig, gut ausgeprägt, hohe Wertigkeit), Großseggen-Ried

◐

Das Plangebiet zeichnet sich trotz intensiv genutzten Ackerflächen durch einen relativ hohen
Strukturreichtum aus (naturnahen Gräben, Feldhecken und Grünland unterschiedlicher Ausprägung). Das Plangebiet hat somit insgesamt eine mittlere Bedeutung für Arten- und Biotopschutz.

● Brutvögel: 40 Brutvogelarten nachgewiesen, davon 12 Arten der Roten Liste (teils Vorwarnliste,
teils gefährdet), vorwiegend Heckenbrüter, alle besonders geschützt.

● Tagfalter: Feuerfalter (Lycaena dispar) nachgewiesen, laut Roter Liste stark gefährdet und streng

geschützt durch Auflistung im Anhang IV der FFH-Richtlinie. Außerdem potentieller Lebensraum
von dunklem und hellem Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea nausithous, M. teleius), aber
keine Nachweise.
Sonstige geschützte Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie (Amphibien, Libellen, Fische, Säugetiere etc.) werden aufgrund der fehlenden Habitate ausgeschlossen.

Boden

◐

Der vorherrschende Bodentyp ist Auenpseudogley, der Wasserabfluss ist durch dichte, tonige
Partien gehemmt.
-

natürliche Bodenfruchtbarkeit: überwiegend mittel bis hoch
Filter und Pufferfunktion: mittel bis hoch
Ausgleichsfunktion im Wasserkreislauf: gering bis mittel

Insgesamt weisen die Böden im Plangebiet eine mittlere Wertigkeit auf.
Wasser

◐

Oberflächengewässer: Im Planungsgebiet gibt es mehrere Entwässerungsgräben von zusammen knapp 2 km Länge, mit wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung.
Grundwasser: Im Plangebiet überdeckt eine bis zu 4 m mächtige Deckschicht aus postglazialem

● Auenlehm den bis zu 16 m mächtigen Grundwasserleiter aus quartären Kiesen und Sanden. Dieses Kieslager stellt einen regional bedeutenden Grundwasserleiter dar. Es ist kein WSG betroffen.
Klima / Luft

● Das Plangebiet stellt ein Kaltluft-Entstehungsgebiet im Westen von Lahr mit sehr wichtiger thermischer und lufthygienischer Ausgleichsfunktion dar. Durch die angrenzenden Bundesstraßen
besteht ein (teilweise stark) erhöhtes Luftbelastungsrisiko.

Landschaftsbild

◐

Das Landschaftsbild ist geprägt von ausgedehnten, von Wegen und Gehölzstreifen durchzogenen landwirtschaftlichen Flächen. Prägend ist auch das südlich angrenzende Pappelwäldchen.
Vorbelastung durch angrenzende Straßen und eine Hochspannungsleitung (110 kV). Die erhöht
verlaufenden Straßen sind vom Plangebiet gut einsehbar, nur teilweise durch Gehölzbestände
abgeschirmt.

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Seite 8

Kultur- /
Sachgüter

○ Es liegen keine Hinweise auf Kulturdenkmäler vor.

Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung:
Maß der Beeinträchtigung:

■ = hoch, erheblich

◧ = mittel, erheblich

= gering, nicht erheblich

+ = positive Auswirkung

Mensch
- Lärm

Baubedingt kommt es zeitlich begrenzt zu Lärmbelastung durch Baufahrzeuge und –maschinen.
Auf Grund der Vorbelastung durch die bestehenden Bundesstraßen und die Beschränkung auf
die Bauzeit werden die Lärmemissionen als nicht erhebliche Beeinträchtigungen dargestellt.
Lärmemissionen wird es in Folge der Erholungsnutzung vor allem im Bereich des Badesees, der
Seeterrasse und der Liegewiesen geben. Gemäß Schalluntersuchung (HEINE + JUD 08/2014)
werden an allen umliegenden Bebauungen die Immissionsrichtwerte tagsüber innerhalb und außerhalb der Ruhezeiten eingehalten. Nachts erfolgt keine Nutzung der Parkanlage.
Durch die an den Seepark grenzenden Bundesstraßen, die Bahnlinie und Gewerbegebiete
kommt es zu Lärmbelastungen innerhalb der Parkfläche. Im gesamten Gebiet werden die Richtwerte überschritten, vor allem im straßen- und schienennahen Bereich. Geringere Belastungen
gibt es im südlichen Bereich. Die entstehenden Beeinträchtigungen werden als nicht erheblich
eingestuft, da es sich beim Seepark um eine innerstädtische Parkanlage handelt, in der Verkehrslärm meistens unvermeidbar ist und von den Erholungssuchenden als nicht so schwerwiegend wahrgenommen wird.

- Erholung

+

Durch die Planung entsteht ein hochwertiges Naherholungsgebiet mit Badesee, Gastronomie,
Spielflächen und Liegewiesen, sowie naturnahen Bereichen. Die Lärmbelastung durch die Bundesstraßen bleibt bestehen. Durch die geplanten Baumpflanzungen wird das Gebiet allerdings
optisch von den Straßen abgeschirmt.

Arten und
Biotope

+

Verlust von Biotoptypen mit sehr geringer bis mittlerer, kleinflächig auch hoher Wertigkeit, die
aber durch z.T. hochwertige Biotoptypen ersetzt werden. Insgesamt sind die neu entstehenden
Biotoptypen von höherer Wertigkeit als die bestehenden. Der Verlust der Entwässerungsgräben
und ihrer Begleitvegetation wird durch die Anlage eines naturnahen Gewässers überkompensiert.

