Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)
26. Juli 2010
ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 07/2010 Öffentliche Gemeinderatssitzung am Montag, 26.07.2010 Dauer der Sitzung: 17:40 Uhr bis 20:20 Uhr Teilnehmer/-innen: SPD-Fraktion: Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadtrat Baum Dr. Caroli Dreyer Hirsch Kleinschmidt Schmidt Trahasch CDU-Fraktion: Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Ackermann Benz Burger Dörfler Rompel Schweickhardt Straubmüller Wille Fraktion Freie Wähler: Stadträtin Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Bothor Deusch Girstl Mauch Roth Schwarzwälder Wagenmann Fraktion Die Grünen: Stadträtin Stadträtin Stadtrat Stadtrat Granderath Kaiser-Munz Täubert Vollmer FDP-Fraktion: Stadtrat Stadträtin Stadtrat Hauer Kmitta Uffelmann Die Linke Stadtrat Oßwald -2beratende Mitglieder: Ortsvorsteher Ortsvorsteher Ortsvorsteherin Ortsvorsteher Ortsvorsteher Ortsvorsteher Ortsvorsteher Baum Bühler Deusch Girstl Mauch Roth Schweickhardt entschuldigt fehlen: Stadtrat Stadtrat Dr. John Volk Schriftführer/-in: Herr Papke Zuhörer/-innen: 16 (als Stadtrat) (als Stadträtin) (als Stadtrat) (als Stadtrat) (als Stadtrat) (als Stadtrat) Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist. -3Vor Eintritt in die Tagesordnung informiert Oberbürgermeister Dr. Müller den Gemeinderat über die aktuelle Nachricht, dass Lahr im Rahmen eines externen Zertifizierungsaudits die Voraussetzungen für die Erteilung des European Energy Award erfüllt hat. Herr Rigobert Zimpfer von der Ortenauer Energieagentur GmbH erläutert kurz die Ergebnisse der Zertifizierung. Herr Oberbürgermeister Müller dankt den beteiligten Stadträten und Mitarbeitern für ihren Einsatz, der zum Erreichen dieses Ziels beigetragen hat. I. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 1. Schlussbericht des Städtischen Rechnungsprüfungsamts über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2008 des Eigenbetriebs „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ (BGL) Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 095/2010 vom 28.06.2010; Rechnungsprüfungsamt Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: 1. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ zum 31.12.2008 mit einer Bilanzsumme von 3.716.993,51 € und einem Jahresverlust von 135.482,26 € wird nach der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt auf der Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung, gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz festgestellt. 2. Der Jahresverlust in Höhe von 135.482,26 € wird aus dem Gewinnvortrag getilgt. 3. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt. Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt zu geben. Abstimmungsergebnis: 2. Einstimmig. Hospital- und Armenfonds Lahr Rechnungsergebnis für das Rechnungsjahr 2009 Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 103/2010 vom 05.07.2010; Stadtkämmerei, Abt. Allgem. Finanzverwaltung und Haushalt Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: Der Gemeinderat der Stadt in seiner Funktion als Stiftungsrat des Hospital- und Armenfonds Lahr fasst den Beschluss über das Rechnungsergebnis für das Rechnungsjahr 2009 nach Maßgabe der angeschlossenen Anlage „Rechnungsergebnis für das Rechnungsjahr 2009, Seite 1, Ziffern 1 bis 4 Abstimmungsergebnis: Einstimmig. -43. Hospital- und Armenfonds Lahr hier: Jahresabschluss des Eigenbetriebs Alten- und Pflegeheim Spital für 2009 Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 092/2010 vom 28.06.2010 Alten- und Pflegeheim Spital Frau Stadträtin Granderath bittet im Rahmen der Diskussion zu diesem Tagesordnungspunkt um genauere Daten zur Kostenentwicklung im Bereich Alten- und Pflegeheim Spital. Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: 1. Der Gemeinderat in seiner Funktion als Stiftungsrat des Hospital- und Armenfonds Lahr stellt den Jahresabschluss des Alten- und Pflegeheims Spital zum 31.12.2009 mit einer Bilanzsumme von € 5.228.136,25 und einem Jahresfehlbetrag von € 536.000,26 auf der Grundlage der in der angeschlossenen Anlage enthaltenen Angaben fest. 2. Der Fehlbetrag des Jahres 2009 soll auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Abstimmungsergebnis: 4. Einstimmig. Hospital- und Armenfonds Lahr - Forsteinrichtungserneuerung im Stiftungswald Beschlussfassung über die Planung der Forstverwaltung für den Forsteinrichtungszeitraum 2010 bis 2019 (§ 50 Abs. 3 Landeswaldgesetz) Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 102/2010 vom 02.07.2010; Stadtkämmerei, Abt. Allgem. Finanzverwaltung und Haushalt Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: 1. Der Gemeinderat der Stadt Lahr in seiner Funktion als Stiftungsrat des Hospitalund Armenfonds Lahr nimmt das Revierbuch der Forsteinrichtung nach dem Stand vom 01.01.2010 zur Kenntnis. 2. Der Gesamtplanung für die Jahre 2010 – 2019 wird zugestimmt 3. Der Hiebsatz (Gesamtnutzung) wird auf 70 Fm festgesetzt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig. -55. Übernahme der Gewährträgerschaft durch die Stadt Lahr zu Gunsten der Elektrizitätswerk Mittelbaden Netz-Betriebs-GmbH Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 109/2010 vom 13.07.2010; Stadtkämmerei, Abt. Beteiligungen, Betriebswirtschaft und Steuern Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt eine erweiterte Übernahme der Gewährträgerschaft durch die Stadt Lahr zugunsten der Elektrizitätswerk Mittelbaden Netz-BetriebsGmbH. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür erforderliche Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde einzuholen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der EnBW Regional AG sowie der Stadt Offenburg jeweils Rückbürgschaften, bezogen auf deren Geschäftsanteil an der EWM AG & Co. KG, einzuholen. Abstimmungsergebnis: 6. 30 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 1 Enthaltung Evaluation der Organisationsuntersuchung „Städtische Musikschule Lahr“ Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 104/2010 vom 13.07.2010; Musikschule und Stadtkämmerei, Abt. Allgem. Finanzverwaltung und Haushalt Im Rahmen der Diskussion zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßen alle Fraktionen die in der Vorlage dokumentierte positive Entwicklung der Städtischen Musikschule Lahr in den letzten Jahren. Der Gemeinderat fasst folgende Beschlüsse: 1. Die Ergebnisse der Evaluation der Organisationsuntersuchung „Städtische Musikschule Lahr“ mit der Wirkungsweise der neuen Angebots-, Unterrichts- und Entgeltstruktur werden zur Kenntnis genommen. 2. Die finanzielle Entwicklung und die Prognose der Musikschule Lahr werden zur Kenntnis genommen. 3. Im Zuge der nächsten Änderungen der Musikschulentgeltordnung ist auch über die Einführung eines Gastnutzertarifes bzw. einer erweiterten Bezuschussung Lahrer Nutzer der Musikschule Lahr zu entscheiden. 4. Den vermehrten Kooperationen mit Kindertagheimen und Schulen wird zugestimmt. 5. Den strategischen, mittelfristigen Zielen der Musikschule Lahr wird zugestimmt Abstimmungsergebnis: Einstimmig. -67. Personalbemessung in den Lahrer Kindertageseinrichtungen ab 01.09.2010 Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 085/2010 vom 24.06.2010; Amt für Soziales, Schulen und Sport, Abt. Kinder, Jugend, Familien und Senioren Im Rahmen der Diskussion zu diesem Tagesordnungspunkt werden von Mitgliedern des Gemeinderats ergänzende Informationen von Herrn Evermann erfragt. Das Gremium kommt überein den Verwaltungsvorschlag grundsätzlich mitzutragen, allerdings, hinsichtlich des Wirksamwerdens der Regelungen in Ziffer 1 und 2 des Beschlussvorschlags, eine Verschiebung um vier Monate bis zum Januar 2011 zu beschließen. Zu diesem Zeitpunkt soll zusätzlich von der Verwaltung ein Erfahrungsbericht zu dem Thema vorgelegt werden. Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: 1. Die wöchentliche Öffnungszeit in Regelgruppen der städtischen, kirchlichen und freien Träger beträgt ab Januar 2011 einheitlich 31 Stunden. 