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Beschlussvorlage (Anordnung der Umlegung "Hosenmatten II, 2. Bauabschnitt" auf Gemarkung Lahr nach § 46 Baugesetzbuch (BauGB))

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 622
Brucker

Datum: 08.03.2016 Az.:
622/Br/Ha/Wa

Drucksache Nr.: 79/2016

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Gemeinderat

02.05.2016

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Anordnung der Umlegung "Hosenmatten II, 2. Bauabschnitt" auf Gemarkung
Lahr nach § 46 Baugesetzbuch (BauGB)

Beschlussvorschlag:
1. Der zweite Umlegungs- und Erschließungsabschnitt östlich des angrenzenden 1. Abschnittes wird gebildet.
2. Die abgeschlossenen aufschiebend bedingten Kaufverträge im zweiten Umlegungs- und
Erschließungsabschnitt werden angenommen.
3. Die aus gewünschten Minderzuteilungen resultierenden Mehrzuteilungen im zweiten Umlegungs- und Erschließungsabschnitt werden von der Stadt übernommen.
4. Der GR ordnet die Umlegung nach § 46 Baugesetzbuch an.
Sie erhält die Bezeichnung „HOSENMATTEN II; 2. Abschnitt“.

Begründung:

Anlage(n):
Gebietskarte

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:02.05.2016

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Bearbeitungsvermerk
Datum

Handzeichen

Drucksache 79/2016

Seite - 2 -

Begründung:
Ausgangslage
Mit dem Städtebaulichen Vertrag vom 25.06./05.07.2007 wurde die STEG Stadtentwicklung GmbH mit der Realisierung der Umlegung und Erschließung „Hosenmatten
II“ beauftragt. Durch Beschluss des Gemeinderates vom 14.12.2009 wurde eine Realisierung in zwei Abschnitte festgelegt. Die bodenordnenden Maßnahmen sowie die
Erschließung des 1. Abschnittes sind abgeschlossen. Zur Vermarktung stehen im 1.
Abschnitt nur noch wenige Grundstücke zu Verfügung.
Gespräche von Seiten der Stadt und der STEG führten bei problematischen Eigentümer / Eigentumsverhältnisse zu Lösungen und somit steht die Teilnahme dieser Eigentümer am Verfahren kurz vor der Unterzeichnung der Vollmacht an die STEG.
Am 14.12.2015 wurde über den „Stand des 1. Bauabschnittes und weiterer Fortgang
des 2. Bauabschnittes“ Beschluss gefasst
Somit sind die Voraussetzungen geschaffen, den 2. Abschnitt bzw. den kompletten
Städtebaulichen Vertrag zu realisieren.
Zu 1.
Um die Bodenordnung und Erschließung östlich der Neugasse (Hohlweg) zu realisieren, wird gem. dem Städtebaulichen Vertrag in diesem Bereich der zweite für sich umlegungs-, erschließungs-, bebauungs- und abrechnungsfähiger Umlegungs- und Erschließungsabschnitt gebildet.
Zu 2.
Mit der Annahme der aufschiebend bedingten Kaufverträge im zweiten Umlegungsund Erschließungsabschnitt östlich des angrenzenden 1. Abschnittes werden die Voraussetzungen für die Realisierung der Bodenordnung und Erschließung in diesem
zweiten Bauabschnitt gem. dem Städtebaulichen Vertrag geschaffen.
Die Zahlung des vereinbarten Kaufpreises durch die Stadt Lahr muss erfolgen um den
Eigentumswechsel zu vollziehen.
Zu 3.
Es besteht die Möglichkeit, dass Eigentümer zur Finanzierung ihrer entstehenden Kosten weitere Minderzuteilungen in Anspruch nehmen können. Die grundsätzliche Übernahme von Mehrzuteilungen wird durch Gemeinderatsbeschluss festgelegt.
Zu 4.
Um die Voraussetzungen für die Erschließung zu schaffen und zur Bildung der Bauplätze nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes „HOSENMATTEN II“ müssen
bodenordnende Maßnahmen durchgeführt werden.
Der Bebauungsplan „HOSENMATTEN II“ wurde am 31. Juli 2004 rechtsverbindlich.
In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 21. Mai 2007 wurde die STEG
Stadtentwicklung GmbH mit der Durchführung der Bodenordnung und Erschließung
des Baugebietes HOSENMATTEN II auf der Grundlage der Städtebaulichen Verträge
beauftragt. Am 11. Oktober 2007 fand die Anhörung der Eigentümer nach § 47 Abs. 1
BauGB statt. Hier wurde den anwesenden Eigentümern der Bebauungsplan, das

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Umlegungsverfahren, die Konditionen des Verfahrens und die STEG Stadtentwicklung
GmbH vorgestellt. Von den Beteiligten wurde kein anderes Umlegungsverfahren gewünscht.
Zur Neugestaltung der Grundstücke wird für den Bereich östl. des angrenzenden 1.
Abschnittes die Umlegung von Grundstücken nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes „HOSENMATTEN II“ gemäß § 46 BauGB angeordnet.
Die Anordnung der Umlegung erfolgt durch Beschluss des Gemeinderates. Die Einleitung und die genaue Abgrenzung der in die Umlegung einzubeziehenden Flurstücke
gemäß § 47 BauGB obliegt dem selbstständig beschließenden, ständigen Umlegungsausschuss der Stadt Lahr/Schwarzwald.
In dem ca. 9,2 ha großen künftigen Umlegungsgebiet (davon ca. 50 % im städtischen
Eigentum nach Annahme der aufschiebend bedingten Kaufverträge) sind ca. 112
Baugrundstücke neu zu bilden.

Tilman Petters

Ralph Brucker

Jürgen Trampert