■

Der Verlust der Feldhecken und des Großseggen-Rieds ist allerdings eine erhebliche Beeinträchtigung für das Schutzgut Arten und Biotope.

■

Es könnte zu baubedingter Tötung von Individuen des Großen Feuerfalters und seiner Entwicklungsstadien kommen, außerdem kommt es zu Lebensraumverlust

■

Es könnte zu baubedingter Tötung von Brutvögeln, sowie zum Verlust von Fortpflanzungs- und
Ruhestätten von Brutvögeln kommen.

Boden

Wasser

■

Durch die Anlage des Sees gehen auf 2,6 ha die Bodenfunktionen vollständig verloren. Zusätzliche Neuversiegelung, sandige Aufschüttungen und Wege und Plätze mit wassergebundener
Decke stellen weitere erhebliche Beeinträchtigungen dar. Die Planung führt insgesamt zu einer
erheblichen Beeinträchtigung der Bodenfunktionen im Plangebiet. Vom Erfordernis externer
Ausgleichsmaßnahmen ist auszugehen.
Durch die Planung gehen zeitweise wasserführender Entwässerungsgräben verloren. Aufgrund
ihrer geringen wasserwirtschaftlichen Bedeutung ist der Verlust unerheblich. Die begleitenden
Biotoptypen können sich am geplanten Seeufer neu entwickeln (s.o.).

Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim, 7. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der
Stadt Lahr, Umweltbericht
Seite 9

Die während der Baumaßnahme entstehenden Verschmutzungen der Oberflächengewässer
sind bei Einhaltung der vorgeschriebenen Vermeidungsmaßnahmen unerheblich.
Während der Bauzeit kommt es zur Verringerung der Grundwasserneubildung und Grundwasserverschmutzung (Flächenbefestigung, Bodenverdichtung). Bei Einhalten der Vermeidungsmaßnahmen ist nicht mit erheblichen Beeinträchtigungen für das Grundwasser zu rechnen.
Es kommt bei der geplanten flachen Ausformung des Sees zu keinen Eingriffen ins Grundwasser.
Durch die Versickerung des überschüssigen Oberflächenwassers im Plangebiet wird die Verminderung der Grundwasserneubildung vermieden.
Klima / Luft

+

Der See und die geplanten Bäume führen zu einer Verbesserung der klimatischen und lufthygienischen Ausgleichsfunktion.
Im Zuge der Bautätigkeiten kommt es zeitlich begrenzt zu Beeinträchtigungen durch Abgas- und
Staubemissionen der Transportfahrzeuge und Baumaschinen.

Landschaftsbild

+

Die Veränderung des Landschaftscharakters von einem intensiv landwirtschaftlich genutzten
Gebiet hin zu einer reich strukturierten Parkanlage mit Wiesenflächen, Gehölzbeständen und
einer Wasserfläche wird positiv bewertet. Die Beeinträchtigungen durch die Beseitigung der Vegetation und Erdarbeiten werden durch die geplanten Landschaftselemente mehr als kompensiert.

Geschützte
Biotope

■

Innerhalb des Plangebiets befinden sich mehrere geschützte Biotope: Ein Großseggen-Ried und
sieben Feldhecken. Vier Feldhecken gehen im Zuge der Baumaßnahmen verloren, die übrigen
bleiben erhalten. Das Großseggen-Ried wird mit Gehölzen bepflanzt und geht komplett verloren.

Kultur- und
Sachgüter

Keine Beeinträchtigungen zu erwarten.

Wechselwirkungen

Sofern Wechselwirkungen zwischen einzelnen Schutzgütern zu erwarten sind, werden diese bei
den jeweiligen Schutzgütern dargestellt.

Empfehlungen für Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Kompensation von Beeinträchtigungen im
Gebiet; im Bebauungsplanverfahren zu konkretisieren
V = Vermeidung, Minimierung

K = Kompensation (Ausgleich, Ersatz)

Erläuterung der Maßnahme:

Schutzgut / Funktion:

V

Keine Vermeidungs- oder Minimierungsmaßnahmen nötig

Mensch - Lärm

V

Weitestmöglicher Erhalt von Entwässerungsgräben, Feldhecken,
Streuobstwiesen, Bäumen und des Großseggen-Rieds

Biotope

V

Umsiedelung des Großen Feuerfalters, Gehölzrodungen nur vom
1. Okt. bis 28. Feb., Erhalt von Feldhecken.

Tiere

V

Durchführung einer bodenkundlichen Baubegleitung, Bodenarbeiten bei trockener Witterung, getrennte Abtragung. Lagerung, Wiederauftragung des Mutterbodens, verdichtungsarme Erdarbeiten,
Rekultivierung, Betankung der Baumaschinen über Schutzfolie

Boden, Wasser

K

Anlage und Pflege von Feldhecken und eines Großseggen-Rieds Tiere, Pflanzen
im südöstlichen Plangebiet

Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim, 7. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der
Stadt Lahr, Umweltbericht
Seite 10

Voreinschätzung, ob ein Ausgleich innerhalb der Vorhabenfläche ermöglicht werden kann:
Es werden externe Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Lebensräume geschützter Arten und den Verlust von Bodenfunktionen erforderlich (Neuntöter, Großer Feuerfalter). Die Stadt plant eine Bodenschutzkalkung im Stadtwald
in Abstimmung mit der Bodenschutzbehörde beim LRA Ortenaukreis und der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) in Freiburg.

Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung:
Bei Nichtdurchführung der Planung bleibt das Plangebiet entsprechend seiner derzeitigen Nutzung bestehen. Die
intensive Landwirtschaft ist mit Belastungen für Boden und Grundwasser verbunden. Weitere Veränderungen der
Bestandssituation sind nicht zu erwarten.
Anderweitige Planungsmöglichkeiten (Standortalternativen)
Das Ergebnis der Suche nach geeigneten Flächen für die Landesgartenschau waren die Flächen der Gewanne Stegmatten, Mauerfeld und Unteres Brüchle. Sie bilden die einzige Alternative, die eine sinnvolle Lage im Stadtgefüge
und die geforderte Mindestgröße für eine Landesgartenschau miteinander vereint.
Im Zuge des landschaftsplanerischen Wettbewerbs fand die Prüfung von Planungsalternativen statt. Für weitere
Ausführungen wird auf den städtebaulichen Teil der Begründung zum parallel aufgestellten BPlan hingewiesen.
Verwendete technische Verfahren, Hinweis auf Schwierigkeiten, fehlende Kenntnisse
•

Biotoptypenkartierung auf Grundlage des Kartierschlüssels der LUBW (faktorgruen 06/2014, 07/2014)

•

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) „See in den Stegmatten“ (Ondraczek & Wichmann 04/2013,
einschl. Ergänzungen und Novellierungen 09/2013 und 08/2014)

•

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) „Südlicher Teil des Landesgartenschau-Geländes“
(Ondraczek 02/2014)

•

Bodenuntersuchung geplanter Stegmattensee (solum – Büro für Geologie und Boden, 03/2013)

•

Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) „Anlage eines Sees im Gebiet Stegmatten“ (Fichtner – Water & Transportation GmbH, 04/2013)

•

Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) „Anlage eines Sees im Gebiet Stegmatten“ (Fichtner – Water &
Transportation GmbH, 04/2013)

•

See Landesgartenschau Lahr, Grundriss (WasserWerkstatt - Büro für Badegewässer und Freiraumplanung
GmbH, 07/2014)

•

See Landesgartenschau Lahr, Hydraulikschema (WasserWerkstatt - Büro für Badegewässer und Freiraumplanung GmbH, 07/2014)

•

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplanverfahren „Seepark“ der Stadt Lahr (Heine + Jud, Ingenieurbüro für Umweltakustik, 08/2014)

Maßnahmen zur Umweltüberwachung (Monitoring)
Die Entwicklung eines neuen Großseggen-Rieds und der Artenschutzmaßnahmen sollte durch ein jährliches Monitoring kontrolliert werden. Die Pflege ist gegebenenfalls der Entwicklung anzupassen.

Hinweise zur Abschichtung
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im Parallelverfahren. Für eine vertiefende Untersuchung der oben dargestellten Bestands- und Eingriffssituation wird daher auf den Umweltbericht zum Bebauungsplan verwiesen. Dort
werden auch Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen konkretisiert und rechtsverbindlich im Bebauungsplan festgesetzt.

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Stadt Lahr, Umweltbericht
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3. Änderungsbereich: Bebauungspläne KLEINGARTENPARK RÖMERSTRASSE und
MOSCHEE, Kernstadt Lahr

Abgrenzung des Plangebiets im Luftbild

Darstellungen der FNP-Änderung

Kurzdarstellung des Vorhabens und der geplanten Änderung
Die Stadt Lahr ist Ausrichtungsort der Landesgartenschau (LGS) 2018. Im Geltungsbereich des hierfür aufzustellenden Bebauungsplanes „Kleingartenpark-Römerstraße“ muss der FNP nur im östlichen Teil (Fläche ca. 1,7 ha) geändert werden, da im westlichen Teil bereits eine Grünfläche mit Zweckbestimmung Dauerkleingärten dargestellt ist.
Der Bebauungsplan „Moschee“ im Norden wurde aus gegebenem Anlass vom südlich angrenzenden Gebiet „Kleingartenpark Römerstraße“ abgeteilt und gehört nicht mehr zum LGS-Gelände, ist aber ebenfalls Gegenstand der FNPÄnderung. Hier soll eine Gemeinbedarfsfläche für kulturelle Zwecke (Fläche ca. 0,3 ha) ausgewiesen werden.
Umweltrelevante Ziele aus Fachgesetzen und Fachplänen
Regionalplan:
Regionale Freiraumstrukturen sind nicht betroffen. Es gilt jedoch der Grundsatz, dass der Boden vor Flächennutzungen bewahrt werden soll, durch welche er in seinen vielfältigen ökologischen Funktionen und in seiner Fruchtbarkeit
unwiederbringlich beeinträchtigt oder zerstört wird.
Flächennutzungsplan 1998:
Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan (FNP) von 1998 ist das Teilgebiet „Moschee“ als „Grünfläche“ mit Zweckbestimmung Dauerkleingärten dargestellt, das östliche Teilgebiet „Kleingartenpark“ als „Fläche für die Landwirtschaft“
Der FNP wird im Parallelverfahren an die jetzt vorgesehene Entwicklung angepasst.
Landschaftsplan 1997:
Der Bereich Moschee ist Teil einer geplanten Grünfläche für Dauerkleingärten. Entlang der nördlichen Plangebietsgrenze wird die Weiterentwicklung einer innerörtlichen Grünverbindung vorgeschlagen.
Im östlichen Bereich „Kleingartenpark“ Darstellung einer Fläche mit besonderen Funktionen für den Artenschutz und
die Biotopvernetzung (L79: Kohldistel-Glatthaferwiesen: erhaltenswertes Gebiet, lokal bedeutsam).