2. Die Öffnungszeit bei VÖ-Gruppen bei den städtischen, kirchlichen und freien Trägern beträgt ab Januar 2011 wöchentlich 30 Stunden. 3. Der Personalschlüssel für pädagogische Fachkräfte wird ab 1. September 2010 wie folgt angepasst: Regelgruppe (31 Stunden wöchentliche Öffnungszeit) = 1,6 Fachkräfte VÖ-Gruppe (30 Stunden wöchentliche Öffnungszeit) = 1,8 Fachkräfte Ganztagsgruppe (mehr als 35 Stunden wöchentliche Öffnungszeit) = 2,1 Fachkräfte VÖ-Krippengruppe (30 Stunden wöchentliche Öffnungszeit) = 2,0 Fachkräfte Bei längeren Öffnungszeiten gelten entsprechende höhere Personalschlüssel, z.B. bei 45 Stunden Öffnungszeit einer Ganztagsgruppe 2,6 Stellen, bei 45 Stunden Öffnungszeit einer Krippengruppe 3,0 Stellen. Der Leitungsanteil je Gruppe beträgt eine 0,1 Stelle. 4. In den städtischen Kindertagesstätten werden ab 01.09.2010 zusätzlich 5,32 Stellen in den Kindertagesstätten und eine zusätzliche 1,0 Stelle Krankheitsvertretung zu der bereits bestehenden 1,0 Stelle Krankheitsvertretung geschaffen. Die Vor- und Nachbereitungszeit je Ganztagskraft beträgt wöchentlich 7 Stunden. Bei Teilzeitkräften reduziert sich diese anteilsmäßig. Abstimmungsergebnis: Einstimmig. Stadtrat Hauer verlässt um 18:10 Uhr den Sitzungssaal -78. Festsetzung der Personalkostenzuschüsse an die freien und kirchlichen Träger von Kindertageseinrichtungen in Lahr ab dem Jahr 2009 Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 086/2010 vom 24.06.2010; Amt für Soziales, Schulen und Sport, Abt. Kinder, Jugend, Familien und Senioren Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: 1. Die Personalkostenzuschüsse für Träger freier und kirchlicher Kindertageseinrichtungen in Lahr betragen ab dem Kalenderjahr 2009 83,5% der Personalkosten für das notwendige pädagogische Fachpersonal. 2. Krippengruppen werden ab 2009 ebenfalls mit 83,5% der Personalkosten für pädagogisches Fachpersonal durch die Stadt Lahr gefördert. Zusätzlich erhalten die Krippengruppen einen Festbetragsaufschlag entsprechend der wöchentlichen Öffnungszeit. Dieser Aufschlag beträgt Euro 4.000 jährlich, für eine Gruppe mit einer Öffnungszeit von montags bis freitags durchschnittlich täglich mindestens 6 Stunden, Euro 4.500 bei einer Öffnungszeit von täglich mindestens 6,5 Stunden, Euro 5.500 bei einer Öffnungszeit von täglich mindestens 8 Stunden und Euro 6.000 bei einer Öffnungszeit von täglich mindestens 9 Stunden. 3. Der noch zu erlassenden Rechtsverordnung entsprechend, wird zur Umsetzung der pädagogischen Aufgaben des Bildungs- und Orientierungsplanes ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Rechtsverordnung, voraussichtlich ab September 2010, ein Personalanteil von 0,1 Stellen pro Gruppe für 3- bis 6-jährige Kinder zu 100% durch die Stadt Lahr bezuschusst. Abstimmungsergebnis: 9. Einstimmig. Umsetzung des Konzeptes Pflegestützpunkt im Ortenaukreis, hier: Außenstelle Lahr Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 088/2010 vom 24.06.2010; Amt für Soziales, Schulen und Sport, Abt. Kinder, Jugend, Familien und Senioren Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: 1. Dem Vertrag über die Einrichtung und dem Betrieb eines Pflegestützpunktes im Ortenaukreis nach § 92 c SGB XI, mit der Außenstelle Lahr, wird vorbehaltlich der Bewilligung der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Pflegestützpunkte, zugestimmt. 2. Ebenfalls wird die damit verbundene Erhöhung des Gesamtstellenumfanges der bisherigen Koordinierungsstelle und Demenzagentur (50%-Stelle) zur Umsetzung der Außenstelle Lahr um 10%, auf dann insgesamt 60%, beschlossen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig. -810. Ersatzneubau des Seniorenzentrums „Sancta Maria“ des Caritasverbandes Lahr e. V. hier: Zuschuss der Stadt Lahr Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 094/2010 vom 05.07.2010; Stadtkämmerei, Abt. Allgem. Finanzverwaltung und Haushalt Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: „1. Die Stadt Lahr fördert den Ersatzneubau des Seniorenzentrums `Sancta Maria´ des Caritasverbandes Lahr e.V. (Trägerschaft), mit einem Zuschuss in Höhe von 497.498,-- €. Der Zuschuss wird nach Maßgabe der Baufortschritte (Teilauszahlungen) bereitgestellt, im Haushaltsjahr 2011 höchstens jedoch in Höhe von 150.000,-- € und vorbehaltlich der Haushaltsbeschlüsse der Stadt Lahr für den Haushalt 2011. Die weitere Mittelbereitstellung erfolgt nach Maßgabe der Haushaltsbeschlüsse der Stadt Lahr für den Haushalt 2012 und ggf. weiterer Haushaltsjahre. 