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Beschlussvorlage (Bestellung von ehrenamtlichen Gutachtern für den Gutachterausschuss bei der Stadt Lahr)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 10/62
Herr Haller

Datum: 02.02.2016 Az.: 023.14

Drucksache Nr.: 39/2016

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Gemeinderat

29.02.2016

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Bestellung von ehrenamtlichen Gutachtern für den Gutachterausschuss bei der Stadt
Lahr
Beschlussvorschlag:
Für den Gutachterausschuss zur Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen
im Sinne von § 192 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bei der Stadt Lahr werden ab dem 01. März 2016
auf 4 Jahre nachstehende Personen bestellt:
Vorsitzender:
Bernd Haller, Dipl. -Sachverständiger (DIA), Geschäftsstellenleiter GAA,
Untere Mühle 8, 77933 Lahr;
Stellvertretender Vorsitzender:
Helmut Scherr, Dipl. Ing. (FH), öbuv Sachverständiger f. Grundstücksbewertung, Sickingenstr. 3a,
79117 Freiburg;
Weitere ehrenamtliche Gutachter:
Georg Heer, Dipl. Ing. (FH), freier Architekt u. Stadtplaner, Dipl. Sachverständiger (DIA),
Im Blumert 12, 77933 Lahr;
Peter Lehre, Dipl. Ing. (FH), freier Architekt, Langsdorffstraße 1, 77933 Lahr;
Stefan Frick, Dipl. Ing. (FH), freier Architekt und Dipl.-Sachverständiger (DIA),
Altfelixstraße 24, 77933 Lahr;
Peter Winkels, Dipl. Ing. (TU), Produktverantwortlicher f. Landmanagement u.
Quartiersentwicklung, Kleinfeldeleweg 6, 77933 Lahr;
Hermann Zucker, Landwirt, Schlehenweg 50, 77933 Lahr;
Christoph Schmieder, Dipl. Agrar Ing. (FH), Landwirt, Geretstalstr. 3, 77933 Lahr
Vertreter des Finanzamtes:
Manfred Vetter, Steueramtsrat.
Norbert Schienle, Steueramtmann (Stellvertreter).
Ersatzmitglieder:
Roswitha Fröhlich, öbuv Sachverständige für Grundstücksbewertung,
Bolzhurststr. 31, 777731 Willstätt.
Michael Vergin, Dipl.-Sachverständiger (DIA), Hinter dem Rathaus 34,
77948 Friesenheim.
Bertram Bliss, Dipl.Ing., freier Architekt, Fichtestraße 58, 77933 Lahr.
Ralf Betz, Dipl.-Sachverständiger (DIA), Schlehenweg 6, 77933 Lahr.
Susanne Steiert, Dipl. Sachverständige (DIA), Finanzassistentin,
Hansjakobstraße 51, 77933 Lahr

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 39/2016

Seite - 2 -

Begründung:
Für die Arbeit des Gutachterausschusses sind insbesondere das Baugesetzbuch
(BauGB), die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und die
Verordnung über die Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch – GutachterausschussVO (Baden-Württemberg)
maßgebend.
Zu den Aufgaben des Gutachterausschusses gehören insbesondere:
a) Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung.
b) Ermittlung von Bodenrichtwerten.
c) Ermittlung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten (z.B. Kapitalisierungszinssätze, Sachwertfaktoren, Umrechnungskoeffizienten).
d) Erstellung von Gutachten über den Verkehrswert von unbebauten und bebauten
Grundstücken, sowie Rechten an Grundstücken.
e) Gutachten über die Höhe der Entschädigung für einen Rechtsverlust (Enteignung)
und über die Höhe der Entschädigung für andere Vermögensnachteile.
f) Ermittlung von Grundstückswerten in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten.
g) Gutachten über Miet- und Pachtwerte.
h) Erstellung von Berichten über die Situation des Grundstücksmarktes in der
Stadt Lahr.
Besetzung des Gutachterausschusses:
Nach § 2 der Gutachterausschussverordnung sind der Vorsitzende und die weiteren
ehrenamtlichen Gutachter auf 4 Jahre zu bestellen. Für den Vorsitzenden ist ein
Stellvertreter zu bestellen. Die Gutachter müssen nach § 192 Abs. 3 BauGB in der
Ermittlung von Grundstückswerten oder sonstigen Wertermittlungen sachkundig und
erfahren sein und dürfen nicht hauptamtlich mit der Verwaltung der Grundstücke der
Gebietskörperschaft, für deren Bereich der Gutachterausschuss gebildet ist, befasst
sein.
Für die Ermittlung der Bodenrichtwerte ist ein Bediensteter der zuständigen Finanzbehörde mit Erfahrung in der steuerlichen Bewertung von Grundstücken als Gutachter vorzusehen.
Im Einzelfall kann ein Gutachter wegen Befangenheit von der Mitwirkung ausgeschlossen werden, wenn er z.B. dienstlich oder privat mit der Planung und
Verwaltung des zu begutachtenden Grundstücks befasst ist (vergl. Erlass des
Innenministeriums über die Gutachterausschüsse für die Ermittlung von Grundstückswerten nach dem Baugesetzbuch und zur Einführung der Gutachterausschussverordnung vom 07. Juni 1978 Nr. V 2072.1/101).
Der Gutachterausschuss setzt sich bisher überwiegend aus sehr erfahrenen, langjährig tätigen Mitgliedern zusammen.
Die zur Bestellung vorgeschlagenen Mitglieder des Gutachterausschusses haben
sich umfangreiche Erfahrungen in vielschichtigen Bewertungsaufgaben angeeignet.
Der Vorsitzende des Gutachterausschusses soll in der Regel der Körperschaft
angehören, bei der der Ausschuss gebildet ist (Gutachterausschussverordnung).
Diese Empfehlung kommt in vielen Städten in Baden-Württemberg zur Anwendung.

Drucksache 39/2016

Seite - 3 -

Um jedoch die Funktion des Ausschusses in Verhinderungsfällen von Mitgliedern zu
gewährleisten, wird empfohlen, Ersatzmitglieder für den Gutachterausschusses zu
bestellen. Die Ersatzmitglieder werden nur dann zur Beratung und Beschlussfassung
im Gutachterausschuss zugezogen, wenn der Gutachterausschuss von der Anzahl
der Mitglieder her nicht beschlussfähig wäre. Damit ist die Beschlussfähigkeit des
Gutachterausschusses grundsätzlich sichergestellt.
Nach § 5 Gutachterausschussverordnung wird der Gutachterausschuss bei der
Erstattung von Gutachten und zur sonstigen Wertermittlung in der Besetzung mit
dem Vorsitzenden und mindestens zwei weiteren Gutachtern tätig. Um im
Verhinderungsfalle (z.B. Krankheit, Urlaub, berufliche Termine) die Beschlussfähigkeit des Gutachterausschusses zu gewährleisten, wird empfohlen, die obengenannten sach- und fachkundigen Bürger zu ehrenamtlichen Gutachtern zu bestellen.

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Dr. Wolfgang G. Müller

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Friederike Ohnemus

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Tilman Petters