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Stadt Lahr, Umweltbericht
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Bestandsaufnahme (mit Schwerpunktsetzung bei den beeinträchtigten Schutzgütern)
Bewertung von Bedeutung und Empfindlichkeit:

◐ = allgemeine

● = besondere
Mensch

○ Bestehende Vorbelastung durch die angrenzende, vielbefahrene B 36 sowie durch den Schienenverkehr (Rheintalbahn).

Lärm /
Wohnen /
Gesundheit
Erholung

○ = geringe Bedeutung

○ Es ist von einer erheblichen Beeinträchtigung durch Lärmimmissionen auszugehen, die Wohnqualität wird daher als gering bis mittel eingestuft.

Das Plangebiet hat aufgrund der landwirtschaftlichen Nutzung und der Lärmbelastung derzeit

○ keine besondere Aufenthaltsqualität. Hervorzuheben ist aber der entlang der Römerstraße ver-

laufende Geh- und Radweg, der in eine Grünfläche eingebunden ist und eine wichtige Verbindungsachse zwischen Kernstadt und westlich der Bahn liegenden Stadtteilen darstellt.
Arten und
Biotope

○ Ackerflächen
◐ Feldgehölze
○ Rasenfläche
◐ Ruderalvegetation entlang von Straßengräben
◐

Einzelbäume

◐

Brutvögel: ungefährdete, weit verbreitete Arten. Seltene Arten nicht zu erwarten.

◐ Fledermäuse: nur Zwergfledermaus zu erwarten, streng geschützt, aber nicht gefährdet
○ Sonstige geschützte Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie (Reptilien, Amphibien, Falter, Libellen, Fische, Säugetiere etc.) werden aufgrund der fehlenden Habitate ausgeschlossen.

Boden

● Der vorherrschende Bodentyp ist Brauner Auenboden-Auengley. Die Böden im Plangebiet wei-

sen aufgrund der Bewertung der Funktionen „Natürliche Bodenfruchtbarkeit“, „Ausgleichskörper
im Wasserkreislauf“, und „Filter und Puffer für Schadstoffe“ eine hohe Wertigkeit auf.

Wasser

○ Oberflächengewässer sind nicht betroffen.
● Das Plangebiet weist mächtige Grundwasserleiter aus quartären Kiesen und Sanden auf. Grund-

wasservorrat und Grundwasserdargebot sind von sehr hoher Wertigkeit. Es ist kein Wasserschutzgebiet (WSG) betroffen.

Klima / Luft

● Das Plangebiet stellt ein Kaltluft-Entstehungsgebiet im Westen von Lahr mit wichtiger thermischer

und lufthygienischer Ausgleichsfunktion dar. Durch die südlich angrenzende Bundesstraßen besteht ein (teilweise stark) erhöhtes Luftbelastungsrisiko.

Landschaftsbild

○ Das Landschaftsbild wird von den außerhalb des Plangebiets liegenden Wohnhochhäusern do-

Kultur- /
Sachgüter

○ Kultur- und Sachgüter sind im Plangebiet nicht bekannt.

Wechselwirkungen

miniert. Der als „Landschaft“ anzusprechende Ausschnitt liegt isoliert zwischen Hauptverkehrsachsen und weiteren Siedlungs- und Gewerbeflächen im Süden und Westen und hat daher in
Verbindung mit der ansonsten intensiven landwirtschaftlichen Nutzung nur geringe Bedeutung.
Bedeutende Fernsicht-Achsen sind nicht betroffen.

Sofern Wechselwirkungen zwischen einzelnen Schutzgütern zu erwarten sind, werden diese bei
den jeweiligen Schutzgütern dargestellt.

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Stadt Lahr, Umweltbericht
Seite 13

Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung:
Maß der Beeinträchtigung:

■ = hoch, erheblich

◧ = mittel, erheblich

= gering, nicht erheblich

+ = positive Auswirkung

Mensch
- Lärm

Die baubedingten Lärmemissionen innerhalb des Plangebiets beschränken sich auf die Bauzeit
und werden daher und angesichts der Lärmvorbelastung nicht als erhebliche Beeinträchtigung
eingestuft.
Mit der geplanten Errichtung bzw. Nutzung einer Moschee sind Schallemissionen verbunden (v.
a. vom Parkplatz ausgehend). Laut Schalltechnischer Untersuchung (HEINE + JUD 06/2015) werden die Immissionsrichtwerte an allen maßgeblichen Immissionsorten eingehalten. Auch die
Nutzung als Kleingartensiedlung lässt keine erheblichen Schallemissionen erwarten. Insgesamt
werden keine erheblichen Beeinträchtigungen der Umgebung des Plangebietes durch
Lärmemissionen prognostiziert.

- Wohnen /
Gesundheit

■

Der einwirkende Verkehrslärm überschreitet die Orientierungswerte für Wohnnutzung sowohl
tagsüber als auch nachts, teils deutlich. Im Nachtbereich wird zusätzlich die sog. Grenze der
Gesundheitsgefahr um bis zu 9 dB(A) überschritten. Es ist von einer erheblichen Beeinträchtigung auszugehen.
Eine Wohnnutzung innerhalb des Moschee-Areals ist auf Grund der oben dargestellten Verkehrslärmimmissionen nur mit umfangreichen passiven Schallschutzmaßnahmen zulässig. Entsprechende Nachweise sind mit dem Bauantrag zu erbringen.