2. Der Zuschuss der Stadt Lahr wird zweckgebunden und ausschließlich für den Ersatzneubau des Seniorenzentrums `Sancta Maria´ mit 73 Dauerpflegeplätzen und 2 eingestreute Kurzzeitpflegeplätze gewährt. Die Dauer der Zweckbindung beträgt 25 Jahre. Wird die Einrichtung innerhalb der Dauer der Zweckbindung einer anderen Nutzung zugeführt, ist der Zuschuss der Stadt Lahr anteilig zurückzuzahlen. Die Zweckbindungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Investitionsmaßnahme in Betrieb genommen wurde. 3. Zur Sicherung des Zuschusszweckes sowie der Sicherung des Anspruchs auf Rückzahlung ist im Grundbuch zu Lasten des Baugrundstücks für die Stadt Lahr an rangbereitester Stelle eine jederzeit fällige Buchgrundschuld in Höhe des Zuschusses nebst 10 v.H. Zinsen jährlich zu bestellen.“ Abstimmungsergebnis: Einstimmig. 11. Umsetzung der Optimierung der Gebäudereinigung auf der Grundlage des Gutachtens des FIGR Forschungs- und Prüfungsinstitut für Facility Management GmbH Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 106/2010 vom 12.07.2010; Amt für Soziales, Schulen und Sport, Abt. Schulen, Sport, Verwaltung Der Gemeinderat begrüßt die Ergebnisse des Gutachtens insbesondere hinsichtlich der in Aussicht stehenden Einsparmöglichkeiten, die ohne betriebsbedingte Kündigungen erfolgen können. Die sich im Rahmen der Diskussion dazu ergebenden Fragen werden durch Herrn Ott und Frau Schneider beantwortet. Kritisch wird die in der Vorlage vorgesehene Abdeckung von Personalengpässen durch Krankheits- und Urlaubsvertretungen durch den Einsatz von Fremdfirmen gesehen. Der entsprechende Punkt der Beschlussvorlage wird entsprechend abgeändert. -9Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: 1. Das Gutachten der FIGR zur Optimierung der Gebäudereinigung sowie der Kostenvergleich Eigen- und Fremdreinigung bei der Stadt Lahr wird zur Kenntnis genommen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der Empfehlungen des Gutachters die Optimierung der Eigenreinigung bei der Stadt Lahr vorzunehmen: - Neubemessung des Personalbedarfs auf der Grundlage ergebnisorientierter Leistungsverzeichnisse und Anpassung der Reinigungshäufigkeiten, - Umstellung der Eigenreinigung auf moderne Verfahrenstechniken, - Neuorganisation der Grund- und Sonderreinigung, - Schaffung von klaren Organisations- und Leitungsstrukturen, - Einführung eines Qualitätssicherungssystems, - Schulungsmaßnahmen. 3. Der Schaffung von 2 Objektleitungsstellen (Teilzeit jeweils 50% TVÖD EG 3) zur stärkeren fachlichen Betreuung und Unterstützung der Eigenreinigungskräfte wird zugestimmt. Mit laufenden Personalkosteneinsparungen im Reinigungsbereich kann eine Objektleitungsstelle bereits im laufenden Jahr besetzt werden. 4. Auf der Grundlage des Gutachtens kann eine entsprechende Erneuerung der vorhandenen Maschinen- und Geräteausstattung erfolgen. Die hierfür notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt Euro 107.000 sind in den HH-Jahren 2011 und 2012 bereitzustellen. 5. Nach Ablauf einer Optimierungsphase bei der Eigenreinigung von ca. 5 Jahren sind der durchgeführte Kostenvergleich Eigenreinigung/Fremdreinigung und die Ergebnisse der Qualitätssicherung bei den Referenzobjekten (Vergleichsobjekte Eigen- und Fremdreinigung) nochmals zu prüfen. 6. Krankheits- und Urlaubsvertretungen im Bereich der Unterhaltsreinigung (bis zu einer Dauer von 6 Wochen) werden künftig dann über eine Fremdfirma abgewickelt, wenn mit dem vorhandenen Personal diese Aufgabe nicht erfüllt werden kann. Die erforderlichen Haushaltsmittel von Euro 110.000/Jahr sind ab dem Haushalt 2011 einzustellen. 