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Beschlussvorlage (Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2012); hier: Ablieferung von Steuern an den Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr – IGP -)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 202
Singler

Datum: 22.01.2013 Az.: 922.5324

Drucksache Nr.: 31/2013

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Haupt- und Personalausschuss

04.02.2013

beschließend

öffentlich

Abstimmung

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Stabsstelle
Recht

Betreff:

Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2012);
hier: Ablieferung von Steuern an den Zweckverband Industrie- und Gewerbepark
Raum Lahr – IGP Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Personalausschuss bewilligt für das Haushaltsjahr 2012 gemäß § 84
der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg überplanmäßige Ausgaben bei Haushaltsstelle 1.7910.673000 (Ablieferung von Steuern an Zweckverband) in Höhe von
€ 96.510,-.
Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 1.9000.003000
(Gewerbesteuer) in Höhe von € 96.510,-.

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 31/2013

Seite - 2 -

Begründung:
Der Stadt Lahr fließt das Aufkommen aus Grund- und Gewerbesteuer, bezogen auf das Gemarkungsgebiet, für das Westareal des Zweckverbands „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr“ (ZV IGP) zu. Entsprechend den bisherigen Regelungen führte die Stadt Lahr das Ist-Aufkommen an Grund- und
Gewerbesteuer aus dem Verbandsgebiet nach Abzug der Gewerbesteuerumlage mit einem Versatz von einem Jahr an den Zweckverband ab. Das
Realsteueraufkommen aus dem Zweckverbandsareal wird der Stadt Lahr im
Finanzausgleich angerechnet. Die Belastung hieraus erstattet der Zweckverband der Stadt Lahr.
Am 14.03.2011 hat die Zweckverbandsversammlung eine Änderung der Verbandssatzung
beschlossen
(GR-Beschlussvorlage
156/2010
vom
22.11.2010). Die zahlreichen Einzeländerungen umfassten auch ein bereits
im Jahr 2002 von der Zweckverbandsversammlung gefassten Beschluss zur
Verteilung des Realsteueraufkommens aus dem Zweckverbandsareal. Die
Zweckverbandsversammlung hatte am 06.06.2002 beschlossen, rückwirkend
ab dem Jahr 2000 den finanziellen Nachteil der Stadt Lahr und der Gemeinde Friesenheim, der den beiden Belegenheitsgemeinden im Rahmen des Finanzausgleichs durch die Auswirkung der Einnahmen aus den Realsteuern
auf die Steuerkraftmesszahl, die Schlüsselzuweisungen, die Steuerkraftsumme, die Kreisumlage und die FAG-Umlage entsteht, bei der Abführung
des Ist-Aufkommens aus der Gewerbesteuer und Grundsteuer (zusätzlich
zur Gewerbesteuerumlage) zu berücksichtigen. Auch ohne entsprechende
Verankerung in der Verbandsversammlung haben sowohl die Stadt Lahr als
auch die Gemeinde Friesenheim entsprechend der Beschlusslage in der
Verbandsversammlung das Realsteueraufkommen an den Zweckverband
abgeführt. In der Verbandssatzung wurde zudem neu aufgenommen, dass
die Stadt Lahr und die Gemeinde Friesenheim zum 30.06. eines Jahres ein
Abschlag in Höhe des hälftigen Aufkommens des Vorjahres zu entrichten
haben. Somit war im Jahr 2012 erstmals neben dem im Vorjahr zugeflossenen Realsteueraufkommen zusätzlich ein Abschlag in Höhe von 50 % des
Vorjahreswertes zu leisten.
Die Ablieferung von Steuern an den ZV IGP (HHST. 1.7910.673000) wurde
im Haushalt 2012 mit € 500.000,- veranschlagt. Gleichzeitig erhielt die Haushaltstelle den Haushaltsvermerk der unechten Deckungsfähigkeit. Das heißt,
Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 1.7910.263000 (Sonstige Finanzeinnahmen) stehen für Mehrausgaben zur Verfügung.
Im Jahr 2011 sind der Stadt Lahr für das Zweckverbandsareal Grund- und
Gewerbesteuer in Höhe von € 559.343,40 zugeflossen. Die Stadt Lahr wurde
hieraus im Finanzausgleich mit insgesamt € 341.670,39 belastet. Aufgrund
der Neuregelung in der Verbandssatzung wurden zum 30.06.2012 nochmals
50 % der Vorjahreswerte (Realsteueraufkommen: € 279.671,70; Belastung
aus dem Finanzausgleich: € 170.835,20) an den Zweckverband abgeführt.
Insgesamt betrug die Abführung aus Realsteuern € 839.015,10. Im Gegenzug erstattete der Zweckverband der Stadt Lahr die Belastung aus dem Finanzausgleich in Höhe € 512.505,59.
…

Drucksache 31/2013

Seite - 3 -

Die Mehrausgaben konnten aufgrund des Haushaltsvermerks teilweise durch
die Mehreinnahmen abgedeckt werden. Für die ungedeckten Mehrausgaben
ist es deshalb erforderlich, bei dieser Haushaltsstelle überplanmäßige Ausgaben in Höhe von € 96.510,- zu bewilligen.
Die Mehrausgaben in Höhe von € 96.510,- können in voller Höhe durch
Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 1.9000.0030000 (Gewerbesteuer)
gedeckt werden.

Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister

Markus Wurth
stellv. Stadtkämmerer