- Erholung

Erhebliche Beeinträchtigungen der Erholungsfunktion sind nicht erkennbar.
+

Arten und
Biotope

◧

◧

◧

+

Boden

■

Durch die Anlage eines Kleingartenparks wird eine positive Auswirkung auf die Erholungsfunktion erwartet. Die Nutzung der Kleingärten ist jedoch privat und die Erholung damit einem begrenzten Personenkreis vorbehalten.
Es wird in Ackerfläche, Einzelbäume und Feldgehölze eingegriffen. Der ältere und größere
Baumbestand entlang der Römerstraße kann als Teil einer Grünfläche teilweise erhalten werden.
Im Zuge der Bauarbeiten kann es aufgrund von Gehölzrodungen zur Tötung von Brutvögeln und
Fledermäusen kommen. Dem ist mit den unten beschriebenen Vermeidungsmaßnahmen zu begegnen. Ein Vorkommen von lichtsensiblen Fledermausarten ist unwahrscheinlich. Hinsichtlich
möglicher Lichtimmissionen sind daher keine erheblichen Störungen zu erwarten.
Der Verlust von Teilen des Feldgehölzes einschließlich seiner Saumstrukturen und die Bebauung und Flächenversiegelung stellen insgesamt eine Verschlechterung der Qualität der Lebensräume der ungefährdeten Arten dar. Durch die umfangreichen Gehölzanpflanzungen im benachbarten Landesgartenschau-Gelände wird die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt. Die Verschlechterung ist daher nicht
als erhebliche Beeinträchtigung bzw. Verbotstatbestand gem. § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG zu
bewerten.
Durch die Anlage von Kleingärten ist im betreffenden Bereich im Vergleich zum Ausgangszustand eine ökologische Aufwertung zu erwarten. Kleingärten weisen in der Regel eine hohe
Strukturierung und eine Vielfalt an angepflanzten Gehölzen, Zier- und Nutzpflanzen auf. Sie
stellen potenziell Lebensraum und Nahrungsgrundlage für verschiedene Insektenarten, Vögel
und Kleinsäuger einschl. Fledermäusen dar.
Im Bereich „Moschee“ ist von einer großflächigen Versiegelung durch Bauwerk, Parkplätze und
Zufahrt auszugehen, verbunden mit dem weitgehenden Verlust der Bodenfunktionen.

Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim, 7. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der
Stadt Lahr, Umweltbericht
Seite 14

◧

Wasser

Im Bereich des geplanten Kleingartenparks ist von einer Versiegelung kleinerer Flächenanteile
durch den Bau von Wegen und Gartenlauben auszugehen. Auf der übrigen Fläche bleiben die
Bodenfunktionen erhalten.
Während der Bauzeit kommt es zu Auswirkungen auf den Bodenwasserhaushalt durch verminderte Versickerungsfähigkeit und Verschmutzung des Grundwassers. Bei Einhalten der unten
beschriebenen Vermeidungsmaßnahmen ist nicht mit erheblichen Beeinträchtigungen für das
Grundwasser zu rechnen. Eingriffe in die grundwasserführenden Bodenschichten sind nicht vorgesehen.

◧

Klima / Luft

Es erfolgt eine Verminderung der Grundwasseranreicherung durch Bebauung und Bodenversiegelung. Die daraus resultierenden negativen Beeinträchtigungen können durch unten beschriebene Maßnahmen abgemildert werden.
Im Zuge der Bautätigkeiten kommt es zu vorübergehenden Beeinträchtigungen durch Abgasund Staubemissionen der Baumaschinen. Bei fachgerechter Ausführung der Arbeiten wird nicht
von erheblichen Beeinträchtigungen ausgegangen.
Die geplante Neuversiegelung und Überbauung im Bereich „Moschee“ trägt potenziell zu einem
erhöhten Wärmebelastungsrisiko bei. Durch die relativ geringe Dimension des Plangebietes wird
mit keiner erheblichen Beeinträchtigung gerechnet.

+

Landschaftsbild

Im Bereich Kleingartenpark ist neben der gärtnerischen Nutzung von Gehölzpflanzungen auszugehen, vorwiegend Sträucher und kleinkronige Bäume, wodurch die lufthygienischen Verhältnisse verbessert werden.
Das Feldgehölz nordöstlich der Moschee wird lediglich in der Tiefe dezimiert, so dass die durchgängige Kulisse entlang der Römerstraße erhalten bleibt. Es kommt daher nur zu einer geringen
Beeinträchtigung. Die Dimensionierung des Moscheegebäudes bleibt im Rahmen der vorhandenen Hochhaus-Bebauung. Vor dem Hintergrund dieser Vorbelastung bzw. geringen Bedeutung des isoliert liegenden Landschaftsausschnittes wird die Bebauung als landschaftsverträglich eingestuft.
Mit der Umwidmung der Ackerfläche in einen Kleingartenpark wird keine Bebauung vorbereitet.
Die Nutzung der Fläche als private Gärten entspricht einer üblichen Freiflächennutzung im innerstädtischen Bereich und kann zu einer höheren Vielfalt im Landschaftsbild beitragen. Die
Änderung wird daher als landschaftsverträglich eingestuft.
Für beide Bereiche gilt, dass PKW-Stellplätze gut eingegrünt werden sollen.

Kultur- und
Sachgüter

Kultur- und Sachgüter sind nicht betroffen.

Wechselwirkungen

Sofern Wechselwirkungen zwischen einzelnen Schutzgütern zu erwarten sind, werden diese bei
den jeweiligen Schutzgütern dargestellt.