7. Von einer möglichen Rückführung der aktuell auf der Grundlage des Gutachtens in Fremdreinigung vergebenen Objekte in die Eigenreinigung wird abgesehen. Soweit aus organisatorischen und technischen Gründen eine Optimierung der Eigenreinigung in einzelnen Objekten bzw. Gebäudeteilen (z. B. Hallen, Schulmensen und Ganztagsbereichen in Schulen) nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand möglich ist, wird kurzzeitig befristeten Vergaben zugestimmt. 8. Die schrittweise Optimierung bzw. ein künftiger Abbau der Eigenreinigung zugunsten einer Fremdreinigung erfolgt ausschließlich durch normale Fluktuation bei den Mitarbeiter/innen (Eintritt in das Rentenalter). Betriebsbedingte Kündigungen werden ausgeschlossen. - 10 9. In 2,5 Jahren ist dem Gemeinderat ein Zwischenbericht über die von der Verwaltung getroffenen Maßnahmen zur Optimierung der Eigenreinigung vorzulegen. Abstimmungsergebnis: 29 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 1 Enthaltung 12. Einführung getrennter Abwassergebühren - Grundsatzbeschluss und Auftragsvergabe – Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 105/2010 vom 13.07.2010; Stadtkämmerei, Abt. Allgem. Finanzverwaltung und Haushalt Stadtkämmerei, Abt. Beteiligungen, Betriebswirtschaft und Steuern Die Einführung der getrennten Abwassergebühr ist durch Urteil des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württembergs zwingend vorgeschrieben. Von Seiten des Gremiums wird angesichts der zu erwartenden Veränderungen im Abwassertarif für viele Bürger und Unternehmen angeregt, die Einführung des Verfahrens mit einer umfassenden Information der Bevölkerung zu verbinden. Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: 1. Die getrennten Abwassergebühren werden zum 01.01.2011 eingeführt. 2. Der vollumfänglichen Begleitung und Durchführung der Einführung der getrennten Abwassergebühren (ALK- Modell mit Befliegung inklusive Flächenauswertung und einer umfassenden Information der betroffenen Bürger sowie Gebührenkalkulation) durch ein externes Beratungsbüro wird zugestimmt. 3. Der Auftrag der unter Nr. 2 aufgeführten Arbeiten für die Einführung der getrennten Abwassergebühren wird an Hansa Luftbild Geoinformationssysteme GmbH in Münster zum Preis von 95.563,50 € zuzüglich Mehrwertsteuer vergeben. 4. Es werden die auf Grund der Einführung der getrennten Abwassergebühren entstehenden Mehraufwendungen zur Kenntnis genommen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig. - 11 13. Abwassergemeinschaft Gereut; Übernahme der privaten Hausanschlussleitungen durch den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - erneute Befassung Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 110/2010 vom 19.07.2010; Stadtkämmerei, Abt. Beteiligungen, Betriebswirtschaft und Steuern Herr Oberbürgermeister Dr. Müller erläutert zu Beginn der Diskussion die Gründe für die erneute Aufnahme des Themas auf die Tagesordnung des Gemeinderats. Der vom Gemeinderat in der Sitzung vom 14.06.2010 gefasste Beschluss wird auf dem Hintergrund der geänderten Gegebenheiten modifiziert. Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Übernahme der von der Abwassergemeinschaft Gereut zum Anschluss an die zentrale Kanalisation der Stadt Lahr – Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr – herzustellenden privaten Hausanschlussleitungen unter folgenden Bedingungen zu: 1. Die Abwassergemeinschaft Gereut muss einen entsprechenden Antrag stellen. 2. Das Vorhaben muss abgeschlossen sein. 3. Alle sieben Mitglieder der Abwassergemeinschaft Gereut müssen angeschlossen sein. Abstimmungsergebnis: 23 Ja-Stimmen 7 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 14. Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme im Bund-Länder-Programm Soziale Stadt (SSP) „Albert-Schweitzer-Straße/Fröbelstraße“ - Aufhebung der Sanierungssatzung Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 090/2010 vom 23.06.2010; Stadtbauamt, Abt. Bauverwaltung Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt die der Vorlage angeschlossene Satzung über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Albert-Schweitzer-Straße/Fröbelstraße“. 2. Der Gemeinderat nimmt den Bericht der Verwaltung über den Ablauf und die Ergebnisse der Sanierungsmaßnahme zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Einstimmig. Stadtrat Keinschmidt verlässt um 20:10 Uhr den Sitzungssaal. - 12 15. Bebauungsplan INDUSTRIEGEBIET-WEST, 1. ÄNDERUNG - Beratung des Entwurfs - Offenlegungsbeschluss - Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 091/2010 vom 11.05.2010; Stadtplanungsamt Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: 1. Der Entwurf zum Bebauungsplan INDUSTRIEGEBIET- WEST, 1. ÄNDERUNG vom 11. Mai 2010 wird gebilligt. 2. Auf der Grundlage des Entwurfs ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen (Offenlage). Abstimmungsergebnis: Einstimmig. 16. Bebauungsplan MITTELWALD, Stadtteil Langenwinkel - Beratung des Entwurfs - Offenlegungsbeschluss Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 097/2010 vom 30.06.2010; Stadtplanungsamt Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: 1. Der Entwurf zum Bebauungsplan MITTELWALD vom 01.07. 2010 wird gebilligt. 2. Auf der Grundlage des Entwurfs ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen (Offenlage). Abstimmungsergebnis: Einstimmig. 17. Regenwasserableitungskanal Mietersheim und Mischwasserkanal Breisgaustraße Vergabe der Kanalisationsarbeiten Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 099/2010 vom 01.07.2010; Stadtbauamt, Abt Tiefbau Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: Die Firma Knäble GmbH, Biberach wird aufgrund ihres Angebotes vom 14.06.2010 beauftragt, die erforderlichen Kanalisationsarbeiten auszuführen. Die Auftragssumme beträgt 292.486,24 Euro einschließlich 19 % Mehrwertsteuer. Abstimmungsergebnis: Einstimmig. - 13 18. 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr/Kippenheim - Beratung des Entwurfs - Offenlegungsbeschluss Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 100/2010 vom 02.07.2010; Stadtplanungsamt Bürgermeister Langensteiner-Schönborn erläutert die Hintergründe der vorgesehenen Änderungen. Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: 1. Der Änderungsbereich Bebauungsplan DINGLINGER ALLMEND wird im Rahmen der 6. Änderung des Flächennutzungsplans weiterbearbeitet. 2. Der Änderungsbereich Unterrittpfad, südlich des Gewerbegebietes Stollenmatte/ Mattenloch/ Kehnerfeld wird mit der reduzierten Flächendarstellung von 0,8 ha im weiteren Verfahren geführt. 3. Dem vorliegenden Entwurf zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr/ Kippenheim in der Fassung vom 02.07.2010 wird zugestimmt. 4. Auf der Grundlage des Entwurfs ist die Beteiligung der Bürger gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen (Offenlage). Abstimmungsergebnis: 23 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 6 Enthaltungen 19. 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr/Kippenheim - Aufstellungsbeschluss - Beratung des Entwurfs - Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 101/2010 vom 01.07.2010; Stadtplanungsamt Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: 1. Die Aufstellung der 6. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim wird beschlossen. 2. Dem Entwurf des Erläuterungsberichts einschließlich der dazugehörigen Plananlagen wird zugestimmt. 3. Auf Grundlage des Planentwurfs wird gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchgeführt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig. - 14 - II. OFFENLEGUNGSVERFAHREN Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 05. Juli 2010 Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschrift ist genehmigt. Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet ist. Lahr/Schwarzwald, 26. Juli 2010 Vorsitzender Schriftführer Stadtrat/-rätin Stadtrat/-rätin