Empfehlungen für Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Kompensation von Beeinträchtigungen im
Gebiet; im Bebauungsplanverfahren zu konkretisieren
V = Vermeidung, Minimierung

V

K = Kompensation (Ausgleich, Ersatz)

Erläuterung der Maßnahme:

Schutzgut / Funktion:

Maßnahmen des passiven Schallschutzes, ggf. beschränkte Nutzung des Außenbereichs unter Berücksichtigung angrenzender
Wohnbebauung

Mensch - Lärm

Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim, 7. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der
Stadt Lahr, Umweltbericht
Seite 15

V

Gehölzrodungen nur vom 1. Oktober bis 1. März, Festsetzung des Tiere, Biotope
Gehölzbestandes außerhalb der Parkplätze im Nordosten

V

Fachgerechter Umgang mit Bodenmaterial, Ausschluss von unbe- Boden, Wasser
schichteten Metallfassaden / -dacheindeckungen, sachgemäße
Verwendung von wassergefährdenden Stoffen, weitest mögliche
Versickerung von unbelastetem Niederschlagswasser vor Ort.

V

Eingrünung von PKW-Stellplätzen

Landschaftsbild

K

Bodenschutzkalkung im Stadtwald von Lahr

Boden

K

Zuordnung Kompensationsüberschuss aus dem Bebauungsplanverfahren „Seepark“

Biotope

Voreinschätzung, ob ein Ausgleich innerhalb der Vorhabenfläche ermöglicht werden kann:
Der Verlust von Tier- und Pflanzenlebensräumen soll durch Kompensationsüberschüsse im Bereich „Seepark“ ausgeglichen werden.
Zur Kompensation der Eingriffe in den Boden plant die Stadt eine Bodenschutzkalkung im Stadtwald in Abstimmung
mit der Bodenschutzbehörde (LRA Ortenaukreis u. der Forstlichen Versuchs- u. Forschungsanstalt (FVA) in Freiburg.
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung:
Bei Nichtdurchführung der Planung bliebe das Plangebiet entsprechend seines derzeitigen Zustands bestehen. Die
intensive Landwirtschaft ist mit Belastungen für Boden und Grundwasser verbunden. Weitere Veränderungen der
Bestandssituation sind nicht zu erwarten.
Anderweitige Planungsmöglichkeiten (Standortalternativen)
Moschee: Standortalternativen für die Moschee mit Kulturzentrum wurden geprüft, allerdings erfolgte die Wahl des
Standorts nicht vorrangig aufgrund von Umweltbelangen, sondern anhand anderer Kriterien, z.B. Erschließung, Flächengröße und -verfügbarkeit.
Kleingartenpark /LGS: Das Ergebnis der Suche nach geeigneten Flächen für die Landesgartenschau waren die Flächen der Gewanne Stegmatten, Mauerfeld und Unteres Brüchle. Sie bilden die einzige Alternative, die eine sinnvolle
Lage im Stadtgefüge und die geforderte Mindestgröße für eine Landesgartenschau miteinander vereint.
Im Zuge des landschaftsplanerischen Wettbewerbs fand die Prüfung von Planungsalternativen statt. Für weitere
Ausführungen wird auf den städtebaulichen Teil der Begründung zum parallel aufgestellten BPlan hingewiesen.
Verwendete Verfahren, Hinweis auf Schwierigkeiten, fehlende Kenntnisse
• Biotoptypenkartierung auf Grundlage des Kartierschlüssels der LUBW (faktorgruen 06/2014, 07/2014, 06/2015)
• Bodenschätzungskarte
• Bodenkarte 1 : 50.000 (BK 50)

• Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplanverfahren „Moschee“ der Stadt Lahr (Heine + Jud, Ingenieurbüro für Umweltakustik, 06/2015)

Hinweise zur Abschichtung
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im Parallelverfahren. Für eine vertiefende Untersuchung der oben dargestellten Bestands- und Eingriffssituation wird daher auf den Umweltbericht zum Bebauungsplan verwiesen. Dort
werden auch Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen konkretisiert und rechtsverbindlich im Bebauungsplan festgesetzt.

Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim, 7. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der
Stadt Lahr, Umweltbericht
Seite 16

4. Änderungsbereich: Bebauungsplan KLEINFELD SÜD - 6. ÄNDERUNG,
Kernstadt Lahr

Abgrenzung des Plangebiets im Luftbild. Das im Südteil Geplante Darstellungen der FNP-Änderung.
zu erkennende Wäldchen existiert nicht mehr!

Kurzdarstellung des Vorhabens und der geplanten Änderung
Die zu ändernde Flächendarstellung umfasst den Bereich der Bebauungspläne KLEINFELD-SÜD, 6. und 7.
ÄNDERUNG. Der Bereich B-Plan KLEINFELD-SÜD, 7. ÄNDERUNG ist nicht Gegenstand dieser Umweltprüfung, da
er als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt wird und im Flächennutzungsplan lediglich die Bauflächendarstellung von Gemeinbedarfsfläche in Wohnbaufläche und Grünfläche zu ändern ist.
Der Bereich Bebauungsplan KLEINFELD-SÜD, 6. ÄNDERUNG liegt westlich der Breslauer Straße. Anlass für die
Flächenänderung im östlichen Teil des Kleinfeldparks ist die durch die Landesgartenschau erforderlich gewordene
Verlagerung des Parkplatzes der Firma Schneider Elektric Automation GmbH aus dem Gewann Mauerfeld. Westlich
des Firmengebäudes wird mit einem neuen Parkplatz für 250 Fahrzeuge Ersatz geschaffen. Des Weiteren soll optional die Möglichkeit eingeräumt werden, den Parkplatz teilweise mit einem Verwaltungsgebäude zu überbauen. Aus
diesem Grund wird die im Flächennutzungsplan dargestellte Grünfläche in eine gewerbliche Fläche (ca. 0,7 ha) umgewandelt.
Umweltrelevante Ziele aus Fachgesetzen und Fachplänen
Regionalplan 1995:
Der Regionalplan 1995 trifft keine das Plangebiet betreffenden Aussagen.
Flächennutzungsplan 1998:
Das Plangebiet ist als Grünfläche (Park-/Grünanlage) dargestellt, obwohl ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan von
1972 existiert, der hier für einen überwiegenden Teil ein Mischgebiet festsetzt.
Im Zuge der 7. Änderung wird der FNP deshalb entsprechend den Festsetzungen des neuen Bebauungsplans geändert.

Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim, 7. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der
Stadt Lahr, Umweltbericht
Seite 17

Landschaftsplan 1997:
Das Plangebiet ist entsprechend dem FNP als Grünfläche (Park/Grünanlage) dargestellt. Entlang der Breslauer
Straße wird die Schaffung einer innerörtlichen Grünverbindung vorgeschlagen.

Bestandsaufnahme (mit Schwerpunktsetzung bei den beeinträchtigten Schutzgütern)
Bewertung von Bedeutung und Empfindlichkeit:

◐ = allgemeine

● = besondere

○ = geringe Bedeutung

Mensch
- Lärm

◐

- Erholung

● Das Plangebiet liegt innerhalb einer als öffentlicher Park genutzten Grünfläche und besteht aus

An das Plangebiet grenzen der Königsberger Ring, ein Mischgebiet und Wohngebiete an. Vom
Plangebiet gehen zurzeit keinerlei Störungen aus. Die Vorbelastung durch das östlich angrenzende Mischgebiet ist gering.
einer extensiven Fettwiese mit Bäumen. Im südlichen Teil liegt ein Weg, der von Spaziergängern
genutzt wird. Die Naherholungsfunktion ist hoch.

Arten und
Biotope

◐
○
◐
○
◐

Fettwiese mittlerer Standorte (artenarm)
Zierrasen
Schlagflur
Völlig versiegelte Straße
Die vorkommenden Biotoptypen sind von geringer bis mittlerer Wertigkeit, der Baumbestand von
mittlerer Wertigkeit. Insgesamt besitzt das Plangebiet eine allgemeine Bedeutung für den Artenund Biotopschutz
Es konnten keine Fortpflanzungs- und Ruhestätten von planungsrelevanten Vogelarten, Fleder-

○ mäusen oder anderen naturschutzfachlich relevanten Arten (§ 44 BNatSchG, Arten der Anhang
IV-Richtlinie) nachgewiesen werden.
Boden

● Es hat sich eine Bodengesellschaft aus den Bodentypen Auengley, Auengley- Brauner Auenbo-

den und Auengley-Auenpseudogley herausgebildet. Die Leistungsfähigkeit des Bodens hinsichtlich der Bodenfunktionen „natürliche Bodenfruchtbarkeit“, „Ausgleichskörper im Wasserhaushalt“
und „Filter- und Pufferfunktion gegenüber Schadstoffen“ wird hoch bewertet.

Wasser

○ Oberflächengewässer sind nicht betroffen.
● Grundwasser: Das Plangebiet weist Porengrundwasser in den abgelagerten Kiesen und Sanden
auf. Grundwasservorrat und -dargebot sind sehr hoch zu bewerten. Es ist kein WSG betroffen.

Klima / Luft

● Das Plangebiet weist ein erhöhtes Risiko hinsichtlich lokaler Luftbelastung auf. Gleichzeitig ist
die thermische Ausgleichsfunktion für die angrenzenden wärmebelasteten Siedlungsflächen
hoch.

Landschaftsbild

● Das Plangebiet ist in seiner Eigenschaft als extensives Grünland mit lockerem Baumbestand von

Kultur- /
Sachgüter

○ Es liegen keine Hinweise auf Boden-, Baudenkmale oder erdgeschichtliche Zeugnisse vor.

Wechselwirkungen

○ Räumliche Wechselbeziehungen sind nicht zu erwarten.

hoher Wertigkeit für die angrenzende Wohn- und Mischbebauung. Als Teil des Kleinfeldparks ist
das Plangebiet von hoher Bedeutung für die wohnungsnahe und quartiersbezogene Erholung.

Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim, 7. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der
Stadt Lahr, Umweltbericht
Seite 18

Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung:
Maß der Beeinträchtigung:

■ = hoch, erheblich

◧ = mittel, erheblich

= gering, nicht erheblich

+ = positive Auswirkung

Mensch
- Lärm

◧

Der geplante Mitarbeiterparkplatz mit ca. 250 Stellplätzen führt zu Lärmemissionen vor allem
durch Motorengeräusche und Türenschlagen. Die Nutzung des Parkplatzes wird teilweise auch
nachts erfolgen.
Von den Lärmemissionen betroffen sind die Wohngebäude südlich und nördlich des Parkplatzes. Gemäß der Geräuschimmissionsprognose werden durch die Nutzung des Parkplatzes die
Immissionsrichtwerte der TA Lärm zur Tagzeit an allen maßgeblichen Immissionsorten (Wohngebäude) eingehalten. Zur Nachtzeit (22-6 Uhr) treten an den nördlich gelegenen Wohnhäusern
Richtwertüberschreitungen auf. Die nach TA Lärm zulässigen Maximalpegel können lediglich
zur Tagzeit, nicht aber zur Nachtzeit eingehalten werden.
Das Vorhaben führt damit zu Belastungen für das Wohlbefinden und die Gesundheit der Menschen in den nördlich angrenzenden Wohngebäuden.
Die zulässigen Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) können deutlich eingehalten werden. Durch den Quell- und Zielverkehr entsteht also keine erhebliche Belastung für die Bewohner der angrenzenden Wohngebäude.

- Erholung

Arten und
Biotope

Das Plangebiet nimmt nur einen kleinen Teil des gesamten Parks in Anspruch, sodass genügend Fläche für die wohnungsnahe Erholung erhalten bleibt. Im Zuge der Landesgartenschau
entsteht außerdem ein großer, hochwertiger Park in direkter Nähe. Die Beeinträchtigung der
Erholungsfunktion wird daher als unerheblich beurteilt. Die Auswirkungen des Parkplatzlärms
auf die Erholungsfunktion werden ebenfalls als unerheblich eingestuft.

◧
◾

Boden

◧

Wasser

Klima / Luft

Keine Auswirkungen auf artenschutzrechtlich relevante Arten (§ 44 BNatSchG, Arten des Anhang IV-Richtlinie)
Durch Neuversiegelung gegenüber der derzeitig zulässigen Versiegelung auf ca. 2.000 m²
kommt es zum vollständigen Verlust aller Bodenfunktion eines Bodens mit hoher Leistungsfähigkeit. Es kommt dadurch zu einer erheblichen Beeinträchtigung.
Oberflächengewässer sind nicht betroffen.

◧

Grundwasser: Durch Bodenversiegelung kommt es zu einer Minderung der Fläche für Grundwasserneubildung. Das Risiko der Grundwasserverschmutzung wir bei ordnungsgemäßer Entsorgung des Abwassers und Durchführung der Baumaßnahmen nicht erhöht. Von Eingriffen in
die grundwasserführenden Bodenschichten ist nicht auszugehen.

◧

Das Wärmebelastungs-Risiko wird sich durch die großflächige Versiegelung weiter erhöhen,
wodurch sich eine erhebliche Beeinträchtigung ergibt.

◧
Landschaftsbild

Dauerhafter Verlust von flächenhaften Biotoptypen und damit Lebensraum mittlerer Wertigkeit
und Verlust des Baumbestandes. Dies stellt eine erhebliche Beeinträchtigung dar.

◧

Die Erhöhung des Luftbelastungsrisikos wird durch die hohe Anzahl an Fahrzeugen ebenfalls
als erheblich angesehen.
Das Extensive Grünland wird durch einen Parkplatz ersetzt und möglicherweise entsteht außerdem ein Verwaltungsgebäude. Aus dem Vorhaben ergeben sich daher für das Landschaftsbild
und infolge dessen für die Erholungsfunktion Verschlechterungen. Ebenfalls wird die Erholungseignung des Parks beeinträchtigt.

Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim, 7. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der
Stadt Lahr, Umweltbericht
Seite 19

Kultur- und
Sachgüter

Es sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten.

Wechselwirkungen

Räumliche Wechselbeziehungen sind nicht zu erwarten.

Empfehlungen für Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Kompensation von Beeinträchtigungen im
Gebiet; im Bebauungsplanverfahren zu konkretisieren
V = Vermeidung, Minimierung

K = Kompensation (Ausgleich, Ersatz)

Erläuterung der Maßnahme:

Schutzgut / Funktion:

V

Zonierung der Parkplatzfläche für die Frühschicht und die übrigen
Mitarbeiter.

Mensch - Lärm

V

Fachgerechter Umgang mit Bodenmaterial.

Boden

V

Rodungen von Bäumen und Gehölzen nur vom 01. Oktober bis
28. Februar; Verwendung insektenfreundlicher Lampen

Arten und Biotope

V

Verwendung von versickerungsfähiger Parkplatzbefestigung, Anlage von Grünstreifen mit Wiesenansaat als Versickerungsgräben

Wasser

K

Heckenpflanzung aus Bäumen und Sträuchern, Wiesenansaat,
Baumpflanzungen, Dachbegrünung (beim Bau des Verwaltungsgebäudes)

Arten und Biotope

Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung:
Bei Nichtdurchführung der Planung bliebe das Plangebiet entsprechend seines derzeitigen Zustands bestehen und
die oben genannten Umweltauswirkungen würden nicht eintreten.
Anderweitige Planungsmöglichkeiten (Standortalternativen)
Da die Parkplätze der östlich der Breslauer Straße ansässigen Firma Schneider Electric Automation GmbH zugeordnet sind, bestehen keine Standortalternativen.
Verwendete technische Verfahren, Hinweis auf Schwierigkeiten, fehlende Kenntnisse
Im Plangebiet wurde im Frühjahr 2013 eine Biotoptypenkartierung auf Grundlage des Kartierschlüssels der LUBW
durchgeführt (faktorgruen 2013).
Bodenschätzung für Baden-Württemberg auf Basis von ALK und ALB
Geräuschimmissionsprognose nach TA Lärm (rw Bauphysik 2014)

Hinweise zur Abschichtung
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im Parallelverfahren. Für eine vertiefende Untersuchung der oben dargestellten Bestands- und Eingriffssituation wird daher auf den Umweltbericht zum Bebauungsplan verwiesen. Dort
werden auch Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen konkretisiert und rechtsverbindlich im Bebauungsplan festgesetzt.

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Seite 20

Freiburg, den 08.10.2015

Michael Glaser
M. Sc. Geograph
0761 / 707 647-34
glaser@faktorgruen.de

Anja Ullmann
M. Sc. Biodiversität
0761 / 707 647-19
ullmann@faktorgruen.de
www.faktorgruen.de

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Stadt Lahr, Umweltbericht
Seite 21